"Herrschende in Bedrängnis" - "wenn die Herrschaft wackelt" und zu ähnlichen Themen habe ich nichts im Internet gefunden.  Auch unter dem Wikipedia-Artikel zur Elitensoziologie und ihren Forschungsschwerpunkten  nicht. Darum habe ich nun selbst einen Artikel zu dem Thema geschrieben. Hintergrund und Schwerpunkt sind Forschungsergebnisse zur 1848-Revolution hier in Berlin, dazu kommt einiges selbst Erlebtes und Gehörtes aus der Zeit der "Wende" 1989/90 und auch aus der letzten Zeit, was jeder sicher aus eigener Erfahrung für sich vervollständigen kann.

Außerdem handelt es sich um einen spannenden Krimi, denn:

Die Wahrheit

ist

komplizierter

 

 

So ist es auch ein Krimi, der darauf wartet
geschrieben zu werden

 

Kinder – ein Prinz und sein Freund – ein Geheimagent – der König und seine Minister – unterschiedlichste Geschäftsideen – immer geht es um viel Geld – Briefe, die kompromitieren würden – ein belgischer Baron – Verhaftung – Flucht – Beschlagnahmung – Ehefrauen – Verhöre – Berlin – drei Brüder – Revolution – Staatsanwalt – Demokraten – Gerede – Tod im Gefängnis – Königsberg – die Schweiz – Eisenbahnen – Omnibusse – Schlesien - Preußen

 

 

und dazu eine wahre Geschichte

30.000 Taler – Erpressung des Königs



In der Dissertation des DDR-Historikers Manfred Kliem von 1966 wird u.a. darüber berichtet, dass der preußische König Friedrich Wilhelm IV. am 23. März 1848, also 4 Tage nach den Barrikadenkämpfen in Berlin, von dem Geheimen Hofrat a.D. Eusibius Wedeke durch einen Mittelsmann erpresst worden wäre, ihm durch diesen zwei Tage später 30.000 Taler auszahlen zu lassen. Er hätte gedroht, andernfalls Verstrickungen des Prinzen Karls, des Bruders des Königs, in dunkle Geschäfte beim Eisenbahnbau an die Öffentlichkeit zu bringen. Dies würde in der damaligen politisch brisanten Situation die Hohenzollern den Thron gekostet haben.1

Manfred Kliem, hatte für seine Untersuchung zehn Jahre lang in Archiven, die ihm in der DDR zugänglich waren, recherchiert und dabei sehr viel Interessantes herausgefunden. Doch hatte er aufgrund der in der DDR herrschenden Ideologie, aber wohl auch wegen de schon in den historischen Quellen jener Zeit begegnenden Anschuldigungen, ein Bild vom König und der königlichen Familie, das, wie meine eigenen Nachforschungen im Preußischen Staatsarchiv jetzt ergeben haben, nicht der Wirklichkeit entsprach. Nicht der Prinz Carl hatte Unrechtes getan, sondern offensichtlich der Hofrat E. Wedeke, dem dieser lange Jahre vertraut hatte . Als nun dessen Geschäfte, mit denen er sich im Laufe der Jahre viel Geld ergaunert hatte, ans Licht kamen, erpresste er den Prinzen. Seine Chance bestand darin, dass das „Publikum“/ die Öffentlichkeit seine Lügen über den Prinzen glauben würde, dass jener in dunkle Geschäfte verwickelt sei.

 

Eusebius Wedeke

 

Eusebius Wedeke, geboren in Hermsdorf am 26. Juni 1801, kannte den Prinzen schon seit seiner Kindheit in Königsberg, wo sein Vater ein sehr angesehener Konsistorialrat war und wohin die Königliche Familie vor Napoleon geflüchtet war. Prinz Carl war am selben Tag geboren worden, ein Grund mehr, warum sich die beiden Kinder, damals 7 Jahre alt, so gut verstanden und auch in späteren Zeiten den Kontakt zueinander hielten.

Wedeke war nach einem Studium in Königsberg, einer Offizierslaufbahn in den 30er Jahren Geheimagent für das preußische Innenministerium unter v. Rochow gewesen und hatte in dieser Funktion hohe Persönlichkeiten kennengelernt, u.a. Metternich. 1837 wurde er zum Geheimen Hofrat ernannt, engagierte er sich für den Bau der Niederschlesischen Eisenbahn und war im Vorstand der dafür gegründeten Gesellschaft. 1843 musste er dort seinen Posten räumen, weil es Protoest gegen ihn von den damit befassten Geschäftsleuten gegeben hatte. 1844 wurde er zum Generalkonsul in Galatz, Moldawien, dem heutigen Rumänien gelegen, ernannt, was wie eine Abschiebung einer unbequem gewordenen Person wirken musste. Trotzdem muss er sich weiter viel in Preußen und in seinem Palais in Berlin aufgehalten haben, denn er war hier in die Organisation etlicher weiterer Geschäfte involviert.

Prinz Carl vertraute ihm voll, hielt ihn für einen fähigen Mann und nahm ihn - wie auch schon sein Bruder, der Prinz von Preußen Wilhelm in einem Schreiben vom 1. Juni 1843 - gegen Kritiker in Schutz. Erst ein Brief seines Bruders, des Königs Friedrich Wilhelm IV. mit der Mitteilung, was über Wedeke durch seine Verhaftung im Dezember 1847 herausgekommen war, öffneten ihm die Augen, wie er am 2. Januar 1848 an seinen Sohn Friedrich Carl, damals 19 Jahre alt, schrieb:

„Wie mir zumute war, als mir die Schuppen von den Augen fielen, kann ich nicht sagen, da er den treuesten und begabtesten Untertan bis zuletzt mit Glück spielte, denn noch im Oktober sandte er meinem Bruder Wilhelm und mir eine große Denunziation des Kommunisten-Bundes ein, von West nach Ost mit Nennung einiger Dutzend Namen.“

Nun hatte die Erpressung der Hohenzollern durch Wedeke im März 1848 eine Vorgeschichte.

 

Die Erpressung durch Baron d' Hanens

 

Im Februar 1844 hatte der Geheime Hofrat Eusebius Wedeke mit dem belgischen Baron d' Hanens und einem Herrn Louis Inathurin einen Vertrag abgeschlossen u.a. über die Gründung einer Schiffahrtsgesellschaft auf der Donau. Etwa zur selben Zeit erfuhr er von d' Hanens dass der schlesische Gutsbesitzer (und Bergbauunternehmer) von Winckler mehrere Güter verkaufen wolle. Wedeke bot an, den Kauf durch die Prinzen Carl und Wilhelm zu vermitteln. Die Kaufverhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Immer wieder forderte Wedeke von v. Winckler Geld, angeblich im Namen des Prinzen Carl, der sie ihm auch gab, wie aus der Anklageschrift vom Februar 1848 gegen Wedeke und seinen Gefährten bei diesem Geschäft Dr. Freyberg zu entnehmen ist.

Der Kaufvertrag kam 1846 zustande. Im Juni wurde die erste Rate der vereinbarten Kaufsumme von 630.000 T. gezahlt, im Dezember 1846 die zweite.

Baron d'Hanens fühlte sich von Wedeke bei diesen Geschäften übervorteilt, weil Wedeke. 40.000 Taler aus dem Geschäft für sich behalten hatte, und reichte am 1.08.1846 eine Klage gegen Wedeke beim Kammergegericht in Berlin ein. In einem Schreiben an den Minister des Königlichen Hauses Fürst von Sayn-Wittgenstein drohte d'Hanens, dem Gericht einen Brief vom Prinzen Carl zu präsentieren, der ihn kompromitieren würde. Dieses Schreiben erwähnt e der Minister des Königlichen Hauses v. Wittgenstein in seinem Schreiben vom 30.12.47:

„In unserer gestrigen Konferenz äußerte ich die Vermutung, dass sich unter manchen Papieren etwas vorfinden könnte, was die Angelegenheit eines Barons d'Hanens und seine Verhältnisse mit dem … Wedecke beträfe, es hat sich aber nur das anliegende Originalschreiben2 des B. d'Hanens vorgefunden, welches die Anzeige enthält, dass er sich im Besitz von Papieren befindet, welche den Prinzen Carl wegen seiner Korrespondenz mit E. Wedecke kompromitieren würde, dieser ...Hanens ist mehrere Male bei mir gewesen, um mich von den Betrügereien des Wedecke und wie der Prinz Carl durch denselben kompromitiert würde, zu unterhalten: mir waren die traurigen Verhältnisse aus manchen Wahrnehmungen schon bekannt und ich wollte mich nicht gern mit einer solchen schmutzigen Wäsche befassen, so habe ich mich um diese Angelegenheit wenig bekümmert und nur die Erzählungen angehört. Eurer Exzellenz stelle ich gehorsamst anheim, ob Sie es angemessen finden, dieses Schreiben nebst dem Billet des Barons d'Hanens dem Herrn Staats-Anwalt mitzuteilen.“

Wedeke seinerseits versuchte die Ausweisung d'Hanens aus Preußen zu erreichen. Der Assesor Lindau wurde von ihm beauftragt, Gläubiger d'Hanens in Süddeutschland zu ermitteln, um zu sehen, ob er andere mit d'Hanens Unzufriedene finden könne. Als das nicht klappte, versuchte er mit ihm Vergleichsverhandlungen zu führen.3 Die dabei vereinbarte Summe v. 15.000 Taler wurde im angeblichen Namen des Prinzen Carl von v. Winkler gefordert und über den Assessor Lindau ausgezahlt, um d' Hanen zufrieden zu stellen.4

Es zeigte sich, dass die übergegenen angeblich kompromitierenden Briefe harmlos waren, so auch der erst aus Den Haag besorgte Brief von General Peucker. Ob d' Hanens nach den zuerst erhaltenen 2000 Talern auch die restlichen 13.000 der vereinbarten Summe erhalten hat, war später bei der gerichtlichen Voruntersuchung Ende 1847/Anfang 48 nicht zu ermitteln, da dessen Aufenthalt unbekannt war. Das Geld war beim Justizrat Tempelhoff deponiert gewesen.

 

Die Epressung durch Wedeke


In der Anklageschrift des Staatsanwalts Wentzel vom Februar 1848 wird im Abschnitt II.3 festgehalten, dass Wedeke dem Gutsbesitzer Lowtzow von Alt-Schöneberg im 2. Quartal 1846 eine Darlehen von 30.000 Talern als vom Prinzen Carl stammend gegeben hat, von dem Carl aber nichts wusste.

Von 1844 bis März 1846 aber war Wedeke – wie schon gesagt - Preußischer Generalkonsul in Galatz, dem heutigen Galati gewesen, damals zum Osmanischen Reich gehörend. Er hatte 1846 aus gesundheitlichen Gründen seine Entlassung aus dem Staatsdienst gefordert, die ihm auch mit einer Pension von 1125 Talern jährlich gewährt wurde. Die Geschäfte, die er mit d'Hanens und v. Winkler machte, fallen also in diese Zeit, ebenso das Geschäft mit einer Omnibus-Gesellschaft, das er zusammen mit Dr. Freyberg und dem Hamburger Kaufmann Heckscher versuchte zu organisieren.

In einem Schreiben aus Köthen vom 12.12.47 droht Wedeke Justizminister Uhden, dass, falls er verhaftet würde, alle Nachteile hätten und nur die Presse Vorteile.5

Varnhagen6 schrieb schon am 19.12.47 in sein Tagebuch, dass Wedeke als Gefangener nach Berlin gebracht wurde und man erzähle, dass die Verhandlung gegen ihn nicht öffentlich sein solle.

Am 2. Januar 1848 schriebt Prinz Karl aus Baden-Baden an seinen Sohn Friedrich Carl, dass er vom König darüber informiert wurde, dass

  • bei Wedeke Geld in Gulden gefunden und beschlagnahmt wurde, außerdem 25.000 Taler aus dem Pawlower Güterkauf. Der König hatte ihm letztere als „Schmerzensgeld angeboten“ - was er abgelehnt hätte anzunehmen, wegen der Donau-Handelsgesellschaft und eines Herrn v. W(inckler), der viel Geld dort investiert hätte (und den Prinz Carl ja durch den Kauf von dessen Gütern kannte) und den er für einen ehrlichen Mann halte.

  • Wedeke habe seine Konkubine, die von ihm schwanger war, gezwungen, bei der Polizei zu sagen, dass sie vom Prinzen Carl schwanger sei, den sie gar nicht kannte.

  • Der König ist gegen die Öffentlichkeit der Verhandlung. Er selbst stimme dem zu wegen der hohen Stellung im Staat, die Wedecke gehabt hatte.7

Nach dem Brief Carls vom 18. Februar 1848 an seinen Bruder, den König, 8scheint es so, dass die Gerichtsverhandlung für den 24. Februar 1848 angesetzt worden war. Der König war sehr ungehalten über seinen Bruder, denn der hatte Wedeke von Baden-Baden aus auf einen Brief aus dem Gefängnis, vermittelt durch dessen Frau, geantwortet. Dieser Antwortbrief war wohl beschlagnahmt und dem König gemeldet worden. Carl tat es leid, was er getan hatte und bat dafür den König um Entschuldigung.

Wedeke hatte ihm aus dem Gefängnis geschrieben u. gefragt, ob er zu „kleinen Summen“, die Wedeke von ihm erhalten habe, etwas sagen werde. Carl sah „jenes Capital“ für verloren an, nur schenken wolle er es ihm nicht. Er hatte Wedeke also Darlehen gewährt.

Das Verfahren gegen Wedeke – der Mitangeklagte Freyberg hatte sich durch die Flucht der Verhaftung entzogen – wurde angesichts der politischen Situation nicht durchgeführt. Wedeke wurde aus der Haft entlassen und soll am 14. März auf Verfügung des Innenministers v. Bodelschwingh aus Preußen ausgewiesen worden sein.

Am 23. März erhielt Otto von Raumer, als Regierungsrat für Finanzen zuständig und in Vertretung für den erkranketen Illaire9, vom König den Befehl „zu einem gewissen Behufe“ 30.000 Taler aus dem Kron-Fidei-Kommiss-Fonds auszuzahlen. Diese Zahlung erfolgte am 25. März 184810 in Berlin und wurde von Raumer dem Wedeke direkt übergeben. Zu diesem Zweck musste er also aus Hamburg nach Berlin gekommen sein. Er unterschrieb eine Quittung über den Erhalt und außerdem eine Erklärung, in der er sich verpflichtete, nicht mehr in Preußen und Deutschland sich aufzuhalten und zu wohnen, auch keine Papiere oder Briefe vom Prinzen Carl zu haben.... und andernfalls seine ihm nun auch im Ausland zugesicherte Pension verlieren würde.

In einem Schreiben vom 9. März 1848 an den Prinzen Carl war noch von ganz anderen Summen und Forderungen die Rede.

Fortan werden in den noch vorhandenen  Dokumenten immer wieder die 30.000 Taler genannt. So schrieb v. Raumer  am 9. Juli 48 an v. Wittgenstein11:„spärlich wird man von den 30.000 etwas wieder erlangen.“ Am selben Tag schrieb Illaire an den König12, man habe während seiner Krankheit durch von Raumer „diesem nichtswürdigen Sujekt“ 30.000 auszahlen lassen. Wedecke sei immer noch in Berlin. Ob er ihm trotzdem die Pension auszahlen solle?

Die Antwort des Königs einen Tag später lautete “Ja“.

 

Am 22. September 1848 schrieb Prinz Carl an den Ministerpräsidenten von Auerswald13, er hätte auf ausdrücklichen Wunsch des Königs mit dem Abgeordneten der Preußischen Nationalversammlung Zacharias, einem Berliner Kaufmann, gesprochen, um dessen Meinung zu dem Fall zu hören und hätte darüber dem König schriftlich berichtet. Da er keine Antwort erhalten hatte, fragte er mündlich nach und der König antwortete, dass er es nicht wüßte. Darum bat der Prinz nun von Auerswald, diese Sache abzulehnen.


Am 25. September erhielt Carl von seinem königlichen Bruder einen kleinen Zettel14, auf dem dieser ihm riet, in den Zeitungen zu veröffentlichen, „der bekannte ehemal. Polizeispion. und Agent provocateur W. " drohe "jetzt mit Publikationen“, die die Mitglieder der Königlich Preußischen Familie angeblich kompromitieren sollen,  wenn ihm nicht „noch eine sehr bedeutdende Summe, man sagt 30-50.000 Taler auf den Mund gelegt werden“. Das Publikum sähe diesen Publikationen aber mit Gelassenheit entgegen, da der König die „Prätersionen“ mit gerechtem Unwillen zurückgewiesen habe.

Am 30. September, einem Sonntag erwartete Carl den Abgeordneten Zacharias, um von ihm sein Ultimatum zu hören, doch wartete dieser nicht, bis der Prinz vom Abendmahl zurückkam.

Einen Tag später am 1. Oktober bat Carl Auerswald15, seinen Nachfolger als Ministerpräsidenten General von Phuel über die Angelegenheit zu informieren, in der Hoffnung, das sein Bruder, der König, die Sache dann zum Abschluss bringe. Carl versprach, sogleich auch selbst noch General Phuel zu schreiben.

(In den Akten findet sich aber nur ein Brief an diesen vom 20. Oktober, in dem er Phuel auch bittet, sich mit seinem Vorgänger v. Auerswald in Verbindung zu setzen, da dies für den König und die ganze königlichen Familie von größter Wichtigkeit sei. Auch betont er, dass er nur auf ausdrücklichen Wunsch des Königs mit dem Abgeordneten Zacharias gesprochen habe.)

 

In seinem Schreiben vom 1. Oktober an Auerswald berichtete Carl desweiteren, dass Wedekes „Freunde“ beabsichtigten ihn jetzt zur Nationalversammlung wählen zu lassen, um dadurch seine Rehabilitierung „mit Gewalt herbei zu führen“.... „Daher ist seine Abfindung und darauf folgende Entfernung aus dem preuß. Staate eine wahre Pflicht für jeden Angehörigen des Königs“ - Er hatte seine Meinung also offensichtlich geändert und war nun für eine weitere Zahlung an Wedeke.

Am 15. Oktober sprach er mit Auerswald im Schloß Bellevue über diese Angelegenheit und wartet dann vergeblich auf eine Antwort, die er mit einem Brief vom 26.10.184816 anmahnte. Nun äußert er seine Sorge, dass in der Nationalversammlung eine parlamentarische Anfrage gestellt werden solle – und dies zu einem Zeitpunkt, an dem in Berlin ein Kongress aller Demokraten Deutschlands (vom 26. bis 31. 10.)17 stattfinden würde. Auch befürchtete er, dass der König zu spät einsehen werde, „dass es tausendmal weiser gewesen wäre, Gnade – eigentlich Gerechtigkeit – zu üben und auf den Vergleich eingegangen zu sein, als später aus privat18 Mitteln dasjenige zu ersetzen zu müssen, was als dann angerechnet werden wird.“

Am 13. Dezember schrieb Carl an Auerswald19, „dem Freunde in der Not“, dass er am selben Tag mit dem Minister Ladenberg „über den Stand der so fatalen Geschichte (über die Sr Majestät... und ich längst hinfort wären, wenn nicht die „alte Feindschaft“ … wäre)“ gesprochen hat. Der Minister Ladenberg würde sich für die Omnibus-Angelegenheit engagieren, und es gehe nun darum, die nötigen Geldmittel aufzutreiben.

 

Am 21. Januar 1849 nun schrieb der König an Ladenberg20, dass Prinz Carl ihm ein Geständnis gemacht habe im Blick auf die „Wedkiana“, dass er aber das alles schon wußte, weil er es ihm vor einem Jahr schon im Beisein mehrerer Personen gemacht hatte. „Es betrifft das Darlehen von 30.000 T von dem Schuft … Ich bat Sie neulich... Zutaten... zu besprechen.
Mein Entschluß,
nicht einen Pfennig zu geben, wird um so fester. Und zwar aus folgender Ursach:

Wir glauben, dass Sie, bester Ladenberg, dass Müller und Bülow doch vollkräftige Zeugen abgegeben müssen, um nötigenfalls vor Gericht zu beschwören, 'dass Wedeke von mir, resp von m. Br. Carl 25 – 30.000 T und eine Leibrente über 2000 T. hat erpressen wollen, unter Androhung von Publikationen, die den guten Namen Carls … sollten.'
Seien Sie so gut, diese juristische Zeugen mit Müller, Bülow zu besprechen. Irret meine Ansicht nicht, so haben wir den Patron in unseren Klauen, der muss tun in seiner Ehrlosigkeit, was unsrer Ehrenfestigkeit von ihm verlangt.“

In Folge dieses Vorschlags ließ sich wohl Arthur Müller die Untersuchungsakten vom Prozess gegen Wedeke bringen und hatte sie schon 14 Tage bei sich zu Hause. Als Prinz Carl davon erfuhr und am 26.03.184921 an den Justizminister Uhden schrieb, aus Sorge, dass Müller aufgrund der darin befindlichen Aussage von Felletzner einen falschen Eindruck von der Sache bekommen würde. Denn seine eigene Gegenaussage wurde bisher unter Verschluss gehaltenen. ( In der Anklageschricht vom Februar 1848 wird allerdings ein Herr Felletzner nicht genannt, auch nicht im Rahmen der Aussage Carls vom 8. und 9. Januar 1848.)

Minister Uhden antwortet ihm noch am selben Tag und daraufhin bat ihn Prinz Carl am folgenden Sonntag, dem 25. März 1849 mit den Akten zu ihm zu kommen.22

 

In den Akten des Preußischen Staatsarchivs findet sich vom April 1849 (der Entwurf einer Kabinettsorder des Königs an seinen Bruder Carl23 vom Minister Uhden,- so heißt es auf dem Vorblatt- mir scheint es aber) die Handschrift des Königs (s. Unterschrift) - in der es heißt:

„Bei Überweisung des für Klg. Hoheit im Frühjahr v.(origen) J(ahres). zur Tilgung... Schuldforderung des Geheimen Hofrats E. Wedeke aus dem Krontresor ausgezahlten 30.000 Th lag es nicht in Meiner Absicht damit ein Geschenk zu machen, im... sollte dieselben... als ein … Vorschuß angesehen werden. Eure K(önigliche) H(ohheit) Selbst haben dies durch die Tatsache anerkannt, dasss Sie eine Forderung des Wedeke an den von Lewetzow zur Sicherheit des Krontresors .. beabsichtigten. Eine andere Deutung ist nach Meinem Briefe vom 25. Februar v(origen) J(ahres) nicht unterzulegen, da derselbe nur das Versprechen enthält, Euer K.H. helfen zu wollen. Ich habe jedoch das Hausministerium angewiesen, von (Höchstdemselben = durchgestrichen) keine Sicherheit für diesen Vorschuß weiter zu verlangen und und von dessen Rückzahlung in terminlichen Konten für jetzt abzustehen. Die mir eingereichten Anlagen folgen anbei …

Charlottenburg April 1849 F.W.

Es folgt eine entsprechende Anweisung an den Fürst Wittgenstein, so zu verfahren.


Somit wurden dem Wedeke die 30.000 Taler als Sicherheit gezahlt für den Fall, dass der Baron zu Alt-Schöneberg Lewetzow, da er im Glauben war, den Kredit vom Prinzen Carl erhalten zu haben, diesem diese auch zurückzahlen würde. Da es aber in Wirklichkeit Wedekes Geld gewesen war, das er von v. Winckler im Rahmen des Güterkaufs ergaunert hatte, hatte dieser dieses Geld also von Carl angesichts seiner Ausweisung aus Preußen verlangt.

Mir kommt es so vor, als wenn die eingeweihten Beamten wie Minister Uhden doch auch den Prinzen Carl für die ganze Kalamität verantwortlich machten und nicht einsahen, dass die 30.000 € aus dem Kron-Fidei-Kommiss-Fond im März 1848 genommen worden waren und deshalb immer mal wieder anmahnten, das Geld von Carl zurückzufordern. Es von Wedeke selbst zu bekommen, war ja offensichtlich aussichtslos.

 

10 Jahre später

Am 23.12.1859 schrieb der Justizminister Simons an den inzwischen regierenden Prinzen Wilhelm24 angesichts der erneuten Verhaftung des Wedeke, dass Wedeke die Verwendung der Akten aus dem alten Prozesss von 1848 beantragen könne. Ob dies rechtlich abzuwenden sei, sei fraglich. Ob die derzeitigen Anschuldigungen zu einer Verurteilung Wedekes reichen würden, übersehe er noch nicht und riet von dem Verfahren ab: „Denn es ist noch in zu wacher Erinnerung, wie schwer es im Jahre 1848 gefallen ist, die damals eingeleitete Untersuchung zu einem, die Interessen Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Carl wahrenden Abschlusse zu bringen und wie noch später erhebliche Opfer haben gebracht werden müssen, auf welche der Wedecke Ansprüche zu haben behauptet.“

 

Das lässt vermuten, dass Wedeke auch im Herbst 1848 bzw. im 1. Halbjahr 1849 eine zweite erhebliche Summe mit seinen Drohungen erpressen konnte.

 

Anlässlich seiner Verhaftung - vermutlich am 28. Oktober 1858 - durch den Berliner Staatsanwalt Nörner und den Polizei-Präsidenten Stieber in Freiburg im Herzogtum Baden kursierten vor allem in Schweizer Zeitungen Nachrichten, dass es dabei wieder darum gegangen wäre, Papiere von ihm zu erhalten, die den Prinzen Carl kompromitieren könnten. So sah sich der Staatsanwalt Nörner am 26. November 1858 veranlasst, eine Erklärung25 in den Zeitungen drucken zu lassen, in der es u.a. hieß:

„1. ) Die Mitteilung der Schweizer Blätter, dass dem Wedecke, der sich den Titel „Baron Hermsdorf“ angemaßt hat, für die Herausgabe von Papieren, welche eine hochstehende Person kompromitieren sollen, die Summe von 20.000 Frk. und später von 60.000 Frk. oder überhaupt irgend eine Geldsumme geboten worden sei, ist eine rein aus der Luft gegriffene Unwahrheit.

2. ) Meiner amtlichen Überzeugung nach befindet sich Wedecke gar nicht im Besitz solcher Papiere; die desfallsige Behauptung, welche er allerdings verbreitet hat, ist von ihm lediglich erfunden, um solche zu Betrügereien und Erpressungen auszubeuten.

3.) Zu Recht beständige Forderungen des Wedeckes an irgend eine, dem preußischen Königshause angehörende Person existieren nicht. Wäre derselbe hiervon nicht selbst durchdrungen, so würde er seine Ansprüche jedenfalls bei dem kompetenten Preußischen Gerichtshofe verfolgen.“

Da Wedeke inzwischen seinen Wohnsitz in der Schweiz, in Pratteln / Baselland hatte und aus der Schweiz kommend in Freiburg beim Aussteigen aus dem Zug auf dem Bahnhof verhaftet wurde, protestierten die Schweizer Zeitungen dagegen.

Am 3. Dezember 1858 wurde ihnen in der „Königlich Privilegierten Berlinischen Zeitung in Staats- und Gelehrten-Sachen“26 entgegnet, die Verhaftung ausführlich geschildert und dann festgestellt:

„Die Polizeibehörde hat daher die Schranken ihrer Befugnisse in keiner Weise verletzt. Hr. Wedecke wurde in aller Hinsicht mit der gebührenden Schonung behandelt, und weder von ihm noch von einer andern Seite ist bei der zuständigen Behörde irgend eine Klage oder Beschwerde über das von der Großh. Polizeibehörde eingehaltene Verfahren vorgetragen worden.
Die Verdächtigungen von Seite der Schweizer Presse gegen die Großh. Polizeibehörde in Freiburg und das Polizeipersonal beruhen daher ledigliche auf falschen Unterstellungen und von einer Verletzung des schweizerischen Gebiets durch Maßregeln von badischen Behörden kann wohl keine Rede sein.“

In den Akten des Preußischen Staatsarchivs sind Zeitungsausschnitte vom 5. und 8. Dezember 1858 enthalten, in denen auf die Erklärung Nörners reagiert wird, vor allem gegen den angeblichen „Hass“ der Schweizer gegen die Preußen. In der Zeitung vom 8.12. wird wiederum behauptet, dass Wedeke belastende Dokumente gehabt habe: „Wir können hier auch nicht untersuchen, ob es wahr oder unwahr sei, dass Wedecke zu einer 'hochstehenden Person' in schmutzigen und unlautern Geschäftsbeziehungen gestanden und dass er sich im Besitz von Papieren befunden habe, welche solches beweisen. Wie wir übrigens vernehmen, so sind sogar unter den in Pratteln zurückgebliebenen welche, die sich den Behauptungen des Herrn Staatsanwalts gegenüber sehr sonderbar ausnehmen werden.“

In dem langen Schreiben des Jusitzministers Simons an den Prinzregenten Wilhelm vom 23.12.1858 geht es u.a. darum, dass der Staatsanwalt Nörner, Wedeke unter Angabe falscher Gründe nach Freiburg gelockt habe, um ihn dort verhaften zu können - „mittels eines trügerischen Briefes“. Damit habe Nörner „ein Verhalten an den Tag gelegt, welches die Ehre der Preußischen Justiz geschädigt und durch welches er sich selbst als des Ansehens und Vertrauens, welche sein Beruf erfordert, unwürdig gezeigt hat.“

Auch wegen zwei weiterer Vergehen hatte der Staatsanwalt Nörner nun selbst ein Verfahren am Halse und zwar,

- weil „er eine Aussage, die er als Zeuge in einer Untersuchung eidlich er..., demnächst in einer anderen Untersuchung in einem wesentlichen Punkte als unwahr hat eingestehen müssen“ und

- weil „ er sich grober Schmähungen gegen seine Dienstvorgesetzen schuldig gemacht“.

Doch Nörner wehrte sich, hatte mit dem Prinzen Carl gesprochen und auch über die anstehende Versetzung des mit der gerichtlichen Untersuchung 1847/48 gegen Wedecke befassten Staatsanwalts Wentzels wieder zurück nach Stendal dabei angesprochen und dies wohl wie seine eigene drohende Disziplinarmaßnahme als offensichtlich eine Behinderung des anstehenden Prozesses gegen Wedeke bezeichnet.

Gegenüber dieser Vermutung schrieb der Minister: „Wenzel ist Staatsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Stendal, er hat da durch rasch aufeinander folgende Todesfälle Frau und Kind verloren und ich habe ihn deshalb, auf sein dringendes Bitten einen wenigstens zeitweisen Ortswechsel, im vergangenen Jahre gestattet, bis zum 1. Februar kommenden Jahres bei der hiesigen Staatsanwaltschaft arbeiten zu dürfen.

Da die ihm gestattete Frist mit jenem Termin abläuft und auf dem Berichte des Ober-Staatsanwalts von seinem längerem Verbleiben ein Vorteil für den Dienst um so weniger zu erwarten stand, als er sich bei den im Personal der Staatsanwaltschaft des Stadtgerichts obwaltenden Zerwürfnisse der Betrügerei verdächtig gemacht und sich 1859 und auch sonst nicht als durchaus zuverlässig erwiesen hat, so habe ich seine sich überdies von selbst verstehende Rückkehr an seinen eigentlichen Amtssitz Stendal angeordnet.“

Er erwarte, dass der Prozess gegen Wedeke bis zum 1. Februar zum Abschluss gebracht sein würde, so dass der Staatsanwalt Wenzel noch in Berlin wäre und dass andererseits der Staatsanwalt Nörner nur deshalb noch nicht vom Amt suspendiert worden wäre, um ebenfalls noch dabei zu sein.

Auch gab es einen Antrag, die Gerichtsakten von 1847/48 für das neue Verfahren benutzen zu können. Daraufhin hatte sie sich der Minister kommen lassen und sie zuerst selbst überprüft, worauf er die „Überzeugung gewonnen, dass, wenn der Inhalt derselben abermals Gegenstand gerichtlichenr Verhandlungen werden sollte, das geradezu als eine Kalamität anzusehen sein würde.“

Wedeke starb am 28. Dezember 185927 in der Haft in Berlin.

Sein Mitangeklagter, der Berliner Kaufmann und Getreidespekulant Sontag wurde verurteilt, beantragte Begnadigung, die ihm nicht gewährt wurde, sowie aus gesundheitlichen Gründen mittels eines Attests eines Dr. Riese Haftverschonung. Als auch diese ihm nicht gewährt wurde, beantragte er die Strafe im Gefängnis des Kreisgerichts verbüßen zu dürfen, was ihm genehmigt wurde. Statt die Strafe anzutreten, floh er aus Berlin und meldete sich mit einem Brief aus Straßburg.

Wegen des, wie es schien, zögerlichen Vorgehens gegen ihn durch die Berliner Justiz musste sich am 11. April 1860 der Stadtgerichts-Präsident Holzapfel gegenüber dem Justizminister Bernuth verantworten.28 Zur Gesundheit des Herrn Sontag heißt es dort: „Dr. Riese, der sich des Rufes eines gewissenhaften Arztes zu erfreuen hat,“ erklärte in dem Attest vom 21. Oktober 1860 „eine längere Haft des Sontag als direkt lebensbedrohlich für vorstellbar“. Deshalb wurde ein zweiter Arzt beauftragt, dannn im Frühjahr noch ein dritter, um Sontags Gesundheit zu überprüfen: Dieser traf ihn aber zu Hause nicht an. „Am folgenden Tage wurde Sontag aufgefordert sich binnen 24 Stunden behufs seiner Untersuchung zu dem Casper verfügen, dann unterm 9. März nochmals, unter Androhung der Sistierung, mit gleicher Anweisung versehen, am 12. März zeigte Casper dann an, dass Sontag bis dahin bei ihm nicht erschienen sei und unterm 19. März wurde das Königliche Polizei-Präsidium um Verhaftung des Sontag requiriert.“

Ob sich Sontag inzwischen wirklich in Straßburg befand, wurde folgendermanßen bezweifelt: „Da es indessen immerhin möglich ist, daß Sontag von hier geschriebene Briefe durch Vermittlung dritter Personen in Straßburg nur zur Post geben und an hiesige Adresse gelangen lässt, während er selbst hier in Berlin im Versteck bleibt, so werden von Polizeiwegen die Recherchen nach ihm auch in der Stadt Berlin und Umgebung unausgesetzt betrieben werden.“

Es wurde jedoch auch festgestellt: „bei der großen Zahl fast unzugänglicher Schlupfwinkel in Berlin wird es einen Menschen von der Persönlichkeit des Sontag und seiner genauen Bekanntschaft mit allen Lokal Verhältnissenn jederzeit sehr leicht sein, den Verfolgungen auch der aufmerksamsten und gewandtesten Polizeibeamten auf lange Zeit sich zu entziehen.“
Doch wurden auch Steckbriefe erlassen und beim Außenministerium beantragt, auf diplomatischen Weg eine Auslieferung zu erreichen, falls er sich tatsächlich in Straßburg aufhalte.

Dieser so behutsame und gleichzeitig konsequente Umgang mit dem verurteilten Kaufmann Sontag wie seine Verurteilung selbst scheinen mir dafür zu sprechen, dass Wedeckes Tod in der Haft nicht eine Folge der Bedingungen und seiner Behandlung dort war, sondern aus Gründen seines Alters von inzwischen 58 Jahren eintrat. Denn immerhin sechs der im von mir angelegten Personenverzeichnis genannten Adligen, die mit seinem Fall befaßt waren, sind in einem ähnlichen Alter verstorben.

Der Tod des Eusebius Wedeke hatte noch ein Nachspiel. Da ihm in früheren Zeiten Orden verliehen worden waren, waren diese entsprechend den damaligen Geflogenheiten, zurückzufordern, womit das Außenministerium befasst war.29 Auch bat seine Witwe Emma Wedeke-Hersdorf um eine Witwenpension. Außerdem gibt es noch einen Zeitungsartikel, in dem es um die Verurteilung seines Sohnes 1872  in Berlin wegen eines Geldbetrugs geht.

Diese letzt genannten Schriftstücke möchte  ich hier nach und nach auch noch veröffentlichen, wie auch noch etliche andere, die ich inzwischen im Staatsarchiv Peußischer Kulturbesitz in Dahlem einsehen konnte. Es sind insgesamt so viele, dass ich nur die wichtigsten und hier interessierenden nennen und vorstellen werde. Allein über den Betrieb der Blutegelanstalt gibt es eine dicke Akte ( I.HA  Rep. 76, VIII Nr. 2385) und sicher auch noch weitere Akten, die ich bisher noch nicht durchgesehen habe.

Anmerkungen:

1 Manfred Kliem: Genesis der Führungskräfte der feudal-militaristischen Konterrevolution 1848 in Preußen. Phil. Dissertation A. Humboldt-Universität Berlin 1966 , S. 287ff
2 Vermutlich das Schreiben vom 1. 8.1847 – siehe oben
3 Anklageschrift unter III.

4 Schreiben d'Hanens vom 14./15. Jan. 47

5 Nachlass Wittgenstein, Bl. 75, Der Brief wurde nicht von Wedeke selbst geschrieben. Seine eigene Handschrift wirkt fahrig und ist schwer lesbar.

6  Aus dem Nachlass Varnhagen von Ense. Tagebücher von K.A. Varnhagen von Ense, Band 1-5, Leipzig F.A. Brockhaus, Bd. 4, 2. Auflage 1863, S. 169

7 Nachlass Wittgenstein, Bl. 105
8 BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl. 4
9 NL Wittgenstein, Blatt 96

10 I HA Rep 100, Nr. 813; s. M. Kliem, S. 288

11 Nachlaß Wittgenstein, Bl. 97
12 NL Wittgenstein, Blatt 96
13 NL Auerswald, unpagn.
14 NL Auerswald, unpagn.
15 NL Auerswald unpagn.
16 NL Auerswald unpagn.
17 https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratenkongress#Zweiter_Kongress_in_Berlin
18 Doppelt unterstrichen
19 NL Auerswald unpagn.
20 BPH, Rep. 192, NL Ladenberg, A. v.; Nr. 7, Dabei liegt der Umschlag mit einem Siegel und der Aufschrift „Minister Ladenberg Berlin“ und „Eilig“
21 BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl. 142, Datum laut Vorblatt der Akte: Prinz Karl von Preußen an den Jusitzminister Uhden 1849, März 26:
22  BPH, Rep 59 I ; Nr 28, B. 143 – so im Schreiben von Carl an Uhden vom 27.03.1849
23 BPH, Rep 59 I ; Nr 28, Blatt 144
24 BPH, Rep 59 I, 29, Bl. 51ff
25 III. HA, MdA, ZB Nr. 1080: Zus. mit den zwei anderen Artikeln v. 5. u. 8. Dez. aufgeklebt auf einem Blatt
26 BPH, Rep. 192, NL Saegert, K.W., Nr. 99
27 s. das Schreiben von Kamphausen vom 8. Februar 1860: III. HA MdA, ZB Nr. 1080 , Signatur oben auf dem Blatt: III 2397pr
28 BPH, Rep 59 I, Nr. 29: l. 67ff
29 II. HA MdA, ZB Nr. 1080 - Signatur auf dem Schreiben: III.2397

Eusebius Wedeke
(26.06.1801- 28.12. 1859)

 

Freund - Agent - Vizekonsul - Geschäftsmann - Erpresser

 

Vorbemerkungen

Die hier veröffentlichten Dokumente und Briefe stammen aus dem Preußischen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Einen Überblick  finden Sie weiter unten im Quellenverzeichnis. Die dort gefundenen Schriftstücke  sind bis auf die Zeitungsausschnitte handschriftlich verfasst. Die Pünktchen " ... "  zeigen die Stellen, die ich nicht entziffern konnte.  Ich bin weiter darum bemüht, das bisher noch nicht Entzifferte zu verstehen und werde es hier dann nachtragen.

Die Rechtschreibung und Zeichensetzung habe ich an die heutige weitgehend angeglichen. Unterstreichungen geben diejenigen in den Quellen wider. Vor Namen von Personen steht in den Quellen meist ein kleines p, was ich hier aber stets weggelassen habe.
 




Kindheit und erste berufliche Jahre

 

Kindheit

 

Am  26. Juni 1801 in Hermsdorf nahe Schlobitten/ Ostpreußen (bei Königsberg), heute Słobity
Sohn "des allgemein geachteten Oberkonsistorialrats“1 Rektors der Universität Königsberg, Oberhofpredigers   Johann Christoph Wedeke  (1755-1815) und der Charlotte Amalie Christiane  Wedeke, geb. Wessel

als Jüngster von 4 Geschwistern.

1806 zog die Familie nach Königsberg, als der Vater Oberhofprediger wurde.

 

EusebiusWedeke lernte als Kind  den Prinzen Carl kennen, als dieser sich mit der Königlichen Familie von 1807 bis zum 15.12.1809 in Königsberg aufhielt. Beide waren gleich alt und hatten am selben Tag Geburtstag.

 

Anmerkung:

1 s. Protokoll der Vernehmung von Prinz Carl vom 8./9.01.1848)

 

Studium und Berufsaufstieg

 

Aus einem 1844 verfaßten Lebenslauf (s. unten) erfahren wir folgende Daten:

 

1817: Student  der Theologie an der der Universität Königsberg

dann, "durch äußere Verhältnisse bestimmt" Soldat

1823: Offizier in der 1. Artillerie-Brigade
1828: Lehrer beim Kadettenkorps in Berlin

1829: wieder in Königsberg, wo er half, das Retublissement um Pillau zu vollenden

1831:  sein militärisches Eingreifen in den Volksaufstand am 28. Juli in Königsberg

1832: - Ausscheiden aus dem Militär,
           - Ablegen einer Staatsprüfung in Berlin
          - Entsendung durch den Staats-Minister Brem nach Rheinbayern = Beginn seiner Agententätigkeit
      

1833:  - In Mainz beim Gouverneur General-Leutnant von Müffling
            - im Juli Gespräche mit König Friedrich Wilhelm in Töplitz
            
1834  - Polizeirat in Straßburg/Westpreußen

1835 - eine schwierige geheime Mission
1836 - Missionen in Dresden und Leipzig
1837 - Ernennung zum Geheimen Hofrat
         -  auf Mission im Rheinland

 

*******

 

 

Aus der Zeit seiner Agententätigkeit gibt es die Akte " VI HA, NL E. Wedeke, Nr. 14, die u.a. seine Reisepässe enthält, so  hier oben der von 1832 und der untere von 1833, der letzte von 1837, jeweils in der Größe von ca A3!

 

 

Außerdem sind u.a. folgende Dokumente aus dieser Zeit zu finden:

 

31.12.1832: Allerhöchster Befehl u. Anweisung des Königl. Finanzministeriums 2000 T. Für geheimen Agenten bereitzustellen an Generalmajor Müffeling1 in Mainz, der sich dort in Hessen offensichtlich als Kommandeur der auf der Festung Mainz stationierten preußischen Truppe als Teil des Bundesheeres aufhielt.



W. erhielt am 3. Januar 1833 die ersten 200 T. Und am 24. Mail die letzten 200 T , am 8. März war Hauptmann von Senft der Überbringer2. Am 25. Mai rechnete Generalmajor Müffeling das Geld in einem langen Schreiben an den Königlichen Geheimen Staats- und Minister des Königlichen Hauses Fürst zu Sayn und Wittgenstein ab. Der Name des geheimen Agenten, dem er das Geld ausgehändigt hatte, wird darin nicht genannt, wohl aber auf den beigelegten Original-Quittungen, die Wedeke mit seinem Namen unterschrieben hatte. Es wird deutlich, dass Müffeling wohl zum ersten Mal mit Geldübergabe an einen Geheimagenten zu tun hatte und sich bemüht, die über die befohlene Summe von 2000 T. Mehr verauslagten Gelder von 45, 20 T. Wieder zu erlangen. Gleichzeitig rät er, die Rechnung wegen des geheimen Agentennamens nicht wie sonst üblich durch etliche Büros laufen zu lassen.3

1834

5. März: Brief4 an den Fürsten von Wittgenstein, der so beginnt: „Zu Teplitz waren Eure Durchlaucht und Liebsten so gefällig, Hrn. Wedeke, dem Sie eben eine geheime Sendung nach der Schweiz zu geben im Begriffe waren, zu meiner Verfügung zu stellen. Ich bezeichnete ihm auch wirklich einige Fragepunkte, über welche ich durch ihn Aufklärungen zu erhalten wünsche. Hr. Wedeke (ver)sprach es, und hat mir in der Tat mehrere Berichte erstattet, die ich mit Interesse gelesen habe.“ Da er ja eigentllich im Königlichen Auftrag da arbeitete möchte der Unterzeichner ihm nun 200 Dukaten zukommen lassen, kennt aber seinen Wohnort nicht und bittet den Fürsten dies zu regeln.5

 

Anmerkungen:

1 https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_von_M%C3%BCffling_genannt_Wei%C3%9F

2 GStA PK, NL Wittgenstein, Blatt 38

3 Ebd der Brief Blatt 37, 38 (Gesamtrechnung), 30-53 Quittungen

4 Laut Archivverzeichnis stammt dieser Brief von Metternich. Dem leitenden Minister und Außenminister des Kaiserreichs Österreich seit 1819- https://de.wikipedia.org/wiki/Klemens_Wenzel_Lothar_von_Metternich

5 GStA PK, Nachlass Wittgenstein Bl. 67 – Unterschrift nicht lesbar.

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Die Familie des Eusebius Wedeke

 

Aus dem Schreiben vom 18.04.1860 (s.u.) sind die Namen und das Alter der KInder des Eusebius Wedeke und seiner Frau Emma, geb. Devenue zu entnehmen:

1835: Geburt der Tochter Charlotte

1836: Geburt der Tochter Marie

1838: Geburt des Sohnes Eusebius

1839: Geburt des Sohnes Julian Eusebius

1840: Geburt und Tod der Tochter Emma Erdmute

1849: Tod seiner 6 Jahre älteren älteren Schwester Cornelia, die  seit 1823 mit Franz August Eichmann (1793-1873), dem Oberpräsidenten des Rheinlands (seit 1845 und kurzzeitigen Innenminister Preußens (Sept.-Nov. 1848) verheiratet war.
Ebenfalls 1849 starb seine 11 Jahre ältere Schwester Schwester Marie Elisabeth. (s.: https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Christoph_Wedeke)

 


1843


1843: Ausscheiden aus dem Vorstand der Niederschlesischen Eisenbahn



1. Juni 1843: Brief vom Prinz Wilhelm an seinen Bruder Carl. Er beginnt: „Soeben sendet mir der Generalleutnant von Thiel auf Deinen Befehl ein Schreiben des Ministers von Bodelschwingh1 als Antwort auf meinen Brief vom 17. (Mai) an Dich in Betreff der Schlesischen Eisenbahn Angelegenheit. Da ich meinen Brief nur mit Angaben füllen konnte, die mir aus meinem Gedächtnis erinnerlich waren oder aus mir vorliegenden Papieren, so werde ich gern einräumen, wo ich mich geirrt haben sollte, aber doch offen aussprechen, wo man sich jeweils irren wollte.“2

Zur Seite 2 des ihm vorliegenden Schreibens von Bodelschwing: „ Es muss ein Irrtum von mir sein, wenn ich glaubte, dass nur das halbe Kapital am 7. Januar eingezahlt sein sollte. Dagegen fehlt im Bericht jegliche Angabe, die zur Aufklärung der Nichterfüllung der Zeichnung dienen könne und dieselbe sogar völlig erklärlich mache. Ich hatte sie in meinem Brief angegeben und sie sind nicht widerlegt worden. Sie bestehen darin,
dass 1. durch die Stellung Wedekes kein Vertrauen existiert,
2. dass durch die in Aussicht gestellte Zins-Garantie des Staats niemand zeichnen wollte, ehe man diesselbige Gesetz nicht kannte.

Ad Pag 3: Der Minister von Bodelschwingh sprach mit mir gegen Ende des Jahres 1842 über die Lage der Sache und auf sein Befragen erklärte ich, dass ich natürlich den Wedeke fallen lassen würde, wenn er ds Geschäft hinderte, denn mir käme es auf die Sache und nicht auf die Person an, dass er aber die Gesellschaft fallen lassen wollte, sagte er mir nicht, sondern äußerte selbst, dass das Wiederaufleben der früheren Gesellschaften ein großer Übelstand sein werde, dem man begegnen müsse. Dies war ganz meine Ansicht, der ich noch hinzufügte, dass ich mich ja gerade an die Spitze gestellt hätte, um meiner Gesellschaft die Consession zu erwirken, um die anderen tot zu machen.

Ich kann also unmöglich glauben, dass sich gleichzeitig der Minister bemühte zu erkundigen, ob nicht andere Gesellschaften aufzufinden ein würden, da eine coninstitionierte3 (Summe) mit 2,5 Millionen noch existierte, die, sobald Wedeke abtrat, ohn allen Anstoß fortbestehen bleiben musste und konnte, wenn man sie nicht aus mir unbekannten Gründen stürzen wollte.

Hie(ran) zeigt sich der erste feindliche Schritt gegen die Gesellschaft. Das zweite zeigt sich
ad Pag 4 wo nach Erlöschung der Consession der Breslauer Gesellschaft die weiteren Anträge anheimgegeben wurden, statt die Niederschlesische nach Wedekes Austritt zu coninstionieren oder doch vorzugsweise zu begünstigen, da sie fort zu exisieren am 8. Januar erklärte.

Von diesem Moment lag es mir klar zu Tage, dass man nicht dem Wedeke, sondern dem Unternehmen, dem ich mich gewidmet hatte, zu Leibe gehen wollte und hieruas lassen sich nun auch alle folgenden Maßnahmen erklären.

Dass mir dies persönlich sehr empfindlich sein muss, wirst Du gnädigst einsehen, denn mit Wedekes Austritt war jedes Hemmnis gehoben, wenn man nicht eben die Gesellschaft sprengen wollte, um die Breslauer heran zu bringen...“4

Im folgenden geht es um die versprochen und vorhandenen Gelder der Niederschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft und in wieweit andere Gesellschaften Staatszuschüsse erhalten haben. Zu Seite 29 des Ministerschreibens notiert Prinz Wilhelm: „Der König schoß die Summe vor, weil er und niemand zweifeln konnte, dass nach Wedekes Austritt das Geschäft nun Schwung erhalten würde, und man dann nicht mehr an ein Zurückziehen der Concession dachte. Dies Zurückziehen bringt also den König wahrscheinlich um die 20.000. Warum Du die Concession nicht verlängertest, ist mir noch nicht klar gemacht worden. Ich glaube, dass dies Verhältnis des Königs genau ins Auge gefasst werden muss.“5

Unterzeichnet ist das lange Schreiben mit „Dein treuer Bruder Wilhelm“

Also war auch der König von diesem Geschäftsvorhaben mit betroffen und waren alle drei Brüder in die Problematik Wedeke auch schon zu diesem Zeitpunkt eingeweiht, hielten sie jedoch nicht für die eigentliche Ursache, dass es mit dem Bau der Niederschlesischen Eisenbahn6 nicht vorwärts ging, sondern sahen die Konkurrenz anderer Eisenbahngesellschaften und dem Verhalten des Ministeriums Bodelschwing als Ursache an. Er führt hier Summen auf, bei denen es insgesamt um 14 (zu pag 26) bzw. 20 Mill.(auf der letzten Seite) Thaler geht.

 

1844

 

 

17.2.1844 Vertragsabschluss in Berlin zwischen  E. Wedeke, Busson du Maurier und Carles Eugeniie d' Hanens Am 24.10.1844 schickte Baron d'Hanens diesen Vertrag in einem französichen Schreiben an "Seine Hoheit", den er mit Monsigneur anredete.7

 

Die geplanten Unternehmen betrafen den Bau einer Eisenbahn von der Oder bis zur russischen Grenze, die Errrichtung einer Dampfschiffahrt auf der Oder von Stettin über Frankfurt/Oder bis nach Breslau, die Erwerbung von Domänen und Wäldern zum Zweck der Parzellierung, der Gründung von Holzfällannstalten und sowie andere ähnliche Unternehmungen zum Gegenstand. (vgl. die Anklageschrift von 1848, Bl.128 v )

 

*******

 

15. März 1844: Selbst verfasster Lebenslauf von E. Wedeke - eine Selbstverteidigung geben die Anklage "seiner Feinde"
(GStA PK, VI HA, NL E. Wedecke, Nr. 14, Bl. 58+59)

 

Der Oberhof- und Domprediger Wedeke zu Königsberg, als Rektor Magnificus 1815 starb, war mein Vater. In meinem sechzehnten Lebensjahr bezog ich die universität, um Theologie zu studieren; durch äußere Verhältnisse bestimmt, ward ich Soldat und im Januar 1823 Offizier in der 1. Artillerie-Brigade. 1828 kam ich als Lehrer und Erzieher zum Kadetten-Korps nach Berlin, ging von da 1829 nach Königsberg zurück und half das Rétablissement um Pillau vollenden. Die Juli-Revolution brach aus, ihr folgte die Polnische . Die Cholera drang nach Preußen: durch den Glauben an Vergiftungen und durch Polnische Sympathien verleitet, wurde diese Krankheit Ursache des Königsberger Volksaufstandes vom 28. Juli 1831. Es war mir hier Gelegenheit geboten, dem Staate gute Dienste zu leisten: ich ließ auf die Empörer einhauen, zerstreute die sich sammelnden Fabrikarbeiter und empfing dafür die Anerkennung von Seiten der Bürgerschaft einen Ehrenpokal, von den Stadtverordneten ein offizielles Dankschreiben, von dem Regierungspräsidenten Meding eine Empfehlung an den Herrn Staatsminister von Brenn und eine Aufforderung, aus dem Militär in Zivilverhältnisse zu treten. Das geschah im Jahr 1832- Eine offizielle Belobung meines Tuns von der bürgerschaft Königsbergs aus gesandt an den Herrn Generals-Leutnant von Witzleben (Anm. 10) ) Exzellenz, ward unterdrückt, mir aber nachträglich eine Abschrift von jenem Schreiber zugesandt.

In Berlin war ich nach abgelegter Staatsprüfung von dem Herrn Staats-Minister von Brenn nach Rheinbayern gesandt, um die dortigen revolutionären Elemente zu erforschen. Die Beschlüsse des Hambacher Festes, die Verbrüderungen des Pressvereins durch SchülerSavoye , Heib, Wirth , Siebenpfeiffer  etc. gestiftet, wurden enthüllt und die Bestrebungen der gefürchteten Polen durch meine Berichte klar an das Licht gezogen.

Die Art und Weise, auf welche meine Kräfte und Fähigkeiten verwendet wurden, widerstrebte aber mein Glaube. Ich erlaubte mir, dies bescheidenlichst an den Generals-Leutnant von Witzleben, welcher Anteil an meinem Schicksal nahm, zu sagen und ermutigende Antwort:

„Sie sind Offizier, Sie werden in das Hauptquartier der Feinde geandt, wollen Sie vor der Gefahr zurückbeben! Ihr Herr und König kennt Ihre Leistungen. Sie werden Ihrer Majestät perönlich vorgestellt werden und dasselbe hören, was ich Ihnen jetzt sagte. Bleiben Sie hier und eifrig im Dienste, sagen Sie stets die Wahrheit und es wird vorzüglich für Sie gesorgt sein. Sie sollen es nie bereuen, diesen dornigen Dienst hier betrieben zu haben.“

Nach diesen Verfügungen wurde ich dem Gouverneur von Mainz Herrn General-Leutnant von Müffling überwiesen und trat von Neuem Missionen an, welche zur Folge hatten:

  1. Die Entdeckung der militärischen Verschwörung in Würtemberg

  2. Die Scholtenbrandtsche Verschwörung in Köln etc.

  3. die des Regierungs-Rats Szumann in Posen

  4. die Plan, welche die Mitglieder des jungen Deutschlands , der jungen Zukunft usw. behalten,

  5. die Umtriebe, welche von Paris aus durch Lafayette , Odilon-Barrot, Earnignae (?) in Deutschland auch Emmissäre unterhalten wurden

  6. zeigte ich den Aufstand in Frankfurt zwei Monate vor seinem Ausbruch mit allen Einzelheiten an;

  7. fand sich Gelegenheit den Plan zu finden, welchen die Nassauischen Demagogen bereites im Begriff standen auszuführen, nämlich: durch Scheinverkauf wollten sie Mitglieder von republikanischen Gesinnungen in die Kammer bringen und durch diese den Herzog die Domänen abstreiten;

  8. die Kammerverhandlungen in Darmstadt nahmen 1833 eine üble Wendung; ich teilte vor der Eröffnung derselben Absichten der Parteien mit.

Eine Menge andere nicht unwichtige Objekte wurden durch mich vorher an den Tag gebracht.

 

Im Juli 1833 empfing ich den Befehl, nach Töplitz zu gehen. Des Hochseligen Königs Majestät trafen mich dort an verschiedenen Tagen und wiederholten huldreichst dieselben Versprechungen, welche ich mittelbar durch den Herrn Minister von Witzleben gehört hatte. - Auf Allerhöchsten Befehl wurde ich dem Herrn Fürsten Metternich vorgestellt, zu einer Konferenz befohlen und musste über die süddeutschen Zustände einen mehr als zweistündligen Vortrag halten. Später hatte ich nochmals das Glück zur Audienz mit dem Fürsten Staats-Kanzler berufen zu werden und empfing darauf den Allerhöchsten Befehl, nach Königswarth zu..., um von dort über das Darmstädtische Ministerium...., welche im Begriff stand, den Schwaben Pfalz zu nehmen, zu berichten und zu einer Mission nach der Schweiz....

 

In der Schweiz... 1833 die Polen und flüchtige Deutsche. Ich konnte den Zug der Gewalt (Romani) mehr anzeigen und empfing aus Wien einen... gnädigen Dank.

Der Einfall.... in das Königliche Polen hatte in Westpreußen viele Verwandlungen herbeigeführt. Zum Polizei-Rat ernannt, war ich nach Strasburg … gesandt, um dort im Einverständnis mit den Kaiserlich Russischen Behörden über die Sicherheit des Grenzlandes zu wachen und die Untersuchung gegen die Teilnehmern an dem Morde der Kosacken zu führen. - In Warschau, wo ich durch den Herrn Staats-Minister von Brem beglaubigt war, hatte ich Konferenzen mit dem Herrn Fürsten Paskewitsch . Der Kriegs-Gouverneur von Warschau, General-Leutnant von Pankratico (?) /iev (?) tratdaraufhin mit mir in dienstliche Verbindung und es ist in dem Jahre meiner Anwesenheit an der polnischen Grenze die Ruhe vollständig erhalten worden. Im Herbst 1840 kam der Fürst Paskewitsch nach Berlin, er erinnerte sich meiner und empfing ich für die im Jahr 1834 geleisteten Dienste den St. Annen Orden.

1835 erhielt ich eine schwierige, geheime Mission anch den... in Preußen. Diese und meine Wahrheitsliebe den Provinzial-Behörden gegenüber waren Ursache, dass von der höchsten Behörde der Provinz abwärts die Beamtenwelt mir feindlich gesinnt wurde. Geschützt durch den Herrn Staats-Minister von Rochow Exzellenz kehrte ich nach Berlin zurück.

Einige Missionen nach Dresden und Leipzig machten es möglich, die Art des Angriffs Alĭbauds auf den König der Franzosen vorherzusagen.

1837 ward ich zum Geheimen Hofrat ernannt und mir die Enthüllung der umtriebe derUltramonanen übertragen. Die Wirrnisse in Kölln durch den Erzbischof von Droste riefen mich an den Rhein. - in den belgischen Klöstern der Redemptoristen, den Schulen der Jesuiten bei dem Bischof von Bommel, bei dem Erzbischof Sterks (?) wurde es mir möglich, das Getreibe der Römlinge zu enthüllen. Das Hauptgebiet jener Partei , damals wie jetzt, besteht in dem Bemühen:

  1. die Römische Priesterschaft soweit als möglich auszubreiten und

  2. ein ähnlich unabhängiges Reich wie Belgien auch in den Rheinprovinzen und Westfalen zu gründen.

(Folgender Abschnitt war wegen meiner verschwommener Aufnahme für mich schwer lesbar)

Die in Straßburg, in der Schweiz, in Hildesheim, Dresden hätten....keinen gewaltigen     verfolgen

 

in Berlin... übergeordnete, eben sofort zum Handeln entschlossener Römlinge, jene.... und ist zu fürchten, dass dem Gouvernement noch weitere.... bevorstehen

Bis jetzt hatte ich auf den Befehl des Herrn Staats-Ministers von Rochow..., diese in allen Provinzen des Staates und des Auslandes....

 

kommt den Einwirkungen Frankreichs auf Deutschland in der Hand  (?) und ist durch mich und meine Anordnungen die Regierung oder die... bloßgestellt werden

 

 

Vielfach war ich in Lebensgefahr, auf der Landstraße musste ich mein Leben mit dem Degen verteidigen, man schoß nach mir, wollte mich vergiften. Die Geißelgewölbe der Jesuiten in Freyburg sind mir bekannt und hat mich in den Jahren meines schwierigen und undankbaren Dienstes der ...mächtigen Gnade stets beschützt und ich sollte nicht glauben, dass mich der barmherzige Gott bestimmt hat, meinem Hern und Könige mit aller hIngebung und erfolgreich auch ferner... zu dienen, und ungeschminkt die Wahrheit in der jetzigen Zeit zu sagen? Wer könnte die Erfahrungen, die ich habe, wie die Provinz- und Lokalkenntnisse nachweisen, wer diese Wissenschaft ersetzen, die ich seit neuen Jahren in halb Europa einsammelte!? Ich habe entschiedene Feinde meiner treuen Gesinnung wegen, auch Feinde, welche fürchten, ihr Getriebe könnte vor unseren Herrn und könig entlarvt werden. Daher mag es kommen, dass ich allerhöchsten Orte verklagt, angeschuldigt worden bin. Allein ich wage evor der Gnade Seiner Majestät des Königs zu hoffen, man werde mich nicht in den Staub treten, sondern dass die Zeit erschienen ist, welche mir diejenige Anerkenntnis gewähren soll, die mir durch des Höchstseligen Königs Gnade und durch die unmittelbaren Organe Allerhöchstdesselben vielfach worden sind.

 

Berlin

  1. März 1844              E. Wedeke       Geheimer Hofrat

 

1844: Königlicher Konsul zu Galatz8

 (Erst nach seinem Ausscheiden dort auf eigenen Wunsch, wurde das Konsulat in ein Vize-Konsulat umgewandelt. s. I. HA. Rep 81 Konstantinopel nach 1807, VI Nr. 156, Schreiben des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Berlin, vom 2. März 1846, kurz zuvor hatte E. Wedeke sin Ausscheiden aus diesem Amt und seine Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen beantragt.) 

 

 

(GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080)

Nach dieser Notiz vom 14. Juni 1844  aus den Akten des Ministeriums für äußere Angelegenheiten veriente Wedeke als Konsul von Galatz 3000 Taler.

 

Anmerkungen: 

 

1 https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_von_Bodelschwingh_der_%C3%84ltere

2 GStA PK, NL Thile, Abschrift des Briefes vom 1. Juni 1843 Blatt 1

3„ instionieren“ heißt: anstiften – Es handelt sich also um die schon bereitgestellten Gelder

4 GStA PK, NL Thile, Abschrift des Briefes vom 1. Juni 1843 Blatt 1-2

5 GStA PK, NL Thile, Brief vom 1. Juni 1843

6 Dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Niederschlesisch-M%C3%A4rkische_Eisenbahn

7 GStA PK, Rep 59, Nr. 28, B. 88ff

8 Galati – damals Herzogtum Moldawien unter osmanischer Herrschaft, heute Rumänien,

9. GStA PK,  VI, HA, NL E Wedeke , Nr. 14, Bl. 58-59  (1832-41)

10. https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_von_Witzleben oder https://de.wikipedia.org/wiki/August_von_Witzleben_(General) – beide waren zu dem Zeitpunktdieses Schreibens noch nicht General-Leutnant

 


1846

 

In einem Schreiben des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten vom 20. März geht es um die Entlassung des Königlischen Consuls zu Galatz, des Geheimen Hofrats Wedeke aus dem Staatsdienst, die dieser kurz vorher beantragt hatte und zugleich um die Bewilligung einer Pension gebeten hatte. Er berief sich dabei auf ärztliche Atteste, demzufolge sein Gesundheitszustand ihm die Rückkehr nach Galatz nicht gestattet. Im Schreiben werden diejenigen genannt, die Wedeke dort angestellt bzw. beauftragt hatte und die Gelder, die er ihnen zugestanden hatte, die nun die Arbeit dort vorerst fortführen würden.1

Kurzes Schreiben vom 1. August 1846 von D'Hanens aus der Schönburger Str. 14 in Berlin an Fürst Wittgenstein auf Franzöisch, um ihm mitzuteilen, dass er durch das Kammergericht an Herrn Wedeke eine Citation gemacht habe, aber den Schmerz hat vorauszusehen, dass er um seine Recht zu wahren, dort ein Dokument präsentieren werde, dass Sr. Königl. Hoheit den Prinzen Carl kompromitieren werde durch die Korrespndens mit Herrn Wedeke.2

 

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Abschrift eines Befehls des Königs Fiedrich Wilhelms IV. vom 28. August 1846 an die beiden Staats- und Cabinetts-Minister von Bodelschwing und Freiherr von Canitz

 

Bei der heute von Mir genehmigten Verabschiedung des bisherigen Konsuls in Gallatz, Geheimer Hofrat Wedeke mit Pension, habe Ich aus den Ihnen bekannten Gründen demselben diese Bedingung stellen müssen, dass er seinen Wohnort nicht in oder in der Nähe von Berlin nehmen oder ohne Meine besondere Erlaubnis dahin zurückkehren dürfe, widrigenfalls die Zahlung seiner Pension sofort aufhören solle. I
Indem Ich Ihnen die mit dem Wedeke darüber aufgenommenen Verhandlung, durch welche er sich zu dieser Bedingung bereit erklärt hat, hierbei zur Aufbewahrung übersende, beauftrage ich Sie unter Beobachtung der vollkommensten Verschwiegenheit über der gewissenhaften Erfüllung, des von dem Wedone gegebenen Versprechens in geeigneter Weise wachen zu lassen, um, sobald er sich in Berlin oder Potsdam betreffen lassen sollte, die Einziehung seiner Pension sofort bewirken zu können. Die Letztere ist ihm nach Hannover gegen (das) dort vorschriftsmäßige, seinen Quittungen, durch die dortige Gesandtschaft beizufügende Lebens- und Aufenthalts-Attest, abzugsfrei zu zahlen Der gegenwärtige Befehl ist nur zu Ihrer persönlichen Kenntnis bestimmt, und daher besonders zu (ferretieren ?). Dem Wedeke haben Sie die erforderlichen Eröffnungen darauf zu machen.

 

Sanssouci, den 28. August 1846

gez. Friedrich Wilhelm

 

 

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Am 28. August 1846 wurde Eusebius Wedeke - laut dem amtlichen Bericht vom 18.4.1860 (siehe unten) -  aus seinem Dienst  "mittels Alerhöchster Order vom 28. August 1846 unter Gewährung einer Staats-Pension von jährlich 1125 T verabschiedet, gleichzeitig ihm jedoch die Verpflichtung auferlegt, bei Verlust seiner Pension seinen Wohnsitz, weder in Berlin noch in dessen Hause zu nehmen" !!!  - Es hatte also großen Ärger mit ihm gegeben!!!

 

 

1 GStA PK, Rep 81, Nr. 156

2 GStA PK, BPH, Rep. 192 Ml Wittgenstein, W.L.G. Zu, III Nr. 5,1-3, Bl. 87

 

 


 

November -Dezember 1847

 

13. Nov.: Brief eines Berliner Bürgers an Fürst Wittgenstein: gegen Dr. Freyberg und Geheimen1:

Eu. Durchlaucht erlaubt sich ein hiesiger Bürger, der es für seine Pflicht hält. Eu. Durchlaucht darauf aufmerksam zu machen, anzuzeigen, dass gegen den Doktor E. Freyberg und den Geheimen Rat Wedecke beim hiesigen Staatsanwalt des Kammergerichts dem Herrn Geheimen Justizrat Wenzel, Sachen vorliegen, die für Eu. Durchlaucht von dem größten Interesse sein dürften. Auch sollen bei (?)  vorgestern Mittag sämtliche Papiere in Beschlag genommen sein.

Ich habe die Ehre mich zu nennen  
Euer Durchlauchtigester ganz ergebenster
Scholz 
Kleidermacher

 

Ca. 22. November, vermutlich in der Magdeburger Zeitung2 bzw. ein Nachdruck in einer Berliner Zeitung, zufinden als ein ausgeschnittener Zeitungsausschnitt im Nachlass des Fürsten Wittgenstein, dem dieser zugeschickt wurde:

„(Magd.3) Großes Aufsehen machen die polizeilichen Recherchen, welche nach dem allgemeinen Stadtgespräch zur Ermittlung eines angeblich großen Verbrechens hier und anderen Orten vor einigen Tagen stattgefunden haben, und mit dem man Hausdurchsuchungen bei einem mit einer Concession zu einem industriellen Unternehmen beliehenenen ehmaligen Literaten der 'guten Presse' und bei einem ehemaligen Diplomaten, der sich seitdem bei großen industriellen und merkantilen Unternehmungen beteiligt hat, auch als Verwalter von Geldern hoher Herren bezeichnet wird, so wie Vernehmungen hochgestellter Beamter in Verbindung bringt. Indessen sind die deshalb umlaufenden Gerüchte zu vage, dass wir auf dieselben einzughen uns enthaltenzu meinen glauben. Auch eine Reise des Staatsanwalts beim Kammergericht, die er in diesen Tagen nach Hamburg unternommen hat, soll damit in Zusammenhang stehen.“3



26 November 1847: Brief von Freyberg aus Berlin an den Justizminister Uhden4:

„Auf meine ganz gehorsamste Eingabe vom 10. dieses Monats, betreffend die Beschlagnahme meiner intimsten Privat-Korrespondenz und der Papiere der Omnibus-Komanie durch den Königlichen Staatsanwalt, Geheimen Justizrat Wenzel, ist mir von Eurer Exzellenz bis jetzt noch kein gnädiger Bescheid geworden.

Obzwar mir und dem Geschäfte, dessen … ich bin, durch die Beschlagnahmen diese Papiere schon die größten zukünftigen Verluste entstanden sind und durch die Art und Weise, wie die Beschlagnahme stattfand, der Arbeit des Omnibus-Geschäfts wahrscheinlich unwiderbringlich verloren ist – so wird meine Lage dennoch bei weitem durch neuere Gerüchte verschlechtert, die, wenn sie begründet sein sollten mich persönlich ruinieren und zugleich den vollständigen Bankrott des Omnibus-Unternehmens und aller dabei Beteiligten nach sich ziehen würden.

Man hat mir nämlich auf vertraulichem Wege mitgeteilt, dass meine persönliche Sicherheit nicht ungefährdet sei und dass man Seiten des Königlichen Staats-Anwalts ein Verhaftungsbefehl, eine sogenannte untersuchungshaft gegen mich verhängt werden soll.

Dieser Schlag würde, wie schon gehorsamst erwähnt, mich und mein Ettablissement zerschmettern und da ich mir keiner Vergehen bewusst bin

und jede gewünschte Kaution und sonstigen Garantien für mein persönliches Erscheinen in dem etwaigen Skrutina5l-Verfahren gerne bieten werde,

so rufe ich Eure Exzellenz gnädigen Schutz hiermit nochmals an und bitte ganz gehorsamst, zu befehlen,

dass bei dem etwa bevorstehenden Skrutinal-Verfahren mit möglichster Schonung gegen mich … werde und mir meine persönliche Freiheit gegen Ehrenwort und Kaution garantiert werde.

In tiefster Ehrfucht …..Der Direktor der Omnibus -Compagne Dr. Freyberg

10. Dezember 1847: Rechtshilfeersuchen aus Berlin an ... - s. Schreiben vom aus Hannover vom 14.12.1847 und an das Herzogl. Anhalt. Dessauisches Ministerium s. Schreiben vom 18.12.47

12. Dezember: Brief von Wedeke aus Köthen an den Fürsten von Wittgenstein, der ihm in den letzten Jahren einige Aufmerksamkeit geschenkt habe, was ihn so kühn mache, diesem ganz untertänigst sein Anliegen vorzutragen. Er dürfe ,,Berlin und Potsdam ohne Allerhöchtste Erlaubnis nicht besuchen6. Das sei die Ursache, dass seine Privatverhältnisse in Unordnung geraten seien „und die Verfolgungen, denen ich seit langer Zeit ausgesetzt bin, üppig fortwuchern. Wie weit letztere fortgeschritten sind, ist mir gegenwärtig unbekannt und nur höre ich, dass man den Wincklerschen Güter Verkauf und das Omnibus Geschäft benutzen will, um mich in Anklagezustand zu versetzen. Ein solcher Schritt wird zur Folge haben, dass ich mich nach allen Seiten hin verteidigen und diejenigen, die eifrig bemüht sind, mir ein … Grab zu öffnen, werden einen Skandal heraufbeschwören, von dem alle Welt Nachteile und nur die Zeitungsschreiber Vorteile ziehen werden.
Man unterstützt mich in politischer Hinsicht in jeder Weise. Man irrt, glaubt man, ich habe Fehler gemacht. Nie war ich wohlhabend und stehe vollkommen rein da! - “

Er bittet den Fürsten zum allgemeinen Frieden beizutragen, spricht wieder die Gefahr der Zeitungen an und bittet ihn dann, dass er veranlassen möge, dass sein Haus in der Schönburger Strasse für den Wert der eingetragenen Hypotheken für eine höchste Summe angekauft werde und
dass der Dr. Freyberg den „B: Cohn7, welcher meinen Teil beim Omnisbus-Unternehmen“ hat, diesen sofort in die Omnibus Consession mit aufnimmt.“ Zum Schluss nennt er als Überbringer dieses Briefes Herrn Aubert8, „welche die Ehre hat dieses untertänigste Schreiben zu überweisen“ Er werde Sr. Durchlaucht bei Fragen noch weitere Auskunft geben können.9



Am 12.12.1847 schreibt König Friedrich Wilhelm IV. an Uhden10, wenn er etwas über die „Expedition contra Wedeke in Golßen11?“ erfahre, dann möge er es ihn in wenigen Worten wissen lassen.12



Am 14. Dezember 1847:

Eurer Exzellenz halte ich mich verpflichtet, nachträglich ganz ergebent in Kenntnis zu setzen, dass … Requisition13 vom 10ten …, wegen des zu bewerkstelligten Verhaftung des schwerer Verbrechen angeklagten .. Wedeke durch den Herrn Staatsprocurator, Geheimen Justizrats Wentzel zu meinen Händen gelangt ist. Dass es zur Erreichung des Zweckes meiner Bazinischen Kunst zu der ich jedenfalls völlig bereit gewesen wäre, nicht bedurft hat, wird Eurer Exzellenz berichtet sein.

Ich benutze mit Vergnügen diese Angelegenheit Eurer Exzellenz die Vorführung meiner vollkommensten Hochachtung zu erneuern.

Hannover, den 14. Dezember 1847

Königlich- Hannoversches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten Vermöge besondenren Auftrages - (Unterschrift)



18. Dezember 1847: Herzogl. Anhalt. Dessauisches Ministerium Dr. ….
An das Königliche Preußische Hof-Ministerium der auswärtigen Angelegenheit zu Berlin15

Das Königlich Preußische Hof-Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten beehrt sich das unterzeichnete Ministerium ganz angebracht zu benachrichtigen, dass auf die geehrteste Mitteilung vom 10./11. des Monats, den Geheimen Hofrat Wedecke betreffend, sofort an die hiesige herzogliche Kammer und das Landes-Direktions-Kollegium zu Köthen verfügt worden ist, dass dem geehrtesten Antrag Genüge geleistet, übrigens aber die Sache mit der größten Verschwiegenheit behandelt wurde. Der Erfolg dieser Verfügung wird dem Königlich Preußischen Hohen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ohne Zweifel bereits bekannt sein.
Mit besonderem Vergnügen benutzt das unterzeichnete Ministerium diese Verhaftung zu den wiederholten Versuchen seinen ausgezeichneten Hochachtung und größten Verehrung.

Dessau, den 18. Dezember 1847



Varnhagen schrieb am Sonntag, dem 19.12.1847 in sein Tagebuch16: „Unser ehemaliger Generalkonsul in der Moldau und vielfacher Vertrauendiener Wedeke, einst mit dem Prinzen Karl, dann mit Wittgenstein17 und Eichhorn18 sehr verwickelt, jetzt durch den Polizeimeister Duncker gefänglich hier eingebracht um des Unterschleifes19 und mancher Betrügereien bezüchtigt, soll dem öffentlchen Gerichtsverfahren entzogen werden, heißt es.“



Am Montag, dem 20.12.1847 schreibt Varnhagen in sein Tagebuch: : „Die Geschichte mit Wedeke scheint sehr ernstlich und weitgreifend. Man sagt, die Prinzen von Preußen und Karl seien darein verwickelt, der Güterkauf in Schlesien komme zur Sprache ec. Ein Dr. Freyberg, früher sehr von der Regierung gebraucht, jetzt Gatte der Fräulein Cerf, Teilnehmer an dem Omnibus ec, soll Gelder des Prinzen Karl zu der omnibus-Anstalt erhalten, aber keine Zinsen gezahlt haben, daher Klage, Untersuchung der Papiere, Entdeckung von Beamten-Schmutzereien in großer Anzahl. In Folge dieser Papiere denn auch Wedeke's Verhaftung“20


Am 22. Dezember schreibt Friedrich Wilhelm IV Ober-Kammerherrn und Staatsministervon Wittgenstein :und den Staats- und Justizminister Uhden21:

Da Ich in Erfahrung bringe, dass unter den mit Beschlag belegten Papieren des verhafteten Geheimen Hofrats a.D. E. Wedecke sich auch solche befinden, welche Meinen Bruder, den Prinzen Carl Königliche Hoheit betreffen, so beauftrage Ich Sie als Kommissarius unter Zuziehung des Staatsanwalts als Mitkommissarius , auch wenn Sie, der Fürst von Wittgenstein es nötig erachten, unter gleicher Zuziehung des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrats von Raumer zur Kommission, mit der schleunigen Durchsicht der sämtlichen mit Beschlag belegten Papiere, welche den Prinzen Carl Königliche Hoheit betreffen, da Sie als solche zu den Königlichen Akten gehören und Mir vorzulegen sind. Sollten sich darunter welche befinden, welche zu der eingeleiteten Untersuchung erforderlich erscheinen, so so sehe ich darüber mit Ihrem Bericht über den Inhalt der ausgesonderten Schrifftstücke, Ihrer besonderen Anzeige zu Meiner Entschließung entgegen.

Berlin den 22. Dezember 1847. gez. Friedrich Wilheln


Am Samstag, dem 25.12.1847 notiert Varnhagen: „Steckbrief hinter den entwichenen Dr. Freyberg2223

30. Dezember: Brief des Fürsten Sayn-Wittgenstein an den Geheimen Staats- und Justizminister Herrn Uhden Exzellenz24:

In unserer gestrigen Konferenz äußerte ich die Vermutung, dass sich unter manchen Papieren etwas vorfinden könnte, was die Angelegenheit eines Barons d'Hanens und seine Verhältnisse mit dem … Wedecke beträfe, es hat sich aber nur das anliegende Originalschreiben25 des B. d'Hanens vorgefunden, welches die Anzeige enthält, dass er sich im Besitz von Papieren befindet, welche den Prinzen Carl wegen seiner Korrespondenz mit E. Wedecke kompromitieren würde, dieser ...Hanens ist mehrere Male bei mir gewesen, um mich von den Betrügereien des Wedecke und wie der Prinz Carl durch denselben kompromitiert würde, zu unterhalten: mir waren die traurigen Verhältnisse aus manchen Wahrnehmungen schon bekannt und ich wollte mich nicht gern mit einer solchen schmutzigen Wäsche befassen, so habe ich mich um diese Angelegenheit wenig bekümmert und nur die Erzählungen angehört. Eurer Exzellenz stelle ich gehorsamst anheim, ob Sie es angemessen finden, dieses Schreiben nebst dem Billet des Barons d'Hanens dem Herrn Staats-Anwalt mitzuteilen.

gez. Fürst zu Sayn-Wittgenstein

Soeben bringt mir der Geheime Hofrat Paascher, dem ich diese Papiere zur Aufbewahrung übergeben, noch ein weiteres Schreiben des B. d'Hanens mit dem beiliegenden Kontrakt mit Wedeke.

 

1 GStA PK, BPH, Rep. 192 Ml Wittgenstein, W.L.G. Zu, III Nr. 5,1-3, Bl 69

2 s.: https://de.wikipedia.org/wiki/Magdeburgische_Zeitung

3 Es folgt die erste Zeile des nächsten Artikels „Magdeburg 22. Nov. (Die Neue Gemeinde), s. NL Wittgenstein, Bl. 74.

4 GStA PK, BPH, Rep 59, Nr. 28, Bl. 28

5 = Prüfungs-Verfahren

6 s. Zeitungsartikel von Anfang Januar

7 s. https://de.wikipedia.org/wiki/Cohn – ein Mediziner Bernhard Cohn (1827-64) – bisher ohne Artikel dazu

8 Etwa Karl August Ferdinand Aubert, der Königlich preußischen Regierungs-Hauptkassen-Kontrolleurs und Hofrat? s. zu seinem Sohn: https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Aubert

9 GStA PK, NL Wittgenstein, Bl. 75, Der Brief wurde nicht von Wedeke selbst geschrieben. Seine eigene Handschrift wirkt fahrig und ist schwer lesbar.

10 Alexander Uhden, von 1840 bis zum 20. März 1848 Justizminister, s. https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_von_Uhden

11https://de.wikipedia.org/wiki/Gol%C3%9Fen – Golßen in der Niederlausitz?

12 GStA PK, Rep 59, Nr. 28, Bl. 2

13 Ein veralterter Begriff für ein Rechtshilfeersuchen: s.https://de.wikipedia.org/wiki/Requisition

14 https://de.wikipedia.org/wiki/August_von_Kanitz (1783 – 1852) – Vertrauter des Königs und als solcher Kriegsminister vom April – Juni 1848

15 GStA PK, III; HA MdA, ZB Nr. 1080

16 Aus dem Nachlass Varnhagen von Ense. Tagebücher von K.A. Varnhagen von Ense, Band 1-5, Leipzig F.A. Brockhaus, Bd. 4, 2. Auflage 1863, S. 169, 25.12.: S. 171

17 Heinrich von Wittgenstein (https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_von_Wittgenstein) (1797-1869) als Unternehmer Aufsichtsratsvorsitzender der Cöln-Mindener Eisenbahn, 1848 Regierungspräsident von Köln, hier ist aber wohl

18 https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Friedrich_Eichhorn

19 https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschleif: „(veraltet hochdeutsch) Unterschlagung bzw. das zu einer Gewohnheit gewordene Unterschlagen (Unterschleif treiben)“

20 Aus dem Nachlass Varnhagen von Ense. Tagebücher von K.A. Varnhagen von Ense, Band 1-5, Leipzig F.A. Brockhaus, Bd. 4, 2. Auflage 1863, S. 169, 25.12.: S. 171

 

21 GStA PK, III.HA MdA, ZB Nr. 1080, Blatt 80 – Abschrift des Briefes

22 Freyberg – ein weit verzweigtes Adelsgeschlecht – er selbst wird nicht bei Wikipedia genannt

23 Aus dem Nachlass Varnhagen von Ense. Tagebücher von K.A. Varnhagen von Ense, Band 1-5, Leipzig F.A. Brockhaus, Bd. 4, 2. Auflage 1863, 25.12.: S. 171

24 GStA PK, III. HA MdA, ZB Nr. 1080, Bl. 81

25 Vermutlich das Schreiben vom 1. 8.1847 – siehe oben


Januar 1848

 

Berlin, 1. Januar 1848: An des Königs Majestät1: Euer K. M. so huldreich gnädiges Schreiben hat mich unendlich glücklich gemacht und gewiss glücklicher als Allerhöchstselben dieses vermuten. Eure K. M. höchste Zufriedenheit und die Gnade Ihrer Majestät der Königin ist gegenwärtig ja noch alles, was ich bei meinem hohen Alter nur wünschen kann: diese mir bis zu meinem Ableben zu erhalten, ist aber auch nur mein einiges Bestreben. Es ist gewiss recht gut, dass die Rückreise des Prinzen Carl K. H. noch ausgesetzt ist und die von Eurer K. M. getroffene Wahl in der Person des Perfidanten von Kleist in jeder Beziehung die allerzweckmässigste, denn zu diesen Geschäften gehört ein etwas strenger und ernstlicher Wille, gewisse Rücksichten in dieser … Angelegnheit würden aber nur nachteilig sein, gewisse... so sind diejennigen die den Namen des Prinzen mißbraucht haben.... der entgegengesetzte Fall würde aber auch eine eigene Verlegenheit erzeugen: aus … Wahrnehmungen habe ich die jetzige traurige Verhältnisse schon vor längerer Zeit besorgt, da ich mich immer gegen diese … industriellen Spekulationen ( für so hochgestellte Personen auch alles Vertrauen verloren, und man hat dasselbe … oder solchen Personen geschenkt, welche aus anderen Rücksichten auf dergleichen Ideen eingegangen sind.

Der Minister Uhden, so wie ich werden es uns zur Pflicht machen, alle öffentlichen Kompromittierungen möglichst zurück zu weisen , … des Prinzen ist aber sehr zu bedeuten durch ein recht strengen Ernst von Eurer K. M. wird … künftige … vor solchen Ereignissen schützen, ohne diesen nachhaltigen Ernst ist aber noch manches zu besorgen.



2. Januar: Prinz Carl schreibt aus Badenbaden an „Sonban p.p.“, - seinen Sohn?2 - ohne weitere Anrede und Höflichkeit: „Der König hatte die Gnade mir einiges über den nichtswürdigen Betrug Wed. zu schreiben, dass zufolge der Untersuchung des Dr. Freybergschen Papiere, bei dem Heckscher3 in Hamburg (dem Omnibus Mitantragreneur) ebenfalls nachgeforscht wurde und dort einige fabelhafte Pößchen gefunden wurden, über welche der Heckscher äußerte, diese Summen habe W. als conditio sine qua non gefordert um mich und einige Beamten zur Erlangung der Konzession zu bestechen!!!!!

W habe auch seinen Betrug eingestanden und das Geld in Gu(lden) habe er auch redlich behalten, da alles bei ihm gefunden sei. Wie mir zumute war, als mir die Schuppen von den Augen fielen, kann ich nicht sagen, da er den treuesten und begabtesten Untertan bis zuletzt mit Glück spielte, denn noch im Oktober sandte er meinem Bruder Wilhelm und mir eine große Denunziation des Kommunisten-Bundes ein, von West nach Ost mit Nennung einiger Duzend Namen.

Aber der König gibt mir noch ein Pröbchen. Es sollte nämlich ein Konkubinchen aus Berlin entfernt werden, die gerade schwanger war. Da raunt W, der Polizei... ins Ohr, sie sei von mir4 unterhalten und schwanger. Man ließ sie gehen. Später wird sie arretiert und gestand nun freiwillig, sie kenne mich gar nicht und sei von W. schwanger gewesen und von diesem bewogen worden, so und nicht anders zu sprechen, falls die Polizei ihr an den Kragen wolle. - Solche Niederträchtigkeit hielt ich den Mann nicht für fähig und nun gar gegen seinen langjährigen (seit 1808 in Königsberg) Protector und Verfechter!!!! Was kann solch ein Verworfener nicht noch für Schmutz über mein Haupt gießen?!!

Der König ist gegen die Öffentlchkeit dieses Prozesses, ich stimme dem bei, wenn nämlich vorher davon in den Zeitungen gesprochen würde, dass bei der exzeptionellen Stellung, die er früher als Königlicher Beamter eingenommen, an eine Öffentlichkeit gar nicht zu denken sei. Denn die Deutsche Zeitung aus Heidelberg und Allgemeine Augsb(urger) sprechen schon von:

seinen Verbindungen und einer hochgestellten Person, deren Jugend geräuschvoll war ect.
Ob ich
das sein soll, weiß ich zwar nicht:

Mein Sohn p.p. C.“5 Es folgt ein Anhang „pp“ mit folgendem Inhalt: „Was die Gerüchte von untersch. Summen beim Pawlower Güter Ankauf betrifft, so vergaß ich zu sagen, dass der König mir auch von den 25.000 Thl spricht, die bei W. gefunden wurden und die Sr. Maj. als Sündengeld erkennt.

Ich antwortete, dass ich das keinesfalls annehmen kann, da W. ein Direktor der Donau Handels Gesellschaft ist, der noch sehr ehrenwerte andere Namen wie Harkorts6 etc. vorstehen und Hr. v. W.7 dieser Gesellschaft bedeutende Summen zufließen ließ, auch einen 3-Master ihr bauen lässst, dass also jene Summe, in den mit unseren Fam. fidei Commis gezahlten Pfandbriefen bestehend wohl zu jenem Geschäft gehören würde. Ich halte Hr. v. W8. keine Niederträchtigkeit für fähig.“

 

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Am 6. Januar 1848 fragt Fürst Wiitgenstein, Minister der Königlichen Hauses,  einen Ungenannten:

 

In Ihrem heutigen Zeitungsblatt ist unter der Rubrik Berlin von der Verhaftung des Geh. Hofrats W. sowie von der Entweichung des Dr. Freyberg die Rede.

Dieses veranlasst mich Euer Hochwohlgeboren zu ersuchen, mich gütigst belehren zu wollen, aus welchem Grund der Name des (Verhafteten) nicht ausgeschrieben werden darf, besonders da derselbe Artikel auch die Anzeige enthält, dass diese Untersuchung der Öffentlichkeit nicht entzogen werden soll. Bei meinem Ministerium ist auch ein Geheimer Hofrat W.(Wedding) angestellt und verdient der Geh. Hofrat Wedecke eine solch zarte Behandlung?

Dieser W. hatte sich ja auch nach Hannover geflüchtet und ist auf Requisition des hiesigen Gouvernements von dem hannoverschen Präfekten ausgeliefert worden: Ich wünsche, wie gesagt, nur zu einer Belehrung zu wissen, aus welchem Grund der Name des Wedecke nicht ausgeschrieben werden darf? Diese Heimlichkeiten verursachen vorzügliche Erfindungen und Gerüchte aller Art in dieser Angelegenheit. Auswärtige Zeitungen vermeiden solche Heimlichkeiten. Verzeihen Euer Hochwohlgeboren, dass ich Sie mit dieser Anfrage zu meiner Belehrung behellige.

Empfangen Euer Hochwohlgeboren die Vorführung meiner ausgezeichneten Hochachtung

 

Berlin, den 6. Januar 1848 Unterschrift: Wittgenstein

 

(GStA PK, BPH Rep 192 NL Wittgenstein W.L. G III Nr. 5,1-3,NL Wittgenstein; Bl. 88:

Ebd. Bl. 90 folgt die Antwort auf die Frage "An den Fürsten zu Sayn und Wittgenstein Durchlaucht":

 

In Bezug auf die Unterredung, welche ich heute früh mit Euer Durchlaucht zu haben die Ehre gehabt, erlaube ich mir,... auch gestellte Nachfrage bei meinem Factores zu melden,

dass die Auslassung des vollen Namens des

Wedecke auf Veranlassung des Zensors

statt gefunden hat!

überhaupt ist es Sitte bei der Zeitung, wohl bei einzelnen Artikeln, wie bei der Berichterstattung über die Gerichtsverhandlungen, die Namen der Beteiligten ante rem judicatemx nur mit dem Anfangsbuchstaben zu bezeichnen, um jene, falls sie freigesprochen werden sollten, nicht zu kompromittieren. Bei dem Freyberg sei diese Rücksicht nicht mehr notwendig, da bei einem mit Steckbriefen Verfolgten wohl angenommen werden kann, dass seine Schuld erwiesen sei. - Diese Auskunft dürfte wohl zur Beruhigung des bewussten besorgten Mannes dienen.

Euer Durchlaucht die Vermeldung der aufrichtigen Verehrung und unverbrüchlichen Anhänglichkeit Ihr gehorsamster
(Unterschrift)

 

x "ante rem judicatem" = bevor die Sache entschieden wurde

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8. u. 9. Januar 1848: Protokoll der Aussage des Prinzen Karl v. Preußen über den Geh. Hofrat Wedeke, geschrieben von der Hand des Vizepräsidenten des... Obertribunals von Kleist, Baden-Baden9:

Nachdem Prinz Carl über die Ergebnisse der bisherigen gerichtlichen Untersuchungen, soweit sie ihn betreffen, informiert wurde, erklärte er:

„Was im Allgemeinen mein Verhältnis zu dem Geheimen Hofrat Wedeke betrifft, so kenne ich denselben seit bereits 40 Jahren. Im Jahr 1808 lernte ich ihn, den Sohn des allgemein geachteten Oberkonsistorialrats Wedeke zu Königsberg kennen..

(wir sind an demselben Tag geboren) … wohl angezogen, aufgewachsen … zu unserem jugendlichen Spielen zugezogen... und von diesen Zeiten datiert sich mein Wohlwollen für ihn.

…. bis in die neue Zeit keine Ursache.... ihn im Lauf seines Lebens zur Last gelegten , nach meiner Ansicht weniger ihn selbst..... als Grund bestimmter Verhältnisse … als auch gegen Sr. Majestät, den König … habe, so dass ich ihn …. und dabei für einen höchst fähigen Mann hielt, ihn und seine Projekte....

.... nicht gestört... räume ich ein, dass ich in den letzten Jahren mit ihm in einen ziemlich häufigen Austausch von kleinen Briefen gestanden habe, wozu wir uns immer von durch Wedeke... Schiffren-Sprache bedienden, da wir bemerkt zu haben glaubten, dass einige Briefe eröffnet waren, woraus sich die Bemerkung.... Brief Nr. 10...

Die mir hier vorgelegten Briefe erkenne ich mit einer einzigen Ausnahme alle als von mir geschrieben an. Namentlich gilt dies von Nr. 1.3 (ist nicht abgeschickt worden) 4,5,6,7,10,11,12,14,15,16,18,20,23,24,25,29 und von dem Briefe Nr. 33 an Eduard Freyberg in der Sprottauer... Angelegenheit, sowie von den übrigen... in den sonstigen Briefen … ad 26, S. 32... Nur der Brief Nr. 9 ist nicht von meiner Hand, auch...

nicht in meinem … oder in meinem... geschrieben. Was das in meinem Privatgewissen … betrifft …. hoffentlich....zu der schmerzlichen Überzeugung gelangen, dass ich mein Vertrauen und .. geschenkt und dasselbe....



......Angelegenheiten bewährt worden.

Mit Dr. Freyberg dagegen,.... meines Namens mit noch größerer Frechheit bedient hat, habe ich nie... näheres Verhältnis gestanden. Ich lernte ihn zuerst kennen bei dem... des Kronprinzen...königliche Hoheit, wo er als... und meine Verwunderung für seine bei der Feierlichkeit bat, die ich ihm auch... Zum zweiten Mal sah ich ihn in Gera, bei... dass dort von der Omnibus-Angelegenheit nicht die werde ich unten beweisen, bei der diese Sache ...Weiter habe ich ihn nie gesehen, und mit ihm auch in keiner Korrespondenz gestanden, das den bericht Nr. 33 zwar an ihn convertiert, aber wie den Inhalt.... Adresse … nicht eigentlich an ihn, sondern an das Komitee des Neuplatz Sprottau hin.

Ich gehe nunmehr zu den einzelnen Angelegenheiten selbst über und zwar zunächst zu den oben erwähnten..

1. Güterkauf Sprottau..

Dass ich dieses Unternehmen... der Wahrheit gemäß und in dem erwähnten Schreiben vom 30. Juni 1844 (No 32)... Ich war eben dazu auch vollkommen berechtigt, da die Gründe für das Unternehmen nicht mich allein, sondern auch durch den Finanzminister Flottwell10 und Nützlichkeit, ja Notwendigkeit … überzeugt hatten,... sein Brief den 30. Juni 1844, Nr. 32 klar beweist, auch dessen Veranlassung, ich eben jenen Brief Nr. 23 schrieb...

Dass der Minister... am 14. Mai 1846 eine andere Ansicht gewann und dies im Jahr 1844 nach seinem Bericht No. 32 nicht konnte, mich auch seine Gründe keinen Augenblick wankend gemacht haben.. Wahr ist es auch, dass mich Wedeke zuerst auf dieses Unternehmen aufmerksam machte und um meine Protection für dasselbe anging. Vollkommen unwahr aber ist es und ich … eine schändliche Verleumdung..., wenn durch Wedeke … nach Aussage des Freyberg mit … Berufung meiner Person.., nach... zwar ohne Baumängel, doch.... 2000 Dukaten um meiner Protektion zu erlangen. Das Faktum, das Wedeke dergleichen geäußert habe, kann ich nach Zeugen nicht bezweifeln, dass aber....

dass ja irgendeinen Vorteil für mich zwischen... Wedeke oder sonst jemand.... gewesen wären, dass ich dergleichen verlangt oder auch nur etwas ...angedeutet hätte, dass in versprochen oder gar gewährt würde, ist eine erhebliche Verleumdung, dass.... Wedeke selbst gesteht ja, das Geld.... das ich von diesen Äüßerungen Wedekes gegen das Komitee....

 

2. Von der Omnibus-Angelegenheit

 

Bei der Sache hatte ich mich...für dies...selbst interessiert… um meinen Namen in die Intrigen hineinzuziehen, die....... hatte ich mich...offenbarte Freyberg dem Heckscher .. 5000 betrügen wollte. Ich weiß von der ganzen Omnibus-Angelegenheit keine Silbe, als was in Publicum darüber erzählt wurde. Selbst bei dem... ist Freyberg in Gera ?) machte, ist von dieser Angelegenheit keine Silbe gefallen, .... dass Freyberg als Neuigkeit aus Berlin erzählt hätte, es würden Omnibus-Linien eröffnet, weshalb ich mich zuvor nicht entsinnen kann, was ich eben auch von anderen Seiten gehört habe, also möglicher Weise auch von Freyberg. Auf keinen Fall war aber... Sache als von einer wichtigen.....die Rede und ich bin um protection für dieselben angegangen, auch das... habe ich dieselben oder das mindeste Interesse daran genommen

Er schrieb von S.. aus Freyberg eigene Brief vom 20. Oktober 1845 (also 4 Tage nach dem merkwürdigen Briefe vom 16. Oktober 1845 geschrieben), im Verdacht habe, den ... doch wohl die Chiffre V besagen soll den Friedländer zu begünstigen, den ich übrigens nicht kenn. Mir scheint es klar vorzulegen, dass … Freyberg auf eigene Faust einen Betrug gegen Heckscher....und dass dieser eine protection

auf diesem Hintergrund zeigte

vielleicht gar aus diesem Grund allein die Reise nach Gera (?) unternommen hat

Ich brauche es wohl nicht erst anführen, dass ein von einer Unterredung in Potsdam, von einem Schein vom 16. Okt. 1845, von einem Schein und einer anderen Unterredung vom 26. Okt...vor der Scheins und Freyberg zu sich kommen lässt, um ihm den Schein zurück zu geben, keine Silbe bekannt ist, und wenn ich mit dieser Person gemeint bin, also diese Äußerungen für ehrlos erklären sind

eben so ehrlos wo mögliche Verleumdung ist es, wenn

3. Baron D'Hanens nach.... des Kaufmanns... des ehemaligen Assessors Lindau11 unterrichtet haben soll, dass Korruptionen in der Angelegenheit betreffend den Kauf der Wincklerschen Güter....dass eine bedeutende Summe von unseren.... zurückgezahlt und an mich, Wedeke und andere …. sollten, dass ich... 100.000 erhalten sollte, diese Verleumdung, geht darauf aus, das Verhältnis zu meinem Bruder, den ich durch ein solches Verhalten allein betrogen haben würde, zu vergiften und zu untergraben, und natürlich in höchstem Grade empören muss

Was vielleicht einem entfernten Anlass zu diesem Gerede gegeben haben kann, ist dass der Geh. Rat Balley bei der ersten, ohne allen Zuschlag v. Winkler gemachten Offerte des Pallowitzer Güter, sich äußerte, Herr v. Winckler werde bei seinem großen Interesse für die Auswanderungsfrage gewiss … gern ein P... von einhunderttausend Talern bei der Mosquito12 Angelegenheit placieren und zwar für ein ohne Zins. Dies war nie allerdings im Interesse der Mosquito höchst unerwünscht, indessen legte ich gleich damals kein Gewicht darauf, dass Balley wie gesagt ohne allen Zuschlag handelte, 50.000 fordert (?) v. Winckler selbst und von diesem völlig desavoriert wurde.

Von Rück(gae) eines Teils der Kaufsumme, von einer Verteilung zu meinen Gunsten ist nie meinen Wissens und Willen nie die Rede gewesen, und habe ich das erste hiervon erst jetzt gehört

Nach den Briefen von Freyberg an Wedeke und von Wedeke an Freyberg, scheint allerdings zwischen ihnen und … Winckler noch ein anderes Geschäft geschwebt zu haben, wahrscheinlich die Abkaufung von D' Hanens und die Erkaufung seiner Verschwiegenheit....

....das unmittelbar nach dem Entschluss des Kaufvertrages ..... 25.000 Schuldscheine.sich in dem Besitz und Eigentum des Wedeke befinden, dessen Mittellosigkeit sonst notorisch ist, indessen bin ich ganz außer Stande hierüber nähere Auskunft zu geben, da was geschehen ist, hinter meinem Rücken geschehen ist und gänzlich ohne mein Wissen.

Ich will , dass sich Herr v. Winckler.hierüber vollkommen zu reinigen vermöge, da er mir sonst immer als ein offener ehrlicher Mann erschienen ist und dafür in der Provinz gilt.

Was die übrigen Persönlichkeiten betrifft, die nicht gerade Gegenstand der Untersuchung sind, wohl aber bei derselben zur Sprache gekommen sind, so erledigt sich das......D'Hanens über den zu meinen Gunsten erhöhten Kaufpreis in der Mosquita Sache, durch die Erwägung, dass selbst wenn ea wahr wäre, darin nichts Unerlaubtes liegen würde.. Hier waren die Käufer, unsere

und wenn es zu unserem Vorteil verkaufen wollten, über die Teilung des Vorteils Verabredungen getroffen hätten, so hätte darin nicht Unerlaubtes gefunden werden können.

Die ganze Geschichte ist aber auch von erfunden und erlogen; ich selber habe den Fürsten Schönberg ganz gleiche Zweifel (?) und nicht den nächsten Vorteil und ihn woraus haben sollten.

Was von den Zusagen eines D'Hanens zu halten sei, brauche ich....

… im Blick auf den Vertrag vom 12. und 15. Januar 1847 genügt um ihn zu ....

Was endlich die Sittauer Eisenbahn anbetrifft, so liegt die Sache so offen und vollständig vor, dss ich mich jeder Erklärung enthalten kann. Ich habe mich für dieselbe interessiert, um Information an den General v. Peucker im vorliegenden Brief (Zulage ad Nr. 19) geschrieben, darauf die Antwort Nr. 19 erhalten, und dieselben durch die Randbemerkung vom 2. März 1846 und an Wedeke communiciert, wobei ich mich nur dagegen verwehren möchte, dass man in dem Zustand, die belgischen Interessen nicht etwas …. finden, und wer nur etwas von dem Interesse der Eisenbahn.....

 

General Wilmar habe ich die Briefe geschrieben, dass ich eben dafür 100.000 gefordert haben sollte, konnte nur ein Schwindler wie D' Hanens erfinden und verbreiten, Herr v. Wilmar13 wird darüber Auskunft geben können.

 

...Seine königliche Hoheit die dieses Protokolls wollen daher Verhandlung in dem gewissen Geist bis Schlussverhandlung.

 

a.w.f.

(Unterschrift)

 

Continatum Baden-Baden den 9. Januar 1848

Bei der heutigen Schlussverhandlung erklärt Sr. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nach vorgängiger Verlesung der vorstehenden

( 106 jpg) Verhandlung vom gestrigen Tage:

Ich finde an dieser Verhandlung durchaus nichts zu ändern, sondern nur einige Punkte sind zuzusetzen, die ei dem reichen Material der gestrigen Verhandlung nicht hinreichend aufgestellt sind:

Es sind dies folgende:

1. Unter den... Briefen befindet sich auch unter Nr. 25 vom 5. August

bei den vor.... Briefen befindet sich auch die Nr. 25 vom 5. August.... , Wedeke a conto bedeutende Summe bereithalten sollt. Es wird dabei eine … Post um 2500 Thl 150 Diese Summe ist eine alte Schuld... dem Prinzen Friedrich. der Königlichen Hoheit … welches einst sein Vater 10.000
durch jegliche finde ich nötig, dies hier zu erwähnen.


2. Was ich über meine Unkenntnis der spezial Sache Nr 2 die Omnibus-Angelegenheit betreffend gesagt habe, wird durch das mir soeben wieder vorgelegte Schreiben des Polizei-Präsidenten von Puttkammer vom 18. Dezember 1845 nicht erschüttert. Es ist richtig, dass ich mich zu jener Zeit einmal nach dem Stande und .... erkundigt haben muss. Indessen weiß ich mich nicht zu entsinnen... Unzweifelhaft hat Wedeke mich über die lange Dauer der Sache geklagt und mich ermahnt, nach seinem Stande zu fragen. ...versichere ich feierlich, dass mir von Sachen nichts erinnerlich ist. .. ein protectorat übernommen habe. Was Wedeke dem Freyberg, was Freyberg dem Wedeke gegenüber vorgelogen haben mögen, geht mich durchaus nichts an. ohne mein Wissen

….Mißbrauch meines Namens geschehen.

Mit Hinzufügung dieses Nachtrages genehmige ich dieses Protokoll über die gestrige Verhandung in allen seinen Teilen und sehe diese Wahrhaftigkeit

meiner hier gegebenen Erklärung auch in meiner fürstlichen Ehrenwort .....

.... da es mir selbst schmerzlich sein würde, sich dann noch im Gange zu finden....

erklärten Sr. Königl. Hoheit nichts hinzugefügt zu haben, und habe.... das vorstehende nach erfolgter Verlesung zum Zeugen.... genehmigen... folgt.

Unterschrift: Carl Prinz von Preußen

Unterschrieben in Baden-Baden nach der Verlesung des Inhalts vom Prinzen Carl



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9. Januar – Das Schreiben von (?) an Fürst Wittgenstein (?) beginnt: „Euer Durchlaucht kann ich14 unmöglich das im Original angelegene Schreiben Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Karl vorenthalten, mit welchem Königliche Hoheit … den beliebten Wedeke zum ersten Male einen nichtswürdigen Betrüger nennt und allerhand Andeutungen gibt, wonach bei den Pawlowitzer Geschäfte Menschlichkeiten vorgekommen sind, ob schon noch nicht in dem Umfange, wie es augenscheinlich klar ist..... Ich habe Sr. Königlichen Hoheit zu diesen Aufklärungen Glück gewünscht und sogar mit der Bemerkung, dass ich hierüber gerne den Kummer verschmerzen wolle, der mir aus diesem Umgange verbunden mit einer Menge mißtrauischen Demütigungen, … hätte auch das Vertrauen Sr. Königlichen Hoheit nunmehr über all die Verdächtigungen , welche in dem Interesse des Wedeke über (?) und die treuesten Beamten seines treuenVaters von ihm ausgegangen wären. Es grenzt an das Unglaubliche, wohin der Herr sich hat verirren lassen und wie feindlich sich der Herr mit allen Autoritäten gestellt hat. Gebe Gott, dass sich alles noch so auseinander zieht wie Sr. Königliche Hoheit Sich schmeicheln, Herr von W... schaut übrigens auch bereits aus dem äußersten Bord der Gnade zu “15

Angehängt ist eine Kopie des Schreiben Carls aus Baden-Baden vom 2. Januar an seinen Sohn (?) (s.o.)

 

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Berlin, den 11. Januar 1848: Friedrich Wilhelm an Wittgenstein als Minister des Königlichen Hauses :

 

Baron d'Hanes, ein Gauner und primière peolitex, Mitglied der Gaunerbande, der meinen armen Bruder Carl missbraucht und ruiniert hat, erfolgt anbei D's Brief vom 1.8.46 zum beliebigen Gebrauch (das Papier ist weiß) mit vielem Dank zurück.

Wenn wir uns wiedersehen, Teuerster Fürst, werde ich Sie bitten, mir die Konsequenzen seines Briefes zu berichten. Offenbar hat Wedecke diese Papiere zum Vorwand gebraucht, um Winkler um die Summe von 15.000 T. zu pressen. Ich hoffe, er hat die Papiere dafür in Sicherheit gebracht.

Mich herzlich empfehlend FW

 

   "primière peolite "= erstes Volk

 

(GStA PK, BPH Rep 192 NL Wittgenstein W.L. G III Nr. 5,1-3, Bl. 91)

 

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Wahrscheinlich Anfang Januar 1848 erschien folgende vermutliche„ausländische“Zeitung mit der Überschrift auf S. 95 „IV. Aus Berlin. Berliner Coruptionen“, die im Preußischen Staatsarchiv aufbewahrt wird und in der es nach Polemik gegen den Minister Rochow16 und Andeutungen über Skandale zu Wedeke folgendes steht:

„Eine sehr geheimnisvolle Figur spielte damals Herr Wedeke. Er war simpler Leutenant bei der Artillerie in Danzig zu der Zeit der Choleraunruhen17, als auf die unruhige Volksmasse Feuer gegeben war; er nahm den Vorwurf, dazu das Commando ertheilt zu haben, auf sich, verließ den Dienst und ging nach Berlin, wo er im Lauf eines halben Jahres mit dem Titel eines Geheimeraths angestellt wurde, und – von Hause aus ganz unvermögend – den größten Aufwand machte.

Die Polnischen Gährungen gaben damals der Polizei viel zu thun, aber man sprach auch von einigen delicateren Geschichten, in denen es sich um Geld handelte, und was die vornehme Welt für Geld sich zu besorgen pflegt.

Genug, man zog sich von dem übrigens sehr splendiden und industriösen Mann zurück: er baute sich ein Palais vor dem Anhaltschen Thor, und legte eine Blutegelanstalt in der Nähe an.

Darauf erscheint er plötzlich in der Türkei, als Preußischer Consul in Galacz. Auch eine Art der Verbannung, aber er wußte die Zeitungen auszubeuten, und die Welt wurde voll von den diplomatischen Handelsbeziehungen, die der umsichtige Staatsmann an der Donau und am Schwarzen Meer einzuleiten wisse.

Eines schönen Morgens erschien der Geheimrath, von dem alle Welt behauptete, er sei aus Berlin auf immer verwiesen, wieder in seinem Blutegelpalais; er knüpfte wieder – obgleich scheinbar nicht mit viel Erfolg – Verbindungen mit hohen Personen an, gab brillante Dejenners, obgleich nicht eben der glänzendsten Gesellschaft, und erschien plötzlich an der Spitze einer sehr weit aussehenden Donauschifffahrtsgesellschaft - im Verein mit dem Kaufmann Herr v. Winkler und dem Regierungsrath Fellechner18,

der im Auftrage des Prinzen Karl bekanntlich die Moskitoküste zwei Monate lang bereist, und eine Beschreibung davon angefertigt hatte, wonach dieses Land ein irdisches Paradies sein, und seinen Namen wie lucus an non lucendo davon erhalten haben sollte, daß keine Moskitos daselbst anzutreffen wären. Auch hatte er eine Grammatik der Moskitosprache hinzugefügt und trug damals einer hohen Person über Staats- und andere Angelegenheiten vor.

Mit dieser Compagnie wurde es nicht viel, Herr Wedeke hielt sich nach wie vor in Berlin auf, stand aber immer isolierter. Nun ist er in die Untersuchung wegen Unterschleif19, um deretwillen Freyberg, ein anderer Agent des Rochow'schen Ministeriums20 und Speculant im Großen, Schwiegersohn des berühmten Cerf21 und Dirigent der Omnibus-Expedition, in Anspruch genommen wurde, mit hineingezogen, und während sein Mitangeschuldigter sich auf eine ziemlich unterhaltende Weise dem sonst so festen Griff des Herrn Dunker zu entziehen wußte, selber verhaftet worden. In diesem Prozeß wird manches zur Sprache kommen, was auch auf frühere Epochen der preußischen Verwaltung ein neues Licht werfen muß.22

 

13. Januar: Schreiben des Königs Ernst August von Hannover an König Friedrich Wilhelm IV. zu der Beziehung der KH des Prinzen Karl von Preußen zu Wedeke23

 

 

14. Januar: Antrag von Emma Freyberg, geb. Cerf , Luxenburgplatz Nr. 2 25 an den Kriminal-Senat des Kammergerichts, eingegangen am 15.01.; von Alvensleben an von Bülow am 17.01. weitergereicht, Notiz von Alvensleben vom 18.1.1848



19. Januar: Der Brandenburgische Correspondent, Nr. 16, berichtet aus Berlin vom 17. 01.1848 und druckt eine Erklärung ab, die der flüchtige Dr. Freyberg dem „Courier des Bas-Rhin“ übersandt hatte. Sie wird nun von der Brandenburger Zeitung zusammen mit einem Kommentar dazu vollständig abedruckt und beginnt mit dem Satz: „Im wegen Betruges steckbrieflich verfolgten Dr. Edmund Gustav Freyberg scheint sein betrügerisches Spiel nicht aufgeben zu wollen.“ Die Leser der Erklärung sollen sich selbst überzeugen „wie weit mitunter die Frechheit getrieben wird.“

Nach dem Abdruck der Erkläung Freybergs, heißt es: „Zu dem Inhalte dieser Erklärung haben wir nichts hinzuzufügen, als dass sowohl die bei Freyberg ausgeführte Papier-Beschlagnahme als auch die ihm angekündigte Verhaftung nur mit Vorwissen des Königlichen Kammergerichts und auf Grund schriftlicher Verfügungen des Königlichen Staatsanwalts teils wegen Bestechung von Beamten, teils wegen grober Betrügereien stattgefunden haben, dass der Dr. Freytag um so weniger über die Gründe der gegen ihn angeordneten Maßregeln in Zweifel sein konnte, als er des ersten Verbrechens in eigenhändigen, von ihm an seinen Kompagnon zur Bevorteilung gerichteten Briefe sich selbst angeklagt hatte und letzeres auch schon vorher zum Gegenstande seiner Vernehmung gemacht worden war....“

Freyberg versuche mit seiner Erkläung, die er am 27. Dezember in Strassburg verfasst haben will, zu täuschen. Da er am 24. Dezember noch in Berlin war, könne er nicht am 27. schon in Strassburg gewesen sein. Der Steckbrief gegen ihn sei von dem Frankfurter Journal auch erst am 28. Dezember veröffentlicht worden, so dass er nicht am 27. darauf schon reagieren konnte. Er wolle damit eine falsche Spur zu seinem derzeitgen Aufenthalt legen. Doch das Publikum kenne Freyberg zu gut, um nicht seine Unschädlichmachung zu wünschen und weil es wisse, dass „bei uns ein Ehrenmann nicht erst zu fliehen braucht, um seine Rechte (wahr) zu nehmen.“26



20. Januar. Stellungnahme des Kammergerichtsrat von Bühlow 27 im Rahmen der gerichtlichen Voruntersuchung zu Wedeke28 zum Antrag der Frau des Dr. Freyberg, Emma, geb. Cerf vom 14. Januar 194829. Dort heißt es unter

I.:

Es solle der Dr. Freyberg seinen Socius bei dem gesamten Unternehmen, dem Kaufmann Heckscher zu Hamburg, brieflich mitgeteilt haben, „er selbst habe für sich eine hochgestellte Person, als nachher den Prinzen Carl Königl. Hoheit deutlich bezeichnet, für die Unterstützung des Omnibus-Unternehmens ein schriftliches Versprechen, 10.000 Th zu zahlen anbeigestellt:“ und denselben veranlasst, ein gleiches (?)... auszustellen und ihm zu übergeben.

Dr. Freyberg hat bei seinen früheren durch den Bahn u. Polizei-Direktor Duncker veranlassten Vernehmung zu seiner Entschuldigung behauptet, daß der Geheme Hofrat Wedecke ihm diese Vorspiegelung gemacht habe und er in gutem Glauben dabei gewesen sei.
Wedecke bestreitet das, und wenn man den in Beschlag genommenen Brief und die Angabe, die Freyberg über die Zeit und den Ort (gemacht hat mit der von) Wedecke zusammenhält, so stand beides miteinander in Widerspruch. Bei diesem versuchten Betrug (verweist-?) gleichzeitig das Verbrechen der Beschimpfung eines Königl. Prinzen.

II.

hat Dr. Freytag in dem schon gedachten Briefe seinem genannten Socius. vielfach mitgeteilt, er habe zur Erlangung der Consession für das Omnibus-Unternehmen Beamte bestechen müssen. Hat er dies wirklich getan, so hat er sich einer Bestrafung schuldig gemacht und hat er es aber nicht getan, so hat er seinen Socius getäuscht, ihm nicht gehabte Auslagen vorgespiegelt und so einen Betrug jedenfalls versucht, aber auch vollendet, wenn bei der Vernehmung mit seinem Socius diese Auslagen in Betracht gezogen worden sind.

III.

Der Geheime Hofrat Wedecke war stiller Socius bei dem gedachten Unternehmen. Dr. Freyberg verwaltete und hat dem Wedecke einen Abschluss und eine Nachweisung der Inventarii vorgelegt, die nach der mit Beweismitteln unterstützte Ausgabe des Wedecke einfach falsch und dem Wedecke bevorteilend ist. Insbesondere soll auch Dr. Freytag bedeutende Summen als (Canturien) eingenommen haben, die sich in der Kasse nicht vorrätig fanden, und auch in die dem Wedecke vorgelegten Abschlüsse nicht aufgenommen sind. Wegen diesen Anschuldigungen ist die gerichtliche Voruntersuchung returiert und von einem Königlich hochlöblichen Kammergericht unterm 23. n(ächsten) M(onats) verfügt. Der Dr. Freytag ist sofort zu verhaften und die Ausführung dieser Maßregel dem Herrn Untersuchungsrichter zu überlassen.“...

Als Grund für eine Verhaftung wird dann auch genannt, „ als derselbe, wie sich im Verlaufe der gerichtlichen Voruntersuchung wider Wedecke immer mehr herausstellt, höchst wahrscheinlich Teilnehmer aller derjenigen großartigen Schwindeleien und Betrügereien ist, denen der Wedecke bei dem Verkaufe der Pallowitzer Güter an den Prinzen von Preußen und den Prinzen Carl von Preußen Königlische Hoheiten, sowie bei der Abfindung des Belgischen Barons d' Hanens30 mit Bezug auf den gedachten Güterverkauf angeschuldigt ist.

Bei dem intimen Verhältnis, in dem der Wedecke mit dem Freyberg seit Jahren gestanden, würde der Freyberg seine Freiheit offenbar zur Verdunkelung der Wahrheit und Erschwerung der Untersuchung mißbrauchen.“

„Die von mir bisher verhandelten Akten trage ich Bedenken beizufügen, da die gerichtliche Voruntersuchung unausgesetzt im Gange ist und täglich Vernehmungen stattfinden.“ Wie auch die Staatsanwaltschaft spricht sich der Kammergerichtsrat von Bülow deshalb gegen die Gewährung eines freien Geleits für den Dr. Freyberg aus.“



29. Januar: Brief des Kammergerichts mit 11 Unterschriften an „Eure Excellenz“ zu dem Gesuch des Dr. Freyberg vom 14. Januar, das nicht befürwortet werden kann. Es heißt dort: „Die Untersuchungen wider Wedeke haben wir nicht beifügen können, da dieselben fortwährend gebraucht werden.“31


31. Januar : Ein anonymer Brief aus Stollberg, im Nachlass von Fürst Wittgenstein warnt die königliche Familie, vor Wedeke, der ein sehr unlauteres Metier übernommen habe und mahnt an, dass dieser seinen Aufenthalt nicht in Berlin und Potsdam wähle.32


1 GStA PK, III. HA MdA, ZB Nr. 1080, Bl. 86 -87

2   GStA PK, Nachlass Wittgenstein, Bl. 105,  sein Sohn = Friedrich Karl Nikolaus von Preußen, geb. am 20. März 1828 in Berlin , war zu diesem Zeitpunkt 19 und fast schon 20 Jahre. - https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Karl_von_Preu%C3%9Fen_(1828%E2%80%931885)

3 s. https://de.wikipedia.org/wiki/Heckscher_%26_Co. - ein erfolgreiches Hamburger Bankhaus

4 Dreifache Unterstreichung

5 GStA PK, Nachlass Wittgenstein, Bl. 105

6 Friedrich Harkort – s. https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Harkort

7 Damit ist wohl „von“ Wittgenstein gemeint.

8 s. Zeitungsartikel von Anfahg Januar: v.W. = vermutlich von Winckler,

9 GStA PK, BPH, Rep. 59 I, Nr. 28, Bl. 48ff

10 Eduard von Flottwell (1786 - 1865)- https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_von_Flottwell

11 Über den Assessor Lindau habe ich bisher nichts Näheres gefunden.

12 https://de.wikipedia.org/wiki/Miskitok%C3%BCste

13  Über den von Wilmar habe ich bisher auch nichts Näheres gefunden.

14 GStA PK, Nachlaß Wittgenstein, Bl 106

15 GStA PK, Nachlaß Wittgenstein Bl. 105

16 s. https://de.wikipedia.org/wiki/Gustav_von_Rochow: Im Juni 1842 schied er aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt des Polizeiministers aus, behielt aber den Titel Staatsminister bis zu seinem Tode am 11. Sept.1847.

17 Vermutlich 1830? Geheimrat wurde Wedeke erst später

18 s. Anklageschrift: Zeuge Regierungsrat Fellechner aus Stettin

19Unterschleif“ bezeichnet laut“ https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschleif - :u.a..“(veraltet hochdeutsch) Unterschlagung bzw. das zu einer Gewohnheit gewordene Unterschlagen (Unterschleif treiben)“

20 Gustav A. Rochus, Staats- und Innenminister 1834-42

21 Vermutlich Rudolf Cerf: s. https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Cerf ebd. heißt es: „Cerf war eine schillernde Gestalt im Berliner Gesellschaftsleben, umstritten für seine Finanzierungspraktiken und auch ein Gegenstand für antisemitische Angriffe und Karikaturen. „

22 GStA PK, BPH, Rep 59 I, Nr. 36

 

23 Hinweiß darauf im Nachlaß Wittgenstein Bl 101

25 GStA PK, BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl. 138 – mit Randnotizen vom 15.,

26 Handschriftliche Abschrift des Zeitungsartikels im Nachlaß Wittgenstein, Blatt 92

27 GStA PK, https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BClow_(Adelsgeschlecht)

28 GStA PK, BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl. 137

29 Dieses Schreiben ist mit der Anmerkung vom 18.01.1848 von Alvensleben in der Akte BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl 138 vorhanden

30 Guillaume Joseph d'Hanens (1788-1861) oder Guillaume D'Hannens (1819-1888) – s. https://www.myheritage.de/names/guillaume_d'hanens

31 GStA PK, BPH, Rep 59 I, Nr. 36, , Bl 136.

32 GStA PK, Nachlass Wittgenstein, Bl. 95


Februar 1848

 

Am 4. Februar schreibt der König Friedrich Wilhelm IV. eine kurze Notiz an (?) Er hätte es lieber gehabt, wenn man nicht das Protokoll der Vernehmung Karls benutzen, sondern ein neues aufnehmen würde, dass die sehr guten Berichtigungen enthalte, (die ihm wohl vorliegen oder die er selber gemacht hat ?) . Daran sei aber nicht zu denken, da das alte Protokoll schon zu bekannt sei. Er bittet den Empfänger sich jetzt mit Thile und Bodelschwingh auszutauschen, „in wie weit man sich gegen Wedeke ausfragen (h)ieß“. Der König schlägt vor, ihn in „seine Heimatstadt Königsberg als Wohnort unter Aufsicht“ zu verweisen.1



11. Febr. : Staatsanwalt an Friedrich Wilhelm IV:  Frage nach Berücksichtigung von §49: ..Eurer Excellenz habe ich seiner Zeit von der Verfolgung Anzeige gemacht, die ich gegen den Geheimen Hofrat Wedecke … eingeleitet hatte. Euer Exzellenz haben mir darauf eröffnet, daß Sr. Majestät der König von der Sache Kenntnis genommen und zu be(stellen) geruht haben: ich solle die Sache mit voller Strenge bei dem Gericht verfolgen. Die Voruntersuchung ist jetzt soweit gediehen, daß der Untersuchungsrichter mir in einigen Tagen die Voruntersuchungs-Akten vorlegen wird. Ich habe dem nach $49 des Gesetzes vom 17. Juli 1846 zu prüfen, ob ich die Einleitung der Gerichtsuntersuchung für begründet erachte.“ Er fragt „gehorsamst“ nach, ob der Befehl dahin gehe, in jedem Fall eine Anklage zu erheben oder ob er vorher über seine Erkenntnisse dem König berichten soll, ehe er seine Erklärung dem Königlichen Kammergericht übergebe.

Am 18.02: schreibt Carl aus Baden-Baden seinem königlichen Bruder2: „Teuerster Fritz, den Inhalt Deines letzten Briefes vom 13. Februar, den ich gestern erhielt, hat mich tief geschmerzt!!! Nicht ich erwählte … die Riegel des Gefängnisses zu lüften, sondern W. selbst. Er schrieb mir durch seine Frau aus dem Gefängnis und in den kläglichsten Ausdrücken, nur um eine Zeile Antwort flehend, ob ich … an dem 24.3 auch andere Forderungen stellen würde, indem er zu verscheidenen Malen kleine Summen von mir erhielt. Auf diese Briefe antwortete ich nur aus Mitleid4, so Unrecht es auch ist, dem Eingekerkerten zu antworten, das gestehe ich gern. Wie mir seine Frau seinen Brief zuschickte, erhielt sie die Antwort für ihn, die sie ihm wahrscheinlich beim Abschiedkuss zusteckte, da sie ihn nie allein sehen durfte. Jetzt würde Herr Gall5 aber die Befragung übernehmen, wie sie mich gestern wissen ließ.

Dass ich jenes Capital übrigens für verloren ansehe, schrieb ich Dir schon Silvester Abend und setzte hinzu „mit Freuden“, nur schenken wollte ich sie ihm nicht, was er eigentlich beabsictigte.

Dass der Schurke jetzt diese (nun Dir gnädigst mitgeteilte) Deutung gibt, kann mich nicht neu ?.., aber von jenen verehrten Männern wie M. Uhden und den langen Kleist, schmerzt es mich tief, dass sie solche …, heute Deutung geben könnten, mich doch ....

Jetzt wo der W. dermaßen in der (K..) sitzt, wird er noch ganz andere Dinge improvisieren und erdichten, wie ich Dir in meinem vorgestrigen Schreiben schon andeutete,

Ich, sein früherer Verfechter, der so lange mit Blindheit geschlagen war, der es öfter über sich genommen, seinen Namen mit dem des W. nennen zu lassen, um den unschuldig verfolgt Geglaubten zu schützen und bis jetzt gut, genug um W's Schand über sich ergießen zu lassen – - und es wird geglaubt!!! Er ist übrigens ein sehr ernstlicher lieber Mann, wird es bald heißen, denn er ist noch nicht hoch genug gestellt, um täglich auf sein Konto Lügen zu lassen, und was man jetzt ja gern tut.

Ich sehe es kommen, dass sich W. …. und herauslügen wird, dass man ihn noch um Verzeihung bitten muss, ihn unschuldig eingesperrt zu haben. Nicht die Hälfte seiner Spitzbüberei dürfte ihm bewiesen werden, … um Felletzner und Lowzow, denen man gern auf's Wort glaubt. Ich hätte zu bemerken,6 bester Fritz, dass wie ich mit Briefen aus dem Kerker beglückt werden konnte, auch Felletzner und Lowzow ihre Instruktionen erhalten mochten, alles längst abgekartert war und jetzt die Sache so schön klappt, so ganz im Geschmack meiner Freunde! Die Lug und Trug wo anders suchen als im Kerker – Man muss sagen, dass er die Komödie mit Gell 7recht heraus … als dieser den W. die schöne Aussicht in die Zukunft eröffnete, aber wie kann man sich auch über einen Acteur wie ein „Werner“ noch wundern, der sich seit 18 Jahren auf die Begriffe Maske meisterhaft versteht und auf den.Konturen der schwärzesten Bosheit mit...geht!!!

Hätte ich jene Korrespondenz etc. nicht schon über 2 Monat verbrannt8 (17.) so wäre schon heute mein Diffamierenz-Prozeß angestrengt (Auch dieser Handlung wird jetzt natürlich ein Grund à la made untergeschoben werden). Doch ich überlass es Dir, ganz Deinem Ermessen, bester Fritz, nach Rücksprache mit Uhden und Kleist, und ich bin bereit gegen den Schurken aufzutreten, nur schicke mir dann einen kräftigen Juristen, etwa G.K. Bischoff, weil die anderen Herren, die ich kenne, alle zu hoch stehen, wie z. B. Kleist, der mir liebste wäre, trotz seines lieblosen Urteils. Gewiß gelingt es Dir, und ich bitte herzlichst darum, dass Du den lieben Langen anderes sehen lässest, auf dass er mir seine Freundschaft nicht entzweite, erkenne ich offen, bekenne ich es Dir, dass es sehr ungebührlch9 von mir war, dem W. auf seine Briefe zu antworten. Doch weiß es Gott, es war der letzte.

Von mir war es umso unzulänglicher, als der 1. Brief nach der v. Kl. Couriers alion abging, was aber mit dem Empfang des W. Briefes an sich zusammenhängt, aber worüber ich Dir, bester Bruder und K. herzlich um Verzeihung bitte, die Ihr mir gewiß angedeihen lasset. - Nicht das 1., aber das letzte Mal soll es gewesen sein, an dem der nichtswürdige W. mich aus dem Gleise gebracht hat für alle Ewigkeit, so wahr mir Gott helfe.

Dein dankbarer treuer Bruder Carl

Auch diesen Brief liest
Du wohl so gnädig (ohne?)…
Wilhelm mitzuteilen

 

25. Februar abends: durch in Berlin eintreffende Zeitungen wurde Revolution in Paris mit den üblichen 3 Tagen Verspätung bekannt

Am Montag, dem 28. Februar in einem Extrablatt der „Allgemeinen Preußischen Zeitung“, dem Regierungsorgan mittags, dass auf telegrafischem Wege Nachrichten aus Paris vom 24.2. angelangt seien(Ebd. S. 5f)

29.02.: Voß. Zeitung meldet die Nachricht von der Revolution (A. Wolff: , Bd. 1, S. 4 zur Problematik)

 

 

1 GStA PK, Rep. 59,1, Bl. 3

2 GStA PK, BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl. 4

3 War also für den 24. Februar eine Verhandlung angesetzt?

4 Doppelt unterstrichen

5 = ?

6 Doppelt unterstrichen

7 Gell oder Gall – ein Gerichtsmitarbeiter?

8 Doppelt unterstrichen

9 Doppelt unterstrichen

 

 


(Bl. 126 v)2

 

Die Anklageschrift

 

Ohne Datum1: Anklage des Staatsanwalts bei dem Königlichen Kammergerichts gegen den Geheimen Hofrath a.D. Eusebius Wedeke und den Doktor phil Eduard Gustav Freyberg


„Der Geheime Hofrath Eusebius Wedeke, 1801 zu Hermsdorff in Ost-Preußen geboren, bis 1831 Sekonde Leutnant in der ersten Artillerie Brigade zu Königsberg, dann der Polizei-Rat im Ministerium des Innern, später – im Jahr 1844 – als Konsul zu Gallaz angestellt, seit 1846 aberpensioniert, Inhaber des Kaiserlich Russischen St. Annen Ordens II. Klasse sowie des Kommandeur- Kreuzes des Königl. Hannöverschen Güllphen Ordens

und

Eduard Gustav Freyberg, 40 Jahre alt, im Jahr 1832 oder 1833 zu Bonn zum Doktor der Philosophie promoviert, gegenwärtig Mitkonzessionär des Berliner Omnibus-Fuhrwerks, haben teils gemeinschaftlich, teils ein jeder für sich verschiedene Betrügereien ausgeführt.

I.

Im Jahr 1844 bildete sich das Komitee zum Bau einer Eisenbahn von Neusalz3 über Sprottau4 nach Bunzlau5 und dem Riesengebirge. Mitglieder dieses Kommitees wurden der Bankiers Rouset, Dr. Freyberg, Dr. Hermes, Baumeister Achilles, Senator Appun zu Bunzlau und der Kommerzienrat Baller zu Wilhelmshütt bei Sprottau.

(Bl. 126 r) Banquier Rousset übernahm die Funktion des Vorsitzenden, während Dr. Freyberg die des geschäftsführenden Sekretärs zuteil wurde. Um die Genehmigung zu den Länder. (erjunktierten-?). Eisenbahn zu erlangen, wandte sich das Komitee an den Prinzen Carl, Königliche Hoheit, welcher auch in einem Schreiben vom 30. Juni 1844 (Fol 3 der Akten, die Begründung eine Anklage Wedeke..) Seinen Schutz für das Unternehmen in Aussicht stellt. Auch mit dem Geh. Hofrat Wedeke war der Vorsitzende des Komitees Rouset in Verbindung getreten. Wedeke versprach, Bemühungen anzuwenden, um die Konzession für das Unternehmen zu verschaffen, erbat sich aber bei den extra Verhandlungen mit Rousset von diesem eine Remuneration6 von 1.000 Stück Friedrichsdor7. Rousset zeichnete die Belohnung zu und übergab Wedeke einen auf Höhe der gedachten Summe ausgestellten Revers. Schon bei der Bildung des Komitees hatte Wedeke gegen den Dr. Freytag geäußert, dass der Prinz Carl sich für das Unternehmen persönlich interessiere, die Protektorat über dasselbe übernehme und die nötigen Schritte tun wolle.

Wedeke stellte Freiberg das Verlangen, dass das Komitee ihm 2000 Stück Dukaten8 zahlen soll mit dem Bemerken, dass diese Summe für Sr. Königl. Hoheit Prinzen Carl bestimmt sei. Je einer Konferenz des Komitees vom 21. Juni 1844 stellte

(Bl. 127 v) demnach auch Freyberg den Antrag, dem Wedeke eine Remuneration von 2000 Dukaten zu bewilligen und die Komiteemitglieder gingen sofort darauf ein und ein jeder in der Versammlung stillschweigend annahm, dass, wenn nicht die ganzen 2000 Dukaten, doch ein beedeutender Teil desselben von Wedeke Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Carl zugewendet werden würde und unter der Voraussetzung, daß Wedeke als dann bei dem Prinzen dahin wirken werde, der Gesellschaft die Konzession möglichst schnell zu verschaffen.

Wedeke hatte nämlich nicht nur gegen Freyberg, sondern auch gegen andere Komiteemitglieder namentlich Rousset mehrfach davon ge.sprochen, daß er die Verwendung Sr. Königl. Hoheit für die Gesellschaft erwirken wolle und dabei wiederholt angedeutet, daß diese Verwendung mit einer Geldsumme (souvriert - ?) werden müsse. Zu Rousset allein hatte Wedeke sogar gesagt, daß die 2000 Dukaten vor der Reise nach Italien gezahlt werden müsste, daß diese Reise viel Geld koste, und dem Rousset war bekannt, daß Königl. Hoheit Prinz Carl die Reise nach Italien beabsichtige.

Die Zahlung der 2000 Dukaten wurde also durch Konferenzbeschluß vom 21. Juni 1844 bewilligt und Wedeke erhielt (?) durch Rousset ohne Quittung zu geben

a) am 1. Juli 1844 4000
b) am 20. Juli 1844 1000
ausgezahlt, erklärte aber gegen Rouset, daß dadurch keineswegs das frühere …(?). von 1000 Friedrichsdor bestätigt sei. Diese Summe hat Wedeke indes nicht erhalten.

(Bl. 127 r:) Die Angaben, die Wedeke den Mitgliedern des Komitees über den Zweck seiner Forderung und die Bestimmung der 2000 Dukaten gemacht hat, sind unrichtig und erdichtet gewesen. Er hat die Mitglieder des Komitees absichtlich in einen Irrtum versetzt und in Folge des von ihm erregten Irrtums erhaltene 5000 an sich behalten, sich also damit bereichert.

Sr. Königl. Hoheit der Prinz Carl werden als Zeuge bestätigen,

  1. daß Wedeke auf keine Weise veranlasst worden, die geschehenen Mitteilungen an das Komitee machen oder vornehmen zu können, so daß Sr. Königl. Hoheit irgend etwas von dem Gelde annehmen werde oder empfangen solle.

  2. dass kein Teil des Geldes in den Nutzen Sr. Königl. Hoheit verwendet worden. Zum Beweise beziehe ich mich auf das Zeugnis des Bankiers Peter Carl Rouset, gegenwärtig in der Handlung Mendelsohn9 etc. beschäftigt, des Baumeisters Achilles, Friedrichstraße 112, das Dr. Hermes, Alte Jakobstraße 2, des Komerzienrats Baller zu Wilhelmshütt bei Sprottau10 und des Senators Appun zu Bunzlau11 so wie auf die Angaben des Mitangeklagten Dr. Freyberg.

II.

I. Am 17. Februar 1844 schloß Wedeke mit dem Louis Mathurin Busson Du Maurier und dem Charler Euginé D' Hanens einen Societäts-Vertrag, von welchem sich ein von d'Hannens12 eingereichte Abschrift in den Kammergerichts-Akten d'Hanens gn Wedeke – H 156.1846- fol 6u.7 befindet. Dieser Vertrag hatte die Anlage einer Eisenbahn, die Errrichtung einer Dampfschiffahrt auf der

(Bl.128 v ) Oder, die Erwerbung von Domänen und Wäldern zum Zweck der Parzellierung, der Gründung von Holzfäll... Anstalten und sowie andere ähnliche Unternehmungen zum Gegenstand.
Um dieselbe Zeit etwa hatte der Rittergutsbesitzer Franz von Winckler13 den Plan, seine im Regierungsbezirk Oppeln gelegenen Güter Pallowitz14, Orzschel, Wosczyk, und Jaschkowitz15zu verkaufen. Der Geheime Rat von Balley zu Clutor zu Gleiwitz16 sich der Vermittlung dieses Geschäftes und trat deshalb mit verschiedenen Personen in Unterhandlung, namentlich auch mit dem belgischen Baron d'Hanens, den die eben gedachtete Sozitätsvertrag mit Wedeke geschlossen hatte. Die Güter wurden auf den Königlichen Familien Fideikommiß zum Kauf angeboten, die angekündigten Verandlungen kamen aber nicht zum Abschluß, vielmehr entschloß sich der Prinzess von Preußen und Carl Königliche Hoheit, die Güter für Privatrechnung zu erwerben. von Winckler forderte als Kaufpreis 700.000 .. Dies wurde zu hoch befunden, man hielt Ermittlungen des Ertragswertes für erforderlich, aber es kam zu Anfang des Jahres 1845 dahin, dass diese Sache wieder ins Stocken geriet. Um diese Zeit kam Wedeke, der bis dahin als Konsul in Galatz fungiert hatte und durch d'Hanens von dem zwischen Ihrer Königl. Hoheiten und Winckler schwebenden Verhandlungen Kenntnis erhalten hatte ( im Schreiben das d'Hanens an Wedeke vom 14. Februar 1845 (Nr 2 – Beweis)

(Bl. 128 r) Beweisstücke ad Vol spec IIIe) nach Berlin. Wedeke, der das Vertrauen Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Carl besaß, wurde von diesem in der Kauf-Angelegenheit zu Rat gezogen, erhielt von allen darauf bezüglichen Arbeits- und..(?)... und trat selbst mit Wincklerin Verbindung, wie die Königlichen Hoheiten durch die Einwirkungen anderer für den Ankauf der Pallowitzer Güter ungünstig gestimmt seien, wie er jedoch hoffe, daß der Verkauf dennoch zustande kommen werde.

Wedeke verschaffte dem von Winckler eine Audienz bei dem Prinzen Carl Königliche Hoheit und machte ihm demnächst unaufgefordert von Zeit zu Zeit Mitteilungen über die Entschließungen Ihrer Königl. Hoheiten (bezüglich) des Güterkaufs. Hierbei deutete Wedeke wiederholt an: daß, wenn das Kaufgeschäft zustande käme, er es bewirken müßte, daß von Winckler daraufhin eine Summe an die kaufenden Prinzen zahle. Von Winckler mußte sich auch durch Unterschrift einer ihm von Wedeke vorgelegten Reverses zu einer solchen Zahlung verpflichten.

Wenn die Namen Ihrer Königlichen Hoheiten in dem Revers nicht genannt wurden, auch die Summe nicht in Zahlen genannt wurde, bezeichnet Wedeke doch bei der mündlichen Besprechung die kaufenden Prinzen ganz unzweideutig als die Empfänger und als die verlangte Summe – 50.000. Wedeke stellte überhaupt alles, was er tat, als im Auftrage des Prinzen getan dar

(Bl. 129 v) und legte Handbillets, die von Winckler hin und wieder von dem Prinzen erhielt, so aus, als wenn sie sich auf das obige Verlangen bezögen.

Die Verhandlungen über den Güterkauf zogen sich in die Länge, von Winckler schickte deshalb am 27. Dezember 1845 seinen Wirtschafter Direktor Grundmann17 an Wedeke nach Berlin, um über Lage der Sache einzuziehen. Wedeke schildert dem Grundmann den Stand der Angelegenheit als höchst nachteilig und für die Ehre des von Winckler – in Folge der allseitigen gehäßigen Institutionen – sehr gefährlich. Dabei berühmte sich Wedeke seines Einflusses auf die beiden kaufenden Prinzen, deren Ungnade sich von Winckler zuzuziehen Gefahr laufe, und fügte hinzu, daß er imstande sein werde, den Gutskauf zu bewirken und die gefährdete Ehre des von Winckler herzustellen, daß es dazu jedoch Geldmittel bedürfe. Er forderte von Grundmann 4000 Stück Friedrichdor und deutete dabei an, daß er dies Geld für andere verwenden muß, ihm mit dem Bemerken: ' mit Versprechungen habe man keinen (?) gemästet.' Hierdurch und durch die Betrachtung, daß der von Winckler um seine Ehre vor einem Verdacht zu bewahren, keine Summe zu hoch sein werde, ließ sich Grundmann bewegen, dem Wedeke sofort 2000 Stück Friedrichsdor auszuzahlen und ihm eine Anweisung an den Bankier Saling einzuhändigen, die auf Wedekes Vorlegen dahin gefasst wurde, daß gegen Aushändigung desselben dem Präsentanten

(Bl. 129 r) die Summe von 2000 Stück Friedrichdor ohne Quittung gezahlt werde.
Als Wedeke die 2000 Friedrchsdor erhalten. (?)... in Grundmann Briefe einige..(?).. trug er dem Grundmann auf, dem von Winckler zu sagen, daß diejenigen Skripta zerrissen seien, die von Winckler im Sommer 1845 in Berlin ausgestellt habe.

Dies war oben gedachte Revers, den von Winckler auf Wedekes Veranlassung unterzeichnet hatte, von Winckler unterließ aber, als Grundmann ihn von dem auf ihre Rechnung geleisteten Zahlug in Kenntnis setzte, jede weitere Nachforschung, indem er das Geld als verloren betrachtete.

Wedeke hat sich durch die erhaltenen 4000 Friedrichsdor bereichert. Die Angaben, durch welche er den Grundmann zur Zahlung für von Wincklers Rechnung veranlasst hat, waren falsch und erdichtet, wie Sr. Königl. Hoheit der Prinz Carl bekunden werden.

Im Jahr 1846 wurde endlich der Kaufvertrag zwischen Ihren Königl. Hoheiten dem Prinzen von Preußen und Carl und dem Gutsbesitzer von Winckler abgeschlossen. Das Kaufgeld betrug 630.000. Es wurde durch den Hof-Staats-Sekretär Sr. Königl. Hoheit des Prinzen von Preußen Geheimen Hofrat Bork gezahlt, der zu diesem Behufe nach der amtlichen Auskunft die Königl. Familien Fideikomiß vom 10. Januar - (Beweisstück ad Vol uper III) aus diesem erhielt in Staats-Schuldscheinen

1. . am 13. Juni 1846 336.550

- unter diversen Nummern 29.170 bis 29.505
in 100er
2. am 8. Dezember 1846
231.200 ..
no 28833 bis 29062 in 1000er
No 84386 un 106219 in 100er

Daß der Geheime Hofrat Bork eben diese Staatsschuldscheine zur Bezahlung des Kaufgeldes verwendet hat, wird derselbe bestätigen.

(Bl. 130 v) Gleich nach Empfang der ersten Kaufgeldrate zahlte von Winckler dem Wedeke die von diesem früher für die kaufenden Prinzen verlangten und durch von Winckler in dem oben genannten Reverse versprochenen 50.000 aus. Von Winckler gab Wedeke, der kurz vorher von ihm und durch Grundmann etwas noch 8000 erhalten hatte, 60.000 in Staats-Schuldscheinen und zwar von demselben, die er als Kaufgeld so eben durch den Geheimen Hofrat Bork erhalten hatte.

Von Winckler rechnete hierbei 50.000 auf dem Revers und das übrige, so nachher sich Berücksichtigung des Couvers der Staatsschuldschein auf etwas 11. bis 12.000 stellte, auf die Mühwaltungen des Wedeke bei von Wincklers Einkauf in die Dessauer (Baute ?) und die Donau Handels-Gesellschaft.

Ihre Königl. Hoheiten die Prinzen von Preußen und Carl haben, wie höchstdieselben bekunden werden, bei dem Gutskauf nie eine Summe für sich verlangt, dem Wedeke nie einen hierauf bezüglichen Auftrag erteilt, von der Aufstellung des Reverses nichts gewusst und von den vom v. Winckler gezahlten 50.000 nicht das Geringste erhalten. Vielmehr hat Wedeke diese durch Erregung eines Irrtums v. Wincklers erhaltenen Summe in seinem Nutzen verwendet.

(Bl. 130 r) Wedeke bestreitet dies, indem er vorgibt, von einem Darlehen von 6000 nur in bezug auf ministerielle Untersuchungen und in bezug auf den Güterkauf vom v. Winckler Geld erhalten zu haben. v. Winckler selbst stimmt bei seiner ersten Vernehmung hiermit im Wesentlichen überein ( Nr. 9 der Beweisstücke, a) Vol spec. IV) was sich daraus erklärt, daß der Geheime Rat v. Rally18 im Sommer 1847, als Wedeke befürchtete wegen der Kaufangelegenheit verhaftet zu werden, von diesem den Auftrag erhielt und ausrichtete, dem v. Winckler zu sagen, 'wenn Wedeke verhaftet werde, so solle v. Winckler angeben, er habe dem Wedeke nur zu industriellen Unternehmungen nicht aber für das Gütergeschäft Geld gegeben, Wedeke werde dasselbe sagen.' Abgesehen hiervon lässt sich nachweisen, wie Wedeke von v. Winckler erhaltenen Staats-Schuldscheine für sich verwendet und angelegt hat.

B In die Kasse des Berliner Omnibus- Compagnie, bei welcher Wedeke beteiligt war, hat derselbe gezahlt
a) Ende Juli 1846 15.000
b) am 1. Februar 1847 10.000
beide Summen in Staats-Schuldscheinen. Der damalige Mitinhaber des Omnibus Fuhrwesens Kaufmann G.M.A. Heckscher19 zu Altona hat die Staats-Schuldscheine sofort am 30. Juli 1846. 1. Februar 1847 bei dem Bankier Veit hierselbst. Wie derselbe ebenfalls bestätigen wird, deponiert und zwar

a) am 30 . Juli 1846 Litt A. Nr. 29170 bis 29184 a 1000er 15.000
b) am 1. Februar 1847 Litt A. Nr 29423 bis 29429, 29185 bis 29188 und 29422 a 100 10.000
(Bl. 131 v: ) als dieselben, die v. Winckler als Teil seines Kaufgeldes durch Bork erhalten.

2. Am 30. Juli 1846 hat Wedeke bei der Handlung Schragow & Co selbst 6000 in Staatsanleihen Nr.29429-28,27,26,23. u.22 deponiert, also wieder einen Teil desjenigen, die v. Winckler als Kaufgeld erhalten. Dies wird der Bankier Schragow bekunden.

3. Nach Abschluss des Wincklerschen Gutskaufs und mit ausdrücklicher Erwähnung desselben hat Wedecke im 2. Quartal 1846 dem Gutsbesitzer von Lowtzow20 zu Alt Schöneberg ein Darlehn von 30.000 in auffallend neuen Staats-Schuldscheinen gegeben Als Darlehn bezeichnet Wedecke in seiner üblichen mystischen Weise zwar bald eine hohe Person, bald seinen Protektor. von Lowtzow sah sich deshalb veranlasst, vom 4. Sept. 1846 einen Schein auszustellen und dem Wedeke auszuhändigen, in welchem er Sr. Königl. Hoheit den Prinzen Carl als seinen Gläubiger bezeichnete. Am 9. März 1847 stellte er aber auf Wedekes Verlangen auf desselben Namen eine notarielle Schuldverschreibung auf Höhe von 45.000 aus, untenr welcher in Summe das Darlehn von 30.000 mitbegriffen ist. ( unter 26 u. 27. a der Beweisstücke ad Vol. spec III)

Sr. Königl. Hoheit Prinz Carl wird bekunden, dass Lötzow von ihm ein Darlehn nicht erhalten.

III.

Bald nach Abschluss des v. Wincklerschen Güterkaufs entstanden zwischen Wedeke und seinem Sozius d'Haneni Differenzen. D'Hanesns behauptet, dass Wedeke bei der Sache 40.000 verdient habe, er verlangte Teilung dieses Gewinnes, unter

(Bl.131r) anderem aus industriellen. Unternehmungen gezogene Vorteile und wurde im Sept. 1846 deshalb gegen Wedeke klagbar. Dieser wurde auch aufgrund des Sozietät(svertrages) vom 17. Februar 1844 zu..(?).. eines Schiedsrichter zum Zweck der Entscheidung der Entsprechenden Differenzen verurteilt.

Um sich des d'Hanens und seinen Ansprüchen zu entledigen, machte nun Wedeke, insbesondere durch Mitwirkung des Dr. Freyberg, den Versuch die polizeiliche Ausweisung des d'Hanens aus den preußischen Staaten zu bewirken und beauftragte gleichzeitig den ehemaligen Assessor Lindau in verschiedenen Städten Süddeutschlands Forderungen von Gläubigern des d'Hanens zu aquirieren, um mit denselben demnächst d' Hanen zu verklagen. Diese Maßregeln führten nicht zum Zweck, weshalb Lindau beauftragt wurde, Vergleichsverhandlungen mit dem d' Hanen zuknüpfen. Gleichzeitig erließ Wedeke, damals in Magdeburg, an v. Winckler die Aufforderung, schleunigst zu ihm zu kommen, und stellte, als v. Winckler erschien, diesem vor, dass Sr. Königl. Hoheit Prinz Carl eine ihm unangenehme Angelegenheit beseitigt wissen wolle, dass derselbe den Besitz eines (?) dem d'Hanens befindlichen Schreibens zu erhalten und diejenigen... reguliert zu sehen wünsche, die d'Hanens gegen Wedeke erhebe.

v. Winckler wies jede Anforderung an ihn zurück und begab sich nach Berlin, wo ihn indes der Mitangeklagte Dr. Freyberg aufsuchte, und ihm eröffnete,....

(Bl. 132 v) dass die d'Hanensche Angelegenheit für Sr. Königl. Hoheit den Prinzen Carl und den Wedeke eine hoch unangenehme Wendung nahm, dass derselbe schleunigst befriedigt werden müsse und dass es der Wunsch des Prinzen sei, dass Winckler die dazu erforderlichen Geldmittel hergebe.

Hiermit bestimmt reiste v. Winckler Anfang Januar 1847 wieder zu Wedeke, bei dem er den Mitangeklagten Freyberg und den ehemaligen Assesor Lindau antraf und wo ihm wiederholt vorgestellt wurde,

dass der Prinz Carl die Beseitigung der d'Hanenschen Angelegenheit dringend wünsche

und dass von Winckler die Geldmittel vorschießen möge.

v. Winckler erklärte sich nunmehr bereit 15.000 herzugeben. Lindau wurde ihm als derjenige bezeichnet, der mit d'Hanens verhandeln sollt. Er gab demselben sofort 6000 und dem Freyberg, der ihm zu diesem Zweck in Breslau aufsuchte, 9000. Lindau schloß nunmehr mit d'Hanens den unter den Beweismitteln (Vol spez ….)… befindlichen und später v. Winckler übergebenen Vergleich unterm 14./15. Januar 1847 ab. In demselben begab sich d'Hanens aller Ansprüche gegen Wedeke, erklärte, dass es ihm wohlbekannt sei, dass bei dem Gütergeschäfte durch v. Winckler weder von Wedeke noch an einen anderen etwas gezahlt sei und händigte alle auf das d' Hanens- Wedeksche Societät Verhältnis Bezug habenden Papiere dem Lindau aus, verpflichtet sich auch, die dazugehörigen, damals im Haag befindlichen Papiere nachträglich zu übergeben. Rücksichtlich eines bei dem General Willmars befindlichen Briefes des Generals

(Bl. 132 r) Peucker nebst Marginale Sr. König. Hoheit des Prinzen Carl wurde bestimmt, dass d'Hanens und Lindau sich sofort nach dem Haag begeben und dass d'Hanens gegen Aushändigung dieses Briefes die bei dem Justiz Commissarius v. Tempelhoff21 deponierten 2000 erhalten solle.

Einige Wochen später suchte Lindau den v. Winckler in Breslau auf und übergab demselben die angebliche von d'Hanens ausgelieferten Beweisstücke ( in Vol...IV, vol ..10 ) befindlichen Brief als denjenigen, der bei dem Vergleich vorausgegangenen Verhandlungen als solcher bezeichnet war, auf desselben Herausgabe es Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Carl besonders ankomme. Dieser Brief des Generals Peucker22 an Sr. Königl. Hoheit den Prinzen, eine Ansicht des Königl. Ministeriums über die Anlage der Düsseldorf- Sittard23schen Eisenbahn aus(?). und darauf eine Marginale des Prinzen vom 2. März 1846 dem Wedeke mitgeteilt, ist bei dem letztere in Beschlag genommen.
v. Winckler hatte ihm nämlich auf Wedekes mündliches und schriftliches Verlangen den Brief ausgehändigt, indes mit dem ausdrücklichen Auftrage, denselben dem Prinzen zu übergeben, was jedoch nicht geschehen ist, weil Wedeke und Freyberg dem v. Winckler bloß vorgespiegelt hatten, dass Sr. Königl. Hoheit der Prinz Carl diesen Brief zurückverlange.

Von den 15.000, die v. Winckler schon nach seiner damaligen Äußerung gegen Lindau nicht Wedekes wegen, sondern deshalb gegeben hatte, weil es der Achtung und Ehrfurcht derjenigen Personen, die d'Hanen angeblich hineinziehen wollte, kein Geld zu scheuen, hat

(Bl. 133 v) d'Hanen 2000 erhalten, die bei dem Justizrat v. Tempelhoff deponiert waren, ob er auch die übrigen 13.000 erhalten, ist nicht zu ermitteln, da der Aufenthalt des Barons d'Hanens nicht bekannt ist. Alle von d'Hanens an Lindau ausgehändigten Papiere waren ebenso gleichgültigen Inhalts wie der erwähnte Brief des Generals von Peucker und die Angaben der Angeklagten von Wedeke und Freyberg, dass der Prinz Carl die Beseitigung der d'Hanenschen Angelegenheit und der Ansprüche desselben an Wedecke dringend wünsche, sowie dass v. Winckler die dazu erforderlichen Geldmittel hergeben möge, waren falsch und erdichtet.

Sr. Königl. Hoheit der Prinz Carl werden bekunden, dass (es) höchst dieselben den von den beiden Angeklagten simulierten Auftrag nicht gegeben hat.

Die 15.000 sind nicht im Interesse Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Carl, sondern lediglich in dem Nutzen des Angeklagten Wedeke verwendet worden.

Der Mitangeklagte Dr. Freyberg hat ihm beim Begehen dieses Betruges Hilfe geleistet. Zum Beweis der bei diesen Punkten behandelten Tatsachen beziehe ich mich außer den von Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Carl erteilten Auskunft und den im Kontext bezogenen Schriftstücken auf das Zeugnis des Gutsbesitzers v. Winckler zu Wierlhowitz bei Plesch in Oberschlesien, des Geheimen Rats Baron zu Chutow bei Gleiwitz24, des Regierungsrats Fellechner zu Stettin, des Vizegesellschafters Direktors Grundmann zu Myslowitz25
(Bl. 133 r) ei Plesch, des Kaufmanns und Omnibus-Unternehmers Carl Martin Adolph Heckscher zu Altona26, des Geheimen Hofrats Bork und den Bankier Veit27 an der neuen Promenade und Schragers unter den Linden, des Gutsbesitzers Baron von Lewtzow zu Alt-Schöneberg, des Justizrats Tempelhoff zu Berlin und des damaligen Assessors Lindau daselbst.. (?)straße Nr. 30.



IV.

Der Dr. Freyberg beschäftigte sich seit mehreren Jahren mit dem Projekte, ein Omnibus-Unternehmen in Berlin zu begründen. Er vereinigte sich zu dem Zwecke mit dem Kaufmann Heckscher in Altona und auch Wedeke trat der Gesellschaft als stiller Teilhaber bei. Es kam dem Sozio darauf an, nicht bloß die Commission, sondern ein privilegium exclusivorum zu erhalten. Im Herbst 1845 eröffnete Freyberg dem Heckscher mündlich, dass sie ihm (demnächst-?) durch Intervention Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Carl erwerben würden, so dass dieser dafür eine Belohnung von 10.000 verlange. Dieser Gegenstand wurde auch brieflich unter ihnen besprochen, namentlich durch von Heckscher übergebenen Schreibens Freybergs vom 20., 26. und 2. November 1845, welche Freyberg als von ihm herrührend anerkannte. Mit dem Schreiben vom 16. Okt. übersandte Freyberg an Heckscher zur Mitunterzeichnung einen Schuldschein über 10.000 zahlbar an den nicht näher bezeichneten Inhaber, nach Aushändigung, den von Sr. Majestät dem Prinzen vollzogenen ausschließlichen Konzession zur Aufstellung
(Bl. 134 v) von Omnibus-Fuhrwerken. Auch in dem gedachten Schreiben ist der Name des Empfängers der 10.000 nicht ausgesprochen, daselbst ist, aber namentlich in dem Schreiben vom 26. Okt. (fol 17) und vom 2. Nov. (fol 20) so bezeichnet, dass an der Persönlichkeit kein Zweifel walten kann, ganz abgesehen von den Eröffnungen, die Freyberg dem Heckscher mündlich gemacht hat, die in bezug genommenen Schreiben befinden sich in dem Heft-Schriftstücke, welche der Buchhalter Heickscher überreicht hat. Blatt 11-21.

Heckscher hat den Schuldschein zudem mitunterzechnet, denselben aber später zurückerhalten und nichts darauf gezahlt. Sr. Königl. Hoheit der Prinz Carl hat von dem Schuldschein nichts gewusst, einen solchen nie verlangt, wie höchstdieselben bekennen werden. Wenn aber Freyberg bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung angab, dass Wedeke einen Revers über 10.000 für Sr. Königl. Hoheit den Prinzen Carl mit Rücksicht auf dessen Verwendung in der Omnibus-Angelegenheit verlangt sah und dann bei der gerichtlichen Vernehmung, dass der Revers für Wedeke auch auf sein Verlangen ausgestellt sei...., so wird dadurch widerlegt, dass dem Wedeke nach seiner Vorführung, von dem Reverse nie etwas bekannt geworden ist. Diese Versicherung findet in dem Inhalt der oben erwähnten Briefe ihre Bestätigung, welche der Darstellung Freybegs widerspricht.

Freyberg hat also seinem Socius Heckscher durch falsche Vorspiegelung zur

(Bl. 134r) Mitunterzeichnung der auf den Inhaber des Reverses über 10.000 veranlasst, eine andere Absicht als die von Heckscher die verschriebene Summe für sich zu gewinnen ist nicht denkbar.

Bei diesem Punkte beziehe ich mich außer den erwähnten Briefen auf die Angabe des Mitangeklagten Wedeke noch auf das Zeugnis des Kaufmanns Heckscher zu Altona.

Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass der Geheime Hofrat a.D. Eusebius Wedeke der das Neusalz – Serott...-Eisenbahn-Komitee (?) um 50.000, den Rittergutsbesitzer von Winckler um 4000 Friedrichsdore, um 50.000 und unter Beihilfe des Dr. Eduard Freyberg um 15.000 betrogen, sowie der Letzere ein gleiches Verbrechen gegen seinen Socius Heckscher versucht hat. Gleichzeitig haben sich die Angeklagten einer Beschuldigung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Carl schuldig gemacht, denn ad I und IV wäre es eines Prinzen unwürdig und würd ihm die öffentliche Achtung entziehen, wenn er sich für seine Verwendung bei des Königs Majestät oder sonstige Protektion eines Unternehmens von den Unternehmern Geld versprechen ließ.

Ad III aber liegt ebenfalls eine Beleidigung darin, dass die Angeklagten vorgespiegelt haben, Sr. Königl. Hoheit habe ein Dokument in die Hände eines ausländischen Generals gelangen lassen, dessen Besitz in fremden Händen St. Königl. Hoheit so nachteilig sei, dass bedeutende Geldsummen zu bringen wären, um es wieder zurück zu erhalten.

(Bl. 135 v) Auf Grund der §§§ 205.1256-1265 und 1375 Tit 20, Thl II Allg. Landrechts erhebe ich deshalb hiermit Anklage und beantrage gegen den Geh. Hofrat a.D. Wedeke und den Dr. philos. Freyberg ,die Hauptuntersuchung zu eröffnen und zwar

ad I: gegen den Geh. Hofrat Wedeke wegen Betrugs und Beschimpfung des Prinzen Carl Königl. Hoheit
ad II gegen den Geh. Hofrat Wedeke wegen Betrug

ad III. 1. gegen den Geh. Hofrat Wedeke wegen Betrug und Beschimpfung des Prinzen Carl Königl. Hoheit

  1. gegen Dr. Freyberg wegen Beihilfe zur Begehung des Betruges und Beschimpfung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Carl

ad IV. gegen Dr. Freyberg wegen eines an seinem Sozius Heckscher versuchten Betruges und Beschimpfung des Prinzen Carl Königl. Hoheit

einen Audienz-Termin anzuberaumen und zu demselben die von mir benannten Zeugen laden zu lassen.

Was dagegen Ihre Königl. Hoheit die Prinzen von Preußen Carl betrifft, so nehme ich bei der Unzulässigkeit der Ladung die Audienz, mit Rücksicht auf § 36 des Gesetzes vom 17. Juli 1846 den Antrag, die Vernehmung Ihrer Königl. Hoheit auf die gesetzliche Weise zu bewenden lassen.

 

 

 


Anmerkungen:

1 Es handelt sich um eine Schrift mit Korrekturen – also nicht um die Reinschrift

2 GStA PK, BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl 126ff

3 https://de.wikipedia.org/wiki/Nowa_S%C3%B3l: Dort heißt es: „Neusalz als der nördlichste Stapelplatz Schlesiens verlor beim Bau der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn von Berlin nach Breslau ab 1846 viel von seiner Bedeutung, da die Eisenbahn an Neusalz weiträumig vorbeifuhr. Erst 1871 wurde die Stadt an das Eisenbahnnetz angeschlossen und erhielt eine Verbindung nach Stettin und Berlin."  - Zugriff am 15.10.2022

4 https://de.wikipedia.org/wiki/Szprotawa – Hier wird keine Eisenbahnanschluss erwähnt.

5 https://de.wikipedia.org/wiki/Boles%C5%82awiec: Dort heißt es: „Von 1844 bis 1846 wurde der bekannte 450 m lange Eisenbahnviadukt über den Bober gebaut, Teil der durch Breslau und die Mährische Pforte geführten ersten Eisenbahnverbindung zwischen Berlin und Wien.“ - Zugriff am 15.10.2022

6 s. https://de.wikipedia.org/wiki/Remuneration – eine Belohnung, Gratifikation

7 s. https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_d%E2%80%99or auch Friedrichs d'or = eine preußische Goldmünze im Wert von 5 preußischen Reichstalern

9 Er gehört offensichtlich nicht zu der Familie und zu dem Bankhau Mendelsohn und Co in der Jägerstraße , s. https://de.wikipedia.org/wiki/Bankhaus_Mendelssohn_%26_Co.

10 Julius Baller, s. https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelmsh%C3%BCtte_(Sprottau)

11Bekannt ist der Naturforscher Appun aus Bunzlau https://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Ferdinand_Appun (1820-1872)

12 Guillaume Joseph Guillaume-Joseph d'Hanens 1788 – 1861 (?) - https://www.myheritage.de/names/guillaume_d'hanens und zu Busson siehe: https://www.ecosia.org/search?tt=mzl&q=Louis%20Busson%20du%20Maurier: Louis-Mathurin Busson Du Maurier (1797-1856) - britischer Staatsbürger, gestoben 1856 oder 58 in London.

13 https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_von_Winckler (1803-1851) – bekannt als großer Bergbauunternehmer in Schlesien; s. auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Katowice#Im_preu%C3%9Fischen_Staat

14 https://en.wikipedia.org/wiki/Palowice

15 https://de.wikipedia.org/wiki/Jaschkowitz – das Rittergut wird erwähnt

16 https://de.wikipedia.org/wiki/Gliwice#Neuzeit_und_Industrialisierung

17 Friedrich Wilhelm Grundmann (1804-1887) - https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Wilhelm_Grundmann

18 Ralf von Bally – am Rand der S. 10 als Zeuge vermerkt

19 In Hamburg gab es Anfang des 19. Jhdts das Bankhaus Heckscher Co. https://de.wikipedia.org/wiki/Heckscher_%26_Co., Er hieß seit seiner Taufe 1815 Martin Anton Heckscher, verstarb aber schon 1823, deshalb halte ich eine Verwandschaft für möglich, die Bank allerdings wurde von Salomon Heine weitergeführt

20 Zum Adelsgeschlecht von Lowtzow: https://de.wikipedia.org/wiki/Lowtzow

22s.: https://de.wikipedia.org/wiki/Eduard_von_Peucker

23 Sittard in den Niederlanden - https://de.wikipedia.org/wiki/Sittard

25 https://de.wikipedia.org/wiki/Mys%C5%82owice – dort auch Familie Tiele-Winckler genannt: https://de.wikipedia.org/wiki/Tiele-Winckler

26 https://www.geni.com/people/Carl-Martin-Heckscher/6000000001944762995

27 Verwandter der Familie Veit – s. https://de.wikipedia.org/wiki/Simon_Veit ?

 



März 1848



06.03.: Voß Zeitung: S.1: ...“die Eisenbahnen, in denen mittelbar und unmittelbar die größte Hälfte unseres ganzen Wohlstandes liegt.“

 

8.03: Prinz Carl aus Baden-Baden wieder eingetroffen1


Schreiben vom
8. März 18482, eingegangen am 9. März (mit einer Bemerkung und Unterschrift oben drüber vom 5. Mai3) an das Königl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten:

Euer Königlich Hochlöbliches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ersuche ich ganz ergebenst, eine Allerhöchste Ordre, durch welche die abzugsfreie Verabfolgung des dem Geheimen Hofrat Wedeke mittels Allerhöchster Ordre vom 28. August 1846 bewilligte Pension von 1125 Th nach dem Auslande genehmigt worden, mir gefälligst eine beglaubigte Abschrift mitteilen zu wollen, da solche den Rechnung des hiesigen Zivil-Pensions- und …Kasse pro 1846 als Beleg beigefügt werden muss.
Berlin, den 8. März
Im Auftrage des Herrn Finanz-Minister (Unterschrift:) Berger



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Schreiben von E. Wedeke vom 9. März 1848 an den Prinzen Carl:

Durchlauchtigster,
Gnädigster fürstlicher Prinz,
Gnädigster Prinz und Herr!

Eurer königlichen Hoheit lege ich anbei diejenigen Dokumente ganz untertänigst zu Füßen, welche von der Geldsumme vergeben wurden, welche höchstdemselben zugehören und deren Unterbringung ich zu besorgen hatte, der Wert stellt sich auf 53.000 T, welche mit 5 % verzinst werden.

Nach den mir gewordenen Andeutungen dürfte sich mein Preußisches Untertanen-Verhältnis jetzt auflösen. Wahrscheinlich gehe ich nach Süddeutschland oder nach dem Elsaße. Es sind diese, die vom Vaterlande entferntesten Landschaften, in denen deutsch gesprochen wird. Wie ich eben von Berlin mit meiner zahlreichen Familie fortkommen soll, weiß ich nicht. Verbindlichkeiten drücken mich....

Eure fürstliche Hoheit werfe ich mich daher ganz untertänigst zu Füßen und bitte, in betracht der vielen Dienste, welche ich der loyalen Sache erwiesen habe – worüber die Beilagen Zeugnis geben, obgleich … ein kleisnster Teil des Vollbrachten ist – huldreichst dahin zu wirken:

  1. dass mein Haus gegen Aushändigung der in meinen Händen befindlichen Hypotheken mit den darauf gestandenen Schulden übernommen wird und mir 32.400 T bar ausgezahlt werden und

  2. dass meine Pension von 1125 T zu 3 ½ ode r4 % kapitaisiert (wird)

Wenn auf meine untertänigsten Wünsche eingegangen wird, so bleibt mir, nun ich mich von allen Schulden befreie, die mir das Omnibus-Unternehmen und andere Verhältnisse aufdrückten, doch kaum soviel übrig, dass ich mit meiner großen Familie notdürftig bestehen kann.

Eurer Königlichen Hoheit Huld und Gnade übergebe ich hiermit ganz untertänig und … mein Geschick!

In tiefster Untertänigkeit

Eurer Prinzlichen Hoheit ganz untertänigster Knecht Eusebius Wedeke

Berlin, den 9. März 1848



( Am Rande stehen mit Bleistift Bemerkungen mit anderer Handschrift so oben bei den 53.000 T, einmal 45.000, darunter ein Strich und 8.000 sowie weiter unten Bemerkungen und, wenn ich richtig lese u.a. 30.000 und 8000)

GStA PK, I HA Rep 100, Nr 813; unpagn. = ein eigenhändiges Schreiben des Wedeke

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Wedeke schrieb am 10. März aus Hamburg, Hotel de l' Europe, Zi. Nr. 01 an den Justizminister von Uhden

Eure Exzellenz haben mich gestern zu einer Audienz befohlen. Leider konnte ich nicht erscheinen, weil durch eine Verfügung Seiner Exzellenz des Staats-Minister von Bodelschwing meine Abreise von Berlin beschleunigt worden war.

Sollte die Neigung vorherrschen, durch eine Rücksprache mit mir gewisse Geldverhältnisse zu ordnen, um dadurch zarte Verhältnisse der Öffentlichkeit zu entziehen und soll gleichzeitig mein Ausscheiden aus dem Preußischen Untertaneverbande Gegenstand der Unterhaltung sein – so stelle ich Euer Excellenz ich es ganz gehorsamst anheim, einen Vertrauten nach Hamburg zu schicken, um hier mündlich ein weiteres zu verabreden, was schriftlich nicht erschöpfend geschehen kann.

… Eurer Exzellenz gehorsamster Diener Eusebius Wedeke

 

 

s: GStA PK, I, HA Rep 100, Nr. 813, unpag., eigenhändiges Schreiben des Wedeke

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Laut dem Schreiben des Innenministers Westphalen vom 28.5.1858 (s. unten) wurde E. Wedeke Anfang März aus der Hatft entlassen und am 13. März vom damaligen Innen-MInister Bodelschwingh dazu verpflichtet, dass, wenn er  in Berlin "oder in der Umgebung länger als bis zum 15. verweile, er sich der Gefahr des Verlustes seiner Pension aussetze. "  Darüber war ein Protokoll aufgenommen worden. Schon mit dem Kabinetts-Beschluss vom 28. August 1846 (s. oben)  war ihm unter Androhung des Verlustes seiner darin genehmigten Pension die Auflage erteilt worden, sich nicht mehr in Berlin und Umgebung, also auch nicht in Potsdam, aufhalten und wohnen dürfe.

Widerspruch hiergegen habe er 1848 nicht erhoben. (s: GStA PK, I, HA Rep 100, Nr. 813, unpag.)

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14.03.: Die Voß. Zeitung schreibt auf S. 11: „(Eingesandt) Von der niederschlesischen Zweigbahn kein Lebenszeichen! So ist es denn wohl Zeit zu fragen, wann wird es endlich belieben, den Aktionären die schuldige Zinsenrate auszuzahlen?!“ Auf Seite 20, der letzten sind neben den Börsen und Geldkursen auch die Erlöse der Eisenban-Aktien aufgelistet. In der Nummer vom 15. März folgt dann ein Bericht über die Einnahmen der Niederschlesischen Eisenbahn im Februar 1848.


W. am 14. März 1848 aus Preußen durch eine Verfügung von Bodelschwingh ausgewiesen (lt Kliem S. 287)



15.03.: Karl an FW: bittet um 5000 Thl für Kurkosten wegen der Krankheit seiner Tochter Luise. Er war deswegen mit ihr 8 Monate an kostspieligen Orten der Villa Charlotta, Mirau und Baden-Baden auf den Rat der Ärzte hin zur Wiederherstellung seiner sich nur allmälich erholenden Tochter.4 Die Summe wird ihm als Geschenk gewährt.5

 

 

1 Adjudantenjournal vom 8.3.1848: https://actaborussica.bbaw.de/adjutantenjournale/detail.xql?id=P0000949

2 GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080

3 s. Schreiben Bergers vom 5. Mai 1848

4  GStA PK, BPH, Rep 59 I,, Nr. 36, Brief des Prinzen Carl an FW IV. vom 15.03.1848

GStA PK, NL Raumer, Haushalt 1848, unter 7.

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Am 19.03. 1848 schrieb Eusebius Wedeke aus Hamburg an Uhden:

Hochgeborener Herr Justizminister!
Hoch(gebietener) Herr Staatsminister!

Euer Exzellenz hatte ich die Ehre unter dem 16. ganz gehorsamst anzuzeigen, dass ich mich zu der befohlenen Audienz nicht einstellen konnte, weil ich am 14. Berlin gezwungen verlassen musste; zugleich bat ich um beschleunigte Abwicklung meiner politischen und finanziellen Verhältnisse. Bis jetzt blieb ich aber ohne Antwort, was meine persönliche und pekuniäre Lage anfängt peinlich zu machen, und stelle daher gehorsamst anheim: die von Eurer Exzellenz dem Baron von Lowzow angedeuteten Vorschläge mir gnädigst schleunig zugehen zu lassen oder mich baldigst nach Berlin zu berufen, damit meine Angelegenheit in kürzester Frist mündlich abgemacht werden können.

In tiefsster Ehrfurcht verharre ich
Euer Exzellenz ganz ergebenster
(Unterschrift:)                                                     Eusebius Wedeke

Hamburg, 19.3.48; Hotel de l' Europe, Zi. Nr. 01

 

 

s: GStA PK, I HA Rep 100, Nr 813; unpagn.

 

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20.03.: Voß. Zeitung: Palais des W zum Nationaleigentum erklärt (= Prinz v. Pr. Wilhelm)
Zug der befreiten Polen durch Berlin mit Mieroslawski an der Spitze


21. 03. Voß. Zeitung:W nach England abgereist (= Prinz von Preußen Wilhelm)


23.03. 1848, Berlin: Eigenhändiges Schreiben des Königs Friedrich Wilhelm IV.:

„Ich veranlasse das Ministerium meines Hauses , an den Wirklichen Geheimen Ober- Regierungs Rat Dr. v. Raumer dreissig Tausend Taler zu einem gewissen Behufe aus dem Kron-Fideikommiß-Fonds zahlen zu lassen. Berlin, den 23. März 1848. Friedrich Wilhelm“1

 

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Berlin, den 23. März 1848

An die Köngl. Kronfedeikommiss- Kasse
dies wird in Gemäßheit den in beglaubigter Abschrift hier beigefügten Allerhöchsten Kabinettsorder vom heutigen Tage hiermit angewiesen, zu einem gewissen Behufe „Dreissig Tausend Taler an den unterzeichnenden wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrat Dr. von Raumer zu zahlen und extraordinär zu verausgaben.

Berlin an Ministerium des Königlichen Hauses

Im Auftrage Seiner Durchlaucht
Raumer

 

(s.: GStA PK I HA; rep 100, Nr. 813, unpag.)

 

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Die Zahlung erfolgte am 25. März 18482: Die Quittung – sehr fahrig und schwer lesbar geschrieben von Wedeke s Hand lautet:

30.000 T

dreißig tausend Taler hiermit als die mir zustehende von Seiner königlichen Hoheit, dem Prinzen Carl habe ich von dem Wirklichen Geheimen... richtig …. erhalten und leiste darüber hiermit Quittung.

Berlin, den 25 ten März 1848 Eusebius Wedeke

 

 

 


Dazu hat er eine Erklärung unterschrieben, die von Raumer ihm vorlegte und auch unterschrieb:


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Actum Berlin, den 25. März 1848


Es erschien heute dem Unterzeichneten der geheime Hofrat Herr Eusebius Wedeke und erklärte;

nachdem mir heute laut besonderer Quittung von dem wirklichen geheimen Ober Regierungsrat v. Raumer 30.000 T Courants, geschrieben dreißigtausend Taler Courant, welche ich sn Sn. Königliche Hoheit den Prinzen Carl von preußen zu fordern hatte, ausgezahlt worden sind, so erkläre ich mich hiermit wohlbedächtlig wegen aller und jeder etwaigen Forderungen und Ansprüche völlig befriedigt und abgefunden und habe dergleichen Forderungen und Ansprüche, aus welchem Gunde es auch sei, nicht weiter geltend zu machen.

Der Herr geheime Hofrat Wedeke erklärte ferner:

ich habe beschlossen, meinen Wohnsitz und Aufenthalt außerhalb der preußischen Staaten und Deutschlands zu nehmen. Ich unterwerfe mich hiermit und verspreche, dass meine bisher bezogene Pension aus dem Königlichen Staats..., mir nur solange ausgezahlt werden braucht, als ich, wie gedacht, einen Aufenthalt und Wohnsitz außerhalb Preußen und Deutschland nehmen und haben werde, ich willige mithin ausdrücklich ein, dass mit Zahlung der gedachten Pension eingehalten werden kann und solche gänzlich hinwegfallen soll, sobald ich meinen Aufenthalt innerhalb der preußischen Staaten oder selbst innerhalb Deutschlands genommen haben werde, ohne dazu Allerhöchste Erlaubnis erlangt zu haben.

Der Herr geheime Hofrat Eusebius Wedeke erklärt ferner:

Ich versichere hiermit auf meine Ehre, Pflicht und Gewissen, dass ich keine solchen Papiere und
Briefschaften, welche meine eigenen oder anderer Personen Verhältnisse zu SKH dem Prinzen Karl betreffen und für Höchstdenselben von Interesse und Wichtigkeit sind, so daß damit ein Mißbrauch getrieben werden könnte, jetzt noch (?) mich haben, sollten sich solche noch unbemerkt in meinem Gewahrsam noch befinden, so werde ich sie nachträglich geheimlich ausliefern.

Herr geheimer Hofrat Wedeke erklärt auch:

Ich gelobe auf Ehre, Pflicht und Gewissen, niemals und zu keiner Zeit solche Dinge und Umstände, welche meine bisherigen Verhältnisse zu SKH, dem Prinzen Karl betreffen, entweder selbst bekanntzumachen oder einem anderen, wer es sei, zur Bekanntmachung mitzuteilen noch sonst durch mich bekannt werden zu lassen, widrigenfalls oder wenn solche Publikationen dennoch durch mich veranlasst erden würden, ich mir gefallen lassen will und einwillige, dass die obige Pension aus der Staats... einbehalten werde und hinwegfälle.

Letzlich erklärte Herr geheimer Hofrat Wedeke:

ich bekenne hiermit den hiesigen Empfang einer Schuldverschreibung des von Lowtzow an mich über 8000 T des dato 28. August 1847. Diese Verhandlung ist dem Herrn geheimen Hofrat Wedeke zum Durchlesen übergeben, von ihm überall genehmigt und von ihm nachstehend vollzogen worden.



(Unterschrift - groß.) Eusebius Wedeke

Verhandelt wie oben
Georg Wilhelm von Raumer
wirkl. Geh. Ober Regierungsrat ...'3

 

 

*******

 

1 GStA PK, I. HA Rep 100, Nr. 813, unpag., eigenhändiges Schreiben des Königs, zit. bei M. Kliem, S. 289

2 ebd.

3 GStA PK, I HA, Rep 100, Nr. 813, unpag;  von M. Kliem teilweise zitiert S. 289

 

 


 

 April bis Dezember 1848


Auszahlung von Wedekes Pension - sein Aufenthalt in Berlin - Freybergs Schwiegervater Cerf

Die 30.000 Taler

 

April 1848


22.04. v. Ladenburg an Prinz Carl1: Durchlauchtigster Prinz, Gnädigster Prinz und Herr!
Euer Königlichen Hoheit beeile ich mich untertänigst anzuzeigen, dass die mit den abscheulichsten Verleumdungen erfüllten Artikel des Freyberg um den das, von dem Geheimen Nach der von dem Kabinettsrat Illaire gegebenen Andeutung war ich zunächst ...bemüht, dass …. das Ge.. ließ sich jedoch nicht dazu bereit finden, forderte wiederholt ., um dadurch gegen den Freyberg öffentlich aufzutreten. Unter solchen Verhältnissen und bei der durchgehenden Gefahr mehrmaligen Mißbrauchs der Briefe zog der Cerf es vor, … zu versuchen, dass , dass es... ist... ich mit meinen …., ich ge... über die Art, wie es geschehen, denn Cerf … geloben müsste und durch uns ehrerbietigst …., dass noch dazu das von Cerf, welcher den Verlust des …., zu erleben hat, … ich zu beurteilen vermag, in … erhebliche Verlegenheit … geraten kann und dass namentlich aus der …. des Zugangs, wenn sie je , unangenehmen … können. Jedenfalls … und ich weiß es mit Gewißheit, daß die Briefe nicht mehr existieren und daß die und dass die …. von der Existenz . ist … als den ander... Andeutung ..zeigen, ….., nunmehr zugleich ….

Rückseite: … keine Bedingung gestellt und …..



.... Prozeß gegen den Freyberg gewinnen und auf diese Weise in die Lage kommen werden, dem Cerf die 1000 Thl zu erstatten, ist aber nicht vorhanden, denn da der Heckscher …. gegen den Freyberg hat, so ist der Ausgang des Rechtsstreites wohl .. zweifelhaft.

In Bezug auf die … Angelegenheit kann der Cerf, welchem die andere Angelegenheit vollständig … ist, es aber der Gnade Seiner Majestät des Königs alleruntertänigst anheimstellen. Ob und wie … Lieblings...., den ihm nicht das, … in der jetzigen Zeit ,,,,, Interesse allein, sondern auf die …. erstorbenen Vater, nur Schwärmerei für die Kunst und die Überzeugung …, dass er aus dem … etwas ...machen und dasselbe zugleich in …. nutzbar gestalten werde, erfüllt werden könnte. Ich meine … in diese Sache

Bl. 7: nochmals in kurzen … bestätigt und .., ist es …

Seine Majestät der König ist vollkommen …, jede … den Willen Cerfs abzunehmen, und …, wenn Allerhöchstdieselben , ohne dass darauf … Gerechtigkeit … auch .. die Billigkeit …., dass … Frau, … Christus ist, … jetzigen Verhältnissen, nicht allein ….. ihr dabei, wie früher, die Tochter,... wie auch jedermann weiß, dass deren Gatte, der Freyberg, ...Verwalter ist jetzt auch einen anderen nennen, es nützt …., dass der Freyberg, das …., dass ihn dafür alle … wird und gelten muss und Verwaltung zu den allgemeinen …. des Publikums in ,,, überaus zweideutigen Mannes. Seine Majestät … Verwaltung aber noch viel …., als das Publikum jenen nur stur …., in der Hand namens.... indirekt, wissen wollen, dar in ….. Verleumden gegen Sr. Königliche Hoheit... und die Ehre des Allerhöchsten …. eines Mannes,... dazu benutzen würde.... zu üben und die Volksstimmung … zu leiten. Das Cerf … jetzt als ein …. braver Mann … die Tat zu erkennen gegeben, als ist natürlichste..... in einer … Vorstellung, unter dem ...-Regiment, nur und jetzt unter Freyberg.... bedenklich wird, welche …. ihm zu geben, wozu …. Gründe erlvorliegen? Das wird … nicht günstig für ihn lauten. Er hat …. , dass Herr v. Minutuli, mit dem er in der Freybergschen Angelegenheit … /das Cerf) Begrüßungen es dem Polizei-Direktor Duncker ein Miß... geraten ist, ungünstig über ihn geäußert hat. Auffallend ist es auch, . Dass … gegen den

(Rückseite) Allerhöchsten Befehl die Sache nicht in die … Ober-Regierungsrat von Raumer, sondern in die des Geheimen Rats ...ding gelegt hat, den letzteren kenne ich aber …. nicht anerkennen, denn ich weiß es aus früherer Zeit, dass ...ding und auch noch jetzt noch in … mit der Familie Cerf … und in dem Gerücht...



.... dass sie eine unparteiliche ist glaube ich im allgemeinen nicht vorstellen zu …., ich weiß mich frei von jeder Parteilichkeit und das umso mehr, als ich die ganze Familie Cerf …. kann und bei meinen ,,, auch die … die Mutter , meine Erinnerung, Freyberg gegen Umtrieben ...

In höchster Ehrerbietung der Königlichen Hoheit untertänigst Ladenberg , Berlin, den 22ten April 1848


*******

 

Berlin, 26. April 1848

 

Euer Hochwohlgeboren
beehre ich mich in der Anlage die für S. Königliche Hoheit den Prinzen Carl von Preußen angefertigte Cassion über das auf dem Baron von Lowtzowschen Grundstücke haftende Kapital von 45.000 .T. sowie die Legitimation meiner Gebühren und Auslagen ganz ergebenst zu übersenden.

Hochachtungsvoll

ergebenst

Der Justiz-Kommissarius

Gall

alte Leipziger Straße Nr. 15

(Die Bezahlung der Liquidation erfolgte am 9. Mai 1848 - siehe  9. Mai)

 

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Schreiben vom 27. April2 : Eurem Königlich Hochlöblichen Ministerium erlaube ich mir unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 8. März v. Die baldige Mitteilung der Allerhöchsten Ordre, durch welche die abzugsfreie Vorauszahlung des dem Geheimen Hofrats Wedecke bewilligten Pension nach dem Auslande genehmigt worden ist ganz ergebenst in Erinnerung zu bringen. Berlin, den 27. April 1848

Im Auftrage des Herrn Finanz-Ministers (Unterschrift ): Berger

 

 

 

Mai 1848

 

 

Die Bezahlung der Rechnung des Justiz-Kommissars Gall vom 26. April 1848 über 3 Taler 25  wird mit seiner Unterschrift
vom 9. Mai 1848 bestätigt. (GStA PK I HA; rep 100, Nr. 813, unpag.)

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18.5.1848 Schreiben vom Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrat v. Raumer an den König ( (GStA PK I HA; rep 100, Nr. 813, unpag.)

 

Eure Königliche Majestät haben besage der im Original alleruntertänigst beigefügten Allerhöchsten Kabinettsorder vom 23. März C. geruht , mich mit Auszahlung von 30.000 Talern, und zwar mündlichem Allergnädigsten Befehl zu Folge, an den Geheimen Hofrat Wedecke auf eine Schuld des Prinzen Carl Königl. Hoheit an demselben, zu beauftragen. Ich habe den Betrag bei dem Kronfideikommiss-Fonds erhoben und besage der Quittung des Wedecke vom 25. März C.und des sogleich aufgenommenen Protokolls von demselben Datum an den Wedecke ausgezahlt, dabei auch demselben diejenigen Verpflichtungen auferlegt, welche sich zu unterwerfen er befehligt werden sollte.

Da ich nun über die 30.000 Taler dem Kronfideikommissfonds eine Quittung ausgestellt habe und es Mir an der erforderlichen Decharge fehlt, so bitte ich alleruntertänigst

  1. um eine Allergnädigste Erklärung, dass die mir ausgezahlten 30.000 Taler dem Allerhöchsten Befehle gemäß verwendet worden sind und mir darüber

  2. um eine Allergnädigste Retraktion sämtlicher Anlagen.

Berlin, den 18. Mai 1848

 

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Bestätigung darüber vom 31. Mai 1848 durch Friedrich Wilhelm IV. an den Wirklichen Geh. Ober-Regierungsrat v. Raumer ( (GStA PK I HA; rep 100, Nr. 813, unpag.):

Ich habe aus Ihrem Bericht und dessen anbei zurückgesandten Anlagen desselben, wie Sie die Ihnen nach Meinem Erlass vom 23. März n.J. aus dem Kronfideikommiss-Fonds gezahlten Dreißigtausend Taler verauslagt haben, und indem Ich die gesehene Verwendung genehmige, erteile ich Ihnen darüber hiermit die gewünschte Decharge.

Sanssouci, den 31. Mai 1877 Friedrich Wilheln

 

Die oben erwähnten Anlagen liegen versiegelt hierbei.

(Weitere Bemerkungen darunter: Zu den Akten, B., d. 24.6.48
v. Borck: v. 20.6.1858:

 

Juni 1848

 

Juli 1848

 

Wedeke als Pensionsbezieher

Im Schreiben vom 7. Juli, abgesandt am 8. Juli, beantwortet der Polzeiprädsident Bardeleben die Anfrage des Ministers Wittgenstein vom 5. Juli und bestätigt: „dass der Geheime Hofrat a, D. Wedeke jetzt hier in seinem in der Schönburgerstraße unweit der Anhaltinischen Eisenbahn gelegenen Hause wohnt.“3

Eine weitere Nachfrage beantwortet er am 9. Juli damit, dass das Haus des Wedeke keine Nummer hat, „dass es aber dasselbe ist, hinter dem sich eine Blutegel-Anstalt befindet.4

= persönlich am 9. Juli 1848 von Raumer „Sr. Hochfürtlichen Durchlaucht“ Wittgenstein übergeben, schreibt er: „Spärlich wird man von den 30.000 Thl etwas wiedererlangen,“ … „Herr Wedeke bezieht seine Pension vom Staats-Etat und der Minister Auerswald5 hat schon erklärt, dass man ihm solche nicht vorenthalten könne,... Da man nicht Herr im Lande ist, sondern jetzt jeder tun und lassen könne, was er will, so weiß ich nicht, was zu machen ist.“6



9. Juli 1848: Schreiben des Geheimen Raths Illaire ohne jede sonst übliche ehrfürchtige Höflichkeit ( ?): „Eure Majestät gaben während meiner Krankheit einem sehr unwürdigen Subjekt, dem Geheimen Hofrat Wedeke durch den Geheimen Rat von Raumer 30.000 Thl, worüber dann anliegendes Protokoll aufgenommen wurde. Geh. R. Wedeke genießt aber auch eine sehr unverdiente Pension von 1200 Thl. aus dem. (?).. und hat einen höchst nachteiligen Einfluss auf den Prinzen Carl...“ Aus dem beiliegenden Schreiben des Polizeipräsidenten Bardeleben werde er sehen, dass sich Wedeke noch in Berlin aufhält, obwohl er das doch habe verlassen sollen. Er fragt an, ob mit der Auszahlung der 1200 Thl. Pension trotzdem fortgefahren werden solle.7


10. Juli: Schreiben, dass Wedeke auf allerhöchste Order vom 28. August 1846 eine Pension von jährlich 1125 T aus dem Pensionsfonds zu beziehen hat.8



August 1848



20. August: Schreiben des Prinzen Carl an den Präsidenten des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Rudolf Auerswald9

Euer Exzellenz,

… kann ich nicht unser Thema in der Anlage d... einen … in... riefes aus Krankheit... zu übersenden, dessen angestrichene Stellen der Berücksichtigung und Kenntnisnahme nicht... erscheinen.

Gleichzeitig drücke ich Ihnen meine ganze Beistimmung (Satisfikation) über die Erwiderung auf jene Lügenhaften Artikel aus Magdeburg, bei mir in der Cöllner Zeitung lesen, hiermit in Freuden aus. Freundlichst Carl Prinz von Preußen



September 1848



22. September 1848: Brief des Prinzen Carl10 an R. von Auerswald:

Auf ausdrücklchen Wunsch Sr. Majestät meines allerg. Bruders sprach ich mit dem Abgeordneten Zacharias11 und ließ mir von diesem in einem gründlichen Mémoire seine Ansichten in der … Angelegenheit einreichen.
Dieses überreichte ich dem König schriftlich. Ihn hätte... diese Sache, die für Ihn aller wahrscheinlichsten Folgen und Konsequenzen sein würde, noch durch Euer Exzellenz abmachen lassen zu wollen.

Keine schriftliche Antwort erhaltend, fragt ich mündlich nach und bekam nur zur Erwiderung, dass Er es wirklich nicht wüsste, ob Er sie … bereits zu … Sollte dies der Fall sein, so halte ich es für meine Schudigkeit, Sie dringend zu ersuchen, die Angelegenheit bald möglichst abzuweisen oder durch Ihren … auf Ihrer12 Ansicht abweichen lassen zu wollen, wir erleben sonst einen Sp.... der in der jetzigen Zeit nicht allein auf den König, sondern auch auf die Maj... meines in Gott erstorbenen Vaters,... den... ungerechtesten Schein werfen und die aller.... Erwartungen... wurde! Es tut mir in der Seele weh, Sie gerade jetzt, wo Sie so viel Wichtigeres zu tun haben, und in tiefem Schmerz über den furchtbaren Tod Ihres treuen und unerschrockenen Bruders13 versucht sind, beläsigen zu müssen. Nehmen Sie auch meinen unter... und innigstes Beileid in dieser... unerhörte... mit Nachsicht auffallend:
Mit alter Freundschaft Eure Exzellenz Carl Prinz von Preußen



1. Oktober: Brief des Prinzen Carl an Auerswald14 „Dr. Zachariae hat mich gestern in Glienicke nicht abgewartet, wo ich sein Ultimatum zu vernehmen wünschte. Ich war zum Abendmahl und konnte nicht vor 11 Uhr zurück sein. Wollen Sie,... die Güte haben, den jetzigen Minister-Präsidenten über die Angelegenheit in ge.. sprechen und auch eine amtliche Erledigung bei Sr. Majestät, meinem allergn. Bruder zu bringen helfen. Ihrem Wunsch gemäß schreibe ich sogleich dem General von Phuel15.
Der König hat die Tat den Mann … unschuldig zu wollen, erst einige glaubhafte … sich zusammen... und in … Blätter bekannt... dass die ehemalige Polizei- .. und Agent .. W... eine... heraus zu packen, auf deren Lügengerede16 sie im Voraus das Publikum aufmerksam zu machen für dringlich halten.
Damit kann ich mich durchaus nicht für einverstanden erklären, auch beabsichtigen seine Freunde ihn jetzt zur Nationalversammlung wählen zu lassen, um dadurch seine Rehabilitiere mit Gewalt herbei zu führen.... Daher ist seine Abfindung und darauf folgende Entfernung aus dem preuß. Staate eine wahre Pflicht für jeden Angehörigen des Königs.

Mit alter Anhänglichkeit Eure Exzellenz Sehr geneigter Carl Prinz v. Preußen.



N. fol. In der Anlage ein Zettelchen Sr. Majestät S K.H. mit dem beabsichtigten … Artikel, den Sie dem General von Phuel... mitteilen und dokumentieren wollen.


Dieses Zettlchen?:

S:S, 25 Sept (?)..48

Mit dem schändlichen und unerfüllbaren Prätersionen17 des nichtswürdigen Wedeke ist nichts zu tun und Vorbeugungsmaßregeln gegen seine Lügen und Pers... zu treffen. Wenn zu B. einige... in die … Deutschen Zeitungen die Nachricht einrücken lassen... „der bekannte ehemal Polizeispion. und Agent provocateur W. hofft jetzt mit Publikationen, die Mitglieder d. K. Preuß.Familie.. angeblich kompromitieren sollten, wenn ihm nicht noch eine sehr bedeutdende Summe , man sagt 30-50.000 Th.... auf den Mund gelegt wird. Das Publikum sieht jetzt diesen Publikationen mit … und Erpressung entgengen, da der König die Prätersionen mit gerechtem Unwillen zurückgewiesen hat.“ F.



20. Oktober Glienecke18: Aus den Beilagen wollen Sie, mein bester General von Phuel ersehen, dass hier eine Sache zur... Erledigung anliegt, die für die Majestät meinen allerg... Bruder ebenso sehr wie für das Königl. Haus von Wichtigkeit ist. Ich bitte Eure Exzellenz daher unverzüglich mit Ihrem Amtsvorgänger, dem mit dieser Anglegenheit wohl vertrauten Minister von Auerswald zusammenzutreten zu wollen und mich von dem Ergebnis-Fortschritte bald zu unterrichten. Nur auf ausdrücklichen wiederholten Wunsch des Königs trat ich mit dem ganz... Abgeordneten D. Zacharias … und ein mündlicher Vortrag seinerseits... ihnen bald jeglischen Zweifel... sein schriftlich Promemoria noch lassen könnte befriedigen, übrigens.... personal auf uns hatte von den Jahren 37 oder 38 her bekannt sein, wie ich damals vom König hörte. Ihr... Freund und Schüler Carl Prinz v Preußen.

26. Oktober: Glienecke, Brief an Auerswald19: Seit unserer Unterredung zu Schloß Bellevue über den Gegenstand sind... 11 lange Tage vergangen, ohne dass nur irgend eine Unterhandlung begonnen hätte. Wie mir der Hauptmann a.D. Herr Harkorth20 (Abg. der Rechten) versichert, soll Ihr... Landsmann und...., Jacoby21 in nächster Zeit die Interpellation22 in der Versammlung beabsichtigen, vielleicht gar die Anwesenheit der Demokraten aller Deutschen Gaue in Berlin23 dazu benutzen, um seinen Schlag um so giftiger auszuführen, und mit Bedauern wird Sr. Majestät , mein allerg. Bruder es zu spät einsehen, dass es tausendmal weiser gewesen wäre, Gnade – eigentlich Gerechtigkeit – zu üben und auf den Vergleich eingegangen zu sein, als später aus privat24 Mitteln dasjenige zu ersetzen zu müssen, was als dann angerechnet werden wird.
Darum ersuche ich Sie, mein bester Auerswald nochmals dringend entschieden vorzugehen, die eine Ansicht aller, die mit der Angelegenheit vertraut sind, im Interesse des Königs durchzusetzen, und so eine nicht zu....Unannehmlichkeit, die in der jetzigen Zeit zur ernsten Calamität werden würde, abzuwenden. Aber: Ich bin bei der Verzögerung in Gefahr pericula in mora25 Mit alter Freundschaft Carl



13. Dezember 1848, von Carl an Auerswald26: In der Anlage übersende ich Ihnen – dem Freunde in der Not – das letzte des täglichen.... Auch fand ich heute erwünschte Gelegenheit mit dem Minister von Ladenberg27 über den Stand der so fatalen Geschichte (über die Sr Majestät... und ich längst hinfort wären, wenn nicht die „alte Feindschaft“ … wäre) zu sprechen, er (versicherte) mir seinen vollen, kräftigen Beistand, dem ich um so zuverlässiger vertraue, als der Minister aus eigenem Antriebe und ohne mein Mitwissen in die ihm bekannte Omnibus-Geschichte mit Energie und Umsicht eingreift, wofür ich ihm stets dankbar sein werde.

Er wird morgen mit Ihnen darüber beratschlagen, wobei es auf die nötig werdenden Geldmittel hauptsächlich ankommen wird. Sind diese gefunden, so werden Sie – durch mich bestens unterstützt – und mit meinem Bestimmungs-Votum des Ministers in der Hand gegenüber dem Könige unserem Herrn leicht zu erwünschtem End-Resultat kommen. Kein Tag ist zu verlieren! Mit aller Freundschaft Ihr Carl

1 GStA PK, BPH, Rep. 59, Nr. 36, Bl. 6 und 7

2 GStA PK, III. HA MdA, ZB nr. 1080: , oben steht A.1694

3 GStA PK, Nachlaß Wittgenstein, Bl 98

4 GStA PK, Nachlaß Wittgenstein Bl. 100

5 https://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_von_Auerswald

6 GStA PK, Nachlaß Wittgenstein, Bl. 97

7  GStA PK, NL Wittgenstein, Blatt 96

8  GStA PK, NL Wittegenstein, Bl. 101

9 GStA PK, NL Auerswald, unpagn.

10 GStA PK, NL Auerswald unpagn.

11 Es ist fraglich ob dies Heinrich Albert Zachariä (1806-1875) ist, Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung, https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Albert_Zachari%C3%A4

12 Doppelt unterstrichen

13 Sein Bruder Generalmajor Hans von Auerwald war am 18. September während der Septemberunruhen in Frankfurt am Main von Aufständischen zusammen mit Fürst Lichnowsky durch einen Pistolenschuß erschoßen worden s. https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_von_Auerswald

14 Auerswald war nur bis zum 21. Sept. 1848 Ministerpräsident, danach bis Febr. 1859 Mitglied und Präsident der 1. Kammer , NL Auerswald

15 Seit 21. Sept. 1848 Mininsterpräsident und Kriegsminister - https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_von_Pfuel – ER tat dies offensichtlich erst am 20.10.48- s. unten

16 Doppelt unterstrichen

17 Zusätze ?

18 GStA PK, NL Auerswald

19 GStA PK, NL Auerswald unpagn.

20 https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Harkort

21 https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Jacoby

22 Interpellation = eine förmliche parlamentarische Anfrage

23 Von 26.-31.10.1848 in Berlin - https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratenkongress#Zweiter_Kongress_in_Berlin

24 Doppelt unterstrichen

25= Gefahr in Verzug

26 GStA PK, NL Auerswald

27 Adalbert v. Ladenberg (1798 – 1855) – zw. Juli u. Nov. Leitung des Ministeriums f. Geistl., medizinal... Angelgenheiten s: https://de.wikipedia.org/wiki/Adalbert_von_Ladenberg

 

 


 

1849

 

 

21. Januar: Friedrich Wilhelm IV. an :1 Mein teuerster Ladenberg, hab einen Stein vom Herzen. Carl hat mir nach seiner Ansicht, ein neues Geständnis in Wedekiana gemacht, irrt sich aber. Nun, dasselbe Geständnis hat er mir vor anderthalb Jahren vor Leuten auch gemacht. Es betrifft das Darlehen von 30.000 T von dem Schuft … Ich bat Sie neulich... Zutaten... zu besprechen.
Mein Entschluß,
nicht einen Pfennig zu geben, wird um so fester. Und zwar aus folgender Ursach:

Wir glauben, dass Sie, bester Ladenberg, dass Müller und Bülow durch vollkräftige Zeugen abgegeben müssen, um nötigenfalls vor Gericht zu beschwören, „dass Wedeke von mir, resp von m. Br. Carl 25 – 30.000 T und eine Leibrente über 2000 T  hat erpressen wollen, unter Androhung von Publikationen, die den guten Namen Carls … sollten'
Seien Sie so gut, diese juristische Zeugen mit Müller, Bülow zu besprechen. Irret meine Ansicht nicht, so haben wir den Patron in unseren Klauen, der muss tun in seiner Ehrlosigkeit, was unsrer Ehrenfestigkeit von ihm verlangt. Denken Sie über diese Sache nach, bereden sie dieselbe á … clos , dann reden wir weiter davon Vale (Unterschrift: FW)


26.3.1849: Prinz Carl an Justizminister Uhden2: „Aus der Anlage wollen Eure Exzellenz geneigt ersehen, dass der Zitzewitz nicht bloß die Polizei - Akten, wie Sie gestern... , sondern die ganzen Prozeßakten t.Qu. aus dem Archiv des Justiz-Ministeriums über 14 Tage bei sich3, und seinen lieben … Arthur Müller etc. zur Einsicht , (gestellt) hat!

A. Müller bewährt sich deshalb in seinem gedruckten.... sollte nicht Einflusses

Sollte nicht ein … und unwürdiges Benehmen eines Beamten eine sehr erste Ahndung verdienen?

In jenen Akten kommt nun die ganze Nichtswürdigkeit der felletznerschen Aussage vor, und zwar einseitig, indem meine Gegen-Erklärung unter Ihrem Verschluß ist. Kombiniert nun der Zitzewitz die … des W., so führt das zu seinem….windigen Endresultatt

Gestern vergaß ich noch zu fragen, ob bei den im Staatsarchiv befindlichen Akten in... auch einige meiner vertrauten Briefe an Sr. Majestät meinen... Bruder befinden? Eine Auskunft hierüber sowie die Rückgabe der Anlage erbittet

Ihr Sehr geneigter Carl Prinz v. Preußen

 

Antwort vom 26.3.; ...

(27.3.: Bl 1434: Brief vom Prinzen Carl: In Verfolg Ihres geh. Schreibens vom gestrigen Datum ersuche ich Euer Exzellenz mit den Protokollen.i.qu. sich nächsten Sonntag, dem 25.3.5 um halb 1 Uhr einzufinden, die Gewogenheit haben wollen.unsd zwar hier, in meinem Pallais Mit alter Freundschaft Ihr Carl“



April 1849



(Vorblatt der Akte 97/07)6,: Entwurf von der Hand des Justizministern Uhden zu einem Kabinetts-Schreiben I. M. des Königs an den Prinzen Karl von Preußen“:

ebd., Bl. 145: „An den Prinzen Carl von Preußen Königl. Hoheit

Bei Überweisung des für Klg. Hoheit im Frühjahr v.(origen) J(ahres). zur Tilgung einer Schuldforderung des Geheimen Hofrats E. Wedeke aus dem Krontresor ausgezahlten 30.000 Th lag es nicht in Meiner Absicht damit ein Geschenk zu machen, im... sollte dieselben... als ein … Vorschuß angesehen werden.. Eure K. H. Selbst haben dies durch die Tatsache anerkannt, dass Sie eine Forderung des Wedeke an den von Lewetzow zur Sicherheit des Krontresors ... beabsichtigten. Eine andere Deutung ist nach Meinem Briefe vom 25. Februar v(origen) J(ahres). nicht unterzulegen, da derselbe nur das Versprechen enthält, Euer K.H. helfen zu wollen. Ich habe jedoch das Hausministerium angewiesen, von (Höchstdemselben = durchgestrichen) keine Sicherheit für diesen Vorschuß weiter zu verlangen und und von dessen Rückzahlung in terminlichen Konten für jetzt abzustehen. Die mir eingereichten Anlagen folgen anbei …

Charlottenburg April 1849 F.W.

(Darunter:)

Dem Ober Kammerherren und
Durchlauchtigen Herrn Fürsten zu Sayn- und Wittgenstein

Mit Bezug auf Meine Ordre vom 24.12. weise ich Sie hiermit an, von dem Prinzen Carl Königl. Hoheit für den im Frühjahr v(origen) J(ahres) geleisteten Vorschuß von 30.000 Th keine Sicherheit zu verlangen und auch für jetzt von dessen Rückzahlung in terminlichen Konten abzusehen. Sie haben jedoch von Jahr zu Jahr anzufragen, ob ein Aufschub durch Rückstellung gewährt werden soll.. (Unterschrift FW.)



1 GStA PK, BPH, Rep. 192, NL Ladenberg, A. v.; Nr. 7, Dabei liegt der Umschlag mit einem Siegel und der Aufschrift „Minister Ladenberg Berlin“ und „Eilig“

2 (Vorblatt: Prinz Karl von Preußen an den Jusitzminister Uhden 1849, März 26:), GStA PK, BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl. 142

3 Doppelt unterstrichen

4 GStA PK, BPH, Rep 59 I ; Nr 28, B. 143

5 Der 25. März war ein Sonntag  - mit den angegebenen Daten stimmt was nicht

6  GStA PK, BPH, Rep 59 I ; Nr 28, Blatt 144 - Mir scheint es die Handschrift des Königs zu sein, zumal seine Unterschrift da steht.


Antrag Wedekes auf Namensänderung


21.2.1858
Abschrift eines Schreibens von Illaire an den Königlichen Geheimen Staats-Minister des Innern Herr von Westphalen

(GstA PK, I HA, Rep. 100, Nr. 813, unpag.)

 

Euer Exzellenz

mögen aus den (s.v.d) beiliegenden an Seine Königliche Hoheit den Prinzen von Preußen gereichtete Schreiben des bekannten Geheimen Hofrats Wedecke d.d. Leipzig den 1. v(origen) M(onats) geneigtest ersehen, wie auch aus welcher Veranlassung demselben vor Jahren ein Pass unter dem Namen „Hermsdorf“ ausgefertigt worden ist, wie er unter diesem Namen in Frankreich gelebt hat, und ihm ferner führen zu dürfen... Über die von ihm angeführte Veranlassung ergibt sich so wenig aus den Akten des Geheimen Kabinetts etwas als der Herr Minister-Präsident, an welchen ich mich deshalb gewandt, darüber Auskunft zu geben vermocht hat. Hierauf erlaube ich mir, Eure Exzellenz ganz ergebendst anzufragen, ob dort über diese Angelegenheit etwas bekannt ist, und wollen Seiner Königlichen Hoheit zugleich Ihrer... darüber entgegensehen, ob er Bedenken habe, dem Wedecke die Führung des gedachten Namens zu gestatten – selbstverstädlich ohne Adelsprädikat und im Verwendungsfall die Vorlegung einer hierauf gerichteten Order gewärtigen.

 

Berlin, den 21. Februar 1858, gez.: Illaire

 

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Mit  Genehmigung der Königlichen Majestät vom 24. 3.1858 erhielt Eusebius Wedeke auf seine Bitte hin die Genehmigung den Namen Hermsdorf zu tragen (s. unten den amtlichen Bericht vom 18.4.1860)

 

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Brief vom 14. April 1858 des Advokaten W. Schaub aus Basel an den Geheimen Rat ?
(StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 29, Bl 3+4:)

Euer Hochwohlgeboren

habe ich die Ehre in der Beilage einen Brief an Seine Königl. Hoheit den Prinz-Regenten von Preußen nebst einer Denkschrift mit der ganz ergebenen Bitte vorzulegen, beides zu lesen und dann geneigstest unverzüglich den Königlichen Prinz-Regenten vorzulegen.

Die Wichtigkeit dieser Familienangelegenheit des Königlichen Hauses der Hohenzollern bestimmt mich, Ihnen Herrn Geheimrat noch einige Punkte anzudeuten, die ihrer Natur nach nicht in die Denkschrift gehörten, teils des Seiner königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen schuldigen Zuchtgefühl verletzt haben würden. Es sollen auch hier diese Punkte nicht durchgeführt, sondern nur berichtet werden, lediglich zu dem Zweck, um gewissen Ratgebern des Prinzen Carl von Preußen, daran in der Denkschrift Erwähnung geschieht, bei etwa vorkommender Gedächtnisschwäche nachzuhelfen und so dann auch um zu bezeugen, dass ein reiches Material vorhanden ist, um Angriff zu begegnen. Die Sache betrifft Herrn Geheimen Rat Wedeke, der seit 6 Jahren in Frankreich als Baron von Hermsdorff naturalisiert ist. Zwischen S. K. Hoheit dem Prinzen von Preußen Carl und ihm sind Verhältnisse eingetreten, die offenbar Einflüssen dritter, dem Baron von Hermsdorff nicht günstigen Personen zuzuschreiben sind. Früher bestanden zwischen dem Prinzen Carl und Baron von Hermsdorff verschiedene geschäftliche Beziehungen, welche im Jahr 1843 ihren Anfang nahmen und bis zum März 1858 andauerten, Cassionen1 fanden statt, Ankäufe und Verkäufe wurden vorgenommen, Zahlungen geleistet und bezogen. Über alles finden sich die Belege und Verfügungen in Händen des Baron von Hermsdorff.

Unter der Zahl dieser Geschäfte gehören unter anderem der Ankauf von Hypotheken, von dem Hermsdorffschen Berliner Grundstück, der Verkauf desselben, die Zession2 von 12 verschiedenen Forderungen, die Angelegenheit des Berliner s Rousset, Appuhn ec, Fabrikbesitzers Baller betreffende Konzession einer Eisenbahn zwischen Sprottau und Neusalz, welche letzterem Anlass gab, dass die Pension des Herrn v. Hermsdorff für eine fremde Schuld in Beschlag belegt wurde.

Eine gewisse Operation wurde angebahnt zur Erwerbung von Ländereien in Afrika und Colonisation derselben, wovon sich das Projekt der beiden von Hammam Mescontin3 richtet, bei welchem Unternehmen der Prinz Carl nicht unbeteiligt waren, sondern durch seine eigenständigen Verwend bei dem Königsminister Vailant4 und dem Generalgouverneur Randon5und anderen höchstgestellten Personen den Baron von Hermsdorff „al seinen liebsten Jugendfreund“ mit allen Empfehlungen ausstattete.

Seit 7 Jahren gab nun Herr von Heimersdorf seine Zeit und sein Vermögen dieser letzten Angelegenheit hin, im Vertrauen auf die Versprechungen des Prinzen. Im Hinblick auf die zu erlangende Konzession unterließ er auch die Schritte, welche ihn zu seiner eingebüßten Staatspension wieder zu verhelfen geeignet waren und nun will der Prinz Carl durch Schweigen seine eigenen Handschreiben widerrufen?

Die jetzige Sachlage ist die, dass sein Prozess gegen Hrn. von Hermsdorff, wenn nicht vermittelt wird, unausweichlich ist, als Beklagter kann aber derselbe nicht anders, als alle ihm zu Gebote stehenden Schutzmittel sich bedienen und seine Sachwalter werden sicher nicht blöde und auch nicht verlegen sein. Es kommt nur darauf an vorzubeugen und den Prozess zu vermeiden. Das ist der Grund, warum die beiliegende Denkschrift an S. K. Hoheit den Prinz-Regenten übergeben wird.

Bei den Schwierigkeiten, die einer direkten Zustellung entgegenstehen dürften, und in Berücksichtigung, dass Herr von Hermsdorff die fragliche Angelegenheit als eine Familiensache nicht in weitere Kreise verbreitet wissen will, hat er Umgang genommen, die Schriften an das Ministerium zu adressieren und zieht vor sich an Sie, den langjährigen Vertrauten S. K. Hoheit des Prinz-Regenten, zu wenden.

Um eine gefällige Antwort ergebenst bittend, habe ich die Ehre, mit der vorzüglichsten Hochachtung zu verharren

Euer Hochwohlgeboren Ergebenster W. Schwab, Advokat


Amerkungen:

 

1 Was diese waren, habe ich nicht ermitteln können

2 Die Zession ist die rechtliche Definition der Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf den nächsten Gläubiger (Zessionar). Die Grundsätze der Zession sind in § 398 Abs. 1 BGB verankert und sehen in der Zession einen Verfügungsvertrag, der nach vertragsrechtlichen Maßstäben beurteilt werden muss. Dabei muss eine Einigung zwischen dem Abtretenden und dem Abtretungsempfänger entstehen. Grundsätzlich können alle Forderungen mit Vermögenswert abgetreten werden.“ - so: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/zession/ - Zugriff am 3.1.2023

3 s.: https://de.wikipedia.org/wiki/Hammam_Maskhoutine – heute ein algerischer Kurort

4 Jean-Baptiste Philibert Vaillant: 1854-1859 franz. Kriegsminister: https://de.wikipedia.org/wiki/Jean-Baptiste_Philibert_Vaillant

5 Jacques Louis Randon: Gouverneuer von Algerien: s. https://fr.wikipedia.org/wiki/Jacques_Louis_Randon

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28.5.1858: Schreiben des Innen-Ministers Westphalen an den Königl. Staats-Minister und Minister des Königlichen Hauses Herrn von Massow (s. GStA PK, I HA Rep. 100, Nr. 813):

 

Euer Exzellenz übersende ich in ganz ergebenster... Schreiben vom 29.2..... des Geheimen Hofrat a.D. Wedecke jetzt Hermsdorf betreffenden Allerhöchsten Kabinetts-Beschluss vom 28. August 1846 mit dem demütigsten Bemerken, dass die darin...

mit demselben aufgenommene Verhandlung weder in meinen Büro-Akten sich befindet, noch mir anderweitig bekannt ist. Wenngleich in dieser Allerhöchsten Kabinettsrder nur die Bedingung ausdrücklich gestellt ist, dass er seinen Wohnsitz nicht in oder in der Nähe von Berlin nehme oder ohne Allerhöchste besondere Erlaubnis dahin zurückkehren dürfe, widrigenfalls die Zahlung seiner Pension aufhören soll, so enthält diese darin doch in ihrem weiteren Verlauf die bestimmte Anweisung, dass „sobald“ der Wedecke „sich in Berlin oder Potsdam betreffen lassen sollte“ , die Entziehung seiner Pension sofort zu bewirken sei. Demgemäß ist ihm auch, als er Anfang März 1848 aus dem hiesigen Unteruchungsarreste entlassen war, auf Verfügung des verewigten Ministers Bodelschwingh unter dem 13. ej ad Protocoll eröffnet worden, dass , wenn er hier oder in der Umgebung länger als bis zum 15. verweile, er sich der Gefahr des Verlustes seiner Pension aussetze; Widerspruch hiergegen hat er 1848 nicht erhoben. Nach Lage der Akten meines Büros würde hierüber....ich mit verbindlichsten …. haben

Berlin, den 28. Mai 1858                              (Unterschrift: )   Westfahlen

 

(weitere Bermerkungen am Rand von anderer Handschrift)

 

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Schreiben vom 9.6.1958 vom Minister des Inneren Ferdinand von Westphalen 

 

Nachdem durch Eure Exzellenz geneigte Rücksprache mein ergebenstes Schreiben vom 30. v(origen) Monats erledigt worden, geht mir das nebst seinen Beilagen hier angeschlossene Gesuch der Geheimen Hofrat a.D. Hersdorf d.d. Basel, den 6. v(origen) Monats zu, worin er, wenngleich ohne ausdrücklich darauf anzutragen den Wunsch Allerhöchster Anerkennung seiner Eigenschaft als Baron von Hermsdorf zu erkennen gibt.

Soweit ich nach Lage der Akten meines Büros und abgesehen von den unbescheinigten zur Zeit also für mich nicht maßgebenden Anführungen des Hermsdorf die Verhältnisse zu überblicken vermag, würde ich um so weniger Veranlassung haben, dem Gesuch meinerseits förderlich zu sein, als ich nach dem abschriftlich hier anliegenden Schreiben des Herrn Wirklichen Geheimen Rats Illaire vom 21. Februar voraussetzen kann, dass Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preußen bei Gestattung des Annahme des Namens Hermsdorf durch den Wedecke darüber zweifellos waren, dass Adelsprädikate demselben keinesfalls zuzugestehen seien. Indessen gehört das jetzt vorliegende Gesuch seinem Zweck nach zunächst zu Eurer Exzellenz Ressort, weshalb ich mich darauf beschränken zu müssen glaube, Hochdenselben die Beschlussnahme darauf ganz ergebenst anheimzugeben und nur die ebenmäßige Bitte damit verbinden, geneigst, meine Abschrift des Gesuchs und seiner Anlagen , die ich der Besschleunigung halber hier nicht ausfertigen lassen mochte, und Hochdero Entscheidung in der Sache mitteilen zu wollen.

Dass übrigens dieses Gesuch von Basel aus datiert und auch dort zur Post gegeben ist, kann mich in dem Glauben, dass der Hermsdorf in neuester Zeit hier sich aufgehalten hat oder auch noch hier ist, nicht zweifelhaft machen, zumal man ihm wohl zutrauen könnte, dasselbe von hier nach Basel, um es dort zur Post zu befördern, ge(?) zu haben.

 

(Unterschrift: ) Westphalen

 

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Abschrift eines Schreibens vom 16. Juni 1858 des Innenministers von Westphalen an Eusebius Wedeke:

 

Euer Hochgeboren Eingabe d.d. Basel, den 6. dieses Monats, kann mich, wie ich Ihnen nach Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Königlichen Hauses, zu dessen Ressort die Adelsangelegenheiten gehören, eröffne, um so wenigr zu dem darin angedeuteten Antrag veranlassen, als ich mich, ebenso wie der gedachte Herr Minister, fällt es auf einen derartigen Berichterstattung ankommen sollte, sowohl gegen die Anerkennung des Adels, den Sie sich beilegen, als auch gegen Ihre Erhebung in den Adelsstand aussprechen würde. Die Beilagen Ihrer obgedachten Eingabe sende ich Ihnen wieder zurück.

 

Der Minister des Innern
gez.: von Westphalen

 

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Abschrift der Mitteilung vom 17. Juli 1858 des Polizeipräsidenten Freiherr von Zedlitz an den Königlichen Staats- und Minister des Innern, des Ritters hoher Orden Herrn von Westphalen, Exzellenz (in: GStA PK III HA MdA, Nr. 1080):

Bei der Rückgabe der... Kand. Verfügung vom 8. d(ieses) Monats C73.503verfehle ich nicht, Eurer Exzellenz Folgendes gehorsamst anzuzeigen:

Der Hofrat a.D. Wödicke Hermsdorf hat sich nach den abgehaltenen Recherchen hier zuletzt vom 2. oder 3. März bis 16. oder 17. April d(ieses) Jahres und zwar unangemeldet aufgehalten.

Wödicke, der wie schon erwähnt, entweder am 2. oder 3. März hier eintraf, nahm bei einem Fräulein Stelzer, Lützower Wegstraße Nr. 1 Wohnung und teilte dieser mit, dass er sich hier incognito aufzuhalten wünsche, weder Visiten machen noch Besuche annehmen werde, unter dem falschen Vorgeben, dass er dies dem gehorsamst Unterzeichnenden angezeigt habe, mit dessen Bewilligung auch seine Anmeldung unterlassen könne. Die Stelzer setzte in diese Angaben keinen Zweifel und meldete daher Wödicke nicht an. Am 1. April verzog Wödicke zu dem Kaufmann Lichtenfeld, Lützower Wegstraße Nr. 4 und mochte diesem wohl dieselben Angaben gemacht haben, da Lichtenfeld ebenfalls die Anmeldung unterlassen hat. Wödicke hat hier nur 14 Tage gewohnt und sich dann noch 2 Tage wieder bei der Stelzer aufgehalten, von wo er nach Basel in der Schweiz abgereist ist. Von dort hat er bereits an die Stelzer, mit der er ein intimes Verhältnis angeknüpft zu haben scheint, geschrieben und erwähnt, wie er im Spät - „Herbst oder frühestens im Winter hier“ wieder eintreffen werde, und sich zu diesem Zweck wieder die früher innegehabte Stube bestellt.

Als Zweck seines Aufenthalts hierselbst hatte Woedicke, der den Namen Baron von Hermsdorf sich beigelegt hatte, angegeben, den Verkauf seines früheren Hauses mit dem Rentier Sontag zu regulieren. Sontag hat sich denn auch fast täglich bei ihm eingefunden und verkehrte regelmäßig mit ihm. Andere Personen sind bei Wödicke nicht bemerkt worden, wohl aber haben sich nach seiner Abreise bei Lichtenfeld mehrere Personen nach ihm erkundigt, die Schuldforderungen an ihn hatten.

Es scheint denn auch nach den Angaben des Lichtenfeld sowohl als denen des Gold- und Silberwarenhändlers Ascher, Schlossfreiheit Nr. 8, als wenn Wödicke sich hier nur aufgehalten habe, um durch Scheinanleihen sich Geld und wertvolle Sachen zu verschaffen, da er von Ascher für 500 rt Waren auf Kredit entnehmen, und von einem Zimmermeister, dessen Name nicht genannt worden ist, 500 rt bar leihen wollte. Bei beiden hier ermittelten Fällen hat Woedicke jedoch nicht seinen Zweck erreicht. Sontag, welcher als ein intimer Freund von Wödicke bezeichnet wird, soll ihm bei dessen Schwindelgeschäften treulich zur Seite gestanden haben, und es wird sogar der Verdacht ausgesprochen, dass Sontag selbst einen pekuniären Nutzen hiervon gehabt habe.

Bei Lichtenfeld sowohl als bei Stelzer hat Wödicke vor seiner Abreise seine Rechnungen bezahlt, letzterer hat er auch noch einen Wechsel über 200 Franken auf einen Buchhändler Schneider gezeigt.

Außer dem hier Ausgeführten hat über Wödicke nichts ermittelt werden können als dass er während er bei der Stelzer wohnte, mehrere Tage krank gewesen ist, und ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat.

Berlin, den 17. Juli 1858

 

Brief vom 15.8.1858 (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 29, Bl. 13) des Prinzen Carl an seinen Bruder Wilhelm, der erst mit Order seines Bruders vom 7. Oktober Prinz-Regent wurde, ihn zwischenzeitlich aber seit 1857 immer mal wieder zu vetreten hatte:



Dringend ersuche ich Dich, bester Wilhelm, Dir, womöglich noch heute den Staatsanwalt Herrn Nörner kommen zu lassen, der Dir meine Lage auseinandersetzen wird, in die ich durch leichtgläubige Gefälligkeit bei Indossierung1 2er Wechsel gekommen bin, wahrlich nicht aus Habgier, sondern meine Unwissenheit in derlei Manövern missbrauchend, soll ich jemand filou's gegenüber dies jetzt auszahlen!

Dazu erbitte ich Deines, d.h. Staatshilfe, indem von den schönen (?) vorigen Jahres mir nur noch wenig bleibt, in dem früher …Bären gefüttert worden sind und ich in Perspektive noch ca. 50/m für Ankauf (33.000 Taxwert) des Kurfürstlichen Jagdschlosses und dessen... und Ausbau desselben; Aufbaun der Waisenanstalt (14.000) etc brauchen werde.

Pericula in Mora!

Freunde in der Not
gehen 100 auf ein Loth - findet gewiss auf Dich keine Anwendung.

15. August 58,2abends Dein Carl


Noch vor dem Schlafengehen muss ich Dir für die schleunige Hilfe, die mir heute nachmittag wurde, meinen herzlichsten Dank sagen. Leider wurde sie mir nicht durch Manteuffel, sondern durch den unbequemen Massow zuteil, der noch in diesem Jahre die Summen von den Revennen (?) abziehen will!

Bester Wilhelm sur ce, je prie Dieu qu'l Vous ait en Sa sainte garde3
Sonnabends Abd. Dein Carl


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(StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 29, Bl. 18:) Berlin, den 17. Oktober 58, abends ½ 10

Bester Wilhelm,

ich ersuche Dich dringend, Dir durch den Minister-Präsidenten4, der in meinem Auftrage von einem fremden Prozess in der Schweiz durch den Staatsanwalt Nörner genau Kenntnis erhielt, oder durch diesen selbst in kürzester Frist Vortrag halten zu lassen, um Nörner auf meinen Wunsch mit einer Vollmacht versehen zu lassen – die in wenigen Worten an den Minister-Präs. nur zu bestehen braucht, damit Nörner von den badischen Behörden die nötigen Mittel erhält, einschreiten zu können.

Ein amerikanischer Konsul a.D. hat den Wedecke-Hermsdorf wegen einer Summe angeklagt, die der Amerikaner in einer algerischen Bank-Enttreprise des W. vorgestreckt, wissend, dass ich einige Empfehlung … dem damaligen Präs. Lt. Nap., dem Gouverneur von Algerien u.a. geschrieben. Wie wohl jeder deutsche Gerichtshof die Absurdität der neuen Wed. Forderung:

ich müsse den Amerikaner bezahlen, weil ich allein daran Schuld sei, dass jene warme Bäder - Enterprise nicht zustande gekommen sei, weil ich allen Verkehr mit W. abgebrochen, so steht bei einem Schweizer Gericht der radikalsten Art doch ein unberechenbarer Skandal in Aussicht, worauf er den beiden Klagenden nur unbekannt.

Zum Glück sind solche schlagenden Beweise und W's und seines Komplizen Herrn Sontag Schurkerei, Betrügereien und Erpressungen in Nörners Hand, dass beide jahrelang – nach hiesigen Gesetzen – zu sitzen kommen müssen. Deshalb muss man aber W. in unsere Hand bekommen, wozu die badischen Behörden mitwirken müssen, da W. Baselland bewohnt und er aus bedachtem Grund aus Baden … werden muss.

Ich beschwöre Dich, die Sache nur mit Min. Freiher v. Manteuffel oder Nörner besprechen zu wollen, da der W. sonst Wind bekommen könnte.

Pericule in Mora!!5

Dein getreuer Bruder Carl

 

Anmerkungen:

 

1 indossieren: s. https://www.onpulson.de/lexikon/indossieren/

2 Der 15.08.1858 war ein Sonntag!

3 Französisch: „In diesem Sinne bete ich zu Gott, dass er Dich in seiner heiligen Obhut hat.“

4 Bis zum 6. November 1858 war Otto Theodor von Manteufel Ministerpräsident: https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Theodor_von_Manteuffel

5 Periculum in mora = Gefahr in Verzug

 


 

Zeitungsberichte über die Verhaftung Wedekes in Freiburg im Breisgau

 

 

Haftbefehl gegen E. Wedeke vom 20.10.18581


Verhaftung Wedekes in Freiburg (Baden) am 28.10.18582



3. November 1858: Königlich Privilegierte Berlinische Zeitung in Staats- und Gelehrten-Sachen3, S. 2, rechte Spalte:

„Aus guter Quelle“ meldet der „Publ.“, dass die letzte Reise, welcher der Staatsanwalt Nörner und der Polizeidirektor Stieber dienstlich unternommen, nicht der Ihrer Majestät der Königin abhanden gekommene Kassette, sondern eine ganz andere, vielfach interessante Angelegenheit, nämlich die Verhaftung des berüchtigten, früher vielfach genannten Geheimen Hofrat, Ritter vieler Orden, Wedecke betraf.

Bedecke, früher Chef der Geheimen Polizei unter dem Rochowschen Ministerium und noch früher Sekretär des nicht weniger berüchtigten Geheimen Regierungsrats von Tzschoppe hatte sich in der letzten Zeit in Paris etabliert und dort große schwindelhafte Aktiengesellschaften gegründet, durch welche er hochstehende Personen um enorme Summen betrogen.

Später hatte er seinen Aufenthalt in der Schweiz, nahe der badischen Grenze genommen, von wo aus er bis Berlin spielende verbrecherische Handlungen beging, welche zu einem von der Ratskammer des hiesigen Stadtgerichts beschlossenen Haftbefehls führten. Auf Grund dieses Befehls haben Hr. Nörner und Hr. Stieber die Reise nach Baden unternommen. Hier ist durch Hrn. Stieber der Augenblick genutzt worden, wo Wedecke die badische Grenze überschritt, um ihn als preußischen Untertan zu verhaften.

Wedeke ist in einem badischen Gerichtsgefängnis einstweilen in Sicherheit gebracht und es wird nach geschlossener Auslieferungsverhandlung mit der badischen Regierung von dort seine Abführung nach Berlin in das hiesige Gefängnis, um hier vor Gericht gestellt zu werden, erfolgen. Wie wir weiter hören, ist in die Wedeksche Angelegenheit auch ein hier wohnhafter bekannter Getreidespekulant verwickelt, dessen Verhaftung bereits, gleichfalls in Folge richterlichen Befehls, geschehen ist.“



26. November 1858: Erklärung des Staatsanwalts Nörner, abgedruckt in einer Zeitung:4

„Über die in Freiburg, im Grußherzogtum Baden, erfolgte Verhaftung des Geheimen Hofrats a.D. Wedeke und die Gründe zu dieser Verhaftung werden in verschiedenen auswärtigen Blättern, namentlich Schweizer Zeitungen, umständliche Mitteilungen verbreitet. Diese Mitteilungen sind mit Ausnahme geringfügiger Nebenumstände von Anfang bis zu Ende von Schweizer Korrespondenten, welche lediglich durch politischen Hass getrieben werden, jede nur denkbare Gelegenheit zu benutzen, um die Preußischen Institutionen und das Preußische Königshaus zu verunglimpfen, teils erfunden, teils entstellt.

Da die Untersuchung gegen Wedeke noch in der Voruntersuchung schwebt, so liegt es in der Natur der Sache, dass der spezielle Sachverhalt derselben zur Zeit nicht veröffentlicht werden kann. Um jedoch zu verhindern, dass die oben erwähnten lügenhaften Mitteilungen der Schweizer Blätter bei der Beurteilung dieses Sachverhalts zum Maßstabe genommen werden, halte ich mich schon jetzt zu den nachstehenden Erklärungen für verpflichtet:

  1. Die Mitteilung der Schweizer Blätter, dass dem Wedeke, der sich den Titel „Baron Hermsdorf“ angemaßt hat, für die Herausgabe von Papieren, welche eine hochstehende Person kompromittieren sollen, die Summe von 20.000 Frk. und später von 60.000 Frk. oder überhaupt irgend eine Geldsumme geboten worden sei, ist eine rein aus der Luft gegriffene Unwahrheit.

  2. Meiner amtlichen Überzeugung nach befindet sich Wedeke gar nicht im Besitz solcher Papiere; die desfallsige Behauptung, welche er allerdings verbreitet hat, ist von ihm lediglich erfunden, um solche zu Betrügereien und Erpressungen auszubeuten.

  3. Zu Recht beständige Forderungen des Wedekes an irgend eine, dem preußischen Königshause angehörende Person existieren nicht. Wäre derselbe hiervon nicht selbst durchdrungen, so würde er seine Ansprüche jedenfalls bei dem kompetenten Preußischen Gerichtshofe verfolgen.

  4. Wedeke ist von einem Preußischen Polizeibeamten, welcher hierzu amtlich beauftragt war, auf deutschem Bundesgebiet in einer Weise verhaftet worden, durch welche weder irgend ein Gesetz noch ein Staatsvertrag verletzt worden ist. Weder bei der Verhaftung, noch bei der Beschlagnahme der Papiere des Wedekes ist irgend ein Badischer Polizeibeamter beteiligt gewesen, und sind alle in dieser Beziehung verbreiteten Nachrichten und Verunglimpfungen der Badischen Beamten unwahr. Die Badischen Behörden haben Wedeke erst nach der Verhaftung dem Preußischen Beamten abgenommen, wozu solche nach den bestehenden Staatsverträgen verpflichtet waren, und die Auslieferung des Wedeke, welcher noch heute Preußischer Untertan ist, ist in völlig gesetzlichen Wege veranlasst worden.

  5. Namentlich ist es eine rein aus der Luft gegriffene Erfindung, dass eine zu Wedeke in näherer Beziehung stehende Frauensperson widerrechtlich ihrer Freiheit beraubt worden sein soll, um die Papiere des Wedeke zu erlangen. Es hat eine solche Freiheitsberaubung auch nicht einen Augenblick, weder auf Schweizerischem noch auf Badischem Gebiete statt gehabt. Diese Frauensperson ist ohne allen Zwang aus eigener Entschließung mit den Papieren des Wedeke aus der Schweiz nach Freiburg gekommen, um diesen dort selbst zu sprechen und ihm die Papiere persönlich zu übergeben. Bei der Beschlagnahme der Letzteren hat in keiner Weise die Absicht obgewaltet, sich dieser Papiere persönlich zu bemächtigen, weil (diese) solch eine hochstehende Person kompromittieren könnten, sondern nur um den Tatbestand für die gegen Wedeke anhängige gerichtliche Untersuchung festzustellen.

Berlin, den 26. Nov. 1858 Der erste Staats-Anwalt beim Königl. Stadtgericht Nörner




3. Dezember 1858: Königlich Privilegierte Berlinische Zeitung in Staats- und Gelehrten-Sachen5, S. 4:

Karlsruhe, 30. November. Die offizielle Karlsr. Ztg. schreibt: Schweizer Blätter, nämlich der „Bund“ und das „Tagblatt der Stadt Basel“ besprachen vor kurzem mit der Bezeichnung „Verletzung des schweizerischen Gebiets“ die Verhaftung des vormaligen Königl. preußischen Geheimen Hofrats Wedecke in Freiburg und knüpften daran eine Reihe von Verdächtigungen gegen Großh. Behörden, insbesondere die Polizeibeamten, welche dabei tätig waren. Wir antworten diesen Blättern nicht, glauben jedoch, mit dem wahren Sachverhalt bekannt, diesen unserm Leserpublikum nicht vorenthalten zu sollen.
Am 28. vorigen Monats erschien bei dem Polizeiamt in Freiburg der Königl. Preußische Polizeidirektor Stieber aus Berlin, zeigte zu seiner Legitimation einen Verhaftsbefehl des Königl. preußischen Stadtgerichts Berlin vom 20. Okt. l.J. gegen den vormaligen preußischen Geh. Hofrat Wedecke, genannt „Baron von Hermsdorf“6, wegen Betrugs und versuchter Erpressung vor, und bat um den schleunigen Vollzug, da, so viel er wisse, Wedecke mit dem nächsten Bahnzug in Freiburg ankommen werde. Nach der Bestimmung des Bundesbeschlusses vom 26. März 1854 durfte sich das Großh. Polizeiamt dem Vollzuge dieses Antrags nicht entziehen. Der mit dem Vollzug beauftragte Polizeikommissar begab sich sofort mit Hrn. Stieber an den Bahnhof und als ihm dort bei Ankunft des Bahnzugs Hr. Wedecke bezeichnet worden war, vollzog er die Verhaftung und brachte diesen ohne alles Aufsehen in einer Droschke in das Gefängnis. Der Großh. Polizeibeamte, sogleich hiervon benachrichtigt, nahm sofort über die Verhaftung und den Antrag auf Auslieferung des Verhafteten an die Königl. Gerichtsbehörde in Berlin ein Protokoll auf und stellte dasselbe nach Vorschrift des erwähnten Bundesbeschlusses dem Großh. Amtsgericht in Freiburg zu, zu dessen Verfügung hiernach auch der Verhaftete gestellt wurde.
Tags darauf als der Polizeikommissar wieder im Dienste im Bahnhof war und ihm dort bemerkt wurde, dass ein Frauenzimmer mit den Effekten7 des verhafteten Wedecke angekommen sei, nahm er dieselben, nachdem er sich von der Wahrheit der Angabe überzeugt hatte, sofort in Beschlag und lieferte sie seiner vorgesetzten Behörde, auf deren Anordnung sogleich deren Ausfolgung an das Großh. Amtsgericht erfolgt. Das Großh. Hofgericht hat nun darüber zu erkennen, ob der Verhaftete nach den gesetzlichen Bestimmungen an die Königl. preußische Gerichtsbehörde in Berlin auszuliefern sei.
In den Schweizer Blättern wird jedoch ausführlich erzählt, dass der Verhaftete, der in Pratteln8 im Kanton Baselland gewohnt, unter Täuschungen nach Freiburg gelockt, dass ebenso der Gastwirt in Pratteln, bei dem Hr. Wedecke gewohnt, durch Vorspiegelung zu der Rücksendung der Effekten nach Freiburg veranlasst worden sei, und dabei bemerkt, dass auf dem badischen Bahnhof in Baden die Frauensperson, welche die Effekten nach Freiburg bringen, auf dem Bahnhof aber wieder umkehren wollte, von einem badischen Angestellten auf eine Weise eingeschüchtert worden sei, dass sie es nicht gewagt habe, sich zu entfernen und mit dem nächsten Bahnzuge nach Freiburg abgefahren sei. Vor der Polizeibehörde in Basel wurde wegen der letzteren Beschuldigung sofort eine Untersuchung eingeleitet; dabei hat sich deren völlige Grundlosigkeit herausgestellt, und die „Basler Ztg.“ hat sofort selbst die Verteidigung des beschuldigten diesseitigen Angestellten gegen die falschen Verdächtigungen übernommen.
Ebenso haben die von der vorgesetzten Behörde angestellten, strengsten Nachforschungen dargetan, dass der Polizeibehörde und dem Polizeipersonale in Freiburg durchaus nicht der Zweck oder die Ursache der Reise des Herrn Wedecke nach Freiburg bekannt war, und ebenso wenig, wie es gekommen ist, dass dessen Effekten nachgesendet wurden. Die Polizeibehörde hat daher die Schranken ihrer Befugnisse in keiner Weise verletzt. Hr. Wedecke wurde in aller Hinsicht mit der gebührenden Schonung behandelt, und weder von ihm noch von einer andern Seite ist bei der zuständigen Behörde irgend eine Klage oder Beschwerde über das von der Großh. Polizeibehörde eingehaltene Verfahren vorgetragen worden.
Die Verdächtigungen von Seite der Schweizer Presse gegen die Großh. Polizeibehörde in Freiburg und das Polizeipersonal beruhen daher ledigliche auf falschen Unterstellungen und von einer Verletzung des schweizerischen Gebiets durch Maßregeln von badischen Behörden kann wohl keine Rede sein.


5. Dezember 1858
- ein Zeitungsausschnitt9:

- Zu einer unten stehenden Erklärung des Hrn Nörner, ersten Staatsanwalts beim königl. Stadtgericht zu Berlin, müssen wir uns einige Bemerkungen erlauben. Für's Erste schulden wir wohl den gebührenden Dank für die zarte Aufmerksamkeit, deren sich unser Blatt auch nach seiner Vernehmung in den preußischen Landen noch von Seite einer wohllobl. Staatsanwaltschaft des königl. Stadtgerichts zu Berlin erfreut. Sodann müssen wir daran erinnern, dass die Mitteilungen unseres Blattes, soweit sie zur erwähnten Erklärung Anlass boten, andern schweizerischen Journalen unter üblicher Angabe der Quellen entnommen waren. Wo diese schöpften, ist uns unbekannt; Hr. Nörner muss in dieser Beziehung glücklicher sein, da er mit dem Aplomb10 der Gewissheit von „Schweizer Korrespondenten“ spricht, 'welche lediglich durch Hass getrieben werden, jede nur denkbare Gelegenheit zu benutzen, um die preußischen Institutionen zu verunglimpfen.' Und doch wagen wir wieder sehr daran zu zweifeln, ob er im Besitz von Beweisen für die kecke Behauptung sei, und müssen daher, da uns etwas an der Ehre der schweizerischen Publizistik gelegen ist, bis zur Leistung der Beweise seine Behauptung als eines ersten Staatsanwalts bei dem königl. Stadtgericht von Berlin unwürdiger Verdächtigung der schweizerischen Presse zurückweisen. Dem Eindruck endlich, welchen besagte Erklärung, namentlich sub Ziff. 5 auf den Leser machen wird, wollen wir natürlich nicht vorgreifen.

(GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080)

 

8. Dezember 1858: ein Zeitungsausschnitt11:

 

- Zur Affaire Wedecke. Die „Basler Nachrichten“ sagen mit Bezug auf die bekannte Erklärung des Staatsanwalts Nörner in Berlin: „Wir wollen uns an den süffisanten, der schweizerischen Presse wenig günstigen Ausdrücken nicht aufhalten, womit der Verfasser seine Loyalität gegen das preußische Königshaus an den Tag zu legen beflissen ist. Wir können hier auch nicht untersuchen, ob es wahr oder unwahr sei, dass Wedecke zu einer 'hochstehenden Person' in schmutzigen und unlautern Geschäftsbeziehungen gestanden und dass er sich im Besitz von Papieren befunden habe, welche solches beweisen. Wie wir übrigens vernehmen, so sind sogar unter den in Pratteln zurückgebliebenen welche, die sich den Behauptungen des Herrn Staatsanwalts gegenüber sehr sonderbar ausnehmen werden.“

 

Zeitungsausschnitt:

 

 (GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080)

 

„Verletzung des schweizerischen Gebiets. Wir entnehmen in Folgendem den „Basl. Nachr.“ die Darstellung des Vorgangs, der hoffentlich der Aufmerksamkeit unserer Bundesbehörden nicht entgehen wird.

„Berliner Blätter berichten, dass der 'aus früheren Verhältnissen berüchtigte'“ und seit mehreren Jahren im Ausland sich aufhaltende geheime Hofrat Wedeke vom Polizeidirektor Stieber und Staatsanwalt Nörner auf Grund eines vom Kammergericht zu Berlin ausgestellten Verhaftsbefehl im Großherzogtum Baden verhaftet worden sei. Die Berliner Blätter sprechen von „Schwindel“ den Hr. Wedeke von seinem letzten Aufenthaltsort an der „schweizerisch-badischen Grenze“ nach Berlin getrieben habe.

„Wenn wir richtig vermuten, so ist der Verhaftete der gleiche, der sich seiner Zeit unter dem Namen eines Barons v. Helmsdorf zuerst in Schweizerhalle, dann in Pratteln aufhielt. Derselbe machte bedeutende Geldansprüche an den ebenfalls nicht sehr vorteilhaft bekannten Prinzen Karl von Preußen und drohte, falls ihm die Zahlung verweigert würde, mit Veröffentlichung gewisser, den Prinzen kompromittierender Papiere.

Es wurde mit ihm unterhandelt und zuerst 20.000, dann 60.000 Fr. für die Auslieferung dieser Papiere geboten. Der Herr Baron verlangte aber viel mehr.

„Letzter Tage empfing Helmsdorf oder Wedeke einen Brief von Staatsanwalt Nörner aus Baden-Baden, eine Einladung zu einer Konferenz in Baden enthaltend. Helmsdorf schrieb zurück, er könne nicht nach Baden kommen, Hr. Nörner möge in Basel sich einfinden. Hr. Nörner telegrafierte bis nach Freiburg, Zähringer Hof, wolle er entgegenkommen, aber das Schweizer Gebiet dürfe er instruktionsgemäß nicht betreten. Wedeke ging arglos nach Freiburg und – in die Falle.

Am folgenden Tag präsentierte sich im Gasthof zum Engel in Pratteln ein feingekleideter Herr, der sich für den Portier des Zähringer Hofes ausgab. Er sagte, der Herr Baron sei plötzlich sehr gefährlich erkrankt, wolle sein Testament machen und bedürfe hiezu seiner Papiere. Zur Beglaubigung wies er die Schlüssel zu den Behältern des Hrn. Barons vor. Der Portier fand Glauben, doch wurden die Papiere nicht unmittelbar an ihn ausgeliefert, sondern in einen Reisesack verpackt, einer Frauensperson übergeben, welche mit dem Portier nach Freiburg reisen und dieselben persönlich dem Hrn. Baron zustellen sollte.

Der angebliche Portier und das Frauenzimmer reisten ab. Auf dem schweizerischen Bahnhof in Basel angelangt, nahm der Portier sofort eine Droschke, indem er sagte, es sei die höchste Zeit, wenn er den Zug der badischen Bahn nicht verfehlen wolle. Auf dem badischen Bahnhof in Basel wurde das Frauenzimmer mit dem Reisesack nicht in den gewöhnlichen Wartesaal geführt, sondern in ein anderes Zimmer. Als sie fragte, wann der Zug abgehe, hieß es: in zwei Stunden, und als sie noch einen Gang in die Stadt machen wollte, wurde ihr dies verwehrt: sie war eine Gefangene. Physische Gewalt wurde dabei nicht verübt, wohl aber moralischer Zwang: ein schwaches Weib lässt sich wohl einschüchtern.

Sie fuhr also mit dem Portier nach Freiburg. Als sie nach dem Zähringer Hof gehen wollte, ließ der Portier auf einmal die Maske fallen, indem er erklärte: Jetzt ist's anders, Sie kommen mit mir. Er führte sie in ein Gebäude, dass sie als 'Amtshaus' bezeichnet. Dort wurde ohn alle Förmlichkeit der Reisesack geöffnet, die Papiere herausgenommen, der leere Sack zurückgegeben und die Person heimgeschickt, mit einer Visitenkarte des Polizeikommissars Glenzer, welcher versprach, die Rechnung des Hrn. Baron in Pratteln zu berichtigen. Der Zweck war erreicht: die preußische Polizei hatte den Baron und die Papiere.

Der Herr Baron uns sein hoher Geschäftsfreund in Berlin interessieren uns natürlich nicht im mindesten; wenn Ersterer in seinen Spekulationen die Grenze des Erlaubten überschritten hat, so mag ihn die verdiente Strafe treffen. Wohl aber interessiert uns in hohem Grade die Art, wie die Polizeigewalt eines fremden Staates in schweizerisches Gebiet hineingegriffen zu haben scheint, wofern wie wir glauben annehmen zu dürfen, unsere Informationen richtig sind. Vor allem entsteht die Frage, woher badische Angestellte das Recht nehmen, auf unserem Gebiet eine Schweizerin ihrer Freiheit zu berauben oder auch nur im Gebrauch ihrer Freiheit irgendwie zu beschränken. Wir hoffen, dass unsere Behörden die Sache gehörig untersuchen und, falls sich ein übergriff herausstellt, gebührende Satisfaktion verlangen werden. Auch der großh. Badischen Regierung kann es nicht gleichgültig sein, ob ihre Angestellten auf unserem Gebiet ihre Befugnisse überschreiten. Endlich drängt sich die Vermutung auf, dass Preußen keinen rechtlichen Grund hatte, Wedekes Auslieferung zu verlangen; sonst würde es wohl auf dem ordentlichen Weg ein Auslieferungsbegehren gestellt haben, in welchem Falle die schweizerischen Behörden ihre Mitwirkung nicht versagt hätten.



So wörtlich in etwas kürzerer Form in dem Artikel vom 11. November 1858  aus den "Züricher Nachrichten " "nach" den „Basler Nachrichten“:

 

(GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080)


(Rechts daneben: Zeitungsausschnitt aus den Züricher Nachrichten vom 12. November 1858. Da heißt es in einem weiteren Artikel  nach der „Basellandschaftl. Zeitung“:


Affaire Helmsdorf. Über die Verlockungsgeschichte schreibt die Basellandschaftliche Zeitung: Der nordamerikanische Konsul Fleischmann in Paris klagt gegen Baron v. Hermsdorf in Pratteln, und behauptet, er habe diesem Geld geliehen und Geschäfte besorgt. Bei diesem Geschäft sei aber Prinz Karl von Preußen, Bruder des Königs, beteiligt gewesen. Dieser Prinz habe sich Empfehlungen zur Erteilung einer Kolonisations-Bewilligung bei dem Kaiser Napoleon zum voraus Geld versprechen lassen, und auch sich als Mitanteilnehmer an diesem Geschäft verbindlich gemacht.

Der Prinz ließ sich bei dem Friedensgericht zu Pratteln durch einen Anwalt von Basel vertreten.

Indessen ließ der Prinz mit Hermsdorf Unterhandlungen anknüpfen, und da dieser sich für sein Guthaben mit offerierten 50.000 Fr. nicht begnügen wollte, fand sich in der Person des preußischen Staatsanwalts v. Nörner in Berlin ein Werkzeug, das den alten v. Hermsdorf unter dem Vorgeben gütlicher Unterhandlungen nach Freiburg im Badischen verlockte und ihn dort sofort verhaften ließ. Über den weiteren Verlauf geht das Basellandschaftliche Blatt mit den Basler Nachrichten einig, bringt jedoch als Aktenstück folgenden Brief:

Baden-Baden, 25. Okt. 1858

An Herrn v. Hermsdorf in Pratteln.

Mit Ew. Hochwohlgeboren habe ich in der Fleischmannschen Prozess-Angelegenheit eine notwendige Rücksprache zu halten. Im Begriff, diese Angelegenheit wegen nach Paris zu reisen, habe ich meinen Weg über Baden-Baden genommen, um das von mir gewünschte Rendezvous mit Ihnen zu ermöglichen. Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, mich gefälligst so schleunig, wie möglich, hier aufzusuchen, da meine Geschäfte mir einen längeren Aufenthalt hierselbst nicht gestatten. Spätestens übermorgen muss ich von hier abreisen. Insofern Ew. Hochwohlgeboren daher bis dahin verhindert sein sollen, zu reisen, ersuche ich Sie ergebenst, mir dies gefälligst umgehend, eventuell durch Telegraph mitteilen zu wollen.

Hochachtungsvoll und ergebenst

 

v. Nörner.
Königlicher Staatsanwalt aus Berlin
wohnhaft im Victoria-Hotel

 

Diesem Brief folgte dann die telegrafische Korrespondenz, in welcher v. Nörner große Eile vorschützte und Freiburg als Rendezvous vorschlägt.
Der in die Falle gegangene Helmsdorf (Hofrat Wedeke) war unter Minister Rochow Chef der geheimen Polizei.



Zeitungsausschnitt aus der Basler Zeitung vom 12. November 1858:

 

(GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080)

 

Der Vorgang mit dem geh. Hofrat Hermsdorf (Wedeke), früher Chef der geheimen Polizei1 in Berlin, der im Besitz wichtiger, eine hohe preußische Persönlichkeit kompromittierender Papiere sich befunden haben soll und von seinem Wohnsitz Pratteln (Baselland) durch die Staatsanwaltschaft von Berlin nach Freiburg i.B. Gelockt wurde, erregt in der Schweizer Presse nicht geringe Sensation. Die Erzählung, wie sie in den Blättern erscheint, soll richtig sein, sowohl in punkto der gelegten Schlinge als des Gravamens, welches die Basel. Regierung wegen der hinterlistigen Beschlagnahme der Hermsdorf'schen Papiere durch einen angeblichen Portier des Zähringer Hofes (in Freiburg) beschlägt. Dagegen ist uns in Betreff der etwas mysteriös gehaltenen Frauensperson eine Mitteilung geworden, welche in Bezug auf sie den Tatbestand verändert.

Diese Person, eine Gläubigerin des Wedeke, die demselben nach und nach in die Fr. 4000 geliehen haben soll, fuhr mit dem Portier, wahrscheinlich um bei dem Testamentsakt des angeblich schwer erkrankten Debitors nicht zu fehlen, allerdings vom Zentralbahnhof auf den badischen Bahnhof. Unterwegs wollte sie aus der Droschke steigen, sei aber daran verhindert worden. Angekommen auf dem badischen Bahnhof wurde sie aber weder durch moralische noch physische Gewalt wie eine Gefangene gehalten, auch befand sie sich nicht in einem anderen Zimmer, sondern in dem Wartesaal III. Klasse, wo sie bis zum Abgang des nächsten Zugs ungehindert ein- und ausgehen konnte, wo sie, wenn der leiseste Zwang durch den Begleiter auf sie ausgeübt worden wäre, mittelst der dort stationierten Polizei sich desselben hätte entledigen können. Die Polizeimannschaft, weder die badische noch die baslerische, merkte aber das mindeste Verdächtige. Aus dieser Darstellung muss also geschlossen werden, dass das hiesige Gebiet in der Geschichte des badisch-preußischen Polizeistreichs nicht verletzt worden ist, und die stadtbasel'schen Behörden keinerlei Veranlassung zu Reklamationen haben; der Umstand, dass die mitspielende Frauensperson auf der Fahrt durch die Stadt nicht die Droschke habe verlassen dürfen, wird von niemand als Grund angesehen werden wollen. Der handelnde Portier, der als „feingekleiderter Herr“ in Pratteln sich präsentiert hatte, soll überdies kein freiburgischer Polizist sein.


1
Dass er dies gewesen sei, davon ist mir nichts bekannt, nur dass er Geheimagent war.

 ********

 

23. Dezember 1858: Schreiben des Justizministers Ludwig Benjamin Simons12 an den Regenten Prinzen von Preußen Königliche Hoheit13:

Eure Königliche Hoheit haben mir eine Eingabe des Staatsanwalts Nörner an den Prinzen Carl von Preußen Königliche Hoheit vom 20. d(ieses) Mo(nats) zum Berichte zuzufertigen geruht, und ich verfehle nicht, nachdem ich zuvor die amtliche Anzeige des Ober-Staatsanwalts Schwarck erfordert habe, dem Allerhöchsten Befehle in Nachstehendem ehrfurchtsvoll zu genügen.

Der Staatsanwalt Nörner bezeichnet in seiner Eingabe, die von mir verfügte Abberufung des Staatsanwalts Wenzel aus Berlin „als den nächsten wohlberufenden Schritt, um seinen – das Nörner -Einfluß in der Wedecke-Untersuchung zu beseitigen.“

Das Sachverhältnis dieser Abberufung ist folgendes: Wenzel ist Staatsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Stendal, er hat da durch rasch aufeinander folgende Todesfälle Frau und Kind verloren und ich habe ihn deshalb, auf sein dringendes Bitten … einen wenigstens zeitweisen Ortswechsel, im vergangenen Jahre gestattet, bis zum 1. Februar kommenden Jahres bei der hiesigen Staatsanwaltschaft arbeiten zu dürfen.

Da die ihm gestattete Frist mit jenem Termin abläuft und nach dem Berichte des Ober-Staatsanwalts von seinem längerem Verbleiben ein Vorteil für den Dienst um so weniger zu erwarten stand, als er sich bei den im Personal der Staatsanwaltschaft des Stadtgerichts obwaltenden Zerwürfnisse der Betrügerei verdächtig gemacht und sich 1859 und auch... sonst nicht als durchaus zuverlässig erwiesen hat, so habe ich seine sich überdies von selbst verstehende Rückkehr an seinen eigentlichen Amtssitz Stendal angeordnet.

Wenn der Staatsanwalt Nörner sich nicht entblödet, diese meine „ministerielle Bestimmung“ als „einen Ausfluss der tendenziösen Behandlung der Wedeckschen Untersuchung“ zu bezeichnen, welcher darauf beruhte, sie unbekümmert um das Interesse für Seine Königliche Hoheit den Prinzen Carl auszubeuten, und ihn – den Nörner – „zu stürzen“ - so liegt in dieser Behauptung des Nörner eine so grobe Verunglimpfung einer von mir als Justiz-Minister im Interesse des Dienstes getroffenen amtlichen Anordnung, dass, wäre diese Verunglimpfung in einem anderen Schriftstücke enthalten, ich sofort auf dem disziplinarischen Wege wider den Verfasser würde einschreiten lassen.

Hiervon muss ich natürlich, da jene Eingabe mir durch Eure Königlich Hoheit allergnädigsten Befehl zum Berichte zugefertigt worden ist, absehen; ich glaube aber jenen Allerhöchsten Befehl nicht so verstehen zu müssen, als ob Euer königliche Hoheit damit eine Rechtfertigung gegen den mir gemachten Vorwurf des Amtsmissbrauches zu tendenziösen Zwecken hätten befehlen wollen.

Dass der Wenzel in der Wedeckschen Voruntersuchung, mündliche Information durch Seine Königliche Hoheit den Prinzen Carl höchstselbst empfangen hat, erfahre ich aus der Eingabe des Nörner zuerst; ich kann aber in diesem Umstande keinen Grund erkennen, denselben bei der hiesigen Staatsanwaltschaft länger, als bis zum 1. Februar künftigen Jahres zu belassen, da einerseits zu erwarten steht, dass das Verfahren wider Wedecke bis dahin zum Abschlusse gediehen, andererseits der Nörner nur deshalb noch nicht vom Amte suspendiert ist, um in der Wedeckeschen Sache fungieren zu können.

Nach diesem neuen Beweise seiner Auflehnung gegen die ihm vorgesetzten Dienstbehörden dürfte ich es allerdings zu bedenken haben, dass ich von der Einleitung der disziplinarischen Untersuchung und Suspension desselben vom Amte abgesehen und dieselbe bis zu dem oben bezeichneten Zeitpunkte ausgesetzt habe, wenn aber der Nörner die Wedecksche Untersuchung dazu benutzen will, um das wider ihn beschlossene Verfahren überhaupt abzuwenden, so kann ihm hierin nicht nachgegeben werden.

Denn es ruht, wie Eurer Königliche Hoheit aus dem erstatteten alleruntertänigsten Vortrage bekannt ist, auf ihm ein schwerer Vorwurf:

- dass er eine Aussage, die er als Zeuge in einer Untersuchung eidlich er..., demnächst in einer anderen Untersuchung in einem wesentlichen Punkte als unwahr hat eingestehen müssen,

- dass er sich grober Schmähungen gegen seine Dienstvorgesetzen schuldig gemacht,

- und dass er bei der Verhaftung des Wedecke durch Hinüberlockung desselben auf Badisches Gebiet mittels einer trügerischen Briefes, ein Verhalten an den Tag gelegt, welches die Ehre der Preußischen Justiz geschädigt und durch welches er sich selbst als des Ansehens und Vertrauens , welche sein Beruf erfordert, unwürdig gezeigt hat.

Der Nörner will zwar glauben machen, dass Alles, was er in dieser Sache getan, nur aus aufopfernder Hingebung für das Interesse Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Carl und das Königliche Haus geschehen sei; ich kann aber nicht anerkennen, dass durch das, was bisher geschehen, den Interessen Seiner Königlichen Hoheit und denen des Königlichen Hauses gedient worden sei, glaubte vielmehr umgekehrt, dass dieselben durch die geschehenen Schritte aufs Äußerste gefährdet worden sind.

Schon ist der Antrag gestellt, die in den Jahren 1847/48 gegen den Wedecke gepflogenen Verhandlungen, die früher dem Kabinetts-Archiven einverleibt gewesen, von diesem aber im März 1848, als nicht dahin gehörig, wieder abgegeben worden und seither beim Kammergerichte versiegelt affirmiert worden sind, dem Untersuchungsgerichte auszuantworten. Ich habe dem Antrage nicht willfahrt, weil ich die Akten zuvor einer Prüfung unterwerfen wollte und aus dieser habe ich die Überzeugung gewonnen, dass, wenn der Inhalt derselben abermals Gegenstand gerichtlicher Verhandlungen werden sollte, das geradezu als eine Kalamität anzusehen sein würde.

Ich habe deshalb auch beschlossen, die Ausantwortung der Akten dem Untersuchungsgerichte gegenüber abzulehnen; es steht aber zu fürchten, dass auch der Angeschuldigte sich zu seiner Verteidigung auf den Inhalt jener Akten berufen wird, und es fragt sich, ob einem solchen Antrage gegenüber die Zurückhaltung derselben gesetzlich aufrecht zu halten sein wird.

Überhaupt steht das Wiederaufleben jener älteren Angelegenheit in der jetzig eingeleiteten Untersuchung zu besorgen, und ich habe deshalb vom ersten Augenblicke, als ich durch den damaligen Minister Präsidenten Freiherrn von Manteuffel erfuhr, dass ein neues Einschreiten gegen den Wedecke beabsichtigt werde, auf das dringendste davor gewarnt, und zur Vorsicht angeraten.

Denn es ist noch in zu wacher Erinnerung, wie schwer es im Jahre 1848 gefallen ist, die damals eingeleitete Untersuchung zu einem, die Interessen Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Carl wahrenden Abschlusse zu bringen und wie noch später erhebliche Opfer haben gebracht werden müssen, auf welche der Wedecke Ansprüche zu haben behauptet.

Ob das jetzt wider denselben eingeleitete Verfahren zu einer gerichtlichen Verurteilung führen wird, vermag ich nicht zu übersehen, da mir nicht hinreichend bekannt ist, was ihm zur Last gelegt wird und ob event. dafür die Beweise zu erbringen sein werden. Aber auch eine wirklich herbeigeführte Verurteilung scheint mir schon jetzt eingetretenen Nachteilen, vornehmlich dem Wiederaufleben der gegen Seine Königliche Hoheit den Prinzen Carl vorgebrachten verleumderischen Gerüchte zu schwer erkauft.

Dass durch die von dem Staatsanwalt Nörner mittels einer trüglich verfassten Briefes ausgeführte Verlockung des Wedecke auf Badisches Gebiet dem Ansehen und dem Vertrauen zur Preußischen Justiz eine schwere Wunde geschlagen wurde, habe Eurer Königlichen Hoheit ich in dem gehaltenen Vortrage des Näheren dazulegen die Ehre gehabt.

Die Bekanntmachung, welche der Nörner später unter dem 26. November in der Karlsruher Zeitung veröffentlicht hat, und welche, wie die untertänigst beigefügte Nummer 286 der Voßischen Zeitung ergibt, in Preußische Blätter übergegangen ist, umgeht nicht nur den Hauptpunkt, das dem Verfahren zum Vorwurfe gemacht wird, nämlich:

- die trügerische Verlockung des Wedecke auf badisches Gebiet, sondern bietet auf eine neue Handhabe zu Angriffen auf die Preußische Rechtspflege, indem darin angegeben wird:

- dass der Wedecke von einem Preußischen Polizeibeamten auf Badischem Gebiete verhaftet worden sei. Hierin würde offenbar eine grobe Verletzung fremden Bundesgebietes liegen, und der Ober-Staatsanwalt hat deshalb nicht mit Unrecht die Veröffentlichung jener Erklärung gemißbilligt.

Der Nörner hat zwar hierauf zu seiner Rechtfertigung vorgebracht:

„dass die Erklärung von ihm unter Höchstpersönlicher Zuziehung Seiner königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen entworfen und von höchstdemselben Eurer Königlichen Hoheit vorgelegt, Satz für Satz genau erörtert, und ihn demnächst mittelst des anliegend in Abschrift ehrerbietigst beigefügten Erlasses Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen vom 29. vorigen Monats zur Veröffentlichung zu gefertigt worden sei.“

Indessen ist ihm hierauf schon vom Ober-Staatsanwalt eröffnet worden, dass wenn Eure Königliche Hoheit und Seine königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen jene Bekanntmachung im Vertrauen auf seine Rechtskenntnisse genehmigt hätten, es nur zu bedauern sei, dass er diesem Vertrauen so wenig zu entsprechen vestanden hat

Was den in seiner Eingabe enthaltenen Schlussantrag betrifft, durch einen mir zu erteilenden Befehl zu erwirken, dass der Ober-Staatsanwalt Schwarck angewiesen werde, das wider ihn in Aussicht gestellte Verfahren zu sistieren, so habe Eurer Königlichen Hoheit ich bereits unter dem 5. dieses Monats ehrfurchtsvoll angezeigt, dass das von mir in Gemäßheit des § 23 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 wider den Nörner beschlossene auf Dienstentlassung einzuleitende Verfahren unterweilen noch ausgesetzt bleiben soll.

Diese Aussetzung der eigentlichen Disziplinar-Untersuchung darf aber keinen Grund abgeben, auch diejenigen Maßnahmen auszusetzen, welche erforderlich sind, den Tatbestand der wider den Bezichtigten vorliegenden Anschuldigungen festzustellen und einer Verdunklung derselben vorzubeugen.

Nur solche Maßnahmen sind getroffen, dadurch aber der Nörner in seiner Wirksamkeit überhaupt und ... insbesonderen in der Wedeckschen Untersuchung nicht behindert werde.

Dass er demnächst über die gegen ihn vorliegenden Anschudigungspunkte gehört und ihm Gelegenheit gegeben werden muss, sich darüber zu äußern und dagegen zu verteidigen versteht sich nach der bestehenden Gesetzgebung, insbesonder in den §§ 32 u. folgende des angezogenen Gesetzes vom 21. Juli 1852 so von selbst, dass in der Tat nicht noch wohl abzusehen ist, wie ein Rechtsverständiger es für nötig erachten kann, dies als eine den Justiz-Minister aufzugebenen Maßregel zu beantragen.

Die Eingabe des Nörner füge ich in Ehrfurcht wieder bei.

Berlin den 23. Dezember 1858 (Unterschrift: ) Simons



1 s. Zeitung vom 3.12.1858

2 ebd.

3 GStA PK, BPH, Rep. 192, NL Saegert, K.W., Nr. 99

4 GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080: Zus. mit den zwei anderen Artikeln v. 5. u. 8. Dez. aufgeklebt auf einem Blatt

5 GStA PK, BPH, Rep. 192, NL Saegert, K.W., Nr. 99

6  Wedecke war in Hermsdorf, heute Słobity  geboren worden. Geadelt wurde er nie.  

7 Damit ist wohl sein Gepäck gemeint

8  GStA PK, https://de.wikipedia.org/wiki/Pratteln#Geschichte

9  GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080: Zus. mit den zwei anderen Artikeln v. 26. Nov. u. 8. Dez. aufgeklebt auf einem Blatt

10 s. https://de.wikipedia.org/wiki/Aplomb – selbstsicheres Auftreten

11 GStA PK, III. HA, MdA, ZB Nr. 1080: Zus. mit den zwei anderen Artikeln vom 26. Nov. und 5. Dez. aufgeklebt auf einem Blatt

12 https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Simons - ( 1803 – 1870), zw. 1849 – 1860 preuß. Justizminister

13 GStA PK, BPH, Rep 59 I, 29, Bl. 51ff

 


(StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 29, Bl. 21:)

Abschrift des Schreibens von Krüger vom 16. November 1858:


An das Königliche Kammergericht
Kriminal-Senat, das Königliche Stadtgericht, Abteilung für Untersuchungs-Sachen, ...
für Neuuntersuchungen, berichtet in der Neuuntersuchung wider Wedecke und Com.... W. 262/58 ad reser margin: vom 11. - d. M.

Dem ec verfehlen wir nicht, unter Wiederaufschluss des Gesuchs des verhaft. Kaufmanns Sontag vom 10. November Folgendes gehorsamst zu berichten:

Kaufmann Sontag ist auf Antrag der königlichen Staatsanwaltschaft unterm 20. Oktober d(ieses) J(ahres) der Haftbefehl wegen Betruges und Erpressung, ... davon erlassen. In Folge des Haftbefehls ist … Sontag am 29. Oktober d. J. in die gerichtlichen Gefängnisse eingeliefert, und am 30. desselben Monats verantwortlich vernommen. Das Gesetz vom 12. Februar 1850, dessen Verletzung die verehel. Sontag im Eingang ihres Gesuches befürchten zu wollen scheint, ist also ganz beobachtet.

Die Verhaftung des Wedecke und die Beschlagnahme der Skripturen desselben ist bereits ebenfalls, und zwar in Baden erfolgt. Nach den uns von dort zugegangenen Mitteilungen wird über die Auslieferung des Wedecke und seiner Papiere vom Hofgericht des Ober-Rhein... befunden und daher der Eingang eines Bescheides täglich in Aussicht.

Die den beiden Personen zur Last gelegten, eben erwähnten Beschuldigungen, welche numehr den Gegenstand einer Neuntersuchung bilden und von denen der vernommene Sontag auch mündlich befragt und unterrichtet ist, gehen dahin:

Der zu Hermsdorf geborene Geheime Hofrat a.D. Wedecke ist S.K.H. dem Prinzen Carl von Jugend an bekannt und von demselben in mehreren Geldgeschäften mit besonderem Vertrauen beehrt worden. Die daraus erwachsenen Beziehungen dauerten auch noch fort, nachdem Wedecke in den vierziger Jahren Preußen verlassen und sich nach Frankreich begeben hatte, wo er unter dem Namen Baron von Hermsdorf auftrat. Mit der gänzlichen Regulierung jenes Verhältnisses wurde der Kaufmann Sontag, welcher dem Prinzen durch einst Armee-Lieferungs-Geschäfte bekannt geworden war, im Jahre 1852 beauftragt: Dieser Auftrag ist im Juni desselben Jahres zu Basel zur Ausführung gebracht. Seitdem hat Wedecke, gestützt auf Empfehlungen des Prinzen Carl an den Kaiser von Frankreich und hochgestellte Personen des Königreiches, um die Erlangung einer Konzession auf Länder in Algier bemüht und im Jahr 1856 ein Aktienunternehmen unter dem Titel Compagnie génés le Lusepéenne (?) d' emigration et de colonisation gegründet, als dessen Generalsagent für Norddeutschland der Sontag bestellt wurde. Auf briefliches Ersuchen des Wedecke hat S.K.H. der Prinz Carl durch Vermittlung des Sontag für 8000 T 60.000 Franks Aktien jener Gesellschaft von Wedecke gekauft und später hinzu Anfang des Jahres 1857 2 Wechsel desselben über zusammen 60.000 Fr. befugt: Diskontierung1

  • (folgendes Bl. 22 am Anfang schwer lesbar durch Unschärfe des Fotos)

…. Wedecke, welcher sich durch das... und das Emigrationsgeschäft in...

löste die beiden Wechsel trotz damaliger Prolongation nicht ein, sodass dieselben zu Anfang dieses Jahres von S.K.H. dem Prinzen Carl be.. Zur Eingehung der Wechselverpflichtung soll der Letztere durch falsche Vorspieglungen des Wedecke und Sontag über den günstigsten Stand und die Lage des Emigrationsunternehmens, und dass nur das Flüssigmachen einer Geldsumme bedeute, um in flow zu kommen und über die rechtlichen Folgen seiner Namensschrift auf den Wechseln, welche die Einlösung derselben wegen anderweit vorgefundener Deckung nicht nach sich ziehe, bewogen worden sein.

Dass der Stand des Emigrations- und Kolonisations-Unternehmens zur Zeit, wo die Wechsel diskontiert wurden, keineswegs ein günstiger und Gewinn versprechender war, scheint daraus hervorzugehen, dass der Verkauf der Aktien in Frankreich etwa Mitte des Jahres 1856 auf kaiserlichen Befehl inhibiert2 wurde und hernach, wenn nicht für immer, so doch auf lange Zeit der Stand der Aktien-Börsenwaren aufgehoben war. Einen … Stand schienen die Aktien auch überhaupt nicht gehabt zu haben und Einzahlungen außer den vom Prinzen be... 8000 T nur in so geringem Maße, trotz die Offerte einer doppelt so hohen Anzahl von Aktien, bewirkt worden zu sein, dass hiermit der Zweck des Unternehmens nicht realisiert werden konnte. Eine Dividenden-Zulage ist überhaupt nicht und eine Zinsenzahlung für die Aktien des Prinzen ein oder zweimal erfolgt.

Seine K.H. der Prinz hat sich durch den

(Anfang der Rückseite des Blatts auf dem Foto undeutlich)

….. gewogen gefunden, jede fernere Vermittlung zur Erlangung der Konzession .. für Wedecke abzulehnen. Sein Hofmarschall teilte auf Anfrage über die Persönlichkeit des Wedecke ungünstige Auskunft, so dass Wedecke, welcher seine Gläubiger bisher auf die, in der Verbindung mit dem Prinzen gegründete Rücksicht … hatte, sich nun mehr veranlasst sah, Frankreich zu verlassen und sich nach der Schweiz (Pratteln) zu begeben. … mag dahin gestellt bleiben, von einem seiner Gläubiger Namens Fleischmann ein Prozess gegen ihn auf Zahlung von 20.000 frc angestellt und dieser Prozess gleichzeitig gegen den Prinzen Carl, obwohl ohne jegliche rechtliche Grundlage, gerichtet.

Bereits vor Anstellung dieses Prozesses hat Wedecke den Prinzen wiederholt um Geld zur Vermittlung der Ansprüche von Gläubigern und um Empfehlungen hinsichtlich der Landkonzession gebeten, und sich behufs Vermittlung seiner Anliegen mit dem Sontag in Verbindung gesetzt. Da S. K. H. der Prinz Carl den Bitten des Wedecke sich nicht geneigt zeigte, teilte Letzterer dem Sontag brieflich mit, dass, falls kein Arrangement mit seinen Gläubigern durch Beihiülfe des Prinzen würde, er in den Prozessen nicht bloß seine frühere geschäftliche Verbindung mit demselben, sondern auch gewisse, den Prinzen im höchsten Grade kompromittierene werde, in Beweisdokumenten vorliegende Tatsachen (Notzucht, Mord, Betrug) zur Sprache bringen werde und dieselben dann Veröffentlichung durch die Zeitungen....



(folgendes unscharf auf dem Foto)



von Wedecke abgefassten, gleiche Drohungen enthaltenen Brief an S.K.H. unmittelbar eingesandt, jedoch nicht angenommen war.

Es gewinnt hierdurch den Anschein, dass Sontag, wiewohl er von der Grundlosigkeit der Ansprüche des Wedecke und der Gläubiger desselben an den Prinzen überzeugt und von den Drohungen des Wedecke unterrichtet gewesen ist, dennoch auch jene Drohungen bestätigt, den Geldforderungen des Wedecke bei dem Prinzen und dessen Umgebung einen günstigen Erfolg zugleich im eigenen Interesse zuverschaffen sich bemüht und in diesem Briefe sich bei der Handlungsweise des Wedecke beteiligt hat, welcher die mehrerwähnten Drohungen nicht bloß brieflich .. äußern, sondern auch mündlich Personen gegenüber wiederholt hat, von denen er annehmen konnte, dass sie zu dem Prinzen in näherer Beziehung stehen. Es lässt sich erwarten, dass die dem Wedecke abgenommenen Papiere, sowie dessen Vernehmung noch näheren Aufschluss über sein Verhältnis zu dem Sontag hinsichtlich des hier vorliegenden Vergehens geben werden. Nach jetziger Lage der Sache halten wir die Fortdauer der Haft aufgrund §206, 209 der Kriminal-Ordnung für und noch jetzt (oben unscharfes Foto)

und um Verdunklungen zu vermeiden, eine Entlassung des Sontag gegen Kaution nicht für zulässig, da das Vergehen der Erpressung und des Betruges und der Teilnahme des Sontag daran, durch die in großem Umfang bereit vorliegende und mit der noch bevorstehenden Einlieferung des Wedecke noch erwartete Korrespondenz wahrscheinlich gemacht ist.

Die Voruntersuchung ist schon jetzt in vollem Gange, wird und kann aber erst nach der verantwortlichen Vernehmung des Wedecke und nach Einsicht jener in Baden in Beschlag genommenen, dem Vernehmen nach und nach den Andeutungen der Badischen Behörden, beide Komplizen kompromittierenden Korrespondenz die wahre Gestalt gewinnen.

Sie wird einen sehr bedeutenden Umfang erhalten müssen, und verspricht, vornähmlich dasselbe, weil mehrfache Ermitlungen in Paris sich werden notwendig machen, eine lange Dauer. Sonntag besitzt eine gewisse Schlauheit und Gewandtheit, hat vor mehreren Jahren einen bedeutenden Bank...(?) in Magdeburg gemacht, und ist selbst vermögenslos. Den gegen ihn streitenden Verdacht hat er im bisherigen Laufe der Untersuchung keineswegs abzulehnen vermocht. Seine Entlassung aus der Haft würde, wenn man auch von der allerdings vorhandenen Möglichkeit der Flucht absehen möchte, die Voruntersuchung ungemein erschweren und sich umso weniger rechtfertigen, als die Haft des zur Zeit im Ausland wohnenden, aus dem Preußischen Untertanen -Verbande aber nicht entlassenen, und noch jetzt eine preußische Pension beziehenden Komplizen Wedecke notwendig fortdauern muss, wenn sich nicht im Laufe derVoruntersuchung Momente herausstellen, welche die Haft gesetzlich nicht rechtfertigen.

Nachdem am 20. v(origen) M(onats) der Haftbefehl gegen beide ... ergangen war, hat übrigens der Staatsanwalt selbst die Verhaftung durch Requisition der Polizei herbeigeführt, den Antrag auf Voruntersuchung aber erst neulich gestellt.

Wir bitten dringend und gehorsamst bei der jetzigen Lage der Sache, den Antrag der verehel. Sontag wie des Sontag selbst auf Entlassung zurückzuweisen.

Die Akten sind bei uns unter Berücksichtigung der obwaltenden Umstände auf das Strengste (dezentiert ?), wir bitten die Sache ebenso streng dezent zu behandeln und den Bescheid auf diesen Bericht unserem Untersuchungsrichter zur eigenen Hand zugehen zu lassen.

Das königliche Stadtgericht

gez. Krüger



*******


Anschreiben vom 3. Dezember 1858 des Jusitzministers Simons an „den Regenten Prinzen von Preußen, Königliche Hoheit“ (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25:

Euer Königlichen Hoheit erlaube ich mir in Betreff der Freilassung des Sontag ...nach alleruntertänigst anzuzeigen, dass nach einer mündlichen Mitteilung des Präsidenten des Kriminal-Senats des Kammergerichts, Vize-Präsidenten Büchtemann, diese Angelegenheit auf das Sorgfältigste behandelt worden ist; die Untersuchungs-Akten sind sowohl von ihm selbst (obgleich er an der Beschlussfassung nicht teilgenommen) als auch von dem Vorsitzenden der Abteilung, welcher die Beschlussfasung oblag, als endlich von dem Dezernenten, welcher den Vortrag im Kollegium zu halten hatte, geprüft worden. Der Dezernent hat seinemVortrag das in Abschrift ehrerbietigst beigefügte schriftliche Votum zugrunde gelegt, und es ist, wie ich glaube annehmen zu können, eine Meinungsverschiedenheit in Betreff des gefassten Beschlusses auf Freilassung des Sontag nirgends hervorgetreten.

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Votum

(% Wedeke Af...) (ohne Datum und Namen), (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 29, Bl. 26ff)

1. Nach §§ 206 und 207 Krimin. Ordnung von 1805 setzt die Verhaftung eines Verdächtigen voraus:

1. dass die Existenz eines Verdachts wahrscheinlich sei, wenn auch der Tatbestand noch nicht völlig festgestellt sei,

2. dass ein hinweisender Verdacht der Täterschaft gegen eine bestimmte Person obwaltet.

Nach der gegenwärtigen Lage der Akten sind diese Voraussetzungen in Betreff des Inhaftaten Sontag nicht nachgewiesen zu erachten.

Nach den, die Grundlage für die nunmehr eingeleitete gerichtliche Voruntersuchung bildenden Berichten des Staatsanwalts Nörner.... vom 2. und 13. v(origen) M(onats) wird der Inhaftat Sontag beschuldigt:
A der Mittäterschaft einer gegen den Prinzen Karl, Königliche Hoheit verübten Betruges

B der Teilnahme an einer gegen dieselbe hohe Person verübten Erpressung.


Ad A: Des erst gedachten Paragraphen wird darin gefunden, dass Prinz Carl, Königliche Hoheit, im Januar 1857 auf Ansuchen des Wedecke (v. Hermsdorf) zwei Wechsel desselben über 60.000 Francs gegen Verpfändung eines gleichen Betrages wertloser Aktien eines von Wedecke begründeten Emigrationsgeschäfts unterschrieben hat, und zur Übernahme dieser später eingehaltenen, und sei es im Interesse des Unternehmens selbst, bei welchem Seine Hoheit Sich schon zuvor durch den Ankauf von Aktien zum Betrag von 8000 T. beteiligt hatte, oder doch für Wedecke, den Begründer, und Sontag, den Generalagenten für das gedachte Unternehmen, mit Rücksicht auf den Stand desselben eingegangenen Wechsel Verpflichtungen durch unrichtige Vorstellungen über den Stand und die Aussichten des gedachten Unternehmens, insbesondere durch die Vorspiegelung, „dass es nur des Flüssigmachens einer Geldsumme bedürfe, um es in Flor zu bringen, und dass das Geld zu erlangen sei, wenn der Prinz seinen Namen auf den Wechsel setze“, bewogen, auch über die rechtlichen Folgen seiner Unterschrift auf den Wechseln geflissentlich insofern getäuscht worden sein soll, als dabei ausdrücklich...... worden sei, dass dies Geschäft keineswegs der Einlösung der Wechselsumme seitens des Prinzen nach sich ziehen würde, weil anderweite Deckung vorhanden sei.

Worin die Vorstellungen bestanden haben, die dem Prinzen zur Zeit der Unterzeichnung der Wechsel über den Stand des gn. Emigrationsgeschäfts gemacht worden sind, erhellet aus den Akten nicht.

In den beigefügten beiden Schriften des Staatsanwalts Nörner sind sie nicht näher angegeben. Dem Untersuchungsrichter haben nach Inhalt des von ihm erlassenen Haftbefehls vom 20. Oktober Erklärungen Seiner Königlichen Hoheit vorgelegen, in Bezug auf welche nur bemerkt ist, dass sie das Unbegründete der behaupteten Forderungen des Wedecke erweislich machen. Zu den Akten sind dieselben nicht vernommen worden; ein Versuch durch die zeugeneidliche Vernehmung des Hofmarschalls Seiner Königlichen Hoheit Grafen Luchesini3 die nötige Einsicht in den Sachverhalt zu erlangen, ist fehlgeschlagen, da der Zeuge nur vom Hörensagen und auch solcher Gestalt nur Unzureichendes bekundet hat. Auch dass etwaige in dieser Beziehung gemachte Angaben, falls sie (für) das gen. Unternehmen günstig gelautet, mit der wirklichen Sachlage nicht übereingestimmt, also falsch gewesen, steht zur Zeit noch nicht fest. Die Folgerung aus dem, schon Mitte 1856 ergangenen kaiserlichen Verbote des Verkaufs der gen. Aktien stellt diesen Beweis so wenig her, als das Ergebnis den bei dem Notar Foula zu Paris dieserhalb eingezogenen Erkundungen und der jetzt bewirkten Vernehmung des Zeugen v. Magnus4 und Nulanot.

Eine Vorbringung falscher Tatsachen erscheint daher zur Zeit noch nicht festgestellt.

Vorstellungen über die Aussichten eines Geschäfts .... ein Urteil, welches nur aus bestimmten tatsächlichen Unterlagen zu entlehnen ist. Dergleichen sind nicht bezeichnet. Die Anpreisung eines Geschäfts als eines günstiger Erfolge versprechendes im Handel und Wandel erscheint für sich allein nicht strafbar.

Die angebliche Bevorwortung einer nicht eintretenden Reaktion der seitens des Prinzen, Königliche Hoheit, eingegangenen Wechselverbindlichkeiten lässt aus dem hinzugefügten Motive anderweitig vorgefundene Deckung erkennen, dass die gen. Erklärung eben nur ein Urteil über den Wert dieser Deckung enthält, und es kann auch hierin das Vorbringen einer falschen Tatsache nicht vorgefunden werden.

Zu der Wahrscheinlichkeit der Existenz eines Vergehens wird aber mindestens die Wahrscheinlichkeit aller wesentlichen Requisiten des Vergehens erfordert: Dass eine derselben, die erfolgte Vorbringung solcher Tatsachen nach gegenwärtiger Lage der Akten, bisher nicht zur Wahrscheinlichkeit gebracht worden ist, ist vorstehend ausgeführt.

Eben so wenig aber ist ein hinreichender Verdacht dafür vorhanden, dass Inhaftat Sontag derartige falsche Vorspieglungen gemacht. Aus den erwähnten Berichten des Staatsanwalts Nörner ist nicht5 zu entnehmen, welche Angaben Sontag und welche Wedecke gemacht hat, noch ob dergleichen von beiden gemeinschaftlich gemacht worden sind. Der Zeuge Graf v. Luchesini weiß über die Beteiligung Sontags hiervon selbst nur vom Hörensagen nichts Näheres. Welches der.... in Beschlag genommenen Schriftstücke mit irgendwelchen Ergebnissen für die Ermittlung dieses Umstandes in Betracht kommen könnte, hellet eben so wenig.

Auch des Inhaftaten eigene Auslassung in seiner verantwortlichen Vernehmung vom 4. v(origen) M(onats) enthält nichts ihn …, da er sich nur im allgemeinen dem Prinzen, Königliche Hoheit, gegenüber dafür geäußert, dass es die Absicht Wedecke (v. Hermsdorf) sei, das erwartete Geld zur Ausführung seiner.... zu verwenden, und dass Wedecke von dieser Verwendung einen günstigen Erfolg hoffte, seine eigene Absicht von der Sache aber zurückgehalten und namentlich nicht von der unterbleibenden Reaktion der von des Prinzen, Königliche Hoheit, eingegangenen Wechselverbindlichkeiten erwähnt haben will. So erscheint denn bei diesem ersten Anschuldigungspunkte zur Zeit6 eben sowenig die Existenz einer wider den Prinzen Carl, Königliche Hoheit, verübten Betruges im Sinne des § 206 Krimin. Ordnung wahrscheinlich gemacht, als der Verdacht der Miturheberschaft des Inhaftaten Sontag an einem solchen Vergehen im Sinne des §207 der Kriminal-Ordnung begründet und daher die Fortdauer der Haft des Sontag nicht gerechtfertigt.

Ad B: wird der Tatbestand der Erpressung darin gefunden, dass Wedecke sowohl wie Sontag unter Aufstellung unbegründeter Geldforderungen an den Prinzen Carl, Königliche Hoheit, denselben zur Hergabe von Geldern, die ihnen hätten zufließen sollen, durch die Drohung bestimmt haben sollen, bei der Verschreibung eines von dem Gläubiger des Wedecke, dem Fleischmann wider den Ersteren und den Prinzen angestrengten Prozesses, sofern derselbe nicht durch die beanspruchten, das Objekt des Prozesses um mehr als das Doppelte übersteigenden Geldes beseitigt werde, verschiedene, den Prinzen kompromittierende und strafbare Vergehen enthaltende Geldsachen veröffentlicht werden sollten.

Es ist hier nicht zu untersuchen, inwieweit Wedecke wegen dieses Vergehens hinreichend belastet erscheint, da er in einem Bericht des Oberamtmanns Rieder bezichtigt wird, seine Absicht jener Drohung auf noch eine über die gerichtliche Verhandlung hinaus gehende Tragweite zu verleihen, zu erkennen gegeben zu haben.



(Bl. 28 unscharf fotografiert, ebenso deren Rückseite oben)



Er hat aber schließlich dem Untersuchungsrichter diese letztere aus dem Paragraph des §209 Krim. Ordnung durch das Motiv den .. von Verdunklungen in der Untersuchung zu ….. Bei der inzwischen erfolgten Beschlagnahme der Papiere bei dem Angeschuldigten sowie der in...erfolgten verantwortlichen Vernehmung des Inhaftaten erscheint indes eine derartige Besorgnis nur auf ein geringes Maß zurückgeführt. Dass der Inhaftat durch sein bisheriges Verhalten dem Verdachte als werde er seine Freiheit zur Verdunklung der Wahrheit missbrauchen, selbst Vorschub geleistet, ist in dem Berichte des Untersuchungsrichters in keinerlei Weise motiviert, und eben so wenig hat eine begründete Besorgnis ausgesprochen werden sollen, dass der Inhaftat sich der ihn eventuell treffenden Strafe durch die Flucht entziehen werde. Der Umstand, dass möglicherweise nach erfolgter Auslieferung des Wedecke und Einsendung der bei ihm in Beschlag genommenen Korrespondenz sich noch weitere dringendere Verdachtsgründe gegen den Inhaftaten herausstellen können, kann den Gerichtshof nicht seiner Verbindlichkeit entheben zu prüfen, ob nach gegenwärtiger Lage der Sache ein genügender Grund zur Captur wider Sontag vorliegt, was nach vorstehender Ausführung verneint werden muss.

Ich bin daher der Ansicht, dass zur Zeit ein genügender Grund zur Verhaftung des Sontag (und) Fortdauer derselben nicht vorliegt und würde daher dieselbe aufheben.


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Einspruch des Staatsanwalts Nörner vom 4.12.1858 gegen eine Entlassung des Kaufmanns Sontag



Gegen den Bericht des Herrn Justiz-Minister Simons vermag ich nichts zu erinnern.

Herr Simons hat die Entgegennahme mündlicher Vorträge durch mich unter Verweisung auf den untertanmäßigen Weg wiederholt ablehnt. Ich habe mich darauf beschränken müssen, dem Oberstaatsanwalt Schwarck mündlich 2mal Vortrag über die Sache zu halten und habe vorausgesetzt, dass derselbe nicht ermangeln würde, den … der Jusitz von der Einleitung einer Untersuchung in Kenntnis zu setzen, welche Vermögen und Ehre eines Prinzen des Königlichen Hauses auf das empfindlichste berührte. Welche Maßnahmen dem Herrn Justizminister zu Gebote gestanden haben würden, sich näher zu informieren und etwaige Bedenken des Ober-Staatsanwalts zu retifiezieren, versage ich mir zu erörtern.

Was den Bericht des Oberstaatsanwalts betrifft, so ich , dass die Erklärung eines Untertans des ...Ministerii über das Entlassungsgesuch eines Inhaftaten insofern von der äußersten Wichtigkeit …, als der Widerspruch

(hier fehlen offensichtlich noch Seiten)

4. sie hätten ihm vorgelogen, dass es schon ... zu einer Einlösung der Wechsel durch den Prinzen kommen könne und kommen werde, weil anderweise Deckung vorhanden sei

Es ist mir in der Tat unerfindlich, weshalb die Richtigkeit der Behauptungen vorausgesetzt, in diesen Ausführungen der Tatbestand des Betruges nicht anerkannt werden soll.

Der Oberstaatsanwalt Schwarck gehe hierin weiter als das Königliche Kammergericht, welches nur zur Zeit eine genügende … nominiert (eine Beweisfrage), während er den Tatbestand schlechthin bemängelt, und zwar unter Berufung auf Oppenhof's7 Anmerkungen ad Nr. 2b zu §244 l.c.

Ich vermag mein Erstaunen über dieses Zitat nicht zu unterdrücken. Allerdings soll die durch die Vorbringung oder Unterdrückung von Tatsachen bewirkt werden. .. genügend nach Oppenhof: „allgemein täuschende Vorteile und Anpreisungen... Personen oder Sachen, angeblich...., nicht äußerlich .. durch die Sinne wahrnehmbare Eigenschaften und Vorgänge.“

(folgende Seite im Foto oben unscharf)

Die falsche Behauptung allein, …. Betrugsmitteln müsste genügen, den Tatbestand in dieser Beziehung zu erfüllen.

Gerade Oppenhof führt zu der fraglichen Stelle Beispiele an, in denen Tatsächliches zu erkennen ist, und in denen dies nicht der Fall sein soll. Er erklärt es nach einem Vorteil des …. für zulässig: „in der Versicherung, jemand sei zahlungsfähig („qut“), das Vorbringen einer falschen Tatsache zu finden.“

Dieser Fall entspricht dem vorliegenden ganz vollkommen (das Vorhandensein einer Deckungsmitteln ist gleichbedeutend mit zahlungsfähig sein) und wer den Beweis bestreitet, so kann derselbe jeden Tag durch die Vernehmung des Prinzen geführt werden.

Würde nach dieser Prüfung etwas vermißt, so müsste Antrag und Beschluss von Beweisen für Tatsachen …. durch welche dem Prinz, wenn sie Deutlichkeit zu gelangen, im höchsten Grade kompromittieren würde.“

Einen richtigen Beweis wird die Vernehmung des Prinzen Carl ...

… die Korrespondenz des Sontag, von der wir erst Bruchstücke in Abschriften haben, welche aber mit den Papieren des Wedecke und den vorhandenen Beweisstücken des Sontag'schen Schreiben geliefert.

Wenn dieses Schreiben überhaupt auf die in Rede … Erpressungen Bezug hat, so wird man berechtigt sein, daraus zu folgern, dass Sontag sich geweigert hat, daran teilzunehmen, so lange er sich nicht im Besitz des erforderlichen Beweises befindet.“

Der Zweifel über die Beziehung muss wieder ein gerechtes Erstaunen hervorrufen. Wir haben einen anderen Brief von 13. August bei den Akten, in dem Sontag einen vollständigen Plan für dies Arrangement und über die bei ..

(Foto vom Blatt oben unscharf)

... Wedecke auf Kosten des Prinzen … welches den Prinzen bewegen soll, auf den Plan einzugehen, ist nicht erwähnt! … in Aussicht gestellten kompromittieenden Veröffentlichungen.

Schon am 23. Juli schreibt Wedecke an Sontag: „Die Gerüchte warten nicht, und das Donnerwetter wird in Glienecke einschlagen, weil Sie und der Prinz sich ders Abwartens befleißigen. Tun Sie, was Sie wollen. Ich bin darauf gefasst, dass alles durch die Gerichte und durch die Presse festgestellt werden wird.“

Am 25. Juli schreibt derselbe an denselben: „Die Druckschrift, in welcher von dem P (Prinzen Carl), dem Herzog Wilhelm von Braunschweig8, einer gemissbrauchten Frau und deren erstochenem Mann die Rede ist, wird von dem Verfasser der Schrift bestätigt werden. Die Druckschrift erschien 1844, wurde aufgekauft und ist auf das strengste verboten worden; ich besitze sie aber.“

Wedecke stellt darauf seine Forderungen und schließt: „ Sagen Sie den Ratgebern des Prinzen, dass alles so kommt, wie ich es schrieb. Die Vorladung ist der Anfang und wenn man es darauf ankommen lässt, wird die Auszahlung von einigen 100.000 T das Drama beschließen.“

Tägliche Briefe arbeiten den Plan weiter aus, und den Zweifel an der Beziehung in dem Briefe vom 15. September ist in der Tat unbegreiflich.

Aber auch der Schluss, der aus demselben Briefe qw. gezogen wird, ist nicht richtig.

Bis zu jener Zeit waren die Bedrohungen anscheinend nur mit Andeutungen und mit einer gewissen Zurückhaltung bewerkstelligt. Jetzt verlangte Wedecke erstens Hervortreten damit: Nur dazu wollte sich Sontag nicht eher verstehen, als er die angeblichen Beweise in Urschrift erhielte. Er schrieb zurück: „Die einzige sichere Basis liegt für mich in den Briefen, und ich …, dass Sie endlich verständig genug sind, sie zu senden.“

Er sagt also unter dieser Bedingung seine Beihilfe auch bei dem extremen Mittel zu. Schon die jetzt vorliegende Korrespondenz berechtigt zu folgenden Annahmen.

Wedecke und Sontag haben Anforderungen an den Prinzen gestellt, von denen sie sich bewusst waren, dass sie rechtlich nicht durchgeführt werden konnten.

Wedecke hat mitkompromittierenden Veröffentlichungen gedroht, wenn der Prinz jene Anforderungen nicht erfüllen würde.

Er hat insbesondere 3 falsche Anschuldigungen der Notzucht, des Betruges und des Mordes präzisiert und dann Veröffentlichung in Aussicht gestellt.

Sontag hat dieselben genau gekannt und gewußt, auf welche Weise sein eigenes rechtswidriges Verlangen, wie es aus den von ihm formulierten Vergleichsvorschlägen erhellt, durch die Drohungen des Wedecke unterstützt wurde.

Diese Momente, in Verbindung mit dem Lucchesisischen Zeugnisse und die Berufung auf das Zeugnis des Prinzen Carl über die ihm mündlich von Sontag gemachten Andeutungen müssen genügen, um den Sontag der Teilhabe an den Vergehen der Erpressung schon jetzt für dringend verdächtig erscheinen zu lassen.

Ich vermag in der Verhaftung des Sontag keinen Fehler anzuerkennen. Diese... und die damit verbundene Stellungnahme

die Resultate …

die bis jetzt erzielt sind, welche ein

zur Benachteiligung eines Königlichen Prinzen enthüllt haben, und welche auch bei den voraussichtlichen Erfolgen der ferneren Untersuchung zur Verurteilung der Betrüger führen werden, während der Gang der Sache nicht abzusehen wäre, wenn man den Sontag auf freien Fuß gelassen hätte! Leider muss ich die größte Besorgnis aussprechen, dass es noch jetzt darin

gegen die bevorstehende gerichtliche Erhebungen in Paris missbrauchen wird.



Berlin, d. 4. Dez. 1858

Der Staatsanwalt Nörner

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Brief vom 6.12.1858 von Prinz Karl an seinen Bruder Wilhelm, den Prinz-Regenten (aufgrund der Erkrankung des Königs) (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25, Bl. 9)



Bester Wilhelm

Du weißt, wie ich die Freilassung des Kaufmanns Sontag für eine Verletzung ansah, von der der Min(ister) Simons trotz dem Interesse, die ich mündlich kund tat, erst Kenntnis erhielt, nachdem Du sie ihm mitteiltest. Du hast mir Gerechtigkeit in der Wed. Sache zugesagt – mehr verlange ich nicht!

Mein Gegner Schwarck hat seinen Bericht an Simons erstellt. Du gabst ihn mir auf der Eisenbahn. Ich habe die prägnatesten Stellen Nörner vorgelgt und von ihm den anliegenden Bericht erhalten. Beide Berichte stehen sich diametral entgegen, und die Aussicht N's wird durch den Bericht des Stadtgerichts (den ich Dir in Letzlingen9 übergab) an das Kammergericht unterstützt.

Jetzt aber lass Gerechtigkeit walten – lege Schwacks und den Nörnerschen Bericht nebst dem (einzufordernden) gerichtlichen Akten einem unparteiischen10 Manne deines Vertrauend vor und fordere seine rechtliche Ansicht

Ich schlage einen der beiden Präsidenten des Ober-Tribunals

(Min(ister) Uhden oder Schleikmann) dazu vor.

Dein getreuer Bruder Karl

Montag, 6.12.58

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Brief Carls an seinen Bruder, den Prinz-Regenten Wilhelm vom 12.12.1858 ( (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25, Bl.119)

 

Bester Wilhelm

in den Anlagen erfolgen die mir, von Dir mitgeteilten Antworten von Camphausen zurück, zugleich mit einer Ausarbeitung von G.R. Matzke, dem ich - als in der Sache eingearbeitet – beauftragte, noch einen Rettungsversuch für Cerf11 zu entwerfen.

In der Generals-Staats-Kasse – so heißt, glaube ich die Kasse, die zu Deiner Disposition steht – oder Gen ! Dispositions-Kasse, werden ja, zum 1. künftigen Monats wieder 360.000 eingezahlt.

Von diesen …. Du die verheißene Hilfe von 50tausend T gnädigst entnehmen. Papa gab den Tanten seines Vaters 200.000 auf Hypothek, ohne je einen Taler Zinsen haben zu wollen, bloß um dies Institut zu ermöglichen und zu halten, jetzt rettet der vierte Teil den Sohn vom Untergange, der sich so patriotisch...

Gerade dem ist von uns Brüdern geholfen worden, der Dich12 so infam 1848 ergriff ( dem Haus gegenüber Wittgensteins) und der Dich au dépend de Sa vie13 öffentlich verteidigte und jenen aus der Weinhandlung des Nörr unter den Linden hinauswarf – der soll banqurott werden? Es kommt ja nur auf Deinen Befehl an, und ihm ist geholfen.

Dein getreuer Bruder Carl

 



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Brief vom 17. Dezember 1858 von Prinz Carl in Berlin an Wilhelm, den Prinz-Regenten
(StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25:, Bl. 20 )


Bester Wilhelm,

In der Anlage überreiche ich Dir einen Bericht des Staats-Anwalts Nörner, welcher meine Befürchtungen für den Verlauf der Wed'schen Untersuchung bestätigt, sofern nicht Nörner auf energische Weise dem Oberstaatsanwalt Schwarck gegenüber geschützt wird, auf dessen Instanz der Staatsanwalt Wenzel, der seit 6 Monaten in der Wed. Sache mitarbeitet und mit dem ich in dieser verwickelten Angelegenheit – vor langen Wochen bereits konferierte und instruierte, abberufen wird.

Nachdem Sontag entlassen ist, entfernt man Wenzel, man wird Nörner von dieser Sache zu trennen wissen und man wird gradatim14 immer weiter gehen!

Ich habe beiden alles auseinander gesetzt und.rechne auf beide, sehe einer gerichtlichen Voruntersuchung unter Wenzels Zuziehung entgegen und müsste es als eine abscheuliche Plage ansehen, wenn ich mich wieder mit neuen Persönlichkeiten befassen müsste, die den Wust der verwickeltenTatsachen nicht mehr begreifen können.

Du hast mir Gerechtigkeit versprochen und ich bin davon durchdrungen, dass diese mir zuteil wird. Wenn die Sache in den Händen bleibt, welche sie mit unge... Interesse für Dich, für mich und für die Ehre unseres Namens seither betrieben haben.

Demzufolge bitte ich Dich

dem Justizminister Simons anzubefehlen, dass dem Staatsanwalt Wenzel das Dezernat in der Untersuchungssache Wed. bei der hiesigen Staatsanwaltschaft bis zum vollständigen gerichtlichen Austragen desselben belassen und die fortwährende Anfeindungen des Nörner durch den O.St.A. Schwarck ein Ende gemacht werde.

Von der schleunigen Erfüllung meiner Bitte hängt

ich bin dessen fest überzeugt und - zunächst der Gang der Untersuchung ab, und mit diesem verbunden die Ehre unseres Hauses und Deines

getreuen Bruders Carl

Darunter steht eine (für mich nicht entzifferbare) Antwort Wilhelm's v. 18.12 , dann v. 20.12 eine weitere von Carl, der seinem Bruder weitere Akten zusendet: „Anbei dende ich Dir, den im Vorstehenden.... Bericht Nörners, indem ich Dir seine Berücksichtigung nochmals ans Herl lege. Dein getreuer Bruder Carl“

 

Amerkungen:

 

 1 https://de.wikipedia.org/wiki/Diskontierung

2 inhibieren = hemmen, verhindern

3 Franz v. Lucchesini, Hofmarschall des Prinzen Carl und Sohn von Girolamo Luccesini

4 Anton von Magnus (1821-1882), preußischer Diplomat: https://de.wikipedia.org/wiki/Anton_von_Magnus,

5 doppelt unterstrichen

6 doppelt unterstrichen

 7https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Oppenhoff (1820-1899): - vermutlich dessen Vater Karl Joseph Oppenhoff (1779–1843) , Landgerichtspräsident in Kleve?

8 https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_(Braunschweig) 1806-1884, ab 1830 Herzog von Braunschweig

9  https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdschloss_Letzlingen

10 doppelt unterstrichen

11 Rudolf Cerf war beim Bau des Viktoria-Thaters Anfang 1852 in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zu seinen Problemen und der Hilfe des Prinzen Carl und des Prinz-Regenten Wilhelm: Rudolf Cerf: Die Abfertigung des Gustav Rasch, Berlin 1860, S. 7 f nach der Schrift des G. Rasch s: https://books.google.de/books?id=ikYRAAAAYAAJ&pg=RA1-PA1&hl=de&source=gbs_toc_r&cad=3#v=onepage&q&f=false

Zu dem dort genannten Brand-Direktor Scabell s: https://www.berliner-feuerwehr.de/ueber-uns/historie/leiter-der-berliner-feuerwehr/branddirekor-carl-ludwig-scabell-1851-1875/

12 doppelt unterstrichen

13 abhängig von seinem Leben - sein Leben wagend

14 gradatim = Schritt für Schritt

 


Haft und Tod des Eusebius Wedeke

 

Schreiben vom 10. Januar 1859 an das Ministerium des Königlichen Hauses „hier“

 

Der Geheime Hofrat a.D. Eusebius Wedeke (Hermsdorf) hat in der wider ihn eingeleiteten Voruntersuchung die Behauptung aufgestellt, dass er nicht mehr preußischer Untertan sei, , in dem er sich in Gemäßheit einer ihm durch den Geheimen Regierungsrat von Raumer bekannt gewordenen Order Seiner Majestät des Königs in einer vom Justizrat Gall aufgenommenen Notariatsakte im März 1848 verpflichtet habe, die preußischen Staaten für immer zu verlassen, und er dieser Verpflichtung im März oder April 1848 nachgekommen sei.

Es kommt darauf an festzustellen, ob eine Order des bezeichneten Inhalts von dem Justizrat Gall... Notariatsakt..... im Monat März 1848... Wedecke sich verpflichtet hat, die Preußischen Staaten für immer zu verlassen, darüber geben die Akten meiens ministeriums … keinen Aufschluss, auch ist mir die Existenz solcher.... Versprechung anderweitig nicht bekannt.... Endlich kann ich,.... keine Auskunft erteilen, ob der Wedeke im März oder April 1848, da er.... selbst die Preußischen Staaten verlassen hat, und zwar um so …Angelegenheiten der Polizei dem.... meines Ministeriums ganz fremd sind

(Unterschrift: Matbew?)

 

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29. Juni 1859: Schreiben von Wilhelm als Prinzregenten von Preußen an seinen Bruder Karl:1

= kurze und schwer lesbare Mitteilung, darum noch nicht veröffentlicht

 

24. September 1859 Brief der Preußische Gesandschaft in Frankreich (am) Paris,
an den Preußischen Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Freiherrn von Schleinitz

 

In Gemäßheit Eurer hochgeneigten Erlasses vom 19. /dieses Monats), die Forderung des hiesigen Hotelbesitzers Comte an den in Haft und Untersuchung befindlichen Geheimen Hofrat a.D. Wedke betreffend, habe ich nicht ermangelt, den Comte... in Kenntnis zu setzen, dass der Wedeke die fragliche Forderung auf Höhe von 4000 und einige hundert Franc anerkenne, jedoch nicht eher eine Zahlung in Aussicht stellen könne, als bis die jetzt gegen ihn anhängige gerichtliche Untersuchung beendigt und er in ...Stand gesetzt sein werde, aus dem …(?).. Unternehmen geltend zu machen und dadurch in den Besitz der nötigen Geldmittel zu gelangen.

Der Compte erklärte daraufhin, dass er sich bei jenem Bescheide unmöglich beruhigen könne, indem auf diese Weise, er niemals mit seiner Forderung befriedigt werden würde. Unter diesen Umständen bleibe ihm nur übrig, sich in einer Immediätsvorstellung an den Prinzen Carl von Preußen Königliche Hoheit zu wenden, um sich durch Hilfe dessen gnädige Verwendung in den Besitz der ihm schuldenden Summe, davon er als unbemittelten Mann und Familienvater dringend bedarf, zu gelangen. Sollte auch dieser Schritt erfolglos bleiben, so wäre er genötigt, eine gerichtliche Verfolgung gegen den Wedeke deshalb einzuleiten und außerdem dessen.Verfahren.. durch die hiesigen Journale der Öffentlichkeit zu übergeben.

Eurer Exzellenz habe ich nicht unterlassen wollen, von dieser Erklärung des Compte Mitteilung gehorsamst Mitteilung zu machen.

(In Berlin eingetroffen am 27. September 1859, III. HA MdA, ZB Nr. 1080 ( (Signatur 15722 priv.))

 


Am 28. Dezember 18592 – verstarb Eusebius Wedeke in der Untersuchungshaft in Berlin

 

1 GStA PK, BPH, Rep 51, Nr. 912

2 s. das Schreiben von Kamphausen vom 8. Februar 1860, III. HA MdA, ZB Nr. 1080 , Signatur oben auf dem Blatt: III 2397pr

 

 


Rückgabe der Orden

 

Schreiben vom 8. Februar 18601 von Camphausen

Der unterzeichnete hat sich erlaubt, Seine Exzellenz, den Königlich Preußischen Staats-Minister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Herrn Freiherrn von Schleinitz2 am 11. Januar v. J. um eine geneigte Mitteilung in Betreff des Königlich Preußischen Geheimen Hofrats a.D. Wedecke zu ersuchen und ist durch eine geehrte.... vom 21. desselben Monats mit einer vorläufigen Erwiderung darauf versehen worden.

Äußerem Vernehmen nach ist der Wedecke am 28. Dezember v. J. hier in Untersuchungshaft verstorben und die Regierung des Unterzeichnenten wünscht, die (Deloration ?) des dem Wedecke verliehen gewesenen Commandeurs Kreuzes des Königlichen Guelphen Ordens zweiter Klasse zurückgeliefert zu erhalten.

Der Unterzeichnete erlaubt sich zu diesem Zwecke die hochgeneigte Vermittlung Seiner Exzellenz des Herrn Minister Freiherrn von Schleinitz in Anspruch zu nehmen, indem er zugleich diese diese Angelegenheit benutzt, um höchstdemselben die Auslieferung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erinnern.
Berlin, den 8. Februar 1860 .. .Kamphausen3



13. Februar 1860: Schreiben an den Königl. General-Adjudanten4


Der hiesige Königlich Hannoversche Gesandte hat meine Vermittlung in Anspruch genommen, um das dem hierselbst vor einigen Monaten in gerichtlicher Untersuchungshaft verstorbenen Geheimen Hofrat a.D. Wedecke verliehen gewesene Kommandeurskreuz des Hannoverschen Gülphen- Ordens zurück zu erhalten.

Die Königliche Generals-Ordens-Kommission ersuche ich ergebenst, mich gefälligst in den Stand zu setzen, dem obigen Antrage entsprechen zu können

Berlin, den.. (Unterschrift )

 


 

 Die Bitte der Witwe Emma Wedeke um eine Pension und Vermögen an den Prinz-Regenten Wilhelm

( alle aus dem (GStA PK HA Rep 100, Nr. 813)

 

15.03.1860 schrieb Emma Wedecke aus Schiltigheim bei Straßburg (oben steht mit anderer Schrift: An das Ministerium des Königlichen Hauses zum Bericht. Berlin, den 31.3.60)

 

Ihre Königliche Hoheit

Prinz-Regent.

 

Erlauben allergnädigst meine Bitte Ihnen zu Füßen zu legen! Meine Lage ist seit der Verhaftung und Tod meines Mannes eine verzweifelnde Armut geworden, und bitte Ihre Königliche Hoheit gnädigst, um eine Pension und einiges Vermögen für meine 4 unversorgten Kinder1! Seit 4 Wochen bin ich in die bitterste Armut geraten und habe 300 fr Schulden.

Die Gnade Ihrer Königlichen Hoheit, unschuldige Untertanen nicht verderben zu lassen, bin ich in der Hoffnung, meine Bitte nicht ungehört entgegen zu sehen.

 

In der allertiefsten Ehrfurcht ersterbe ich mit meinen Kindern

Ihrer Königlichen Hoheit Prinz-Regent
aller untertänigst

Emma Wedeke v.2 Hermsdorf

 

 

*******

 

 

Ein Schreiben mit Korrekturen und Randbemerkungen von (?):


Berlin, den 18. April 18603

An den Regenten-Prinzen von Preußen K. Hoheit

 

für K. Hoheit unterlasse ich nicht, in der Anlage das dem Ministerium des Königlichen Hauses zur Berichterstattung zuge.... Immediats-Gesuch der verwitweten Geheimen Hofrat Wedeke zu Schiltigheim bei Straßburg von.... vom 15. vorigen Monats, in welchem dieselbe um Unterstützung bittet, mit folgendem Vermerken volluntertänigst wieder vorzulegen.

Der Geheime Hofrat Eusebius Wedeke, auch Hermsdorf genannt, ein Sohn des zu Königsberg zu Preußen... Oberhof-Predigers und Rektors der Universität Wedeke, welcher zuletzt Preußischer Konsul in Galatz und als solcher mittels Alerhöchster Order vom 28. August 1846 unter Gewährung einer Staats-Pension von jährlich 1125 T verabschiedet, gleichzeitig ihm jedoch die Verpflichtung auferlegt, bei Verlust seiner Pension seinen Wohnsitz, weder in Berlin noch in dessen Hause zu nehmen.

Am 25. März 1848 wurden ihm bei seiner vorübergehenden Anwesenheit hier in Berlin mit Allerhöchstem Befehl Sr. Majestät des Königs aus einer gewissen Veranlassung 30.000 T. Courant aus dem Konfideikommis-Fonds ausgezahlt, wogegen er sich in einer darüber aufgenommenen Verhandlung unter anderem wiederholt dazu verpflichtete, bei Vermeidung des Verlustes seiner Staats-Pension seinen Aufenthalt und Wohnsitz außerhalb Preußens und Deutschlands zu nehmen.4

(hier Streichungen...)

Straßburg im Elsass, wo er in dem letzten Jahre unter dem Namen seines...von Hermsdorf mit seiner Familie lebte. Obwohl ihm durch Allerhöchste Order vom 24. März 1858 nur die Erlaubnis erteilt war, den Namen Hermsdorf zu führen. Am 28. Oktober 18858 wurde seine Verhaftung im Großherzogtum Baden bewerkstelligt, und dass er demnächst im Januar d(ieses ) J(ahres) während seiner Untersuchungshaft im Gefängnis des hiesigen Stadtgerichts verstorben, soweit darüber Aufschluss ergaben, ohne Hinterlassung von Vermögen.

Seine zurückgelassene Familie besteht außer der Bittstellerin selbst, einer geborenen Devenu, welche seit der Verhaftung Ihres Mannes  in größter Zurückgezogenheit in Schiltigheim bei Straßburg lebt - noch aus zwei Töchtern, Charlotte und Marie, im Alter von 25 und 24 Jahren und aus zwei Söhnen, von denen der eine, Eusebius 22 Jahre alt, in Straßburg die Rechte studiert (hier steht am Rand mit anderer Schrift folgende Einfügung: dieses Studium aber aus Mangel an Subsistenzmitteln nicht vollendet hat) hat, sich jetzt bei seiner Mutter aufhält, - der Andere, Julian Eusebius, 21 Jahre, sich Studierens halber hier in Berlin befindet, ohne jedoch förmlich(an) der Universität immatrikuliert zu sein.

Was die Verhältnisse der Hinterbliebenen betrifft, so scheinen dieselben so weit, das wir darüber hier schon Aufschluss verschaffen können, allerdings beschränkter Art zu sein. Letzteres schon oben volluntertänigst bemerkt, ergaben die in dieser auf meine Veranlassung dienstlich geprüften Untersuchungs...5 nicht, dass Wedeke Vermögen hinterlassen habe. Im... bin ich gestern noch lange der Sache bei meinen …. Nachforschungen.... amtlichen und den Mitteilungen.... gewesen, welche mir teils von dem hier.... von... selbst, teil gemacht worden sind, welche von den den Verhältnissen seiner Familie nähere Kenntnis haben. Diese Mitteilungen stimmen jedoch dergestalt mit einander überein, dass ihre Richtigkeit wenigstens in den Hauptpunkten begründeten Zweifeln kaum unterliegen dürfte. Nach denselben.... soll alles Vermögen, welches der Wedeke früher besessen hat und so.... auf die 30.000 T., welche ihm in diesem 1848 aus dem Kronfideikommis-Fonds gezahlt wurden, von welchen aber... seine Familie nicht.... überwiesen in seine... Spekulationen, Projekte in nicht ehrlicher Weise allmählich verloren gegangen... sein muss, seine Hinterbliebenen nicht....

Sohn Eusebius, der bei seiner Mutter lebt, hat sein in Straßburg... Studium der Jurisprudenz wegen Mangels an Subsistenzmitteln aufgeben müssen und dem jüngere Sohn6 Eusebius wurde sein Aufenthalt hier in Berlin letzigleich durch die Unterstützungen möglich gemacht, welche ihn in seinen Umstand brachten, der allenfalls nun die...



Kreisbaumeister Wedeke zu Pritzwalk, - die Witwe des Verstorbenen selbst endlich, die mit ihren Kindern in größter Zurückgezogenheit … des Dürftigkeit zu Schiltigheim

 

*******

 

Abschrift eines Schreibens vom 20. April 1860:

 

Eurer Exzellenz
überreiche ich in Befolgung des mir durch den Geheimen Ober-Justizrat Friedberg erteilten Auftrag rücksichtlich der Wedeckschen Papiere das so eben von dem Grafen zu Lippe erhaltene Schreiben mit den gehorsamen Bemerken, dass Wedecke die darin angeführte Bemerkung bezüglich den eine höchste Person kompromittierenden Papiere auch mir gegenüber gemacht hat.

 

(gez.:) Schwarck

 

 

Abschrift des Schreibens des Grafen zu Lippe Berlin, 20. April 1860:

 

Euer Hochwohlgeborene begehre ich mich gehorsamst anzuzeigen, dass nach den mit dem Stadtgerichtsräten Krüger und Steinhausen abgehaltenen Besprechungen von denjenigen Papieren, die gegen Wedecke in Beschlag genommen worden sind und zur gerichtlichen Gewahrsam genommen worden sind, keine abhanden gekommen sind, dass aber nach den früheren Äußerungen des Wedecke angenommen werden muss, letzterer habe die für eine höchste Person kompromittierenden Papiere in der Schweiz oder in Württemberg bei einem No(tar) deponiert.

 

 

 

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Ich will auf den Bericht vom 18. d(ieses) M(onats) der Witwe des Geheimen Hofrats Wedeke ein einmaliges Gnadengeschenk von 200 T gewähren, welche ihr bei Ablehnung ihres zurückgesandten Pensions-Gesuchs aus dem Kronfideicommissfonds zu zahlen ist.
Berlin, den 23. April 1860
Im Namen Seiner Majestät des Königs (Unterschrift:) Wilhelm

 

 

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Schreiben vom Emma Wedecke vom 11.5. aus Schiltigheim bei Straßburg (oben steht das Datum 14.5.60 – also vermutlich eingetroffen):

 

Euer Exzellenz

Das Schreiben und Anzeige eines Gnadengeschenks von S. K. Hoheit Regenten-Prinzen mit 200 T ist mir zugekommen! Erlauben Euer Exzellenz, dass ich meine Bitte in Ihre Hände lege, da mein Schicksal mit meinen Kindern seit der Verhaftung und Tod meines Mannes Eines - ohne Grenzen ist, wenn ich bei meinem tiefsten Leid nicht Pension und einiges Vermögen für meine vier unversorgten Kinder vom Königl. Preußischen Hause zu erwarten hätte!

Mein verstorbener Mann, der dem Militär wie dem Staate von 1820 bis 1847 die treuesten Dienste geleistet, dem hochseligen Königl. Majestät das Glück hatte im Vertrauen Nahe zu stehen wie dem Königlichen Hause überhaupt. Und für all Dieses muss ich mich mit meinen Kindern gegenwärtig in herbstem Elende sehen, und bin durch diese grausamen abschlägigen Bitten im fremden Lande der Verzweiflung nahe gebracht.

Euer Exzellenz ersuche ich ergebenst, die Gnade mir zu erzeigen, diesen … Brief S. K. Hoheit dem Prinz-Regenten gütig zu überweisen! Und ein gütiges Wort über meine Armut um eine Pension und einiges Vermögen für meine Kinder einzulegen

 

Mit tiefster Hochachtung

Euer Exzellenz untertänige

Emma-Wedecke-Hersdorf

Witwe

 

 

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21.5.1860

 

Euer Exzellenz (mit Bleistift steht hier : v. Obstfelder7)

 

verzeihen gütigst, dass ich um ihre baldige Antwort auf meine abermalige Bitte an S.K.H. den Regenten-Prinzen erbitte! Es ist mir nach dem empfangenen Gnadengeschenk von 200 T nach Abzug meiner Schuldzahlungen nur 250 fr zum weiteren Lebensunterhalt mit meinen Kindern übrig geblieben, und sehen Euer Exzellenz wohl ein, dass damit die fernere Zeit bald die widerfahrende Geldnot erzeugt.

Sollte ich so unglücklich sein, meine Bitte nicht geneiget zu sehen, - und in völliger Armut durch das traurige Schicksal meines verstorbenen Mannes mit meinen Kindern gestürzt zu sein,- so bleibt mir nichts anderes übrig als „die Anerbietungen anzunehmen, die mir zu meinem verlorenen Vermögen verhelfen soll!“ Ich bitte nochmals Eure Exzellenz8 ein gnädiges Wort für mich bei S.K. Hoheit Regenten-Prinzen einzulegen, dass ich die hohe Gnade, von S.K. Hoheit, Regenten-Prinzen empfange – meine Bitte in Erfüllung zu sehen. - In Zeit von 12 Tagen wäre ich gezwungen, den Anerbietungen eine bestimmte Antwort zu geben.

Mit tiefster Hochachtung

Euer Exzellenz

untertänige

Emma Wedeke-Hermsdorf

Witwenpension

 

Schiltigheim

21.5.1860

 

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Ich ermächtige das Haus-Ministerium auf den Bericht vom 18. d(iesen) M(onats). das hierbei zurückgesandte erneuerten Pensionsgesuch der Witwe des Geheimen Hofrats Wedecke genannt Hermsdorf abzulehnen. Berlin, den 2(?) Mai 1860

Im Namen Seiner Majestät des Königs

(Unterschrift: ) Wilhelm

 

 

 

darunter mit anderer Handschrift:

 

Nach meinem heute bei S. Königlichen Hoheit dem Prinzen-Regenten … mündlicher... bleibt dieser Befehl unausgeführt.

Berlin, den 1. Juni 1860

(Unterschrift:) von u. zu Mühlen

 

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An die „verwitwete Frau Geheime Hofrätin Wedeke Hermsdorf

Hochwohlgeborene
zu Schiltigheim bei Strasburg“

 

Berlin, den 2. Juni 1860

 

Euer Hochgeborene

haben sich an des Regenten-Prinzen von Preußen Königliche Hoheit mit der Bitte um Gewährung einer Pension gewendet und dieses Gesuch in einem Privatschreiben an den Geheimen Rat von Obstfelder vom 21. Mai noch besonders.... Das letztere Schreiben ist, da der Herr Obstfelder in einer Badekur begriffen und abwesend ist, ich aber durch Allerhöchsten Befehl mit seiner Vertretung beauftragt bin, in meine Hände gekommen.

Aus den mir bei dieser Angelegenheit vorgelegten Akten entnehme ich, dass das Pensionsgesuch noch nicht als definitiv erledigt zu betrachten ist, vielmehr die endliche Entschließung auf das... Gesuch vom 11. Mai noch zu erwarten steht,; inzwischen gibt mir das Schreiben, welches … Hochwohlgeboren an den Herrn Obstfelder gerichtet Veranlassung noch eine Nachfrage zu halten. In dem Schreiben ist nämlich gefragt:

„Euer Hochwohlgeboren bleibe für den Fall der Nichtgewährung der Bitte nichts anders übrig, als die Anerbietungen anzunehmen, die Ihnen zu Ihrem verlorenen Vermögen verhelfen sollen.“

Es entsteht die Frage, ob und was in dieser Beziehung Seiner Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten vor der endlichen Beschlussnahme angelegen werden soll. Da kaum zu glauben ist, dass die sehr allgemein gefallene Bemerkung auf die Allerhöchste Entschließung von Einfluss sein werde, so würde ich bitten, dem Königlichen Haus- Ministerium, sofern es in der Hochwohlgeborenen Wünschen liegt, dass daran Sr. Königl. Hoheit Kenntnis gegeben werden, soeben eine möglichst genaue Aufklärung... zu geben.

Die Antwort kann an das Ministerium des Königlichen Hauses in den nächsten Wochen, bis wohin der Herr von Obstfelder abwesend sein wird, an mich vertraulich gerichtet werden.

Gez.: v.u.zu Mühlen
Wirklicher Geheimer Ober-Justizrat

 

 

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7. Juni 1860 ( wohl angekommen, unten drunter steht: „Schiltigheim 5.6.60 bei Strasbourg“


Eurer Exzellenz

an mich gerichtetes Schreiben in Betreff meiner Bitten an den Regenten-Prinzen von Preußen, Königliche Hoheit, welche ich … dass ich die .. habe und mir die Gnade nicht abzuschlagen ist, - von S.K. Hoheit des Regenten-Prinzen, die erbetenen Gaben aus Seiner gnädigen Hand für mich und meine Kinder zu erreichen! -
Was den Punkt in meinem Schreiben betrifft „Eine bestimmte Antwort den Anerbietungen, die man mir um meinem ältesten Sohn Eusebius gemacht hat – liegt darin, dass man uns aus der Schweiz von mir und meinem Sohn zweimal dringend die ganze Vollmacht verlangt, um den seit dem Tode meines Mannes gestörten Prozess – weiter fortsetzen zu dürfen!“

Meine Kinder und ich halten uns davon fern! Und bitte ich Euch Exzellenz dringend, die gnädige Stimmung von S. K. Hoheit des Prinz-Regenten für uns zu gewinnen! Sämtliche Schriften befinden sich im Schweizer Gerichtshofe, wie auch Königliche Privatbriefe bei Herrn W... Schrub in Verwahrung sind! -

Man will uns die Hoffnung rauben – dass der Preußische Regent für uns sorgen wird. - So bin ich doch im festen Glauben, dass „der Prinz-Regent Königliche Hoheit, die Familie, deren Mann und Vater einst so große und treue Dienste den Herrschenden leistete, - nicht verstoßen wird!!“ und erinnerte ich für uns den größten Schutz von Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten!! - Anbei einige Notizen aus der Schweiz an uns. - Euer Exzellenz werden die Gnade haben, und diese meine Sache sobald als möglich im Vortrage bringen, damit mir und meinen Kindern bald geholfen ist.

Mit größter Hochachtung

Euer Exzellenz ergebene

Emma Wedeke-Hermsdorf

Witwe

Die Notizen – in Schönschrift geschrieben auf einem Blatt:

 

Basel, 18. April 1860

 

----- Einen großen Teil aber seiner Papiere gelang es mir noch rechtzeitig in Pratteln zu retten und diese in sicherer Verwahrung. Ich habe sie geprüft und erfinden sich sowohl unter ihnen als unter denen, die mir schon von Schiltigheim aus gesandt worden sind, nicht un... Aufschlüsse über die Prekären Verhältnisse des Herrn Baron, namentlich über seine Stellung zu Sonntag, und zu dem Prinzen Carl; sie dürften Ihnen früher oder später noch von Nutzen sein, um etwa eine Entschädigung, die ihrem Vater, wie ich glaube, mit Recht gebührt, auszuwirken, auch sind dann noch Notizen und Anmerkungen vorhanden über Verhältnisse zu gewissen deutschen Höfen, davon dass Baron in früherer Zeit sehr... liche Dienste geleistet, die noch auf Vergeltung erwarten, überhaupt glaube ich, würden Sie in den Papieren noch ein vielfältiges Material finden.-----

 

Basel, 10. Mai 1860

 

---- Auch an die Schriften, die hier in Baselland liegen, wollen Sie gefälligst denken. Wenn Sie etwas vorzunehmen beabsichtigen, so wollen Sie gefälligst eine Vollmacht ungefähr in beiliegendem Sinne unterzeichnen, entweder allein oder zugleich mit ihrer Frau Mutter und die Unterschriften beglaubigen lassen -------

 

Basel, 16. Mai 1860

 

----- Auch für Sie erschien es von Interesse, die Schriften zu erhalten, ohne Zweifel werden Sie daraus noch Notizen schöpfen, die Ihrem Auftreten und der Begründung ihrer Anzeige eine große Unterstützung bieten können. -----

 

 

 

Amerkungen zu den Schreiben um eine Witwenpension

 

 

1Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt alle schon länger volljährig!!!

2 Hier verwendet Emma Wdeke also das „von“, durch das sich ihr Mann als Baron von Hermsdorf ausgegeben hat!

3 Am Rand steht von anderer Handschrift: u.a. 15.3.1860 Immediatss... von

4 Hier längere Einfügung am Rand von anderer Handschrift in der zweimal die 30.000 erwähnt werden.

5 Dazu Randbemerkung von der anderen Handschrift

6 Hier steht noch viel am Rand mit der anderen Handschrift geschrieben

7 Offensichtlich eine Beamtenfamilie. Aus späterer Zeit sind Vertreter dieser Familie im Internet zu finden, so von einem General im 2. Weltkrieg

8 Hier eine Unterstreichung mit Bleistift von anderer Hand

 

21.04. 1860 : Schreiben von Wilhelm als Prinzregentenvon Preußen an seinen Bruder Karl:5 -

- Noch nicht veröffentlicht, da schwer lesbar. Es geht offensichtlich um die Versetzung des Staatsanwalts Nörner.

28.04.1860: Schreiben von Wilhelm als Prinzregenten von Preußen offensichtlich  an seinen Bruder Karl:6 
- Es geht um Sontag und seine Kaution

Anmerkungen:

1 GStA PK, III. HA MdA, ZB Nr. 1080 , Signatur oben auf dem Blatt: III 2397pr

2 https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_von_Schleinitz, Staatsminister der auswärigen Angelegenheiten (1858-61)

3 Otto von Kamphausen (1812-1896) - https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_von_Camphausen

4 GStA PK, III. HA MdA, ZB Nr. 1080 - Signatur auf dem Schreiben: III.2397

5 GStA PK, BPH, Rep 51, Nr. 912

6 GStA PK, BPH, Rep 51, Nr. 912




27. Februar 18617:

Eurer Exellenz bitten wir in der Nachlaßsache des Geheimen Hofrats Eusebius Wedekcke

Wedecke W 105. 1860 ganz gehorsamst :
Hochgenehmigtest das anliegende an das Kaiserlich Französische Gericht über Schiltigheim8 bei Strasburg gerichtete diesseitige Schreiben, auf gesandschaftlichem Wege befördern lassen zu wollen.



Daneben in der linken Spalte, wohl eine Korrektur der Gerichtsbezeichnung :

Berlin den 15. März 1861

den Königl. Gesandten, Baron …. zu Paris

In der Nachlaßsache des Geh. Hofrats Wedeke übersende ich .. … vom 2. Februar d. J. den sie … Königl. Stadtgerichtes mit dem er …, davon Beförderung … dem Gericht über Schiltigheim9 bei Strasburg gefälligst zu vermitteln

Berlin... (Signatur10)

 

20. Juni 61 .: Schreiben des Prinzregenten /Königs Wilhelm I an Prinz Carl (Friedrich Wilhem IV. starb am 2. Januar 1860, die Selbstkrönung seines Bruders Wilhelm, des Prinzen von Preußen fand am 18. 10.1861 in Königsberg statt.)  in: BPH, Rep 51, Nr. 912

= nicht veröffentlicht, da schwer lesbar

 

Anmerkungen:

 

 

7 GStA PK, III. HA Mda, ZB Nr. 1080: Oben steht: III 5160 pr: 14. März 1861

8 https://de.wikipedia.org/wiki/Schiltigheim bei Straßburg, damals ein kleiner französischer Ort

9 s. Anm. 137

10 Unterschrift entspricht der des Schreibens vom 18. Febr. 1860

 

 


Die Flucht des Herrn Sontag und ihre Folgen

10. April 1861: Schreiben des Jusitz-Minister Bernuth1 an den Präsidenten des Königlichen Stadtgerichts Herrn Holzapfel.2

Der von Ihnen Herr Stadtgerichts-Präsidenten in der Untersuchungssache wider den Kaufmann Sontag erstellte Bericht vom 3. vorigen Monats lässt in mehrfachen Punkten eine Ergänzung beziehungsweise Erläuterung notwendig erscheinen und wollen Sie demgemäß eine solche, unter Wiedereinweisung der Akten in einem ferneren Berichte darlegen.

Es werden hierbei namentlich folgende Punkte ins Auge zu fassen sein:

1. Nach dem Berichte vom 3. wurde am 5. November vorigen Jahres die bürgerliche Exploration des Sontag durch den gerichtlichen Physikus verfügt und da letzterer die Angaben des Privat-Arztes über seinen Körperzustand nicht bestätigte, unter Zurückweisung des Gesuchs um Umwandlung der Gefängnisstrafe in Festungsarrest, dem Verurteilten aufgegeben: sich binnen 3 Tagen bei der Gefängnis-Expedition zu gestellen.

Hierauf hätte der Sontag sich am 8. November zur Annahme bei der Expedition des Gefängnisses einfinden müssen, und es fragt sich, weshalb, als dies nicht geschehen war, das Gericht nicht ungesäumt Verfügung traf, seine Verhaftung zur Ausführung zu bringen?

Das ist nicht nur nicht geschehen, vielmehr scheint bis zum 26. November , also mehrere Wochen hindurch, die Sache ganz geruht zu haben, bis Sontag selbst unter jenem Tage sie durch den Antrag, ihn, die Strafe im Kreisgerichts Gefängnis verbüßen zu lassen wieder in Anregung brachte.

2. Nachdem auf diesen Antrag das Kreisgericht unter dem 1. Dezember pr. requiriert war, die Strafe in seinem Gefängnisse zu vollstrecken, ist bis zum 31. jenes Monats wiederum nichts geschehen, vielmehr an jenem Tage erst die Antwort dahin ergangen, dass er mit Rücksicht auf die inzwischen veränderten Jurisdiktionsverhältnisse die Strafvollstreckung dem Stadtgericht überlässt.

Es wird daher aufzuklären sein, weshalb das requierierte Stadtgericht in der Zeit vom 1. bis 31. Dezember keine Nachfrage gehalten hat, ob und was auf seine Requisition an das Kreisgericht geschehen sei? So wie ferner dieses sich darüber wird zu rechtfertigen haben:

weshalb mit der Ausführung der Requisition so lange gezögert und die Antwort darauf erst nach Ablauf von fast 4 Wochen gegeben hat?

Betreffs dieser Aufklärung haben Sie Sich, Herr Präsident schleunigst mit dem Direktor des Kön. Kreisgerichts in Verbindung zu setzen.

3. Auf die Antwort des Kreisgerichtes vom 31. Dezember wurde dem Sontag unter dem 5. Januar

unter Androhung der Verhaftung aufgegeben, seine Strafe in der Stadtvogtei anzutreten.

Dies war bis zum 12. nicht geschehen und erst an diesem Tage wurde das Polizei-Präsidium um Verhaftung desselben requiriert.

Es fragt sich daher, weshalb man als der Ungehorsam des Sontag schon am Tage nach der ihm behändigten Verfügung vorlag, so lange gezögert hat, das Polizei-Präsidium um seine Verhaftung zu requirieren?

4. Nachdem die vom Kammergerichte in Folge eines angebrachten Gnadengesuches eingeforderten Akten am 5. Februar wiederum beim Stadtgerichte eingegangen waren, ist erst am 14. März das Polizei-Präsidium von neuem um die Verhaftung des Sontag requiriert worden. Da inzwischen von ihm gemachten Weiterungen und Schwierigkeiten wegen seines angeblichen Krankheitszustandes scheinen diese Verzögerung um so weniger zu rechtfertigen, als nach den früheren Vorgängen der Verdacht, dass bloß Simulationen vorlägen, nicht zurück zu weisen war.

5. Die unter dem 14. März an das Polizei-Präsidium gerichtete Requisition, um Verhaftung des Sontag ist bis zum 26. jenes Monats, also 12 Tage unbeantwortet geblieben, ehe das Stadtgericht sich veranlasst gesehen hat, die Erledigung in Erinnerung zu bringen und

6. dieses Erinnerungsschreiben am 3. April gleichfalls noch unbeantwortet gewesen, ohne dass seitens des Stadtgerichts etwas Weiteres in der Sache veranlasst worden wäre.

Bereits in meinem Reskript vom 5. vorigen Monats habe ich Ihnen aufgegeben, welche Antwort das Polizei-Präsidium auf das letzte Erinnerungsschreiben des Stadtgerichts gegeben hat, und ich sehe diese Anzeige, wie der ferneren entgegen.

was rücksichtlich der Einziehung der bestellten Kaution seitens des Stadtgerichtes verfügt worden ist, und

ob die Papiere, mit denen jene Kaution bestellt worden, sicher sind, und deshalb realisiert werden können?
So wie endlich

ob und event. welche Maßregeln getroffen worden sind, um des Flüchtigen wieder habhaft zu werden?

Die Erstattung des Berichtes sehen Sie, Herr Präsident tunlichst zu beschleunigen

Berlin, den 10. April 1861

Der Justiz-Minister
gez.: von Bernuth



11. April 1861: Antwortschreiben des Stadtgerichts-Präsidenten Holzapfel an den Königlichen Staats- und Justizminister Herrn von Bernuth3:

Der Stadtgerichts-Präsident Holzapfel berichtet in der Untersuchungssache wider den Geheimen Hofrat a.D. Wedeke und den Kaufmann Sontag W. N 7 de 1859 II. Auf das sich vom 10. April :

Eurer Exzellenz beehre ich mich in unten bezeichneter Untersuchungssache auf das hohe Reskript vom gestrigen Tage in Ergänzung des Berichts vom 3. dieses Monats unter Wiedereinreichung der Wedeke-Untersuchungsakten Vol gen IV und VII Folgendes gehorsamst zu berichten:

ad 1. Unter dem 5. November1860 ist der gerichtliche Physikus Ober-Medizinalrat Dr. Casper von dem Gerichte um Exploration des Sontag requiriert. Das eingeforderte Gutachten des Geheimen Rats Casper vom 10. November pr. ist aber erst am 19. November pr bei dem Gericht eingegangen und es wurde nunmehr schon am folgenden Tage (20. November) dem Sontag aufgegeben, sich binnen 3 Tagen zur Strafantretung zu gestellen. Diese Verfügung ist ihm durch den betreffenden Postbeamten am 25. j. M informiert worden und mit Ablauf der Frist am 26. November, suchte Sontag die Bewilligung nach, die Strafe im Gefängnis des hiesigen Kreisgerichts verbüßen zu dürfen. Auf dies Gesuch ist, weil die Akten inzwischen bei der Staatsanwaltschaft sich befanden, unterm 3. Dezember pr das Kreisgericht um Strafvollstreckung requiriert und Sontag angewiesen worden, sich dort zu gestellen.
Das Verlangen des Sontag erschien gerechtfertigt, weil er damals im Bezirk des Kreisgerichts, nicht in dem des Stadtgerichts seinen Wohnsitz hatte.

Hierauf hat die Sache in der Zeit vom 8. bis 26. November v(origen) J(ahres) keinesweges geruht, ist vielmehr ununterbrochen im Geschäftsbetrieb gewesen.

Ad 2: Die Ausfertigung des am 1. Dezember an das Kreisgericht verfügten Requisition um Strafvollstreckung ist allerdings erst am 10. Dezember zum Antrag gekommen und trifft dieses bereits von mir gerügte Verfahren einen sonst sehr fleißigen und zuverlässigen Bürobeamten. Von dem Kreisgericht, bei welchem die über Post ihm zugegangene Requisition am 13. Dezember v(origen) J(ahres) präferiert wurde, ist schon folgenden Tages das Mandat zur Gestellung an Sontag erlassen und am 18. Dezember ihm durch einen Boten insinuiert worden. Das Kreisgericht hat dem Sontag mit Rücksicht auf die erforderlichen Regelung seiner Privatverhältnisse zum Antritt seiner Strafe bis zum 27. Dezember, also eine 9tägige Frist erteilt. Unter diesem Datum, dem 28. Dezember, bat Sontag um eine Nachricht, bis zum 8. Januar d. J. Das Kreisgericht bewilligte diese nicht, sondern gab nun die Requisition unerledigt zur weiteren Veranlassung an das Stadtgericht zurück, da inzwischen der Stadtteil, in welchem Sontag wohnt, in den Jurisdiktionsbezirk des Stadtgerichts übergegangen war.

Hierauf kam dem Kreisgericht nicht wohl der Vorwurf gemacht werden, dass es der Requisition des Stadtgerichts nicht schleunigst genug Folge geleistet habe und eine von diesem etwa veranlasste Erinnerung würde den Stand der Sache nicht haben verändern können.

Aus diesem Grunde und um den von Eurer Exzellenz befohlenen Bericht möglichst schnell erstatten zu können, habe ich von einem weiteren Benehmen mit dem Direktor des Kreisgerichts zur Zeit absehen zu dürfen geglaubt.

Ad 3: Unter dem 5. Januar d(ieses) J(ahres) ist dem Sontag aufgegeben worden, sich bis zum 8. des Monats in der Gefängnis-Expedition einzustellen. Am 10. Januar ist bei der Gefängnis-Expedition angefragt worden, ob Sontag sich gestellt habe, und auf die verneinende Auskunft ist unter dem 12. Januar das Königliche Polizei-Präsidium um seine Verhaftung ersucht worden.

Da Sontag bis zum 8. Januar abends sich stellen musste, so hätte die Registratur am 9. eine Nachfrage bei der Expedition halten, event. Die Akten dem Dezernenten sofort vorlegen sollen. Letzteres ist erst am 10. Januar, also 24 Stunden zu spät geschehen. Ich habe gegen den betroffenen Registratur-Beamten gerügt und ebenso, dass die Anzeige der Gefängnis-Expedition vom 10. Januar, dass Sontag sich nicht gestellt habe, erst am 12. Januar, also wieder um 24 Stunden später eingegangen war.

Ad 4: Nachdem mittels geehrter Verfügung Eurer Exzellenz vom 8. Februar die inzwischen eingereicht gewordenen Untersuchungs-Akte, ohne weitere Verfügung, mir am 9. Februar zugegangen waren, habe ich sie unter dem 12. Februar dem Dezernenten zur Beschlussfassung darüber, ob die Strafe nunmehr zu vollstrecken oder dieselbe noch fernerweit auszusetzen, vorlegen lassen.

Am 15. Februar beschloss die Gerichtsabteilung eine anderweitige Exploration des Sontag durch den gerichtlichen Physikus, um mit Rücksicht auf ein neueres Attest des Dr. Riese ein motiviertes Gutachten zu erlangen. Unterm 26. Februar musste der Casper an Erledigung der stadtgerichtlichen Verfügung erinnert werden. In seinem vom 26. Februar datierten, aber erst am 4. März eingegangenen Bericht zeigte derselbe an, dass weder der en Sontag in seiner Wohnung angetroffen habe, noch zu ihm gekommen sei, noch Sontag zu ihm gekommen sei. Am folgend Tage wurde Sontag aufgefordert sich binnen 24 Stunden behufs seiner Untersuchung zu dem p. Casper verfügen, dann unterm 9. März nochmals, unter Androhung der Sistierung, mit gleicher Anweisung versehen, am 12. März zeigte Casper dann an, dass Sontag bis dahin bei ihm nicht erschienen sei und unterm 19. März wurde das Königliche Polizei-Präsidium um Verhaftung des Sontag requiriert.

Hieraus ergibt sich, dass seit dem 12. Februar die Sache fortwährend im Gange gewesen ist, dass bei den bestimmten ärztlichen Gutachten des Dr. Riese, der sich des Rufes eines gewissenhaften Arztes zu erfreuen hat, in dem vom 21. Oktober 1860 erklärt er eine längere Haft des Sontag als direkt lebensbedrohlich für vorstellbar, eine anderweite Exploration des Sontag durchaus erforderlich war und dass das Gericht die Simulation einer Krankheit seitens des Sontag und des Dr. Riese nicht annehmen konnte. Für die Vermutung, dass Sonntag durch Verzögerung der Sache sich einen Fluchtversuch vorbereitete, lagen keine Anzeichen vor. Nachdem derselbe schon im Juni 1859 eine vom Kammergericht ermäßigte Kaution bestellt hatte, mussten alle die Umstände, die ihn noch nach der Ansicht des Stadtgerichts für fluchtverdächtig sollten erscheinen lassen, als beseitigt und behoben angesehen werden, nun hierfür sprechende Umstände waren nicht eingetreten und er müsste dafür die bisher getroffenen Maßnahmen als den Verhältnissen angemessen erachtet werden.

ad.5.b: zeige Eurer Exzellenz ich ehrerbietigst an, dass das Polizei-Präsidium mich am 9. dieses Monats abends benachrichtigt hat, dass es ihm bisher nicht gelungen sei, den Sontag aufzufinden und zu verhaften und dass das Gerücht, dass er Berlin verlassen habe, um sich der ihm angedrohten Zwangsmaßregel zu entziehen, seine Bestätigung darin finde, dass vor mehreren Tagen ein aus Straßburg datiertes Schreiben des Sontag hier eingegangen sei.

Dass der Polizei-Präsident die Requisition vom 14. März nicht früher erledigt hat, hat lediglich darin seinen Grund gehabt, dass die Bemühungen desselben, den Sontag aufzufinden, fruchtlos gewesen sind. Da das Königliche Polizei-Präsidium im allgemeinen die Requisitionen des Stadtgerichts möglichst rasch erledigt, so hat das Gericht, in der richtigen Voraussetzung der Genehmigung seien nicht zu behebende Hindernisse entgegen getreten, im besonderem Erinnern für unnötig erachtet und daher unterlassen; bei der großen Zahl fast unzugänglicher Schlupfwinkel in Berlin wird es einen Menschen von der Persönlichkeit des Sontag und seiner genauen Bekanntschaft mit allen Lokal Verhältnissen jederzeit sehr leicht sein, den Verfolgungen auch der aufmerksamsten und gewandtesten Polizeibeamten auf lange Zeit sich zu entziehen. Eine …Recherche durch Gerichtsbeamte würde gleichfalls zu keinem anderen Resultate haben führen können.

Ad 7 /.8 berichte ich ferner gehorsamst, dass die Gerichtsdeputation am heutigen Tage die Einziehung der von Sontag resp dessen Ehefrau bestellten Kaution zum Kriminalfond auf Grund der §§ 226 jeq der Kriminal-Ordnung verfügt hat, weil Sontag durch seine festgestellt anzunehmende Entfernung von hier die Vollziehung der Strafe verhindert, und dass die Papiere, mit denen, außer der baren Summe von 310 T, die Kaution bestellt ist, in hypothekarischen, von der Eigentümerin gerichtlich er.. aller Prüfung nach sicheren und realisierbaren Forderungen bestehen und

ad 9 dass die Gerichts-Deputation ferner beschlossen hat, durch Mitteilung des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten im diplomatischen Wege die Auslieferung des Sontag, falls er sich in Straßburg aufhalten sollte, nachzusuchen. Außerdem sind heut auf behufs seiner etwaigen sonstigen Habwerdung Steckbriefe erlassen worden.

Da es indessen immerhin möglich ist, dass Sontag von hier geschriebene Briefe durch Vermittlung dritter Personen in Straßburg nur zur Post geben und an hiesige Adresse gelangen lässt, während er selbst hier in Berlin im Versteck bleibt, so werden von Polizeiwegen die Recherchen nach ihm auch in der Stadt Berlin und Umgebung unausgesetzt betrieben werden.

Berlin, den 11. April 1861

Der Stadtgerichts-Präsident

gez.: Holzapfel

 

17.4.1861: Der Immeddiatsbericht des Justizministers von Bernuth über die Untersuchung gegen Wedecke und Sontag (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25:, Bl. 58ff) an den König Wilhelm I. wiederholt dies, nimmt ebenfalls wegen des verstrichenen langen Zeitraums bis zur versuchten Verhaftung des Herrn Sontag die Justizbeamten und Polizei in Schutz ,versichert ausführlich die Sicherheit der Kaution, die nun eingezogen werden kann ,und geht zum Schluss auf die Problematik eines Auslieferungsantrags an Frankreich ein:

„Was den am Schluss des Berichts des Stadtgerichts-Präsidenten sub 9 erwähnten Beschluss der Gerichts-Deputation anbetrifft, dass durch Vermittlung des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten im diplomatischen Wege die Auslieferung des Sontag bei der Französischen Regierung nachgesucht werden möge,

so ist, wie die von mir gehaltene Nachfrage ergeben hat, dieser Antrag bis heute dem auswärtigen Minister noch nicht durch Vermittlung des Kammergerichts zugegangen. Falls dies geschehen sollte, so würde demselben nicht stattgegeben werden können, da nach dem zwischen der preußischen und französischen Regierung bestehenden Vertrage vom 21.Juni / 20. August 1845, Gesetzessammlung, Seite 579 eine Auslieferung flüchtiger Verbrecher nur bei den im Artikel 2 jenes Vertrages ausdrücklich aufgeführten Verbrechen erfolgt.
Das Vergehen der Erpressung, dessen der Sontag rechtskräftig verurteilt worden ist, gehört nicht zu den im Vertrag aufgeführten, und die Preußische Regierung ist daher außer Stande, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen, der von der französischen Regierung zurückgewiesen werden würde und somit die Regierung Eurer Königlichen Majestät im französischen Gouvernement gegenüber ohne irgendwelchen praktischen Erfolg in eine unangenehme Lage bringen würde.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten wird daher, wie derselbe mir bereits auf meine Anfrage mitgeteilt hat, falls der Antrag der Gerichts-Deputation nicht schon vom Kammergericht zurückgewiesen werden sollte, denselben ebenfalls ablehnen müssen.

Falls es gelingen sollte, in Folge des erlassenen Steckbriefes der sonst eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen des Sontag habhaft zu werden, werde ich nicht verfehlen, Eurer Königlichen Majestät weitere ehrfurchtsvolle Anzeige zu erstatten.“

 

Anmerkung:

1 August von Bernut (1808 – 1889), Justizminister v. 1860-62; https://de.wikipedia.org/wiki/August_von_Bernuth

2 GStA PK, BPH, Rep 51 I, Nr. 29, Bl. 65 - 66

3 GStA PK, BPH, Rep 59 I, Nr. 29, Bl. 67ff


Schreiben vom 7. Juni 1863 an den König. Staatsminister, Minister des Königlichen Hauses, Herrn Freiherr von Schleinitz, Exzellenz“

Nachdem ich Seiner Majestät dem König über Euer Exzellenz geneigte Zuschrift vom 30. (vorigen) M(onats) mir zugegangen, von der verehelichten Dr. Müller für ihren Gatten eingereichte Begnadigungsgesuch Vortrag gehalten, haben Allerhöchstdieselben zu bestimmen geruht, dass Eure Exzellenz Sich zuvörderst noch Einsicht der angeblich in den Händen des Müller befindlichen, auf die Wedecksche Angelegenheit bezüglichen Papiere verschaffen und sodann deren Inhalt Sr. Majestät berichten möchten, wonach ich die weitere gefällige Veranlassung ganz ergebenst anheimstelle.


Potsdam, den 7. Juni 1863 (Unterschrift)

 


 1871 - Versuche des Sohnes Eusebius Wedecke Geld zu erhalten

 

 

Baden-Baden, den 30. September 18711 (- so steht es über dem Schreiben!)

(GStA PK HA Rep 100, Nr. 813)

 

An den Minister des Königlichen Hauses2

 

Allerdurchlauchtigster großmütiger Kaiser
Allergnädigster König und Herr

 

Wo jetzt alle Herzen nach Erreichung eines glorreichen Friedens zur Milde und Versöhnung sich neigen, mögen Euer Majestät huldreichst auch die erhebensten über das gnadenreiche Herz legen, um mein ganz untertänigstes Gesuch, welches ich ehrfurchtsvoll zu den Stufen des ruhmreichen Thrones niederlege, mit der ganz gehorsamsten Bitte um allergnädigste Berücksichtigung in Gnaden gerufen aufzunehmen.

Euer Majestät werde der erwiesenen gerechtfertigten Anforderung des Geh. Hof-Rats General-Konsul Wedeke-Hermsdorff (1859), meines Vaters an Allerhöchst Majestät Bruder Königliche Hoheit Prinz Carl von Preußen nicht unbekannt sein. Von dem großen vermögen des Verstorbenen ist mir nichts hinterblieben. Elf Jahre der größten Entbehrungen und des jammervollsten Elends waren mein Los, grausam genug wird mir heute noch das verhängnisvolle Schicksal des Erblassers von allen Seiten nachgetragen, und bin dadurch ein vollkommen geschlagener, unglücklicher Mensch, bemitleidenswert!

In meiner verzweifelten Lage als letzter Spross3, wandte ich mich in einer Immediats-Vorstellung an Seine Königliche Hoheit Prinz Carl, diese rein persönliche Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Mir wurde eine Unterstützung von 30 Taler gezahlt mit dem Bemerken, dass Seine Königliche Hoheit für mich Interesse empfindet.4 Obgleich ich Seine Königliche Hoheit inständigst gebeten, sich mit Generosität abzufinden, damit ich im Stande wäre, etwas zu unternehmen, erhalte ich keine Nachricht. Muss daher annehmen, dass man meine Immediats-Vorstellungen, die Letztere vom 16. September d. J., worin ich ein für alle mal um fünfhundert Taler bat, welche genügen, um mir eine sichere, unabhängige Existenz zu gründen, Seiner Königlichen Hoheit überhaupt gar nicht unterbreitet worden sind.

Allein dastehend, wende ich mich vertrauensvoll an den hochherzigen Edelmut und strenges Gerechtigkeitsgefühl Eurer Majestät mit der untertänigsten Bitte, mich in Erinnerung bei Allerhöchstem Bruder Prinz Carl Königliche Hoheit bringen zu lassen, dann wird mir auch geholfen werden und das traurige Verhängnis, welches bis jetzt mich verfolgt, zu meinem Glück umschlagen. Gedenken Euer Majestät der Vergangenheit! Mir wäre Zeit meines Lebens geholfen, denn da wo der Erblasser das vorwiesene und zugesprochene Recht hatte Tausende zu verlangen, begnüge ich mich mit wenigen.

Ganz untertänigst bittend Euer Majestät mögen allerhöchst geruhen, die erhaltene schützende Hand über den höchst unglücklichen Sohn des Erblassers auszustrecken und ihm einen huldvollen allergnädigsten Teil zu gönnen.

 

Mit der größten Ehrfurcht und Ergebenheit ersterbe ich

Euer Majestät treu gehorsamster

Wedeke Hermsdorff

 

Berlin, den 20. September5
pionier Straße 16, 3 treppen links bei Simon

 

*******

 

Schreiben von Eusebius Wedeke jun. vom 6.10.1871 (GStA PK HA Rep 100, Nr. 813)

11.10.71 (– so steht es oben auf dem Brief!)

 

Euer Hochwohlgeboren,

 

erlaube ich mir ganz besonders auf einige Punkte aufmerksam zu machen, welche in meinen Schreiben vom 25.v(origen) M(onats) und in der Immediat-Vorstellung an Seine Majestät den Kaiser unerwähnt geblieben sind.

Es würden sich, Euer Hochwohlgeboren sowohl um Seiner Majestät Königlichen Hause unbestreitbar einen hervorragenden Verdienst erwerben, wenn Seine Majestät Allergnädigst veranlassen wollten, dass ich von Allerhöchst dem Bruder Prinz Carl von Preußen Königliche Hoheit fünfhundert Taler abgefunden würde, in dem , wenn der Prozess und die Anklage wieder aufgenommen, es einen ungeheuren éclat und scandal verursachen würde, welches ich der Erfahrung Euer Hochwohlgeboren zu beurteilen überlasse.

Außerdem würde die Presse nicht verfehlen und ermangeln á lancer des articles peu favorables pour S.A. Royale et des critiques font blessantes, welche Seiner Königlichen Hoheit sehr empfindlich und ärgerlich , während mir als Sohn des Erblassers höchst schmerzlich sein würden, da jedenfalls vor dem Publikum längst vergessenen Angelegenheiten und Ereignisse zur Sprache kämen, die besser verschwiegen und auf immer begraben sein sollten.

Ich ersuche Euer Hochwohlgeboren inständigst dieser gefälligst beim Vortrage bei Seiner Majestät in Erwägung zu ziehen. Im übrigen ist meiner Forderung von fünfhundert T in Anbetracht der gerechten Ansprüche meines s(eligen) Vaters bescheiden.

Euer Hochwohlgeboren ergebenst ersuchend mich mit einer Antwort gefälligst beehren zu wollen, zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung
Wedeke-Hermsdorf

Berlin 6.10.1871

pionier strasse 1 b
3 treppen bei Simon7

 

********

 

Schreiben von Eusebius Wedeke jun. vom 10.10.71 (– 11.10.71 – steht oben auf dem Brief!, GStA PK HA Rep 100, Nr. 813)

 

Euer Hochwohlgeboren

teile ich ganz ergebenst mit, dass mir vom Hof-Staats- Couritier S. K. Hoheit Prinz Carl das folgende Schreiben zugegangen:

 

Auf das Gesuch an S. K. Hoheit den Prinzen Carl teile ich Ihnen mit, dass Erstens durchaus kein Grund vorliegt, auf dasselbe näher einzugehen und ferner gegen solche fortgesetzte Erpressungsversuche die nötige (?) eintreten wird.

Berlin, den 6. Oktober 1871
Wraatz, Hof-Staats-Rat...

 

Euer Hochwohlgeboren werden daraus die Überzeugung gewinnen, dass ich mit Recht in meiner Immediats-Vorstellung vom 25. September d. J. an S. Majestät den Kaiser die Behauptung aufstellte, dass es den Umgebenden S.K. Hoheit meine Eingaben gar nicht vorzutragen beliebt hat. Im Gegenteil beleidigt mich man und droht, denn von Erpressungen kann hier nicht die Rede sein, da ich mich mit einer bescheidenen Summe zufrieden erklärte.

Ich erlaube mir nochmals die Bemerkung, Euer Hochwohlgeboren sich einen großen Verdienst um die Königliche Familie vergeben würden, wenn Euer Hochwohlgeboren es ermöglichten, dass ich mit fünfhundert Taler abzufinden würde.

Dann sollte es mit obigem Schreiben die Hofstaats. Saintariers (?) sein... haben, bleibt mir keine andere Wahl, als den Rechtsweg als Erbe der erwiesenen Anforderung des Erblassers zu betreten. Was dieses aber für ein Aufsehen im Publikum erregen und für ein willkommener Stoff der gesamten Presse darbieten wird, scheint von der Umgebung S.K. Hoheit ganz außer acht gelassen zu werden. Euer Hochwohlgeboren höflichst ersuchend, mich gefälligst benachrichtigen zu wollen, ob Seine Majestät der Kaiser Allerhöchst in Gnaden gar nicht haben mich zu berücksichtigen

zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung

Berlin 10.10.1871 Wedeke-Hermsdorff

 

pionier strasse 1 b
3 treppen bei Simon8

 

*******

 

Berlin, den 21. Oktober 1871 (GStA PK HA Rep 100, Nr. 813)

Mit Bezug auf die Immediat-Vorstellung des bekannten Wedeke-Hermsdorf vom 30. v(origen) M(onats), welche (Eurer) Exzellenz auf Allerhöchsten Befehl zur Prüfung und Ver... zugegangen ist, beehre ich mich, Eurer Exzellenz die... beifolgenden, an mich gerichteten Eingaben9 zur (ge)fälligen Kenntnisnahme ganz ergebenst zu übersenden.

 

(Unterschrift: ) v. Schleinitz

 

1 s. Fußnote 5

2 Dies war von 1861 bis 1885 Alexander von Schleinitz s. https://www.wikiwand.com/de/Minister_des_k%C3%B6niglichen_Hauses_(Preu%C3%9Fen)

3 Was aus seiner Mutter und seinen drei Geschwistern geworden ist, sagt er nicht!

4 Am Rand steht mit Bleistift geschrieben ein Fragezeichen.

5 Oben steht über dem Brief Baden-Baden und der 30. September! Mit Bleistift steht ob das Datum 23.9.191, eine kurze weitere Notiz und „Bork“

6 So genau steht es da! Es gibt und gab in Berlin eine Pionierstraße in Spandau: https://landesarchiv-berlin.de/uebersicht-strassenverzeichnisse-von-berlin. Heute 13589 Berlin in der Nähe des Hohenzollernrings

7 s. Anm. - So geschrieben! Auch hier stimmt das anfangs genannte Datum nicht mit dem am Ende des Briefes überein!

8 s. Anm. - So geschrieben! Auch hier stimmt das anfangs genannte Datum nicht mit dem am Ende des Briefes überein!

9 Gemeint sind wohl die beiden vorstehenden Schreiben des Eusebius Wedeke jun. vom 6. und 10. Oktober 1871

 

 

 



1872


 

Berliner Fremden- und Anzeige-Blatt, Nr. 27 vom 2. Februar 1872, S. 4

Überschrift in der Spalte: Gerichtszeitung (GStA PK HA Rep 100, Nr. 813)



In Folge einer grandiosen Übertreibung der „Daubitz'schen1 Staatsbürger-Zeitung“ 2glaubt Berlin seit etwa zwei Monaten einem Monster-Skandalprozess entgegen sehen zu dürfen, denn die meisten Tagesjournale hatten auf Grund einer abdrucksweise aufgenommenen Sensationsnachricht die wichtigsten Enthüllungen aus den höchsten Regionen bei Gelegenheit jenes Prozesses in Aussicht gestellt. Und wie ärmlich gestaltete sich die Wirklichkeit gegenüber dem Traumleben des Prozesserfinders. Nur die Person, welche heut vor den Geschworenen erscheint, kann insofern Interesse abgewinnen, als sie der Descendent des einst berüchtigten und viel vermögenden Staatsrats3 Wedecke-Hermsdorf ist; doch hören wir nicht in der ganzen Audienz über letzteren; seine geheimnisvollen Fahrten deckt der Tod; und was den Herrn Sohn betrifft, so fällt ihm nur eine kleine Urkundenfälschung zur Last, welche er offen und frei einräumt, -

Am 22. August pr.4 war nämlich der Angeklagte zu dem ihm bekannten hiesigen Kaufmann Lubczynski gegangen, um ihm mitzuteilen, dass ihm sein Onkel v. Eichmann5 in Dresden, eine Stelle im Elsass verschafft, und ihm zu seiner Equierierung die Summe von 250 Thlr. An die Präfekturkasse in Straßburg ausgezahlt werden solle, dass er aber nicht die Absicht habe, die ihm offerierte Stellung anzunehmen, sondern gedenke, die folgendermaßen lautende und mit dem Gesandtschaftssiegel versehende Anweisung zu verkaufen:

“An den Herrn Präfekt von Straßburg (Nieder-Rhein) Ober-Regierungs-Rat von Ernsthausen. Die von unserer Botschaftskasse am 12. Juni übersandten 250 Thlr. Preuß. Court. Werden an Überbringer dieses Hrn. Eusebius v. Wedecke-Hermsdorf6 ausgezahlt. Dresden, den 18. August 1871. Für den Gesandten v. Eichmann, Exzellenz., der Königl. Kanzlei-Vorsteher Prem. Lt. v. Wuchert.“

Lubczynski hielt dieses Skriptum für echt, erklärte jedoch, nur unter der Bedingung, dass er 20 Thlr. Profitiere, auf das Gesuch eingehen zu können, worin der Angeklagte auch willigte. Er empfing demnach unter Abrechnung einiger kleiner von früher datierender Forderungen von L. 12 Thlr. Bar und einen Depotschein über 200 Thlr., zahlbar nach Eingang der Valuta, worauf er die Zahlungsorder selbst an L. cedierte. L. cedierte dieselbe später an den Spediteur Henze und von diesem gelangte sie an den Spediteur Hummel in Straßburg, welcher, als er mit ihr Behufs Einlösung auf der Präfektur erschien, erfuhr, dass dort von der Sache nichts bekannt sei. In Folge dessen wegen Urkundenfälschung angeklagt, wurde Wedecke nach Ablegung eines qualifizierten Geständnisses ohne Zuziehung der Geschworenen unter Annahme mildernder Umstände zu 9 Monaten Gefängnis und einjähriger Interdiktion verurteilt. Zuchthausstrafe hätte ihm gedroht, würde seitens des Gerichtshofes angenommen worden sein, dass die mit dem Siegel eines ehedem an den Angeklagten gelangten Briefes der Dresdener Gesandtschaft beklebte Urkunde im Sinne des Gesetzes als öffentliche aufzufassen sei. Diese Ansicht gewann jedoch nicht Platz, da das Schriftstück nur von einem Kanzleivorsteher unterzeichnet war, während es Behufs seiner Gültigkeit der Subsignierung durch den „Gasendschafts-Sekretär“ bedurft hätte.

 

 

1 s. Daubitz in der Lausitz/ Ost-Sachsen: https://www.sachsen-lausitz.de/rietschen/daubitz.html

2 Unterstreichungen markieren hier die hervorgehobenen Worte des Textes.

3 Bekanntlich war Wedeke nur Hofrat gewesen.

4 = vorigen Jahres

5 Ab 1867 in Dresden, 1873 in Konstantinopel

6 1838 geboren, war der Sohn Eusebius Wedeke dann also zwischen 33 und 34 Jahre alt.

 

********

 

 

 (GStA PK HA Rep 100, Nr. 813)

Zeitung vom 1. Dezember 1871: 2. Beilage zur Königlich privilegierten Berlinischen Zeitung, Nr. 288, Freitag. 1. Dezember 1871 S.4:

 

 

„Die 'Db. Stb.-Z.' macht mysteriöse Andeutungen von einer demnächst in de Öffentlichkeit tretenden causa célèbre. Danach wird ein Baron Wedeke-Hermsdorf beschuldigt, eine bedeutende, für die Verwaltung von Elsass-Lothringen bestimmte Summe in höchst wunderbarer Weise an sich gebracht zu haben. Der preußische Gesandte1 an einem befreundeten Hofe sein in diese Sache verwickelt; seine und des ganzen Gesandschaftspersonals gerichtliche Vernehmung sei bereits erfolgt, und aller Wahrscheinlichkeit werde der Gesandte von den hiesigen Assisen2 sein Zeugnis abgeben müssen.“

 

 

1Unterstrichene Worte sind im Text hervorgehoben. Mit dem preußischen Gesandten dürfte Eichhorn als Onkel des Eusebius Wedeke jun. am Hof in Dresden gemeint sein.

2 S: https://de.wikipedia.org/wiki/Assisen – gemeint sind die Geschworenen

Manfred Kliems Aussagen über den Wedeke-Skandal


Eigentlich war die Erpressung des Königs durch Eusebius Wedeke im März 1848 und die Zahlung einer Summe von 30.000 Taler an diesen für mich nur eine Detailfrage, die ich im Rahmen der übrigen o.g. Punkte ansprechen wollte. Doch durch den Besuch des Preußischen Staatsarchivs und die dort gefundenen Zeugnisse jener Zeit, zeigte sich mir ein ganz anderes Bild.

Bei aller Hochachtung vor der 10jährigen intensiven Forschungsarbeit in Archiven des Manfred Kliem1- bei all den Schwierigkeiten des Entzifferns der verschiedensten Handschriften - war sein Blick doch durch die Fragestellung seiner Arbeit und seine marxistische Revolutionstheorie sehr getrübt, wobei diese Sicht zum großen Teil aus der 48er Zeit selber stammt. Das zeigen seine Marx- und Engelszitate. Es war von vornherein klar, wer gut, d.h. revolutionär und wer böse / „konter“revolutionär war, wer kämpfen, auch mit Waffen und Grausamkeit, und wer es nicht durfte.2

Das zeigt sich auch bei der Wertung der Lehren, die in späterer Zeit in militärischer oder politischer Hinsicht aus dem Verlauf der Revolution gezogen wurden, wie auch seiner Bewertung der Geschichtsschreibung über diese Zeit.3 Es ist verständlich, dass westdeutsche und heutige Historiker seine Dissertation schnell wieder als zu ideologisch belastet aus der Hand legen. So war für M. Kliem offensichtlich auch klar, dass Wedeke die Wahrheit sagte und Prinz Carl „der Böse“ war, obwohl er die Akte in der Hand hatte - es ist dort vermerkt – , die auch ich jetzt einsah, in der nicht nur das Protokoll der Aussage Karls vom 8. u. 9. Januar 1848, sondern auch die Anklageschrift gegen Wedeke und anderes mehr vorhanden ist.4

Auch wenn M. Kliem dem Wedeke-Skandal nur wenige Seiten seiner Dissertation widmete – von 433 Textseiten nur ca. 5 - billigt er dem Geschehen doch die Revolution maßgeblich beeinflussende Bedeutung zu. Im folgenden zuerst einmal, was Kliem über den Fall schreibt, dann meine derzeitige Sicht darauf.

Bei M. Kliem, S. 201 heißt es:

„ Der Wedeke-Skandal am Vorabend der 48-er Revolution, der sich hinter den Kulissen abspielte und von dem nur weniges an die Öffentlichkeit drang, verwickelte Mitglieder der Dynastie und schließlich auch den König in schmutzigste Geschäfte, die, wären sie damals bekannt geworden, dem Herrscherhaus der Hohenzollern so diskreditiert hätten, dass ein Sturz der Monarchie die unausbleibliche Folge war.“

 

S. 287ff: „ Crelinger erschien am 23. März im Schloss und hatte eine Audienz beim König5 Was in dieser Audienz besprochen worden ist, darüber schweigen die unmittelbaren Quellen. Es ist aber zu vermuten, wie weiterhin zu beweisen sein wird6, dass Crelinger damit gedroht hat, den gesamten Wedeke-Skandal – Wedeke war Geldgeber seiner Partei7 - publik werden zu lassen, wenn der König nicht endlich die konterrevolutionären Gelüste lasse und auf die bürgerliche Bahn einschwenke.

Eusebius Wedeke war preußischer Geheimer Hofrat und hat im Vormärz dieselbe Rolle gespielt wie Stieber8 nach der Revolution, von Januar9 bis Anfang März 1848 war er wegen Spekulationen in preußischem Gewahrsam, wurde mit Beginn der Revolutionswirren sofort freigelassen und am 14. März 1848 durch eine Verfügung v. Bodelschwingh aus Preußen verwiesen. Am 16. März schrieb er aus Hamburg an den Justizminister v. Uhden:

' Sollte die Neigung vorherrschen, durch eine Rücksprache mit mir gewisse Geldverhältnisse zu ordnen, um dadurch zarte Verhältnisse der Öffentlichkeit zu entziehen und soll gleichzeitig mein Ausscheiden aus dem Preußischen Untertanenverbande Gegenstand der Unterhaltung sein – so stelle Eure Exzellenz ich es ganz gehorsamst anheim, einen Vertrauten nach Hamburg zu schicken, um hier mündlich ein weiteres zu verabreden, was schriftlich nicht erschöpfend geschehen kann.'10

Da Wedeke auf diesen Brief keine Antwort erhalten hatte und man auch die Mission des von Wedeke entsandten Barons von Lowtzow am 19. März erfolglos gewesen war, benutzte Otto Crelinger seine Argumentation in ähnlich massiver, aber jetzt eindeutig politischer Weise: entweder Fügsamkeit der feudal-militaristischen Führungskräfte und Zügelung in der konterrevolutionären Offensivpolitik oder Unterbreitung 'zarter Verhältnisse' in der Öffentlichkeit. Bei Zurückweisung dieses Ultimatums vom 23. März wäre der Sturz Friedrich Wilhelm IV. besiegelt gewesen. Der Junker v. Sauken-Tarpeutschen11 hat noch im April 1848 über die Politik der Liberalen in den Nachmärztagen der Prinzessin von Preußen gegenüber davon gesprochen, dass

'jene Partei mit dem Könige bald fertig gewesen wäre und eine gewisse Popularität den beiden jüngeren Brüdern (Karl und Albrecht) nur aus dem Grunde zuerteilt habe, weil nach verändertem Thronfolger der Mangel an monarchistischer Haltung ihr ( der Partei) leichtes Spiel lassen würde, auch ihn (den König überhaupt) zu beseitigen.'12

Friedrich Wilhelm IV. hatte gar kein Interesse daran, gestürzt zu werden und hat deshalb sehr schnell nicht nur alle politischen Zusicherungen gemacht, sondern auch getreulich Schweigegelder gezahlt. Am 23. März erging eine KO an den Wirkl. Geh. Ob. Reg. Rat v. Raumer, in der festgelegt wurde:

'Ich veranlasse den Minister meines Hauses an den Wirkl. Geh. Ob. Reg. Rat v. Raumer Dreißigtausend Taler zu einem gewissen Behufe aus dem Kron-Fideikommiss-Fonds zahlen zu lassen. Berlin, den 23. März 1848 Friedrich Wilhelm'13

Diese Gelder wurden Crelinger für seinen Mandanten14 und Finanzier seiner Partei ausgezahlt. Die Aufstellung der Sonderausgaben des Kron-Fideikommiss-Fonds spricht aber für 1848 von 'den übrigen derartigen Forderungen'15 in Zusammenhang mit der Anweisung für Wedeke. Tatsächlich findet sich im H.A. eine Nachweisung der unsicheren Bestände (aus dem Jahre 1851); und sie nennt unter anderen gezahlten Bestechungssummen16 einen Betrag von 3.687 Taler, 15 Sgr., der an Crelinger ging.17

Die Zahlung erfolgte nicht am 23., sondern erst am 25. März 1848, nachdem Wedeke ein Protokoll v. Raumers unterzeichnet hatte, in dem er eidesstattliche versicherte, dass er:

  1. ' keine solche Papiere und Briefschaften, welche meine eigenen oder anderer Personen Verhältnisse zu SKH dem Prinzen Karl betreffen und für Höchstdenselben von Interesse und Wichtigkeit sind, so dass damit ein Missbrauch getrieben werden könnte', noch besitze und

  1. ' niemals und zu keiner Zeit, solche Dinge und Umstände, welche meine bisherigen Verhältnisse zu SKH, den Prinzen Karl betreffen, entweder selbst bekanntzumachen oder einem anderen, wer es sei, zur Bekanntmachung mitzuteilen, noch sonst durch mich bekannt werden zu lassen (…)'.18

M Kliem urteilte darüber: „Der 23. März besiegelte somit den Kampf des Besitzbürgertums auch gegen die feudal-junkerliche Konterbande im Schloss, In der Nacht vom 23./24. März 1848 verließen die letzten Truppen Berlin, und ab 24. März befand sich der König nur noch unter dem Schutz der Bürger. Am 25. März erschien das Bürgerwehr-Patent, das die Bürgerwehr aus einer provisorischen Einrichtung zu einer endgültigen machte. Gleichzeitig erhielt der König nach Regelung des Wedeke-Skandals mit der Crelinger-Partei die Möglichkeit, sich am 25. März für einige Stunden nach Potsdam zu begeben und schließlich ab 28. März gänzlich dorthin zu übersiedeln.

Mit dem 23. März 1848 haben wir die formelle Einigung zwischen dem König (sicher in Einverständnis mit der maison militaire) und der liberalen Bourgeoisie anzusetzen; sie bedeutete zugleich das Ende der Fluchtversuche, um sich der revolutionären Bourgeoisie zu entziehen und diese mit militärischen Mitteln zu bezwingen.

Das Unterpfand dieses Übereinkommen blieb immer die Wedeke-Frage. Unter ihr haben wir dreierlei zu verstehen:

 

1. Die Entlarvung der Reaktionspolitik in den 40er Jahren:

 

Wedeke war im Besitz von Abschriften der Briefe der Prinzen Wilhelm und Karl und Friedrich Wilhelm IV. aus dem April 1841; in denen das Für und Wider des Generalplanes über die Verfassung abgewogen und der Kampf der zwei Fraktionen am Hofe, also der Höhepunkt der Palastkämpfe, geschildert wurde (vgl. S. 141-159)19 Er hatte sich auch in den Besitz zahlreicher Briefe und Dokumente gesetzt, die das Ende der Palastkämpfe charakterisierten. Mit Gen. Lt. v. Müffling, der bis 1829 Chef des Generalstabs gewesen war und seit 1833 als Gouverneur in Mainz saß20, hatte er jahrelang zusammengearbeitet und manche geheimen Vorgänge erfahren21; war doch v. Müffling einer der großen Organisatoren der feudal-junkerlichen Restauration in Preußen. Prinz Karl hat 1845, allerdings nach Wedekes Ankunft, für einen einzigen Brief über diese militärstrategischen Fragen des Eisenbahnbaus 100.000 Taler geboten.22
In seinem Lebenslauf berichtet Wedeke, dass er 'zu Konferenzen mit Friedrich Wilhelm III., Metternich, Pasiewitsch und dem Kriegsgouverneur von Warschau, Gen. Lt. v. Pankratiew23 hinzugezogen' worden sei.24 Er hatte also in allergeheimste Vorgänge Einsicht.

 

2. Die Entlarvung der Ämterkäuflichkeit und der Grundstücks- und Eisenbahnspekulation durch die Dynastie und führende Vertreter der Bürokratie und Armee.


Wedeke war in die Ämterverkäuflichkeit 1835, 1840 und 1843 verwickelt. 1835 hat er 'den Glauben (erweckt), dass die Zentralverwaltung den Provinzialbehörden misstraue' und über seinen Verkehr mit Gen. Lt. v. Natzmer, Oberst v. Zielinski, Reg. Rat Mailänder u.a. den Eindruck hervorgerufen und ausgenutzt, dass er Bitten und Beschwerden 'bei seinem Einfluss bei dem hohen Ministerie' sicher durchsetzen werde.'25

Über den Fall des Danziger Kaufmanns Mac-Laen kam die Sache zum Platzen. 1840 arbeitete er mit General Graf v. Kalckreuth26, Oberst v. Below und dem Geh. Kabinettsrat Müller zusammen. Müller, der für die Kabinetts-Expedition im Geh. Kabinett Sr. Maj. des Königs verantwortlich war27, vermittelte Wedeke die Informationen über zu bearbeitenden Schriftstücke. Gen. Maj. Graf v. Kalckreuth schrieb die Erpressungsbriefe, in denen bestimmte Geldsummen für die Erfüllung bestimmter Bitten gefordert wurden.28Müller hielt dann die entsprechenden Kabinettsbriefe so lange zurück, bis die Geldsummen eingetroffen waren. v. Below29 hat dabei mitgewirkt.30

1843 wurden nochmals ähnliche Affären aufgedeckt, deren Untersuchung 1846 noch nicht beendet war.31

Die ganzen 40er Jahre über hat Wedeke mit Geldern der Prinzen Karl und Wilhelm Eisenbahn- und Grundstücksspekulationen getrieben, offensichtlich mit großem Verdienst. Um diese Dinge ungestört abwickeln zu können, 'bedienten wir uns einer von dem Wedeke entworfenen Chiffrensprache, da wir bemerkt zu haben glaubten, dass einige Briefe eröffnet waren'.32

3. Die Entlarvung des Einflusses der Freimaurerloge in Preußen:

Wedeke war Mitglied der Loge und hat zur Erreichung seiner Zwecke 'auch durch die Loge auf die Prinzen gewirkt'.33 Auch andere von der Loge verfolgte Ziele in der Restaurationspolitik waren ihm bekannt.

Die Wedeke-Frage bot 1848 Sprengstoff ersten Ranges und hat die feudal-militaristischen Führungskräfte immer veranlasst, sich an die Vereinbarungen vom 23. März 1848 zu halten. Es waren 'zarte Verhältnisse', die unter allen Umständen verheimlicht werden mussten. Deshalb ist für die preußische Konterrevolution nicht eine Vielzahl kleiner konterrevolutionärer Aktionen charakteristisch und auch kaum ein weiteres Anklingen feudalsozialisischer Agitation, sondern neben der Organisierung einer breiten gegenrevolutionären Bewegung der blinde Einsatz militärischer Mittel. Junker wie Graf v. Pfeil-Burghauss und v. Brandt, die für das monarchische Prinzip mit den revolutionären Mitteln fochten, sind daher keine typischen Konterrevolutionäre, sondern Randerscheinungen gewesen, die selbst von ihrer eigenen Klasse – vor allem auch späterhin – verachtet wurden.

So stellt der 23. März gewissermaßen einen erheblichen Einschnitt im Revolutionsgeschehen dar. Sowohl die demokratischen als auch die feudal-militaristischen Bestrebungen wurden aus dem reißendem Strom der Nachmärztage in den ruhigen See der späteren Zeit getrieben.“34

 

Meine Stellungnahme dazu nach der Einsicht in die Dokumente aus jener Zeit

 

Diesen Urteilen Kliems kann ich aufgrund der im folgenden aufgeführten Zeugnisse aus dem Preußischen Staatsarchiv, Hausarchiv und dort aufbewahrter Nachlässen damals Beteiligter in keiner Weise zustimmen.

1. Für die königliche Familie war der Ärger mit Wedeke damit nicht zu Ende:

Obwohl er aus Preußen ausgewiesen war, hielt er sich im Sommer 48 offensichtlich in Berlin auf. - Es gab Gerüchte, dass er sich wählen lassen will.
- Es gab Nachfragen wegen der Auszahlung seiner Pension
- Der König / s. Beamten forderten die 30.000 T. vom Prinzen Karl zurück.
- Die Verhaftung Wedekes in Freiburg in Baden durch den Berliner Polizei-Direktor und den Staatsanwalt Nörner zu diplomatischen Auseinandersetzungen mit der Schweiz und darüber berichtenden Zeitungsartikeln zeigen, dass der Fall Wedeke keineswegs in Berlin ad acta gelegt war. Die Vorwürfe gegen ihn und den Mitangeklagten Sontag weisen auf ähnliche Tatzusammenhänge wie 1847/48.

- Wedekes Tod in der Haft hat, wie mir scheint, möglicherweise den vorsichtigen Umgang mit dem Mitangeklagten Sontag, der aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung beantragt hatte, mitbeeinflusst.

 

2. Für mich wird aus dem Protokoll der Vernehmung des Prinzen Karl wie aus den Briefen der Brüder klar, dass er unschuldig war und er es bei Wedeke mit einem Hochstapler zutun hatte, der ihre Kinderfreundschaft und das dadurch vorhandene Vertrauen des Prinzen zu ihm schamlos seit Jahren ausnutzte.

 

3. Der Beurteilung des Prinzen Wilhelm über den Umgang des Ministeriums mit dem Komitee der Niederschlesischen Eisenbahn von 1843 zeigt, dass es schon damals Probleme mit Wedeke gab, weswegen er aus dem Komitee ausgeschlossen wurde, dass Prinz Wilhelm aber den Grund nicht in dessen Verhalten erkannte, sondern als indirekten Kampf gegen die Prinzen deutete.35

 

4. Die Entfernung Wedekes durch seine Beförderung als Vizekonsul in Galatien (Herzogtum Moldawien) und damit seine Unterstellung unter den Botschafter in Konstantinopel weist auch darauf hin, dass es Ärger mit ihm gab. In seinem Lebenslauf von 1844 spricht er von Feinden, die er hätte, die ihn beschuldigt und angeklagt hatten. Dass er sich schon im Frühjahr 1846 aus gesundheitlichen Gründen (mit knapp 45 Jahren!) in den Ruhestandversetzen ließ, weist auch darauf hin, dass er diesen Posten als Verbannung aus Berlin empfunden haben muss.

 

5. Gibt es bei M. Kliem keinen Hinweis darauf, dass Wedeke sich in Berlin ein Palais errichtete und eine Blutegelzuchtanstalt betrieb, wovon in den Zeitungsartikeln berichtet wird, auch nichts über den spöttischen, schadenfrohen Stil der Berichte, die nicht gerade auf ein hohes Ansehen des Wedeke in der Bevölkerung schließen lassen.

 

6. In den hier unten veröffentlichten Akten werden neben der königlichen Familie mehr als 70 Personen genannt, die über den Fall Wedeke informiert waren und damit zu tun hatten. Es sind allerdings andere, als bei Kliem genannt werden, welche die angeblichen früheren Skandale des Wedeke betreffen, von denen mir bisher allerdings noch kein einziges Schriftstück bekannt ist.

In der Anklageschrift von 1848 allein werden 13 Zeugen genannt, von denen er vor allem den Gutsbesitzer und Unternehmer Franz von Winckler um viel Geld gebracht hat. Es geht immer um hohe Summen zwischen 2000 Dukaten und 50.000 bis 60.000 Taler. Die Geschädigten mussten natürlich mit der Zeit misstrauisch werden und haben vermutlich den Prozess und die Verhaftung ins Rollen gebracht haben, auch wenn offiziell der Staatsanwalt Wenzel der Kläger war. Es waren Bankiers und sehr erfolgreiche und verdienstvolle Geschäftsleute wie von Winckler.

 

7. Dass Eisenbahnen gebaut wurden, heißt nicht, dass damit unlautere Spekulationen verbunden waren. Zuerst einmal mussten große Geldsummen zusammengebracht werden. Die Meldungen über die monatlichen Einnahmen in der Vossischen Zeitung auf der jeweils letzten Seite zusammen mit den Börsennachrichten zeigen, dass man sich Gewinne nach der Fertigstellung der Eisenbahnlinien erhoffte, dass sie aber nicht auch in jedem Fall solche erbrachten.
Dass sich die Prinzen Karl und Wilhelm daran beteiligten, kann aus heutige Sicht, meine ich, nicht tadelnswert sein, auch wenn der Brief von einem Herren an den König zeigt, dass ältere Persönlichkeiten damals das als für eine königliche Familie unwürdig hielten.

 

8. Die Geschichte um die Erpressung durch angeblich wichtige Briefe des Generals von Peucker zeigt, dass dies eine Masche von Wedeke und auch des Grafen d'Hanens war. Nun gab es bekanntlich damals kein Telefon, keine Schreibmaschine und alle Nachrichten, die man jemand anderem zukommen lassen wollte, wurden per Brief, kurze Notiz durch Boten oder die Post überbracht. Insofern gab es sehr viele Briefe und sind auch nicht wenige aus diesen Jahren erhalten, die nun der Forschung dienen können. Doch gibt es natürlich auch große Lücken, insbesondere in der „heißen“ Zeit des Frühjahrs und Sommers 1848, in der viele Nachrichten gleich nach Erhalt vernichtet oder auch extra deshalb zu Hause und nicht auf der Arbeitsstelle aufbewahrt wurden.

 

9. Bei Kliems Zitierung der im Lebenslauf von Wedeke genannten Personen, wird nicht darauf verwiesen, dass er in den 30er Jahren geheimdienstlich für die Polizei arbeitete, nur auf S. 345 wird er als Polizeispitzel bezeichnet. Wie weit die geheimdienstliche Arbeit damals gehen konnte, zeigt der Artikel von Frau Prof. Sylvia Palatschek36 über Lucie Lenz.37 Aus den hier im Folgenden vorgestellten Dokumenten geht nicht hervor, dass Wedeke sein Wissen aus dieser Zeit für Erpressungen genutzt hat. Stattdessen scheint er ständig neue Ideen gehabt zu haben, womit er Geschäfte machen und Geschäfte für andere vermitteln und sich so „nützlich“ machen könnte. Entscheidend ist, dass er das „Wissen“ seiner „Kunden“ um seinen Zugang zum Prinzen Karl genutzt hat, um sich selbst zu bereichern, indem er in dessen Namen Geldforderungen stellte, ohne dass der Prinz davon etwas wusste und ahnte. Da die versprochenen Fortschritte in der staatlichen Genehmigung der Projekte aber nicht eintraten, stattdessen immer neue Geldforderungen von ihm und seinen „Freunden“  wie Freyberg bzw. vermutlich auch Sontag ins Gespräch gebracht wurden, kam die Sache mit der Zeit ans Licht und vor Gericht.

10. Die am 25. März 1848 durch v. Raumer ausgezahlte Summe von 30.000 T muss meines Erachtens nicht als Schweigegeld verstanden werden, auch wenn Wedeke schon vorher mit der Presse gedroht hatte, sondern wurde von ihm, wie sein Brief an den Prinzen Carl vom 9. März 1848 zeigt, mit dem Gutsherrn von Lowzow und dem Darlehen, dass er diesem gewährt hatte, begründet, wobei seine Forderung in diesem Brief weit höher lag. Wedeke hatte dem v. Lowzow offensichtlich dieses Darlehen als vom Prinzen Carl stammend gegeben. Es war aber das Geld, das er von v. Winckler im Rahmen des Güterkaufs ergaunert hatte. Bei der zweiten Forderung vom Oktober 1848 könnte es sich möglicherweise um das bei seiner Verhaftung beschlagnahmte Geld gehandelt haben, wenn es nicht mit seinem Haus in Berlin zusammen hing.

Die eidesstattliche Erklärung vom 25. März habe ich inzwischen hier auch veröffentlicht. Was hat sie dem Preußischen Königshaus genutzt hat, da Wedeke doch aus Preußen ausgewiesen war? Auch ob er noch weiterhin dann noch preußischer Untertan war, war in der Diskussion. Der Nutzen der Übereinkunft vom 25. März 1848 muss gleich fraglich gewesen sein, da ihm nur der Verlust seiner Pension von 1125 Talern jährlich angedroht wurde. Wie seine Verhaftung 1857 zeigt, war diese nur unter diplomatischen Schwierigkeiten möglich.

Durch die auch von Kliem zitierte Erklärung und die von Wedeke unterzeichnete Quittung steht zweifelsfrei fest, dass das Geld Wedeke nicht durch einen Mittelsmann ausgezahlt wurde, sondern direkt von Raumer in Berlin. Möglicherweise ist M. Kliem durch Karl Haenchen (und vielleicht weitere ältere Historiker) auf diese Deutung gekommen. Haenchen schrieb in seinem Aufsatz zur "Flucht und Rückkehr des Prinzen von Preußen" in der Historischen Zeitschrift Bd. 154 von 1936, S. 61f: Nach Augustas, der Ehefrau des Prinzen von Preußen, "fortgesetzten Sondierungen... waren es die Leute vom konstitutionellen Klub unter Leitung des Justizrats Crelinger, d.h. Elemente, die.... gesinnt waren, kurz gesagt, blaßrote Demokraten. Bald tauchte auch Wedeke und seine Helfershelfer in diesen Kreisen auf, reichlich Geld ausstreuend;..."

 

11. Die Summe in Höhe von 3.687 Taler, 15 Sgr., die Crelinger laut M. Kliem am 25.März 1848 für sich selber bekommen haben soll, taucht in den von mir eingesehenen Abrechnungen im Nachlass Raumer nicht auf. So ungerade wie die Summe ist, sieht sie mehr nach einer Bezahlung für etwas Konkretes aus. Der Artikel bei Wikipedia über Otto Crelinger beginnt folgendermaßen: „Otto Crelinger (* 3. August 1802 in Hannover; † 21. März,[1] nach anderen Angaben 18. Mai[2] 1874 in Berlin) war ein deutscher Bankier. Als Gründer der Allgemeinen Eisenbahn-Versicherungs-Gesellschaft zählt er zu den bedeutenden Pionieren der Versicherungswirtschaft im 19. Jahrhundert.“39
Zu seinem Wirken 1848 heißt es dort: „Während der Märzrevolution von 1848 unterstützte Otto Crelinger den Demokratisch-Konstitutionellen Club40 um den Schriftsteller Robert Prutz.[13] Gegründet wurde der Club am 28. März 1848 im Bahnhofsgebäude der Berlin-Potsdamer Eisenbahn;[14] sein erster Sprecher wurde Ottos ältester Bruder,[15] der Advokat und Justizrat am Obertribunal Friedrich Ludwig Crelinger (1797–1853).[16]“41
Von Robert Prutz gibt es einen Nachruf für Ludwig Crelinger42, der auch auf die Märztage 1848 eingeht. Da sich beide Brüder sehr bald aus der Politik wieder zurückzogen und sich nicht in die Preußische Nationalversammlung haben wählen lassen, außerdem beruflich sehr erfolgreich waren, ist es nicht einsichtig, warum sie jene 3687 bzw. Wedekes 30.000 T zur Finanzierung des Konstitutionellen Clubs gebraucht und warum sie sich überhaupt als Ehrenmänner in solche Bestechungsgeschäfte hätten einlassen sollen.

Auch gegenüber den Äußerungen M. Kliems auf S. 277f ist Vorsicht geboten:

„Die Berliner Liberalen um die Gebrüder Crelinger fühlten sich angesichts der erfolgreichen radikalen Agitation nicht mehr sicher, ob sie Friedrich Wilhelm IV. die Krone erhalten konnten; einen Sturz der Dynastie wünschten sie auf keinen Fall, und so einigten sie sich offenbar darauf, den dritten der Söhne Friedrich Wilhelms III. den Prinzen Karl, für den Fall der Gefahr als Thronfolger in Reserve zu haben. Es wurde verbreitet, dass der Prinz Karl vor Ausbruch der Revolution einen längeren Aufenthalt im Ausland nehmen musste; während er tatsächlich wegen des Wedeke-Skandals nach Baden-Baden gegangen wäre, hieß es jetzt, weil er dem Fortschritt gehuldigt habe, ja

'dass er immer politischen Fortschritt gesucht habe und von Dir (dem Prinzen von Preußen) gehemmt worden sei, während er nun zum rechten Augenblick heimgekehrt sei, um seine Ideen zugunsten des Volkes zu realisieren.'“ Anm. 43

M. Kliem urteilt: „Prinzessin Augusta urteilte richtig, wenn sie befürchtete, dass Prinz Karl mit einer solchen Regelung durchaus einverstanden war“ .44

Für diese wie etliche weitere Behauptungen Kliems habe ich bisher keine Belege gefunden, so  insbesondere für Verwicklung in Ämterkäuflichkeit, Eisenbahnspekulationen und für das unter Punkt 2. und 3. oben von Kliem Behauptete.45



 

 Anmerkungen:

1Rüdiger Hachtmann weist in seinem unter Nr. 52, S. 230ff aufgeführten Aufsatz  Nachlese: Bemerkungen zu einigen Neuerscheinungen zur Revolution von 1848/49“, in: Neue Politische Literatur, 47. Jg/2002, 2, S.224-248“ auf S. 243 darauf hin, dass die Arbeiten älterer DDR- Historiographen nicht selten vergessen „(und häufig materialreicher)“ sind – dazu gehört ganz sicher M. Kliems Dissertation

2 M. Kliem, S. 31ff, Das eine ist ein „Freibrief zum Morden“ (S. 35) „Kanibalismus der Konterrevolution“, das andere sind „'Geburtswehen einer neuen Gesellschaft'..., wenn sie durch einen 'revolutionären Terrorismus'abgekürzt werden.“ M. Kliem S. 72 - er zitiert K. Marx: Sieg der Konterrevolution in Wien, NrhZ, p 1; vom 7. Nov. 1848, Nr. 136; in MEW, Bd. 5, S. 457

3 M. Kliem S. 31ff

4 GStA PK, BPH Rep. 59, Nr. 28

5 Anm 2, S. 287 bei M. Kliem: „Adolf Wolff: Berliner Revolutionschronik, Bd. 1, S. 275/276 erwähnt nur die Programmatik Crelingers,- Datierung nach dem Raumer-Nachlass im ehem. H.A.“ - Dort ist von Crelinger, dem späteren Präsidenten des Constitutionellem Clubs die Rede, das war aber der Bruder von Otto Ludwig, s. Anm. 39. A. Wolff berichtet im Band 2 seiner Revolutions-Chronik von 1852 Auf S. 287, dass der Konsitionelle Klub seinen Sprecher Ludwig Crelinger als einen der ersten auf die Kandidatenliste zur Preußischen Nationalversammlung  gebracht hatte., dass dieser aber schon am 24. April in der Presse erklärt hatte, dass er dazu nicht bereit sei und eine Wahl ablehnen werde. In der Presse wurde ihm aber ein eine angebliche Tatsache aus "langer Vergangenheit als 'Makel aus früherer Amtsführung' wiederholt angedeutet " wurde. Dagegen erschien eine Ehrenerklärung in der viele angesehene Königsberger bezeugten, "dass der Herr Crelinger während seiner vieljährigen  Wirksamkeit in dieser Stadt sich ihre 'ganze Hochachtung' durch die Redlichkeit und Aufopferung erworben, mit denen er sich der Ausübung seiner Pflichten in einem ausgedehnten Wirkungskreise unterzogen habe."

6 Dieser Beweis fehlt in Kliems Dissertation. Auf S. 345 wiederholt er seine Behauptung wieder: „Am 23. März 1848 war es zu einer Vereinbarung mit dem Führer der Berliner Liberalen Otto Crelinger, gekommen; am 25. März wurden die Fragen einer materiellen Entschädigung für den ehemaligen Polizeispitzel und Geldgeber der Liberalen, Eusebius Wedeke, und einer Abfindungssumme für Otto Crelinger geklärt. Der König verließ Berlin unter dem Eindruck dieser Ereignisse, und das Mittel, ihn auch fernab Berlins bei der Stange zu halten, war die probate Drohung, den Wedeke-Skandal publik werden zu lassen.“
Auch in der Zusammenfassung auf S. 358 betont M. Kliem die Bedeutung der angeblichen Crelinger -Verinbarung: „Friedrich Wilhelm IV. wurde zur Anerkennung dieses Bündnisses mit der Bourgeoisie gezwungen. Unterpfand dieses Übereinkommens wurden am 23. und endgültig am 25. März 1848 die 'Wedekiana'. Die Wedeke-Frage umschloß die Entlarvung der Ämterkäuflichkeit und der Grundstücks- und Eisenbahnspekulationen durch die Dynastie und führende Vertreter der Bürokratie und Armee und die Entlarvung des Einflusses der Freimaurerloge in Preußen. Aus Angst vor Enthüllung der 'Wedekiana' wurde für die feudal-militärische Konterrevolution nicht eine Vielzahl kleiner konterrevolutionärer Aktionen und auch kein weiteres Anklingen feudalsozialistischer Agitation charakteristisch, sondern nach der Organisierung einer breiten konterrevoulutionären Bewegung der blinde Einsatz militärischer Mittel.“

7 Anm. 3; S. 287 bei M. Kliem: „Vgl. Karl Haenchen: Flucht und Rückkehr des Prinzen von Preußen, S. 61.“

8 s. Personenregister. Er kommt als Polizeidirektor in den Dokumenten vom 3.11.58 und, 26.11. und 3. 12.1858 vor, ist also mit Wedekes Position nicht vergleichbar.

9 Dies stimmt nicht. s. unten: ab Dezember 1847

10 Anm. 1, S. 288 bei M.Kliem: „ In: DZA II, Merseburg, ehem. G.ST.A., Rep. 59, I, Prinz Karl, F 12, unpag.“

12 Anm. 2 S. 288 bei M. Kliem: „Prinzessin von Preußen: Gespräch mit Herrn v. Sauken-Tarpeutschen (Eigenhändiges Protokoll) In: DZA II, Merseburg, ehem. Geh. St.A., Rep. 92, Nachl. Kaiser Wilhelm I., Nr. 1, unpag.“

13 Anm. 1, S. 289 bei M. Kliem: „In DZA II, Merseburg, ehem. H.A., Rep. 59I, Prinz Karl, F. 12, unpag

14 Hier sieht es so aus, dass M. Kliem nicht von Otto Crelinger, sondern von seinem Bruder, dem Juristen Ludwig Crelinger spricht.

15 Anm. 2. S. 289 bei M. Kliem: „In DZA II, Merseburg, ehem. H.A, Rep. 192, Nachl. v. Raumer, VIII, 5, unpag.

16 Das es sich um solche handelt, ist mir nicht ersichtlich.

17 Anm. 3, S. 289 bei M. Kliem: „Ebenda.- Es waren als Hypotheken getarnte nicht rückzahlbare Abfindungssummen.“

18 Anm. 4 bei M. Kliem, S. 289: „In DZA II, Merseburg, ehem. H.A., Rep. 192, Nachlass Raumer, VIII, 5 unpag.

19 Anm. 1. S. 290 bei M. Kliem.“In DZA II, Merseburg, ehem. H.A., Rep. 59 I, Prinz Karl, F. 12, unpag“

20 s.. https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_von_M%C3%BCffling_genannt_Wei%C3%9F_(1778%E2%80%931858) – Wilhelm von Müffling (1778-58), der in Mainz Vizegouverneur war, war nicht Chef des Generalstabs gewesen, hatte nicht in Berlin gearbeitet und war seit 1843 im Ruhetand.

21 Anm. 2, S. 290 bei M. Kliem: „Eusebius Wedeke: (Eigenhändiger Lebenslauf, Berlin, 15. März 1841. In DZA II, Merseburg, ehem. Geh. St. A., Rep. 92, Nahl. Wedeke, Nr. 14, unpag.“

22  Anm. 3 S. 290 bei M. Kliem: „Protokoll der Aussage des Prinzen Karl von Preußen über den Geh. Ho - frat Wedeke, geschrieben von der Hand des Vizepräsidenten ders Geh. Obertribunals v. Kleist; Baden-Baden, 1848, Januar 8 und 9, F11, unpag.“ - Dieser gewaltige Vorwurf lässt sich dort nicht entnehmen!!!

23 Gemeint ist hier Iwan Fjodor Paskiewitsch (1782-1856) und ist wohl derselbe, der hier Pasiewitsch genannt wird.

24 Anm. 4 S. 290 bei M. Kliem:“ Eusebius Wedeke: Eigenhändiger Lebenslauf, s.a.O.“

25 Anm. 6, S. 290 bei M. Kliem: „Polizeipräsident Schmidt an den Oberpräsidenten v. Schön (Kopie), Königsberg, 13. März 1835. DZA II, Merseburg, ehem. Geh. St. A., Rep.77, Tit 504, Nr. 1, Bl. 22

26 s. - https://de.wikipedia.org/wiki/Kalckreuth_(Adelsgeschlecht) – in der langen Liste wird er nicht genannt.

27 Anm. 1, S. 291 bei M. Kliem: „Staatshandbuch 1840, S. 34

28 Anm. 2 S. 291 bei M. Kliem: „Gen. Maj v. Below an Gen. Lt. v. Thile; Rutzen, 7. August 1846, In: DZA II, Merseburg, ehem. Geh. St. A., Rep . 89; C; LXII g, Sec. Lit. U., Nr. 20, unpag.“

29 Vermutlich: https://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Friedrich_von_Below

30 Anm. 3 S. 281 bei M. Kliem. „ Gen. Maj. Graf v. Kalckreuth an Oberst v. Below; Berlin, 24. August 1846, In: DZA II, Merseburg, ehem. Geh. St. A., Rep.8, C, LXII c, Sec. Lit. W., Nr. 20, unpag.“

31 Anm. 4, S. 291 bei M. Kliem: „v. Thile I an Staatsminister v. Uhden, Sanssouci, 14. August 1846, in: DZA II, Merseburg, ehem. Geh. St. A., Rep 59 I, Prinz Karl; F 11, Bl. 48 v.“

32 Anm. 5, S. 291 bei M. Kliem: „ „Protokoll der Aussage des Prinzen Karl von preußen über den Geh. Hfrat Wedeke, geschrieben von der Hand des Vizepräsidenten ders Geh. Obertribunals v. Kleist; Baden-Baden, 1848, Januar 8 und 9, F11, Bl. 48v“

33 Anm. 6 S. 291 bei M. Kliem: „Polizei-Inspektor Hofmeister: Die Stimmung im Publikum über die gegenwärtigen Verhältnisse der Niederschlesischen Eisenbahn betr., Berlin, 19. Februar 1842. In: DZA II, Merseburg, ehem. Geh. St. A., Rep 89, C LXII a, Spec. Lit. W., Nr. 20, unpag.“ - Diese Anmerkung passt nicht zum Inhalt und belegt ihn nicht.

34 M. Kliem S. 289-292

35  s. Schreiben vom 1. August 1843, VI. HA, NL Thile, Nr. 4/1, Abschrift, unpagn.

36 https://www.paletschek.uni-freiburg.de/person

39 https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Crelinger

40 Aufruf „auf dem Wege der Ordnung , die Freiheit zu bewahren und zu festigen“, nicht aber zu unbedingter Ruhe, die gefährlich wäre ebenso wie maßlose Forderungen vom 25. März zur konstituierung des konstitutionellen Club am 28. März mit einer Versammlung im Bahnhofsgebäude der Berlin-Potsdamer Eisenbahn, vorbereitet in einem Treffen am 27.3., s. Bericht von A. Wolff Bd. 1, S. 447ff – für ein konstituionelles Königtum, dort auch Rede Crelingers – Robert Prutz wird hier nicht erwähnt! - Ebd. auch auf S. 275f ein Artikel von Crelinger vom 20. März in der „Zeitungshalle neben den Forderungen Schramms, des späteren Präsidenten des demokratischen Klubs.

41 Ebd.

42 https://opacplus.bsb-muenchen.de/Vta2/bsb10614706/bsb:6822658?page=300

43 M. Kliem S. 289-292

44 Laut M. Kliem S. 278, Anm. 1: „Prinzessin Augusta an den Prinzen von Preußen (Sog. Berichtsbrief) Potsdam, 26. März 1848, Bl. 3v-4, in DZA II Merseburg, ehem. G.St.A., Rep 92, Nahlass Kaiser Wilhelm I. , Nr. 2“

45 M. Kliem, S. 278

46 M. Kliem S. 289-292

Quellen:

 

Die hier veröffentlichten Quellen zu Eusebius Wedeke stammen alle aus dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK HA)  in Berlin Dahlem:

 

Eingesehen wurden von mir:

 

I HA, Rep 76 VII Nr. 2385
I HA, Rep 81, Konstantinopel nach 1807

I HA Rep 100, Nr. 813

III HA MdA Nr. 1080

VI HA, NL Auerswald, RLC, Nr. 7

VI HA, NL Rochow, G.v. A II, Nr. 3
VI HA NL E. Wedeke, Nr. 14

 

HA NL Massow, Nr. 13

HA, NL Thile, L.G.v.B. Nr. 41

HA, NL Wilhelm I. v. Pr. Nr. 11

 

BPH, Rep 5, Nr. 29

BPH Rep 51, Nr. 912

BPH Rep. 59, Nr. 28

BPH Rep 59, Nr. 36

BPH Rep 59 I,Prinz Karl Nr. 29

BPH Rep. 192 NL Ladenburg, A. Nr. 7

BPH Rep 192, NL Raumer, G.W. Nr. 28

BPH Rep 192, NL Saegert, K.W., Nr. 99
BPH Rep 192 NL Wittgenstein , W.L.G. III, Nr. 5,1-3

 

Weitere Quellen:

 

Denkwürdigkeiten aus dem Leben Leopold von Gerlachs, Generals der Infanterie und General-Adjudant König Friedrich Wilhelm IV.. Nach seinen Aufzeichnungen hrsg. Von seiner Tochter, 1. Band Berlin 1891, 2. Band Berlin 1892

 Gesetz-Sammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, Nr. 21, Jahrg. 1846: Preußisches Gesetz vom 17. Juli 1846

Karl Haenchen: Revolutionsbriefe 1848. Ungedrucktes aus dem Nachlass Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, Leipzig 1930

König Friedrich Wilhelms IV. Briefwechsel mit Ludolf Camphausen, hersg. v. Erich Brandenburg, Berlin 1906

Karl-Ludwig von Prittwitz: Berlin 1848; veröffentlicht von der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 60, Quellenwerke Bd. 7, bearb. Und eingeleitet v. Gerd Heinrich, Berlin-New York 1985

K. A. Varnhagen von Ense, Tagebücher aus dem Nachlass herausgegeben, Bd. 1-5, Leipzig, Bd. 1 und 2, 2. Auflage 1863

 

Adolf Wolff: Berliner Revolutions-Chronik. Darstellung der Berliner Bewegungen im Jahre 1848 nach politischen, socialen und literarischen Beziehungen, Bd.1-3, Berlin 1851-1854,

 

 

Weitere Quellen, die ich bei der Abfassung meiner Dissertation berücksichtigte, siehe ebd.!




Sekundärliteratur:



David E. Barcley: Anarchie und guter Wille. Friedrich Wilhelm IV. und die preußische Monarchie Berlin 1995,

Ders.: König, Königtum, Hof und preußische Gesellschaft in der Zeit Friedrich Wilhelms IV., in: Friedrich Wilhelm IV. in seiner Zeit. Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 62, Berlin 1987, S. 1.-21

 

Winfried Baumgart (Hrsg. u. Bearbeiter): Der König und sein beichtvater. Friedrich Wilhelm IV. und Carl Wilhelm Saegert. Briefwechsel 1848 bis 1856., Historische Kommission bei der Bayrischen Akademie der Wissenschaften. Deutsche Geschichtsquellen des 19. und 20. Jahrhunderts. Bd. 72

 

Jörg Bong: Die Flamme der Freiheit. Die deutsche Revolution 1848/1849, Köln 2022

Er widmet Louise Aston https://de.wikipedia.org/wiki/Louise_Aston ein ganzes Kapitel.
Neben deren Werk „Revolution und Conterrevolution, Mannheim 1849 zitiert er vor allem Vanhagen, Augus Brass: Berlins Barrikaden, Berlin 1848; Theodor Fontane und Veit Valentin. Geschichteder deutschen Revolution 1848-1849, Bd.1; Köln 2018; Karl Gutzkow: Vermischte Schriften: Vor- und Nach-Märzliches; Bd. 4, Leipzig 1850:

Locker erzählend, gibt er andere locker Erzählende wider, ohn sie offensichtlich an den Quellen überprüft zu haben (s. S. 296, wie angeblich der König gesprochen haben soll, siehe auch S. 315 „Der König trippelt und wimmert durch seine Gemächer..“ - mich schüttelt es bei solchen primitiven Sätzen!

Walter Bußmann: Zwischen Preußen und Deutschland. Friedrich Wilhelm IV., Berlin 1990, S. 218ff: Revolution und preußische Verfassung

 

Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600-1947, aus dem engl. 2006, 17. Aufl.

Kap. 14: Glanz und Elend der preußischen Revolution S. 536ff – Er bezieht sich hier bei der Schilderung der Barrikadenkämpfe fast ausschließlich auf Erinnerungen des Generalleutnants von Prittwitz, herausgegeben von Gerd Heinrich Berlin 1985 sowie auf Sekundärliteratur und einige wenige darin zitierte oder abgedruckte Briefe und Dokumente. Die Dissertation von M. Kliem wird nur auf S. 841, Anm 26 ohne Seitenangabe genannt als Beleg „zu Verschwörungen im Militär zu dieser Zeit“, hat sie also offensichtlich nicht gelesen. Ihm geht es offensichtlich darum, die positiven Veränderungen, die durch die Revolution hervorgerufen wurden, trotz ihrer Niederschlagung aufzuweisen.
Von einer Erpressung Friedrich Wilhelms IV. weiß er nichts, sondern meint, dass er entsprechend seiner Überzeugungen gehandelt habe.

Er betont die Bedeutung des Eisenbahnbaus (S. 525, 577)

und die neuen Möglichkeiten der Presse und von Vereinen, trotz und mit den veränderten Zensurbedingungen und Beschränkungen S. 581f und beschreibt das Scheitern der Unionspläne des Königs sowie die Gegnerschaft Russlands,Schwedens, Großbritanniens und Frankreichs sowie Österreichs im Konflikt um Kurhessen, der in der Olmützer Punktation beigelegt wurde (S. 572) sowie die positive Rolle Manteuffels als Ministerpräsident.

 

Katharina-Elisabeth Dang: Sozialer Kampf und Predigt, insbesondere im Spiegel der Evangelischen Kirchenzeitung (1827 – 1848/49) und von Predigten der Berliner Hofprediger , Dissertation B, verteidigt an der Humboldt-Universität 1991 https://www.katharina-dang.de/images/DissertationB.pdf

 

Rüdiger Hachtmann, Die Macht des Gerüchts in der Revolution von 1848
Das Berliner Beispiel, in: Geschichte und Emanzipation. Festschrift für Reinhard Rürup, herausgegeben von Michael Grüttner, Rüdiger Hachtmann und Heinz-Gerhard Haupt, Campus Frankfurt am Main, 1999, S. 189-216,

 

Ders.: Wandel und Kontinuität. Zum Revolutionsbegriff in der europäischen Revolution von 1848/49

 

Ders.: Nachlese: Bemerkungen zu einigen Neuerscheinungen zur Revolution von
1848/49, in: Neue Politische Literatur, 47. Jg/2002, 2, S.224-248

 

Dort auch weitere sehr interassante Aufsätze zum Thema 1848!

 

 

Karl Haenchen, Flucht und Rückkehr der Prinzen von Preußen, in: Historische Zeitschrift, Bd. 154, S. 32-95

 

Gerd Heinrich (Hrsg.): Erinnerungswerk des Gen.L. Karl Ludwig v. Prittwitz, Berlin 1848, Berlin 1985,

 

Matthias von Hellfeld, 1848 in 48 Kapiteln. Geschichte einer Revolution, Herder-Verlag, Freiburg-Basel-Wien2022

nur kurz zu den Berliner Barrikadenkämpfen
nur Sekundärliteratur wurde verwendet
viedersprüchliche Angaben, z. B. S. 62 „mehrer hundert Todesopfer“ in Berlin
S. 280: 187 Tote am 18. März“beim Sturm auf das Stadtschloß;
S. 64: Friedrich Wilhelm IV. wäre am 18. März einem Nervenzusammenbruch nahe gewesen, die auch der „Grund für eine dramatische Auseinandersetzung mit seinem Bruder, dem späteren deutschen Kaiser Wilhelm I. gewesen sein“, der ihn zu härterem Vorgehen gegen die Aufständischen aufgerufen und ihn angebrüllt hätte:“ Bisher habe ich wohl gewusst, dass du ein Schwätzer bist, nicht aber dass du eine Memme bist“ unter Hinweis auf Wolfram Siemann: Die deutsche Revolution von 1848/49, Frankfurt a.M. 1985, S. 72

 

Manfred Kliem. Genesis der Führungskräfte der feudal-militaristischen Konterrevolution 1848 in Preußen. philos. Diss. Berlin (Humboldt-Universität) 1966

 

Ders.: Die Rolle der feudaljunkerlichen Reaktion in der Revolution von 1848/49, Zeitschrift für Geschichte 1969 (17. Jahrgang), S. 310-330

 

Hans-Joachim Kraus, Ernst Ludwig von Gerlach Politisches Denken und Handeln eines preussischen Altkonservativen. (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, number 53.) Göttingen1994

 

Heinrich O. Meisner: Kaiser Friedrich III. Tagebücher, Leipzig 1929, S. 20

 

Günther Richter: Friedrich Wilhelm IV. und die Revolution von 1848, in: Friedrich Wilhelm IV. in seiner Zeit. Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 62, Berlin 1987, S. 107-131

 

Hans-Joachim Schoeps: Der Erweckungschrist auf dem Thron. Friedrich Wilhelm IV., in: Peter Krüger / Julius H. Schoeps (Hrsg.) in Verbindung mit Irene Diekmann: Der verkannte Monarch Friedrich Wilhelm IV. in seiner Zeit. Brandenburgische Historische Studien, hrsg. v. d. Brandenburgischen Historischen Kommission, Bd. 1, Potsdam 1997

 

 

Weitere Literatur, die ich bei der Abfassung meiner Dissertation berücksichtigte, siehe ebd.!